Diese Kennzeichenleuchten zulässig nach STVO ?
Hallo bin über diese "tollen" hellen LED Kennzeichenleuchten gestolpert auf Ebay.
Es wird nirgendswo etwas genannt über die Zulässigkeit im Straßenverkehr oder ein E- Prüfzeichen.
Eure Meinung? Eure Erfahrungen? Was benutzt ihr? Ich mag nicht mehr diese gelben Birnen benutzen ^^
hier das objekt der Begierde:
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Na ja, in Wirklichkeit ist die Rechtslage wie fogt:Zitat:
Original geschrieben von Angat
Die Rechtslage ist so wie beschrieben, so siehts aus und das ist die fachliche Antwort auf Deine Frage.Eine unzulässige Modifikation am Fahrzeug führt keineswegs IMMER zum Erlöschen der BE, sonder nur dann, wenn dadurch a) die Fahrzeugart verändert wird, b) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder c) sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Bei roten Leuchten an der Fahrzeugfront ist Punkt b) erfüllt, bei einer Kennzeichenleuchte ohne E-Zeichen ist das ganz klar nicht der Fall.
Hallo,
was hälst Du denn davon:
" Für lichttechnische Einrichtungen am Kraftfahrzeug gelten nationale und internationale Bau- und BETRIEBSvorschriften, nach denen die Einrichtungen hergestellt und geprüft sein MÜSSEN.Für JEDEN Typ einer lichttechnischen Einrichtung ist ist ein besonderes Genehmigungszeichen FESTGELEGT, das LESBAR auf den jeweiligen Geräten angebracht sein MUSS. Die bevorzugten Stellen für Genehmigungszeichen sind z.B. auf den Abdeckscheiben von Scheinwerfern, AUF DEN LICHTSCHEIBEN VON LEUCHTEN, [...]Dies gilt auch für typgeprüfte ERSATZscheinwerfer und -LEUCHTEN. [...] In Europa gelten für den Anbau ALLER Kfz-Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen neben den nationalen Richtlinien die übergeordneten europäischen Richtlinien...[...]"
"Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern und Sockeln führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug."
"AUSTAUSCHBARE Lampen MÜSSEN nach ECE-R37 typgenehmigt sein. Andere Lichtquellen, die dieser Regelung nicht entsprechen (LED, Neon,Glühlampen), können nur als FESTER Bestandteil einer Leuchte eingesetzt werden. Im Reparaturfall muss die GESAMTE Einheit getauscht werden. "
Zitat -von Herrn Bosch- Ende, in seinem Kraftfahrttechnischen Taschenbuch, 25. Auflage.
Und ganz ehrlich: Ich glaube ihm!
Für den Polo 6N gilt folglich: Kennzeichenleuchte Sockeltyp IEC: W 2,1 x 9,5 d im originalen, E-geprüften Gehäuse oder genehmigtem Ersatz.
In Wirklichkeit also straight nach Vorschrift: Sofitte fällt aus wegen ist nicht.
In Wirklichkeit macht die Versicherung Dich natürlich nicht zahlungspflichtig, wenn Dich beim Warten an der roten Ampel ein Laster von vorne überrollt und Dein Auto auf 30/30 Dachhöhe tieferlegt, weil Du die flotten Sofitten in der KZL hast. Außer vielleicht, der Anwalt leckt an Fröschen.
In Wirklichkeit erzählt mir aber auch niemand hier, daß die ABE nur dann erlischt, wenn einer der drei oben, von Dir genannten Punkte erfüllt wird, weil es fachlich und laut STVZO nun mal nicht so ist. ES SEI DENN, man legt Punkt "A) die Fahrzeugart verändert" so aus, wenn man denn möchte, daß übertrieben gesagt jede einzelne Schraube auf Material, Belastbarkeit, Kopfform und- Größe betreffend betroffen ist, da die ursprüngliche Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges der Verpflichtung des Herstellers -bei in Deutschland gefertigten beim Kraftfahrbundesamt- entspringt, die Folgefahrzeuge einer Serie genau nach dort vorgestelltem Typ zu fertigen oder von dort genehmigte Abweichungen zu verbauen.
