Diese Banken heutzutage...
Hallo,
ich habe gerade 20 Riesen von meinem Konto für einen Autokauf überwiesen.
Die Dame am Schalter wollte weder meinen Ausweis noch meine Bankkarte haben.
Finde ich im Nachhinein irgendwie seltsam...
Grüße,
Matthias
Beste Antwort im Thema
Finde ich auch eigenartig.
Unter 45.000 gibts doch kein vernünftiges Auto. 😁
26 Antworten
Zitat:
Genau so ist es. Die Unterschrift wird natürlich nicht im Beisein des Kunden geprüft, sondern später (vor Ausführung der Überweisung). Wird zumindest bei uns so gehandhabt (bin selbst Bankkaufmann).
Und was ist mit Leuten, bei denen die Unterschrift nie 2x gleich aussieht? Hat bei mir auch sehr lange gedauert, bis ich ne "feste" Unterschrift hatte. Vor ein paar Jahren sah sie immer anders aus. Da wäre mir ne Ausweiskontrolle lieber, als ständig nicht durchgeführte Aufträge.
mfg
Deshalb hat man ja eine Unterschrift und schreibt nicht nur seinen Namen. Oder bist Du noch im Kindergarten 😉
Also ich habe seit Jahren keinen Überweisungsträger mehr händisch ausgefüllt geschweige denn eine Bank betreten. Ist doch online alles viel einfacher und bequemer. Brauche auch keinen "Bankberater", der mir erzählt, was ich mit meinem sauer verdienten Geld zu tun hätte. Aber jeder wie er mag.
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Da wäre mir ne Ausweiskontrolle lieber, als ständig nicht durchgeführte Aufträge.
Kann ich mich nur anschließen. Meine Unterschrift wechselt je nach Laune die Himmelsrichtung. Im Grunde kann die jeder, der sie nachmachen will.
Übrigens habe ich 19990,- überwiesen. Mindestens eine Nachfrag, ob vielleicht eine 9 zuviel ist, hätte ich mir schon gewünscht.
Halten wir fest: Ist die Kohle erst weg, dann ist sie weg. Der Bank ist es dabei total egal, wer den Auftrag schrieb, Rückholen Fehlanzeige. Bin ich also kriminell und möchte beim Abholen vom fremden Konto keinen Ausweis vorzeigen müssen, dann überweis ich mir es kurzerhand vom fremden Konto. Absolut geil, das haut mich um.
Für mich ist es eine Horrorvorstellung, dass jemand in meinem Namen Überweisungen durchführen kann, und seien es auch nur 5 Euro. Da ich die Bank für die Dienstleistung des sicheren Geldtransfers bezahle (deshalb führe ich ja ein Konto), muss die Bank bei Fehlleistung auch haftbar gemacht werden können.
Matthias
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Zitat:
Original geschrieben von MAZUPA
Für mich ist es eine Horrorvorstellung, dass jemand in meinem Namen Überweisungen durchführen kann, und seien es auch nur 5 Euro. Da ich die Bank für die Dienstleistung des sicheren Geldtransfers bezahle (deshalb führe ich ja ein Konto), muss die Bank bei Fehlleistung auch haftbar gemacht werden können.
Gemäß einem rechtskräftigen Urteil des OLG Koblenz (Az.: 2 U 116/09) haftet die Bank für Fehlüberweisungen, wenn sie nicht nachweisen kann, dass ihr Kunde für die Fehlüberweisung verantwortlich ist. In dem Gerichtsurteil ging es um eine gefälschte Überweisung über 40.000 €, welche die Bank der Klägerin erstatten musste.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MAZUPA
...
Halten wir fest: Ist die Kohle erst weg, dann ist sie weg. Der Bank ist es dabei total egal, wer den Auftrag schrieb, Rückholen Fehlanzeige. Bin ich also kriminell und möchte beim Abholen vom fremden Konto keinen Ausweis vorzeigen müssen, dann überweis ich mir es kurzerhand vom fremden Konto. Absolut geil, das haut mich um.Für mich ist es eine Horrorvorstellung, dass jemand in meinem Namen Überweisungen durchführen kann, und seien es auch nur 5 Euro. Da ich die Bank für die Dienstleistung des sicheren Geldtransfers bezahle (deshalb führe ich ja ein Konto), muss die Bank bei Fehlleistung auch haftbar gemacht werden können.
