Diesel Schadensersatz, ich Blick da nicht mehr durch
Hallo Leute
also ich blicke da nicht mehr durch. Fahre einen W212 200 bluetec. Bin ich betroffen? Wenn ja, was bekommt man da zurück? Wie ist die Chance was zu bekommen? Gekauft hab ich den Wagen vor 4,5 Jahren und war zu dem Zeitpunkt 1,5 Jahre alt.
52 Antworten
https://...mercedes-benz-passion.com/.../
https://www.anwalt.de/.../...t-abschaltmanipulationen-fest_183445.html
Dann hat Daimler umsonst die 870 Mios bezahlt.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Apevia schrieb am 1. Januar 2021 um 19:24:36 Uhr:
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 1. Januar 2021 um 19:16:58 Uhr:
...wurde hier nicht behauptet, oder?
Indirekt schon. Es wurde geschrieben bei VW wäre es ein völlig anderes Ding. Aber ob es das wirklich ist, steht noch nicht fest. Möglicherweise gibt es schon auch Parallelen. Möglicherweise aber auch nicht. Wie gesagt: das ist alles noch unklar.
die Fakten liegen im Moment so auf dem Tisch (so auch in den schon zig Urteilen nachlesbar).
VW (und Konzernmarken) hat eine Prüfstandserkennung drin, welche die Abgasreinigung nur bei positiver Erkennung des Prüfstands in vollem Umfang einschaltet. Auf der Straße läuft sie nicht in vollem Umfang oder (wohl häufiger) gleich gar nicht. Dies ist als Schaden anerkannt, da hier über Eigenschaften getäuscht wurde. Die Abgasreinigung läuft auf der Straße nämlich nicht.
Daimler (und andere Hersteller) haben ein Thermofenster programmiert, welche die Abgasreinigung zum Bauteilschutz deaktiviert, wenn's zu kalt oder zu warm ist. Die Schalttemperaturen sind bei den verschiedenen Motoren/Herstellern unterschiedlich. Gemein ist ihnen, dass "zufällig" die Temperaturvorgaben bei den verschiedenen Typprüfungszyklen immer innerhalb des Bereichs liegt, in dem die Abgasreinigung aktiv ist. Ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist oder auf der Straße, ist dabei egal. Es muss nur innerhalb des aktiven Temperaturfensters liegen. Dass die Fahrzeuge bei passenden Temperaturen auch auf der Straße bei einem nachgefahrenen Normzyklus alles so wie auf dem Prüfstand machen, ist bei Daimler (wie's bei Anderen ist, ist mir nicht bekannt) auch durch Gutachter nachgewiesen. Daher habe die Gerichte hier keine Täuschung (wie bei VW) gesehen. M.W. (verfolge es aber nur am Rand, da ich eh keinen Diesel habe) hat Daimler - jedenfalls spätestens beim OLG - bislang immer gewonnen.
Jetzt kommt der interessante Punkt: Das Thermofenster war bei der Typprüfung auch angegeben und wurde von den jeweiligen Zulassungsbehörden (bei Daimler also das KBA) auch akzeptiert. Im Zuge des VW-Skandals (mit einer echten Abschaltsoftware) hat sich nun die Einschätzung durch die allgemeine Empörung verändert. Dies führte zum ganz frischen EuGH-Urteil, wonach auch Thermofenster nur dann zulässig sind, wenn sie einem plötzlichen Motorschaden vorbeugen. Verschleiss oder andere schleichende Schäden zu vermeiden, wird jetzt nicht mehr als zulässig angesehen (was vorher jedoch anders war).
Wie sich dies jetzt auswirkt, muss man abwarten. Das Thema ist nur, dass bei der Typzulassung das Fahrzeug dem seinerzeitigen Diskussionsstand entsprechend in Ordnung war und es durch die Skandalisierung jetzt plötzlich nicht mehr in Ordnung sein soll. Diese Thematik ist aber gerade für die Frage, ob ein Schaden vorliegt, entscheidend.
Viele Grüße
Peter
Hallo ins Forum,
Zitat:
@popolecker schrieb am 1. Januar 2021 um 21:47:10 Uhr:
https://...mercedes-benz-passion.com/.../https://www.anwalt.de/.../...t-abschaltmanipulationen-fest_183445.html
Dann hat Daimler umsonst die 870 Mios bezahlt.
in Deinem Link steht aber auch drin, dass die Widersprüche gegen die KBA-Bescheide weiter verfolgt werden. In Bußgeldverfahren wird immer abgewogen, ob es sich "lohnt" weiter zu machen. Die Kosten für Anwälte, die Gerichtsverfahren, die Kosten der ausgefallenen Arbeitszeiten etc. sind z.T. gigantisch hoch, so dass es "günstiger" sein kann, zu zahlen.
Was mit dem Gutachten beim Landgericht ist, muss man abwarten. Ich habe es auch schon bei einem 212er-Benziner erlebt, dass die Jalousie im realen Fahrbetrieb aufgegangen ist und das Kühlmittel plötzlich kälter wurde. War meist bei der Regeneration des NOx-Speicherkats des M276. Ich habe da auch mal nachgeforscht, was dies soll, weil ich schon von einem Thermostatschaden ausgegangen bin. Von daher ist es m.E. längst nicht klar, dass solche Programmzeilen eine Prüfstandserkennung wie bei VW beweisen.