In Wirklichkeit fahren natürlich schon geschätzte 10 Millionen Leute in Fahrzeugen mit viel zu starken Leuchtmitteln in den Hauptscheinwerfern,blauen Kennzeichenleuchten,der berühmten Unterbodenbeleuchtung oder einer Stroboskopdiskokugel am Innenspiegel oder sonstigem Zeug rum.....solange es keinen anderen gefährdet, mir auch absolut Latte, ganz ehrlich gesagt. Dem Straßenverkehrsamt, den technischen Prüfstellen, den Versicherungen und der Polizei als Exekutive der Richtlinien, Vorschriften und Gesetze aber eben nicht.
Und fachtheoretisch ganz kurz: Kein E-Zeichen, kein Einbau. So isses. Dagegen die Praxis: Alles mögliche, was man so findet, irgendwie ans Auto spaxen, wie und wo er will, kann jeder, der nen Schraubendreher hat. Man sollte sich dann später nur nicht wundern....
Ich bin echt nicht der beste Freund von einigen Teilen der Gebirge deutscher Vorschriften und Gesetze - aber man sollte eben schon wissen, welche Scheiße man wie baut und bauen darf - oder halt nicht.
Und ja, manchmal ist mir langweilig, und noch seltener nehm ich´s genau. Und der Topic ist und bleibt: Diese Kennzeichenleuchte zulässig nach STVO bzw. STVZO? Nee, isse nich. 😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Angat
[...]
Zitat -von Herrn Bosch- Ende, in seinem Kraftfahrttechnischen Taschenbuch, 25. Auflage.
Und ganz ehrlich: Ich glaube ihm!
Sorry, aber ich orientiere mich da lieber am Gesetzestext.
Zitat:
§19.2 STVZO
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Hallo nochmal,
Ebenfalls sorry, zitieren ist daß eine, verstehen daß andere.....
....dann sind wir uns nämlich einig, daß ich da richtig liege, denn, wie ich zuvor sagte, wenn man Punkt 1 "die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird, erlischt die ABE", genau auslegt.... die genehmigte Fahrzeugart ändern ist das, was Du ja machst, wenn Du kein, wie ich auch schon oben sagte, geprüftes, gesetzlich erlaubtes, vom Hersteller durch das Kraftfahrbundesamt zugelassenes oder durch zugehörige ABE oder ein E-Prüfzeichen genehmigtes Zubehör- oder Austauschteil verwendest, wo dies erforderlich wäre...also geht es da um nahezu alles relevante an einem Fahrzeug, was man umbauen kann, insbesondere eben auch die komplette Beleuchtungsanlage.
Du kannst natürlich legal auch durch eine von einer Prüfstelle in Einzelabnahme eingetragene Zubehörteile verwenden, falls diese keine Prüfung oder Genehmigung des Fahrzeug- oder des Teilherstellers haben, ohne die ABE zu verlieren, wenn Du wirklich eine Einzelabnahme für eine bzw. beim 6N zwei Kennzeichenleuchte beim lichttechnischen Institut in Karlsruhe durchziehen willst.....was eben weder eine fünfminütige Sache noch günstig ist. Das ist ja gerade DER Hauptgrund für die ganzen Bauteile ohne Prüfung, und wenige Hersteller drucken dann fairerweise in groß und rot auf ihre Verpackung: Im Bereich der STVZO nicht zugelassen! Oder schreibens in ihre Anzeigen.
Aber hey, nochmal zum Topic: Diese LED-Sofitte baust Du vielleicht unbemerkt für alle relevanten Stellen, aber nicht legal ein, so isses immer noch, und vom Gegenteil musst Du mich echt erstmal überzeugen, obwohl ich lernbereit und diskussionsfreudig bin! 😁
Oder wo liegt für Dich da jetzt die Definition von "genehmigte Fahrzeugart geändert"? Wenn man aus ´nem Polo ´nen Monstertruck macht? Ich glaube immer noch Herrn Bosch bei der Sachlage, wie er da zu Punkt 1 steht....
