Dieselskandal: Kostenübernahme Rechtschutzversicherung
Habe vor 3 Monaten meinen Fall dem Anwalt übergeben. Versuchen seither eine Kostenübernahme durch die Allianz zu bekommen. Die windet sich im Moment und versucht Zeit zu gewinnen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Überlege ob ich nicht die "erste" Runde vorstrecke.
Beste Antwort im Thema
Die RSV scheuen die Zusage, weil bei der Sache vollkommen unklar ist ob VW überhaupt direkt Regress genommen werden kann. Denn Rechtlich hat man einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen und nicht mit VW. Dies gilt besonders für die Käufer von Gebrauchten.
Zu MyRight:
Da würde ich schon aus Prinzip nicht mitmachen! Raffgieriger Geldverein aus den USA und kein Samariter, den sie vorgeben.
Eine RSV ist schon eine wichtige Versicherung nur darf man es sich mit Ihr nicht verscherzen.
51 Antworten
Zitat:
@Beichtmutter schrieb am 21. Januar 2018 um 09:28:02 Uhr:
Daniel habe die gleiche Klage laufen Bei der Klageerwiderung kannst du mit über 180 seiten rechnen, viel Spass bei der lektüre. Bei welchem gericht ist Deine Klage anhängig ?
Ich bin gespannt 😉
Eingereicht wurde die Klage beim Landgericht Braunschweig.
Werde weiter berichten.
Gruß
Daniel
hallo leute,
welche auswirkung hat das gerichtsurteil welches die duh in düsseldorf verloren hat?
ich lese das sehr schwammig.
da ich noch kein update hab machen lassen, hat dies irgeneine relevanz????
so wie ich das rauslese???? entscheiden die zulassungsstellen willkürlich ob stillgelegt wird oder nicht.
ist das richtig, oder gibts hoffnung, dass das ganze update hinfällig ist???
grüße
Hi,
die DUH hat Klage eingereicht mit dem Ziel, ein Fahrverbot für alle VW Diesel, auch die mit dem Update zu erwirken. Es ist kein Urteil allgemein ergangen, nur wurde die Klage abgewiesen. Für dich zählt die Anordnung der Umrüstung und wahrscheinlich wirst Du bald Post vom KBA bzw. Zulassungsstelle bekommen. Wann Deine Frist abläuft kannst Du aus dem Anhang entnehmen. Es ist dabei nicht entscheidend, wann Du Deinen ersten Brief erhalten hast, sondern wann Dein Cluster freigegeben wurde plus 18 Monate.
MfG
H.S.
hallo,
sooo nicht ganz richtig.
die duh wollte erwirken, dass diesel mit ea189 motoren (euro5) stillgelegt werden.
so hab ich es gestern gelesen. in düsseldorf sind sie gescheitert, weitere klagen in anderen städten folgen.
richtig ist auch, dass nicht alle zulassungsstellen stillegen. es gibt eben keine eindeutige regelung...
Sorry, beim editieren ist der Halbsatz verloren gegangen:
Alle VW Diesel, die von der Manipulation betroffen sind, Inkl der bereits mit dem Update versehenen.
Die DUH hatte unter anderem damit argumentiert, dass auch durch das Update kein Wesentliche Verbesserung erreicht wurde. Das Ergebnis ist bekannt.
hat zufälligerweise jemand nen aktenzeichen zum vorgang als die zulassungsstelle in Euskirchen den AMAROK stillgelegt hat und dann wegen zivilprozess halter gg vw zurückgezogen hat???
begründung warum und wieso ist vorhanden, aber leider kein aktenzeichen - oder gibt es keins?
da die zulassungen alle unterschiedlich argumentieren, wollte ich mir eine ordentliche begründung zurechtfeilen und widerspruch im falle eines falles einlegen.
Ich habe zwischenzeitlich einen Brief vom KBA bekommen, da ich das Update bisher verweigert habe (s.o.). Dieses kündigt an, mit Ablauf des 07.05.2018 meine Fahrzeugdaten an die örtliche Zulassungsstelle zu übermitteln, falls ich auch weiterhin das Update nicht aufspielen lasse. Das wären dann ca. 18 Monate nach Freischaltung des Tiguan-Clusters und auch Erhalt des ersten Briefes von VW.
Nach Erhalt der Fahrzeugdaten wird die örtliche Zulassungsstelle sodann -lt. Aussage meines Anwaltes- eine Stillegung des Fahrzeuges per Bescheid mit Fristsetzung festsetzen.