...
Ist sie nicht. Lies hier nochmal nach, insbesondere dem Link folgen.
http://www.motor-talk.de/.../diese-banken-heutzutage-t3798732.html?...Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ist sie nicht. Lies hier nochmal nach, insbesondere dem Link folgen.
http://www.motor-talk.de/.../diese-banken-heutzutage-t3798732.html?...
Ich weiß nicht worauf Du hinaus willst. Meinst Du "Merkt dann der Kontoeigentümer, dass sein Konto geknackt wurde bzw. dass eine unrechtmäßige Überweisung ausgeführt wurde, lässt er die Überweisung rückgängig machen,..."?
Da drehen wir uns aber im Kreise. Es geht ja gerade darum, wie man glaubhaft machen soll, dass das Konto "geknackt" wurde, wenn lediglich fälschbare Unterschriften als Legitimation für eine Überweisung ausreichen.
Gruß Matthias
Zitat:
Original geschrieben von MAZUPA
Meine Unterschrift wechselt je nach Laune die Himmelsrichtung. Im Grunde kann die jeder, der sie nachmachen will.
Warum standardisierst du deine Unterschrift nicht und erschwerst Fälschern damit die Arbeit?
@MAZUPA
Dann muss halt im Zweifelsfall ein Gutachten angefertigt werden. Und wenn sich dann herausstellt, dass die Unterschrift nicht vom Kontoeigentümer ist, dann zahlt den auch die Bank.
Es ist ja auch bekannt , dass Betrüger gerne unerkannt bleiben um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Eine Unterschlagung, bei der man zu 100% identifiziert wird, macht doch keinen Sinn oder?
Darum wird eine Überweisung zu einem deutschen Autohändler, der wahrscheinlich öfter "größere" Summen überwiesen bekommt, schon bankintern sicher anders behandelt als eine nach Osteuropa.
Das würde nur dann zutreffen, wenn der Autohändler mit zu den Betrügern gehört.
In dem beschriebenen Scenario ist aber das Autohaus der Dumme, weil später das Auto und die (zurückgebuchte) Kohle weg ist. 😉
@TE: Wenn es so einfach wäre mit Überweisungbetrug Geld zu machen, dann frage ich mich warum ständig Sendungen zum Thema Skimming, EC-Karten-Betrug und gehackten Online Banking Accounts laufen.
Wie lange werden Überweisungen schon so ausgefüllt und abgegeben? Warum gibt jede Omi immer noch lieber ne Überweisung ab, als es online zu machen? Weil es online sicherer ist?
Nichts für ungut, aber ich glaube Du hast da eher ein persönliches Problem mit, als das es ein allgemeines Problem ist.
PS: Ausweise kann man auch fälschen 😉
Zitat:
Original geschrieben von MAZUPA
Da drehen wir uns aber im Kreise. Es geht ja gerade darum, wie man glaubhaft machen soll, dass das Konto "geknackt" wurde, wenn lediglich fälschbare Unterschriften als Legitimation für eine Überweisung ausreichen.Gruß Matthias
Hallo,
Deine Bank muss es nachweisen, nicht Du. Das ist keine automatisierte Zahlung mit Karte, PIN usw.
Außerdem hast Du einen Anspruch gegen den Kontoinhaber. Davon mal abgesehen hat die Bank des Empfängers geeignete Maßnahmen gegen Kontoeröffnungsbetrug zu ergreifen. Macht sie es (aus wirtschaftlichen Gründen) nicht, zahlt sie. Des weiteren gibt es noch einen high spender Algorithmus; wenn betrags- und zeitmäßig auffällige Beträge gesichtet werden, müssen die gesondert beobachtet werden.