Diese Kennzeichenleuchten zulässig nach STVO ?
Hallo bin über diese "tollen" hellen LED Kennzeichenleuchten gestolpert auf Ebay.
Es wird nirgendswo etwas genannt über die Zulässigkeit im Straßenverkehr oder ein E- Prüfzeichen.
Eure Meinung? Eure Erfahrungen? Was benutzt ihr? Ich mag nicht mehr diese gelben Birnen benutzen ^^
hier das objekt der Begierde:
21 Antworten
Sind ja sehr schöne Soffitten (wenn die so heißen?), zulässig bestimmt, solange man das Kennzeichen halt gut erkennen kann im Dunkeln.
andere Frage aber sehr wichtig, bist du dir sicher, das du Soffitten als Kennzeichen-Beleuchtung derzeit hast?
War auf jedenfall bis "jetzt" der Meinung das alle 6N Serie da diese Glassockel-Lampen als Beleuchtung haben.
hier mal eine Bild klick
Das sind LED, deshalb wäre ich damit vorsichtig. Die haben sicherlich keine E-Nummer, so daß sie nach STVZO verboten sind.
Kein Leuchtmittel ohne E-Prüfung ist zulässig, außer zur Innenbeleuchtung, und da auch nur wenn es nicht nach aussen abstrahlt.
Und soweit ich weiß gibt es bis heute keine geprüften LEDs, in welcher Bauform auch immer...
Geprüfte LEDs gibts auch nicht wirklich nur die originalen BMW LED Kennzeichenbeleuchtungen aber diese sind ja komplett mit Gehäuse und mit Sicherheit nicht so einfach beim 6N Polo zu verbauen!
Hatte diese ja in meinem A6 Avant nachgerüstet und habe diese auch mit der Form vom Polo verglichen (Freundin fährt 6N Polo)
und die passen nicht ohne weiteres!
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Hallo,
Ich hab auch die Glassockel in meinem, die Sofitten dürften wohl nicht passen.
Ansonsten muß Dein Kennzeichen mit Beleuchtung auf 25 Metern sichtbar sein und überall auf der Kennzeichenfläche eine Leuchtdichte von 2,5 cd pro quadratmeter haben, sagt ECE-R48 😁
Und das Farbspektrum muß auch immer stimmen, Fahrlicht vorne gelb/weiß, hinteres Licht rot etc....also blaues Standlicht und pinke Kennzeichenleuchte fällt aus.
Aber- ohne E-Zechen keine Fahererlaubnis, ABE erloschen wegen Kennzeichenleuchten 😁
Gruß
ich schließe mich mal den anderen an, ich kenne noch keine geprüfte nachrüst-led sachen. soweit ich es weiß sind diese dinger verboten, und in ebay auktionen nicht mehr erwähnt werden, warum auch immer, sonst hätt ich mir schon die blinker-led-lampen geholt. das ist genauso so ein ding mit dem lasierten rückleuchten.. trotz erkennbaren e zeichen ist der gebrauch der lasierten rückleuchten in der stvo/stvzo verboten 😁
Durch die Lasur änderst Du ja auch den originalen Prüfzustand 😁
Aber mit Rückleuchtengehäusen etc. mit Prüfzeichen wirste ja totgeschmissen.... 3te Bremsleuchten in LED mit E-Zeichen gibts aber durchaus zum Nachrüsten, Rückscheinwerfer auch, mein ich.
meine güte... ist doch egal wenn die kein ''E'' haben.
montieren und gut ist. intressiert eh keinen.
hauptsache sie beleuchten das kennzeichen nach vorschrift. 😁
ich hab mich noch nie um irgendein E zeichen gekümmert und bin bis jetzt gutgefahren. besonders bei ner leuchte ''sch... drauf''. da reisst dir niemand den kopf ab.
und die versicherung kann wegen ner KZ-Beleuchtung sicher keinen regress machen.
Das ist Ansichtssache....man kann inzwischen sogar nachweisen, ob der beim Unfall zerschmetterte Blinker aktiv war oder nicht...wenn sie denn wollen oder es Tote gab o.Ä.....und die Frage war ja nicht, was man machen kann, sondern um das E-Zeichen, und ohne E-Zeichen ist nun mal Pappnase, wenn Benno Beispiel behauptet, er ist in den Tanklaster genagelt, weil Deine KZL ihn geblendet hat.
Auf eigenes Risiko stimm ich Dir da zu, bei passender Farbe und Leuchtkraft wird wohl nichts passieren, aber Du hast eben keine ABE, Fakt ist Fakt.
Und ja, ich lamentiere hier gerade mit Feinheiten und wenn und aber, aber wo Du gerade sagst "Scheiß auf Leuchte".....
Ganz berühmte Geschichte, Unfall mit Todesfolge. Einer mit Überholabsicht auf der Landstraße dachte, vor ihm fährt und überholt schon einer....der hatte leider sehr coole, rote Standlichter vorne und ist damit gefahren ohne Fahrlicht, sah also aus wie ein Auto von hinten, kam ihm aber leider mit 100 Klamotten entgegen.Paff.
Nur mal so zu "Scheiß auf Leuchte" und den Sinn von ABE, ECE und STVZO.....
Deshalb bau Dir ein, was Du meinst, aber anderen solche Tipps geben, finde ich fragwürdig, sorry. Auch wenns hier "nur" um ne Kennzeichenleuche geht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von renedlog
meine güte... ist doch egal wenn die kein ''E'' haben.
montieren und gut ist. intressiert eh keinen.
hauptsache sie beleuchten das kennzeichen nach vorschrift. 😁ich hab mich noch nie um irgendein E zeichen gekümmert und bin bis jetzt gutgefahren. besonders bei ner leuchte ''sch... drauf''. da reisst dir niemand den kopf ab.
und die versicherung kann wegen ner KZ-Beleuchtung sicher keinen regress machen.
