Dienstwagenprivileg?
Herr Gabriel möchte es abschaffen, das:
"Dienstwagenprivileg".
Meine Frage:
Hat jemand eine Ahnung, wovon der redet?
UG
41 Antworten
hallo tukaram!
danke für deine erklärende antwort, nun ist mir das auch etwas klarer geworden, dann heißt es wohl für uns, dass die 1% (700teu) dem unternehmerlohn zugerechnet werden, und so wie dieser versteuert?
mfg und danke, torsten
p.s. dann bin ich doch froh, dass wir vom gebrauchten rs6 (110teu liste) abgegangen sind 😉
Zitat:
Original geschrieben von Tukaram
Ganz einfach: Das Auto (oder seine Leasingraten) geht ganz normal über die Bücher. Einschließlich aller Nebenkosten (Tanken, Putzen, ...). Aber pro Monat wird ein Selbstverbrauch von einem Prozent des Neu-Listenpreises (ohne Rabatt) gebucht. In Deinem Fall also 700,- EUR pro Monat, die du selbst bezahlen musst. IMO ist das ungefähr die Leasingrate.Zitat:
Original geschrieben von pollox2001
klärt doch mal einen unwissenden auf.
wie funktioniert die 1% regelung? wie wird das zb. bei einem neuwagenleasing angewendet, wenn das fahrzeug zb. 70teu brutto kostet?Obendrein musst Du auch noch nachweisen, dass Du pro Jahr das Auto mindestens zu 50% geschäftlich nutzt. Allerdings gelten dabei geringere Anforderungen. Es reicht Kilometerstand am Jahresanfang und Jahresende aufzuschreiben, und den Rest zum Beispiel mit Anzahl Arbeitstage * Entfernung Büro Wohnort abzufackeln.
Unsicher bin ich mir, ob das ganze nur für Selbständige oder auch für Angestellte funktioniert (so das sinnvoll ist). Unangenehm: Du musst 50% berufliche Nutzung nachweisen. Besser wäre es dabei unter Umständen ein elektronisches Fahrtenbuch zu kaufen. Kosten IMO 1000 bis 1500,- EUR. Hast Du 50% geschäftliche Nutzung (die Grundvoraussetzung für die 1%-Regelung), rentiert sich das Fahrtenbuch innerhalb von einem halben Jahr.
Viele Grüße
Oder einfach einen Golf II privat anmelden...dann greift die 1% Strafe auch nicht...denn alle Privatfahrten usw macht man ja mit dem Golf II...der grosse wird dann eben nur im geschäftlichen Sinn genutzt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von individual-wob
Oder einfach einen Golf II privat anmelden...dann greift die 1% Strafe auch nicht...denn alle Privatfahrten usw macht man ja mit dem Golf II...der grosse wird dann eben nur im geschäftlichen Sinn genutzt. 😉
Das wage ich zu bezweifeln. 🙂
Es gab (vor zehn Jahren oder noch länger her) mal so eine Regelung. Habe mir damals einen Trabant gekauft. Für 50,- DM oder so. 🙂
Heute muss man beweisen. Neuerdings muss das sogar für LKWs bewiesen werden. Schließlich könnte man ja auch mit dem geschäftlichen LKW in den Urlaub fahren!
Viele Grüße
Das beweisen sollte kein Problem sein, man muss es einfach so machen. Privat Golf II, geschäftlich was anderes...
Dann fahre ich eben privat den Golf...geht mir auch keiner ab dabei...😁
hallo!
also ich bezweifle, dass das finanzamt sich so einfach überzeugen lässt, mindestens ein fahrtenbuch sollte das sich geführt werden.
mg, torsten
[So living in Holland: Better not if you are above average "rich" or have an income above the minimum......
If you are poor, Holland might be the best country to live.