Gruß
Nochmal sorry...😁
Unterschiedliche Fahrzeugarten sind etwa ein PKW und ein LKW. Auch eine Kleinkraftrad und ein Leichtkraftrad sind verschiedene Fahrzeugarten. Desshalb erlischt z.B. die BE eines auf 45km/h gedrosselten Rollers, wenn der entdrosselt wird. D.h., selbst wenn Du das Kennzeichen des 6N mit einem Teelicht illuminierst, ändert sich dadurch die Fahrzeugart nicht.
Unabhängig davon muß ich Dir zustimmen, daß die Verwendung der vom TE erwähnten LED-Sofitte illegal ist. Mir ging es primär darum, dem weitverbreiteten Ammenmärchen entgegenzutreten, daß kleinste unzulässige Modifikationen sofort die BE erlöschen lassen und daß damit gleichzeitig auch kein Versicherungsschutz mehr gegeben ist. Also, zahlen bis ans Lebensende, nur weil eine Birne ohne E-Zeichen am Auto strahlt, ist definitiv Humbug.
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Älso, die Airbackleuchte leuchtet immer und wird immer sehr warm. Fensterheber werden nur warm, wenn Licht an ist.
Ich such mal ne andere Werkstatt auf und lass das mit nem Diagnosegerät überprüfen.
Ansonsten Danke für euren Beiträge ;D
Da komm ich jetzt natürlich auch noch mal mit nem Sorry um die Ecke 😎
Ist klar.
Du beziehst Dich also auf §19 STVZO, Absatz 2.
Nachdem ich mir mal den kompletten §19 gegeben habe, was durchaus witzig war, hier mal ein Ausschnitt aus Absatz 3, sinngemäß, um hier nicht so viel Webspace zu verplempern 😁
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch NICHT, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
- eine Bertriebserlaubnis nach §22 oder Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt wurde,
- der nachträgliche Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis genehmigt wurde
- eine EG-Typgenehmigung vorliegt
und dies alles auch nur, wenn Einbauvorschriften und Einschränkungen beachtet wurden.
Umkehrschluß, bzw. der Gesamtkontext: Bei allem anderen ist die BE sehr wohl immer futsch, und Herr Bosch ist schon ein Fuchs.
Zusammenfassend erlischt Deine ABE, sobald Du ein Teil ohne hochbehördliche Erlaubnis an- oder einbaust, der Haken war nur halt in Absatz 2, Nr. 2 , da alles nicht geprüfte lt. Gesetz wohl prinzipiell gefährlich ist. Sag nicht ich, sagt das Gesetz. Klingt nach deutscher Tradition auch schlüssig 😁
PKW und LKW sind eigentlich die schematische Einordnung nach Fahrzeugklassen und LKRAD und KRAD Unterklassen, konnte aber leider keine schriftliche Quelle finden, die das Wort "Fahrzeugart" in dem Paragraphen näher erläutert, interessiert mich jetzt schon.
Nach Betrachtung des gesamten Paragraphen erlischt also sowohl Dein Teelicht als Illuminationsvorschlag als auch Deine ABE automatisch mit ihm, nur halt nach der Auslegung von Absatz 2., wie ich schon weiter oben mit dem ursrpünglichen Zustandekommen einer ABE vom Hersteller beschrieben habe, und nicht nach 1, da hast Du Recht. Und GEGEBENENFALLS damit auch Dein Versicherungsschutz. Nicht immer, auch da hast Du Recht.
Klar, bei der Sofitte und daß man für diese nicht bis ans Lebensende zahlt, da stimme ich Dir nochmals voll und ganz zu. Dafür gibts ne Ordnungswiedrigkeit, wenn´s jemand merkt, und wenn Du Pech hast, darfst Du die vor den Augen der offiziellen Rennleitung ausbauen. Daß die allermeisten illegalen oder ungeprüften Modifikationen aber automatisch die BE auslöschen, ist halt trotzdem sehr wohl so und sollte man schon wissen, anstatt das Gegenteil zu verbreiten. Wie Du mit "illegal" selber und ich mit dem Zitat mit den Scheinwerfern und Absatz 3 ja wohl deutlich herbeigeführt haben jetzt.
Aber okay, obwohl das ganze Pragraphenreiten schon nett, interessant und lehrreich ist: Das mit dem Versicherungsschutz ist abhängig vom Einzelfall, und die kategorische "Ist-immer-so-Annahme" ein Trugschluß, oder wie Du sagst, Ammenmärchen. Auch da geh ich steil kongruent mit Dir.
