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Diesel City Garantie - Kennt sich damit jemand aus?

BMW X2 F39
Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 11:01

hallo

ich möchte mir kommendes jahr einen x2 leasen... am liebsten wäre mir ein x20i ... allerdings im moment nicht bestell/lieferbar. mit dem x20d könnte ich mich grundsätzlich auch anfreunden, allerdings bin ich skeptisch was die ganzen fahrverbote betrifft. in Ö zwar noch nicht vorhanden, aber wer weiß was noch kommen wird. lt händler/bmw gibt es ja eine diesel citiy garantie. ich hab mal ein wenig gegoogelt... diese garantie gibts nur wenn man zum leasing auch noch eine bmw (kasko)versicherung abschließt. ist das korrekt? oder geht das auch ohne versicherung? die bmw kaskoversicherung ist ja nicht gerade die beste bzw günstigste. hat jemand detailierte informationen zu der diesel citiy garantie? danke im voraus.

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2 Antworten

In den deutschen Verträgen stellt sich das hier genannte "Dieselversprechen" wie folgt dar:

(Ich habe das einfach mal rauskopiert) Stand Mai/ 2018. Fehler in der Rechtschreibung liegen am OCR Scan.

 

.....vereinbaren, dass der Leasingvertrag mit der oben genannten Antragsnummer („Leasingvertrag") einvernehmlich zu dem In Ziffer 2

genannten Zeltpunkt aufgehoben wird, wenn die folgenden sechs Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

1. Bedingungen

a) Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ordnet nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018

ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge zum Zwecke der Luftreinhaltung Innerhalb einer Gemeinde im deutschen Bundes

gebiet an. Als ein solches Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt In dieses Gebiet oder die Durchfahrt innerhalb des Gebietes für ein solches

Dieselfahrzeug einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertage) untersagt wird.

b) Die vom Fahrverbot betroffene Gemeinde befindet sich Innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um eine der Im Kopf dieser Vereinbarung

genannten Adressen („Kilometerradlus").

c) Das Fahrverbot tritt während der Laufzeit des Leasingvertrages in Kraft und das Fahrverbot gilt für das vertragsgegenständllche Fahrzeug.

d) Der Leasingantrag weist ein Antragsdatum zwischen dem 15.03.2018 und 30.06.2018 auf. Bei dem vertragsgegenständllchen Fahr

zeug handelt es sich um ein Neufahrzeug oder Vorführa/agen der Marke BMW.

e) Der Leasingnehmer und die Leasinggeberin schließen einen mit dem Leasingvertrag vergleichbaren Anschlussvertrag über ein

Fahrzeug der Marke BMW oder MINI ab. Als ein vergleichbarer Anschlussvertrag gilt:

• ein Leasingvertrag, der Im Vergleich zum bisherigen Leasingvertrag einen maximal 15% geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht,

oder

• ein Finanzierungsvertrag, der den gleichen oder einen höheren Fahrzeugkaufpreis im Vergleich zum Fahrzeug-Grundpreis des

bisherigen Leasingvertrages vorsieht („Anschlussvertrag").

f) Ist dem Leasingnehmer / Darlehensnehmer im Anschlussvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt, ist die Bedingung nach e)

erst mit Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Anschlussvertrages und der NIchtausübung des Widerrufsrechts erfüllt.

2. Durchführung und Zeitpunkt der Aufhebung

Der Leasingvertrag soll mit dem Tag als aufgehoben gelten, an dem das Im Anschlussvertrag vorgesehene gesetzliche Widerrufsrecht des

Leasingnehmers / Darlehensnehmers abgelaufen Ist und das mit dem Anschlussvertrag bestellte Fahrzeug an den Leasingnehmer über

geben wird.

Der Leasingvertrag wird nach der Vertragsaufhebung gemäß Abschnitt XVII „Abrechnung nach regulärem Vertragsende" der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen Leasing von Kraftfahrzeugen der Leasinggeberin („AGB") entsprechend der anteiligen Laufzeit abgerechnet.

Für den Fall des fristgerechten Widerrufs des Anschlussvertrages tritt keine Aufhebung des Leasingvertrages ein. Der Leasingvertrag wird

unverändert zwischen Leasinggeberin und Leasingnehmer fortgesetzt.

3. Sonstiges

Sofern sich eine der im Kopf dieser Vereinbarung genannten Adressen während der Dauer seines Leasing vertrages nachweislich ändert,

sind diese Angaben ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an die Leasinggeberin für die Berechnung des Kilometerradius maßgeblich und

ersetzen die bisherigen Angaben insoweit.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Leasingvertrages nebst allen Anlagen sowie die AGB in der zum Zeltpunkt dieser Vereinbarung

geltenden Fassung.

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 12:35

Danke :)

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