Außerdem ist es merkwürdig, wieso auf dem Prüfstand eine geringere Motorleistung benötigt werden soll. Bei den Typzulassungstests werden vorher umfassende Messungen des Rollwiderstands und des Luftwiderstands gemacht und mit diesen Werten der Abgasprüfstand eingestellt, damit er dieselben Bedingungen wie auf der Straße hat (ich habe mich da mal erkundig, weil ich Daimler einen saufenden 211er zurückgeben wollte, was für den Nachweis alles erforderlich ist; löste sich dann anders). Von daher sollte der Motor dieselbe Leistung wie auf der Straße brauchen, um den Normzyklus zu fahren. Warum wohl haben andere Gutachter mit RDE-Tests nachgewiesen, dass der Motor bei einem auf der Straße nachgefahrenen Normtest sich (in engen Toleranzen) so verhält wie auf dem Prüfstand.
Dass der Text von einem RA stammt, der auf Mandantensuche ist, sollte man auch nicht übersehen. Von daher mal abwarten, was das OLG daraus macht. Bislang sind vereinzelte Urteile zu Lasten von Daimer immer auf OLG-Ebene kassiert worden (jedenfalls, soweit berichtet).
Viele Grüße
Peter
Danke Peter - daher erkenne ich auch keinen Schaden, den Daimler verursacht hat.
Für Wertverlust durch geänderte Richtlinien bzw. Gesetze und einen anderen Mindset in der Bevölkerung (Stichwort FFF) kann Daimler ja nichts...
Grundsätzlich ist es natürlich jedem selber überlassen jede Chance zu nutzen und für sich den größten Vorteil zu sichern - aber ob das moralisch richtig ist steht auf einem anderen Blatt...
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Meinen 220er Euro5-Diesel fahre ich weiter mit Begeisterung. Problem sind doch nicht diese Autos sondern die größtenteils sinnlose Umwelt- und Verkehrspolitik. Dagegen sollte man mal klagen.
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 1. Januar 2021 um 23:21:19 Uhr:
Danke Peter - daher erkenne ich auch keinen Schaden, den Daimler verursacht hat.
Für Wertverlust durch geänderte Richtlinien bzw. Gesetze und einen anderen Mindset in der Bevölkerung (Stichwort FFF) kann Daimler ja nichts...Grundsätzlich ist es natürlich jedem selber überlassen jede Chance zu nutzen und für sich den größten Vorteil zu sichern - aber ob das moralisch richtig ist steht auf einem anderen Blatt...
Du hast die DUH vergessen. Auch ohne VW hätten die ihren Zinnober durchgezogen.
Zitat:
@haapee schrieb am 2. Januar 2021 um 10:58:30 Uhr:
Meinen 220er Euro5-Diesel fahre ich weiter mit Begeisterung. Problem sind doch nicht diese Autos sondern die größtenteils sinnlose Umwelt- und Verkehrspolitik. Dagegen sollte man mal klagen.
Das Problem ist, dass man dann Dummheit, Sturheit, Polemik und Dogmatismus gleich mitverklagen müsste. So tief, wie das im System festsitzt, wird das schwierig 😉
Ich fahre meinen Dicken (also beide) einfach so lange, wie es vernünftig möglich ist und dann schaun mer mal. Dazwischen liegen ja auch noch ein paar Wahlen, bin neugierig, wohin die Reise dieses Jahr da so geht.... Vielleicht erledigt sich ja auch das eine oder andere Dauerthema von selbst.
Jawoll - immer fleißig die grünen Baumschmuser wählen - dann fahren wir demnächst nur noch die Elektrokisten.
Oder im schlimmsten Fall Fahrrad.......
Zitat:
@migoela schrieb am 2. Januar 2021 um 17:03:06 Uhr:
@mj_wagnerJawoll - immer fleißig die grünen Baumschmuser wählen - dann fahren wir demnächst nur noch die Elektrokisten.
Oder im schlimmsten Fall Fahrrad.......
Hey Namensvetter,
Radfahren ist was Tolles! Aber halt nicht nur 😉
Zitat:
dann fahren wir demnächst nur noch die Elektrokisten.
Das wäre nicht mein Problem, da find das dann bevorstehende Tempolimit nerviger.
Nun, sollte Daimler vorsätzlich betrogen haben, sollte man niemandem vorwerfen, juristisch dagegen vorzugehen, um den Wagen zurückgeben zu können oder Schadensersatz zu bekommen...
Zitat:
@oldshat schrieb am 2. Januar 2021 um 19:38:48 Uhr:
Nun, sollte Daimler vorsätzlich betrogen haben, sollte man niemandem vorwerfen, juristisch dagegen vorzugehen, um den Wagen zurückgeben zu können oder Schadensersatz zu bekommen...
...selbst dann sehe ich den Schaden am Kunden nicht wirklich, so lange keine Umschlüsselung stattfindet, die zu einer höheren Steuerabgabe führt oder andere Fahrverbote nach sich zieht.
Selbst Wertverlust kann ich bei den Audi-Dieseln kaum erkennen (mit der Kausalität des Betruges - schärfere Richtlinien haben ja erstmal nichts mit dem Betrug direkt zu tun, wenn auch dadurch ausgelöst).
Sollte Mercedes jemanden betrogen haben, dann den Fiskus bzw. Steuerzahler - aber nicht den Kunden.
Zitat:
@mj_wagner schrieb am 2. Januar 2021 um 14:49:01 Uhr:
... Dazwischen liegen ja auch noch ein paar Wahlen, bin neugierig, wohin die Reise dieses Jahr da so geht....
Schwarz Grün inkl. Tempolimit.
Zitat:
@zandi1 schrieb am 2. Januar 2021 um 18:36:27 Uhr:
Zitat:
dann fahren wir demnächst nur noch die Elektrokisten.
Das wäre nicht mein Problem, da find das dann bevorstehende Tempolimit nerviger.
Nö - dann lieber im V8 mit 130 über´s Land (AB) tuckern 😉
Jau, das sind mir die liebsten, den fettesten Motor vor der Brille und dann mit 130 über die Bahn, möglichst noch links, nix für ungut Micha aber das passiert mir einfach zu oft. 🙁