Aber darum ging es MIR primär: Auch wenn man augenscheinlich den Sinn hinter so einer Vorschrift oder eines "E"s überhaupt nicht erkennt, ich schließ mich da keineswegs aus, sollte das kein Freifahrtsschein für einen selber sein, alles zu machen, was man will oder schön findet. Siehe rote Standlichter vorne, acht hundert-Watt-Scheinwerfer an der Front vom Pick-Up oder wenn Karl Beppo seine Federn mit der Flex um die Hälfte kürzt, eine Eierpappe als Begrenzer nimmt und dann mit nem Fahrwerksausfall jemanden auf die Haube nimmt...der Grat zwischen "Ist nur ne Leuchte" und "jemand anderes wird deswegen verletzt oder getötet" (nein, natürlich nicht wegen der Leuchte 😁) KANN sehr schmal sein, und dann bist DU verantwortlich dafür. Da hilft Dir dann auch kein "aber der im Forum hat gesagt...." weiter.
Deshalb geht mir bei enorm sachkundigen Tipps wie "Scheiß auf Leuchte" und "E-Zeichen ist egal" schon mal ein bißchen die Hutschnur. Bei so mancher Vorschrift aber auch 😁 Deine Entscheidung, aber auch Deine Verantwortung, daß wollte ich eigentlich nur mal deutlich sagen.
Gruß
Ach ja, da war ja noch was anderes als Paragraphen 😁
Das mit der Airbagleuchte dürfte durch ein Diagnosegerät gelöst oder eingegrenzt werden, denke, das läuft. Aber daß die warm wird? Na ja, meine hat noch nie so lange geleuchtet, deshalb kann ich gerade nichts probieren, ob die einfach durch das Dauerlicht heiß wird. Wenns ne LED ist, jedenfalls nicht, außer, der Wiederstand für selbige ist direkt in der Kontrollleuchte verbaut....das könnte noch ne Option sein. Aber laß den mal auslesen, weil solange die leuchtet, haste auch keinen Airbag beim Unfall.
Fensterheberschalter vorne heiß oder sehr warm bei Licht an ist echt komisch. Ist mir bei meinem noch nicht aufgefallen, daß die auffällig heiß werden.
Wir reden hier von den originalen, grün beleuchteten, in der Mittelkonsole überm Aschenbecher und nichts dran gefummelt oder umgebaut? Andere Beleuchtung auf blau o.Ä. oder irgendwelche nachgerüsteten Schalter? Oder irgendwas zusätlich in der Blende verbaut, Steckdose, Licht, was weiß ich? Und egal, ob gerade betätigt (ich vermute stark, Du hast es beim Anfassen bemerkt, um sie zu benutzen?) oder auch noch gar nicht benutzt?Und beide Schalter heiß oder einer? Und sonst ist da alles handwarm in dem Bereich? Normal ist das jedenfalls nicht.
Könnte sein, daß da was mit Deiner gesamten Armaturenbrettbeleuchtung im argen ist, und das sind nur die Sachen, an denen Du es merkst...bringt wahrscheinlich nichts, aber dreh mal den Einsteller für die Innenbeleuchtung beim Lichtschalter auf minimal, falls er das nicht ist, also Tacho etc. auf total dunkel...ist dann ein Unterschied spürbar an den Schaltern?
Und schmeiß mal nen Blick hinter den Hanschuhkasten beim Relaisblock, sind da Leitungen auffällig verfärbt ins dunkle, blank, aneinandergeschmolzen,sieht die Isolierung aus wie Wellpappe? Vorzugsweise grau/blaue oder rot/irgendwas und braune? Wäre nen Schuß ins blaue und nen Blick wert, könntest auch einen der Schalter mal ziehen und ´nen Blick auf die Leitungen werfen, villeicht sitzd der Stecker auch nur schlecht und Du hast nen Übergangswiderstand.
Wenn Du mit dem Airbag oder den Schaltern gar nichts wirst, kannst auch ein neues Topic dafür machen, dann bekommste wahrscheinlich mehr Infos.
Gruß