Diesel Schadensersatz, ich Blick da nicht mehr durch
Hallo Leute
also ich blicke da nicht mehr durch. Fahre einen W212 200 bluetec. Bin ich betroffen? Wenn ja, was bekommt man da zurück? Wie ist die Chance was zu bekommen? Gekauft hab ich den Wagen vor 4,5 Jahren und war zu dem Zeitpunkt 1,5 Jahre alt.
52 Antworten
Eventuell wollen sich so manche ihren Wagen nachträglich „vergolden“ lassen.
Und das nicht nur bei MB.
Naja,mit viel Glück gibt’s vielleicht für alle Betroffenen einen Neuwagen - aber nur vielleicht....😉
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Hallo ins Forum,
bislang ist bei Daimler noch nicht einmal klar, ob überhaupt ein Schaden vorliegt. Irgendwie findet nie eine Revisionsverhandlung statt, da die Kläger zurückziehen und Daimler steif und fest behauptet, keinen Vergleich eingegangen zu sein (warum auch, wenn sie zuvor beim OLG gewonnen hatten).
Es gibt einen großen Unterschied zu VW. VW hatte eine Prüfstanderkennungssoftware drauf, so dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand so funktionierte, wie sie sollte, aber auf der Straße nie in gleicher Weise. Bei Daimler (und auch anderen) ist es das sog. Thermofenster, wodurch die Abgasreinigung nur innerhalb eines Temperaturbereichs (da aber überall; ist bei Straßentests auch nachgewiesen wurden) funktioniert. Ob das Thermofenster in der Ausprägung sein muss, ist sicherlich zu hinterfragen. Es war aber bei der Typprüfung offengelegt worden.
Interessant wird jetzt, wie das neue EuGH-Urteil zu bewerten ist, wonach Temperaturfenster nur in ganz engen Grenzen zulässig sein sollen. Mal davon abgesehen, dass es eine neue Auslegung aus 2020 ist und die Typprüfungen viele Jahre davor waren, muss man jetzt schauen, ob ein Thermofenster wirklich eine Täuschung ist, oder eben nicht. Die Rechtsprechung in D tendiert mehrheitlich wohl dahin, dass es keine Täuschung und letztlich auch kein Sachmangel ist, wenn ein Thermofenster vorliegt. Im Gegenteil dazu ist mittlerweile höchstrichterlich festgestellt, dass die Prüfstandserkennung eine Täuschung ist (ach was, liegt ja eh auf der Hand).
Von daher glaube ich noch lange nicht, dass es bei Daimler (und anderen) genauso "glatt" wie bei VW (und Konzern) gehen wird.
Viele Grüße
Peter
Danke 212059 (Peter) für die Aufklärung!
Ich bin gerade selbst etwas am recherchieren, da der W212 meiner Eltern (E200 CDI EZ 12/2010) nun auch zum Update musste.
Um nochmal klarzustellen, eine Musterfeststellungsklage wie bei VW ist ja aktuell scheinbar nicht offen. Das bedeutet ich müsste hier als Einzelkläger vorgehen?
Ist zu erwarten das es hier noch eine Musterfeststellungsklage geben wird?
Ein frohes Neues noch an alle hier und besten Dank.
Gruß
Daniel
Zitat:
@GazZzman schrieb am 1. Januar 2021 um 15:37:40 Uhr:
Das bedeutet ich müsste hier als Einzelkläger vorgehen?
Ist zu erwarten das es hier noch eine Musterfeststellungsklage geben wird?
Was soll denn der Klageinhalt sein? Bzw. welchen Schaden will man geltend machen?
Ich sehe keinen von der Daimler AG verursachten Schaden...!?
...auf Kosten aller Mercedes-Käufer (der Konzern wird diese Ausgaben ja in die Preisbildung mit einkalkulieren)...
Vorsicht mit den Aussagen Daimler hätte ganz sicher keine Abschalteinrichtung verbaut/programmiert:
https://www.br.de/.../...lationen-bei-dieselautos-von-mercedes,SJLr7aT
Sicher ist derzeit nur, dass gar nichts sicher ist.
Zitat:
@Apevia schrieb am 1. Januar 2021 um 18:53:36 Uhr:
Vorsicht mit den Aussagen Daimler hätte ganz sicher keine Abschalteinrichtung verbaut/programmiert:
...wurde hier nicht behauptet, oder?
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 1. Januar 2021 um 19:16:58 Uhr:
Zitat:
@Apevia schrieb am 1. Januar 2021 um 18:53:36 Uhr:
Vorsicht mit den Aussagen Daimler hätte ganz sicher keine Abschalteinrichtung verbaut/programmiert:...wurde hier nicht behauptet, oder?
Indirekt schon. Es wurde geschrieben bei VW wäre es ein völlig anderes Ding. Aber ob es das wirklich ist, steht noch nicht fest. Möglicherweise gibt es schon auch Parallelen. Möglicherweise aber auch nicht. Wie gesagt: das ist alles noch unklar.
Zitat:
Die Rechtsprechung in D tendiert mehrheitlich wohl dahin, dass es keine Täuschung und letztlich auch kein Sachmangel ist, wenn ein Thermofenster vorliegt.
Für mich persönlich entsteht der Sachmangel erst, wenn das Thermofenster, das meinen Motor vor Versottung schützt, z.B. im Zuge eines erzwungenen Rückrufs entfernt werden müsste. Dann bekämen ein paar Kläger Recht (und Geld) und Millionenen von Autos technische Probleme.