Dieselpartikelfilter mit bzw ohne Kat nachrüsten??
Hallo liebe Leute,
ich muss noch schnell in diesem Monat meinen Diesel umrüsten und überlege, ob ich auch den Kat austauschen muss, da älter als 5 Jahre und mehr als 80Tkm gelaufen.
Meine Frage:
Wird eigentlich beim StrVA das Alter des Kats bzw. die Laufleistung des Motors kontrolliert.
Meines Wissens legt sich ja keiner unters Auto und kontrolliert, ob der Kat auch neu ist.
Hat jemand Erfahrungen??
Danke und Grüße
Georg
Beste Antwort im Thema
Aber klar schaut da der Prüfer unters Auto !
Sonst könnte ja Jeder vorfahren, behaupten, habe DPF verbaut, trag das mal ein 😁
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Buddha13
Bei der Euro 3 - Geschichte liegen aber halt die Grenzwerte bei 80.000km und darüber hinaus ist ein Tausch des Kat vorgesehen.
Keine Ahnung, was du meinst. Bei der Nachrüstung eines Partikelfilters liegt die Grenze für den Kattausch fest bei 5 Jahren oder 80tkm. Die Schadstoffklasse hat keinen Einfluss auf die Grenze.
Siehe zur Dauerhaltbarkeit auch EG - Richtlinie 98/96/EG vom 13.10.1998, Anlage 3
Oder auch die 91/441/EWG
Ich mache auch meine Hausaufgaben!
Dauerhaltbarkeit steht doch auf einem anderen Blatt. Für die Nachrüstung gibt es nur eine Grenze unabhängig von der Schadstoffklasse.