Gegen die Übermittlung der Fahrzeugdaten des KBA an die örtl. Zulassungsstelle kann ein gerichtliches Eilverfahren erwirkt werden. Sollte dieses abgewiesen werden, kann gegen den tatsächlichen Stillegungs-Festsetzungsbescheid im Hinblick auf ein laufendes Klageverfahren gegen VW Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden, so dass es erst mal bis zu einem Abschluss des Klageverfahrens zu keiner tatsächlichen Stillegung kommt.
Ich werde alle Mittel ausschöpfen.
Gruß
Daniel
hallo daniel,
nicht schön zu hören.
was die "aufschiebende wirkung" bringt, sei dahingestellt.
hab in den letzten tag viel das netz durchforstet.
so wie ich das rausgelesen hab, kannst du das zwar machen, wenn es denn in der zeit einen titel gibt.
aber anscheinend interessiert das manche behörden nicht.
ich fand einen artikel aus niedersachen, dort wurden die zulassungsbehörden gefragt, wie sie verbleiben wollen.
viele waren unschlüssig, ob es denn rechtens ist, viele haben angst vor den kosten des widerspruchverfahrens.
einige ziehen riegoroß durch.
hier gibt es eben keine klare linie.
ich versuche wie im fall des amarok zu argumentieren, da ich ja noch einen zivilprozeß gegen vw laufen habe und eben das auto gegenstand des beweises ist.
desweiteren hab ich ein schreiben vom kba, in dem steht, den kunden dürfen keine nachteile entstehen!
daraufhin wiederum gibt es sehr viele meinungen von fachlich kompetenten leuten, die im update eine gefahr für den motor sehen.
was ich aber immer noch gern wissen möchte,
gibt es überhaupt ein gerichtsurteil, welches vw verurteilt hat, sie hätten unerlaubte abschalteinrichtungen eingesetzt????
ich finde nix, und vw beruft sich weiterhin darauf, sie hätten nicht!!! gegen deutsches und europäisches recht verstoßen!
wenn kein urteil vorliegt, kann meiner meinung nach kein update angeordnet werden, denn dann "wäre das fahrzeug ja im rechtlichen sinne" mangelfrei.
diese und obige argumentationen sind aber grundverschieden, kann man also nicht zusammen anbringen, wenn man wie ich gegen vw auf fahrzeugrückgabe streitet.
grüße
yves
Hallo Daniel,
ich werde mich genau so verhalten. Ich denke wir haben den gleichen Rechtsanwalt. Ich werde so lange wie möglich versuchen das UPDATE zu verhindern.
Gruß Julius
Zitat:
@affentwiner schrieb am 28. Januar 2018 um 16:55:31 Uhr:
hallo daniel,nicht schön zu hören.
was die "aufschiebende wirkung" bringt, sei dahingestellt.
hab in den letzten tag viel das netz durchforstet.
so wie ich das rausgelesen hab, kannst du das zwar machen, wenn es denn in der zeit einen titel gibt.
aber anscheinend interessiert das manche behörden nicht.ich fand einen artikel aus niedersachen, dort wurden die zulassungsbehörden gefragt, wie sie verbleiben wollen.
viele waren unschlüssig, ob es denn rechtens ist, viele haben angst vor den kosten des widerspruchverfahrens.
einige ziehen riegoroß durch.hier gibt es eben keine klare linie.
Hallo Yves,
so ziemlich alles an diesem Fall ist erstmalig und bisher beispiellos und daher kann natürlich keiner vorhersagen, wie sich Zulassungsbehörden und Richter verhalten. Man sieht es ja alleine schon an den unterschiedlichen Urteilen der vergangenen Monate. VW aber einfach so gewähren lassen und das Ganze hinnehmen halte ich persönlich für falsch und daher wehre ich mich.
Als Leasingkunde würde ích diese Welle vermutlich nicht reiten, sondern dem VW Konzern beim nächsten Fahrzeugwechsel einfach den Rücken kehren. Als privater Endverbraucher, der sich alle zehn Jahre vielleicht mal ein neues Auto leistet, kommt das für mich aber nicht in Frage.
Gruß
Daniel
Behörde aus Flensburg hat mir heute freundliches Schreiben gesendet
22.05.2018 ist Termin zur Übermittlung meiner Daten an örtliche Zulassungsstelle
Bin begeistert !
Hallo,
gestern habe ich den Brief der Zulassungstelle bekommen.
Innerhalb 14 Tagen muss ich das Update machen, sonst droht Stillegung.
Ich habe den Brief sofort an meinen Anwalt weitergeleitet.
Mal sehen was er sagt. Fritz