Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 16. März 2019 um 18:06:09 Uhr:



Falsch.
Alles zum Thema Fahrverbote geht letztlich auf das „Diesel Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurück.
In dem wurde -vor rund 1 Jahr- klar gemacht, dass die Einführung von Verkehrsverboten Aufgrund von Verhältnismäßigkeit schrittweise zu erfolgen hätte.
Daher sind in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (bis Euro 4) betroffen. Euro-5-Fahrzeuge dürfen nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.
Für Hamburg gilt das nicht, da dort nur „zonale“ Fahrverbote gelten (also lediglich für 2 Strassen).

https://www.bverwg.de/pm/2018/9

Im Urteil steht:

Zitat:

...,dass der auch im Unionsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Insoweit ist hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betrifft, zu prüfen. Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden.

Es kann m.E. nicht "verhältnismäßig" sein, eine Fahrzeuggruppe mit geringerem NOx-Ausstoß vor einer Fahrzeuggruppe mit höherem NOx-Ausstoß auszusperren. Wer hat in Stuttgart die vom Gericht verlangte Verhältnismäßigkeit geprüft? Das Gericht sagt lediglich, dass EU5-Diesel nicht vor dem 1.9.19 ausgesperrt werden dürfen. Unter "phasenweiser Einführung" könnte man auch ein Verkehrsverbot zu bestimmten Tageszeiten verstehen. Es ist daher nur ein Vorschlag des Gerichtes, nach Schadstoffklasse auszusperren. Man beachte das "etwa" im Urteil.

Zitat:

@papakappa schrieb am 16. März 2019 um 18:54:19 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 16. März 2019 um 18:06:09 Uhr:



Falsch.
Alles zum Thema Fahrverbote geht letztlich auf das „Diesel Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurück.
In dem wurde -vor rund 1 Jahr- klar gemacht, dass die Einführung von Verkehrsverboten Aufgrund von Verhältnismäßigkeit schrittweise zu erfolgen hätte.
Daher sind in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (bis Euro 4) betroffen. Euro-5-Fahrzeuge dürfen nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.
Für Hamburg gilt das nicht, da dort nur „zonale“ Fahrverbote gelten (also lediglich für 2 Strassen).

https://www.bverwg.de/pm/2018/9


Im Urteil steht:

Zitat:

@papakappa schrieb am 16. März 2019 um 18:54:19 Uhr:



Zitat:

...,dass der auch im Unionsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Insoweit ist hinsichtlich der Umweltzone Stuttgart eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betrifft, zu prüfen. Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden.

Es kann m.E. nicht "verhältnismäßig" sein, eine Fahrzeuggruppe mit geringerem NOx-Ausstoß vor einer Fahrzeuggruppe mit höherem NOx-Ausstoß auszusperren. Wer hat in Stuttgart die vom Gericht verlangte Verhältnismäßigkeit geprüft? Das Gericht sagt lediglich, dass EU5-Diesel nicht vor dem 1.9.19 ausgesperrt werden dürfen. Unter "phasenweiser Einführung" könnte man auch ein Verkehrsverbot zu bestimmten Tageszeiten verstehen. Es ist daher nur ein Vorschlag des Gerichtes, nach Schadstoffklasse auszusperren. Man beachte das "etwa" im Urteil.

Na dann auf zu Gericht und Klage einreichen.

jetzt warten wir erst mal ab, wsa die neuen Messstellen so an Ergebnissen rauspucken-
Also DIE Messstellen, welche nach EU vorgaben aufgestellt werden!
Nicht so lustige dinger die 50cm neben der Straße stehen und in 2 Richtungen "eingebaut sind" damit sich der Dreck shcön am Messröhrlstaut!

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