A lot of rich dutch people do emigrate to Belgium.
v1mbrt...and the very rich people (as they think they are) move to the Selfkant
and bring with them a rise of the soil price up to nowadays of 400€/sqm.
rgds
19FC
Zitat:
Original geschrieben von pollox2001
hallo!also ich bezweifle, dass das finanzamt sich so einfach überzeugen lässt, mindestens ein fahrtenbuch sollte das sich geführt werden.
mg, torsten
Seit vielen Jahren jede Steuerprüfung ohne Beanstandung geschafft. Man muss zuhause ein adäquates Auto fahren, d.h. Trabbi zuhause, der nicht bewegt wird, wird nicht ausreichen. Aber wenn man ein Auto hat, welches zur Familiengröße passt, wird man kein Problem haben. Wie gesagt, ich habe 15 Jahre ohne Probleme diverse Steuerprüfungen überstanden. Der letzte Prüfer ist lt. meinem Steuerberater auf 1%-Klausel spezialisiert. Er kam schon mit der Liste der KFZ-Zulassungsstelle an. War aber überhaupt kein Problem.
Fahrtenbuch darf man führen, wenn man den Wagen privat nutzen will und keine 1% versteuern will. Dann aber sehr hohe Anforderungen, kommt fast einer Pflicht zum elektronischen Fahrtenbuch nahe. Wenn man aber in seinem Vertrag klar stehen hat, dass der Wagen nicht privat genutzt werden darf, dann müssen sie einen Anlass haben, das Fahrtenbuch zu verlangen. Den darf man einfach nicht geben.
Uwe, dem die 1%-Regel viel zu teuer ist
Zitat:
Original geschrieben von farley
Hallo,Zitat:
elektronischen Fahrtenbuch nahe. Wenn man aber in seinem Vertrag klar stehen hat, dass der Wagen nicht privat genutzt werden darf, dann müssen sie einen Anlass haben, das Fahrtenbuch zu verlangen. Den darf man einfach nicht geben.
Uwe, dem die 1%-Regel viel zu teuer ist
welchem Vertrag? Kann man sowas in Leasing-Verträge reinschreiben? Oder reden wir von Arbeitsverträgen?
Viele Grüße
Arbeitsvertrag natürlich.
Momo
hallo!
na dann mal unser beispiel:
frau ist selbstständig in der gastronomie, ihr fahrzeug demnächst ein touareg als geschäftsfahrzeug
mein autochen ein sharan für die familie (3 kinder)
welchen ratschlag könnt ihr uns geben, ausser das mit unserem steuerberater zu besprechen.
kommt für den touareg die 1% regelung oder können wir diese umgehen?
danke und mfg, torsten
Zitat:
welchen ratschlag könnt ihr uns geben, ausser das mit unserem steuerberater zu besprechen.
kommt für den touareg die 1% regelung oder können wir diese umgehen?
Der Rat lautet: Mit dem Steuerberater reden. 🙂 Eine rückwirkende Anrechnung der 1% Regelung führt zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 1% des Listenpreises * 4 Jahre / Steuersatz. Also vermutlich irgendwo in Höhe von zehn bis zwanzig TEUR. DAFÜR sollte man schon mal den STB fragen. 🙂
Alternativ: Das Finanzamt hat eine Auskunftspflicht. Also einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und fragen was der dazu sagt. Er wird aber vermutlich was sagen von 1%.
Wenn die Auskunft des Finanzbeamten genehm ist: Aufschreiben und dem Beamten als Gesprächsprotokoll zur Ablage zuschicken.
Viele Grüße
Mein Dicker läuft als reines Geschäftsfahrzeug, also ohne 1% Regelung, weil bei dem relativ hohen Neupreis es auch finanziell unattraktiv wäre. Das bereits Erwähnte wurde auch von meinem Steuerberater so gesagt: Bei Besitz eines adaquaten Familienfahrzeugs und Führung eines Fahrtenbuchs wird das anerkannt. Es ist mir trotzdem erlaubt, Privatfahrten zu buchen, diese werden dann am Jahresende mir privat in Rechnung gestellt. Das mache ich auch hin und wieder denn auch dem Finanzamt ist klar, daß reine Geschäftswagen nicht ausschließlich geschäftlich genutzt werden und so wahrt man den Schein.