Da muss ich dich mal korrigieren...
Auch bei der Verwendung von nicht zugelassenen Leuchtmitteln erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und mit erlöschen der Betriebserlaubnis erlischt auch der Versicherungsschutz...
Und nochmal zum Thema:
zB Phillips Blue Vision machen schönes weisses Licht als Standlicht oder Kennzeichenleuchte, und "legal" sind sie auch...
Klick
Ok erstmal riesen Dank für eure Antworten. Zum Thema Gesetz: Die Versicherung: "Ey Alta, wir zahlen niks weil du koole LED- Kennzeichenleuchten hattest und dir jemand an der Ampel hinten reingefahren ist!" (-.-)
Kann echt sein, dass ich doch nicht solche Tittendingsstecker hab. Werd mal gucken was sich da machen lässt.
Zweites Problem: Diese Kennzeichenbeleuchtung (beide) + Airbag Leuchte ( ist ständig an, kp warum, Werkstatt wusste es auch nicht) + Elektrische Fensterheber Leuchten werden verdammt heiß!!! Es ist echt an der Grenze zu "Man kann es kaum noch anfassen". Woran kann das liegen? Ist schon mehrere Jahre so. Kabelbrand Folge?
Danköööö
Nun ja,
die Geschichte mit dem E-Zeichen: Die Rechtslage ist so wie beschrieben, so siehts aus und das ist die fachliche Antwort auf Deine Frage. Ob Du Dir jetzt zum Beispiel ne Stroboskopblitzleuchte in Grün als Unterbodenblinker an den KAT anbaust, ist Dein Problem und Deine Entscheidung 😁
Klar,hier ist es ne Kennzeichenleuchte. Aber zieh Dir halt die Geschichte mit den roten Standlichtern mal in Ruhe rein: Ey, Alter, ein Toter wegen geilen Lichtern?! Ein wohlgemeinter Rat: Du trägst die Konsequenzen als Halter/Fahrer für alles an dem Auto.
Frage zur Frage: Ist die Airbagleuchte nur an oder wird auch heiß? 😎
Deine Airbagleuchte ist jedenfalls zu 99 Prozent an, weil Du einen gespeicherten oder aktuellen Fehler im Airbagsystem hast,da der Airbagkreis weitestgehend vom Rest der Elektrik getrennt ist, also beim Polo: Kabelstrang Gurtstraffer, Kabelstrang Airbag Fahrer mit Kontaktspirale, Beifahrerairbag, zum Steuergerät Airbag irgendwo unterbrochen/kurzgeschlossen, Stecker nicht eingerastet/gesteckt oder Bauteil defekt. Da Du aber eben schon von "Tittendingsstecker" an den KZL geredet hast, mess oder fummel bloß nicht am Airbagsystem rum, sonst hast Du nen Sack im Gesicht = tut sehr weh 😁
Aber wenn die Werkststatt (mit oder ohne Diagnoserechner/Testgerät?!) nichts finden konnte und man den Rest berücksichtigt, könntest Du auch zu dem einen Prozent gehören, soll heißen: Du hast vielleicht ne Menge Arbeit.
Aber klemm einfach mal die Baterie zehn Minuten ab. Airbag-Lampe immer noch an?
Und wie, Folge Kabelbrand? Hattest Du einen, oder vermutest Du das?
Bei verschmorrten Kabeln in dem Bereich, wirds schwierig.
Aber mal nüchtern betrachtet: Kennzeichenleuchte heiß, wenn länger an: Sind halt Lampen mit Glühfaden, wandeln den Hauptteil der Energie also in Wärme um. Faß mal Deine Deckenlampe zu Hause nach zehn Minuten an und besorg Dir dann Eiswürfel.
Fensterheberleuchten? Also die Schalter mit Beleuchtung in der Mitte? Können nach mehrmaliger Betätigung warm werden, da der Schalter auch stumpf das Relais ist und somit der Strom für den Motor dadurch fließt.Oder sind die IMMER HEIß!? Oder nur mit Licht an?
Das sind jedenfalls LEDs als Beleuchtung, mein ich doch, und die werden nur einmal kurz heiß und dann nie wieder.
Könnte auch ein Masseproblem sein statt zusammengebratene Kabel, weil sich irgendwas durch fehlende Masse die Masse über etwas anderes zieht 😁.....
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Angat
Die Rechtslage ist so wie beschrieben, so siehts aus und das ist die fachliche Antwort auf Deine Frage.
Na ja, in Wirklichkeit ist die Rechtslage wie fogt:
Eine unzulässige Modifikation am Fahrzeug führt keineswegs IMMER zum Erlöschen der BE, sonder nur dann, wenn dadurch a) die Fahrzeugart verändert wird, b) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder c) sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Bei roten Leuchten an der Fahrzeugfront ist Punkt b) erfüllt, bei einer Kennzeichenleuchte ohne E-Zeichen ist das ganz klar nicht der Fall.
Darüber hinaus bedeutet ein Erlöschen der BE auch nicht den Verlust des Versicherungsschutzes. Tatsächlich ist die Haftpflichtversicherung immer zur Zahlung verpflichtet, eine Möglichkeit diese zu verweigern gibt es nicht. Allerdings kann die Versicherung den Versicherungsnehmer für geleistete Zahlungen in Regress nehmen, dieser ist aber auf 5.000,-€ begrenzt. Dazu muß die unzulässige Modifikation am Fahrzeug aber ursächlich für den Unfall gewesen sein - den Nachweis hat hier die Versicherung zu führen.