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Dienstwagenbesteuerung Sonderausstattung

BMW X3 G01
Themenstarteram 13. Oktober 2022 um 12:54

Servus zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Versteuerung und Sonderausstattung.

Rechtlich ist es wie folgt:

"Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für Privatfahrten, muss er dafür ohne Fahrtenbuch monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Dienstwagens im Zeitpunkt der Erstzulassung versteuern."

Sonderausstattung ist aber ein Sonderfall und differenziert zu betrachten:

"Denn in Richtlinie 8.1 Absatz 9 der Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 steht schwarz auf weiß, dass in den Bruttolistenpreis nur die im Zeitpunkt der Erstzulassung „werkseitig“ eingebaute Sonderausstattung in den Bruttolistenpreis einzubeziehen ist. Wird die Sonderausstattung erst nachträglich – also nach der Erstzulassung – eingebaut, darf das Finanzamt die Kosten für die Sonderausstattung nicht in den Bruttolistenpreis einbeziehen."

Via Connected Drive kann man ja diverse digitale Dienste und Extra-Services ausstatten.

Zum Beispiel Sitzheizung, Lenkradheizung, Driving Assistant Plus etc.

Jetzt die Frage:

Kann man diese alle nachträglich hinzubuchen und könnte somit den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt er Erstzulassung mindern? Bei mir ist der Zug leider schon abgefahren, da ich einen vollausgestatteten BMW bestellt habe.

Aber für die Zukunft würde mich das interessieren.

Danke für eure Ansichten und Antworten

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10 Antworten

Bist Du Dir sicher, dass das eine valide Fragestellung für ein Internet Forum wie MT ist? Ich würde da eher meinen Steuerberater fragen. Die Versteuerung von 1% eines max. niedrigen 4-stelligen Betrags wird wohl nicht der Knackpunkt sein - oder?

Themenstarteram 13. Oktober 2022 um 13:28

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:18:48 Uhr:

Bist Du Dir sicher, dass das eine valide Fragestellung für ein Internet Forum wie MT ist? Ich würde da eher meinen Steuerberater fragen. Die Versteuerung von 1% eines max. niedrigen 4-stelligen Betrags wird wohl nicht der Knackpunkt sein - oder?

Haha, nein. Relevant und Knackpunt ist es nicht. Ich interessiere mich eher für die Auslegung.

Und vielleicht hat sich ja schon mal jemand dazu Gedanken gemacht und kann die Erfahrung teilen :)

PS: Was sind denn aus deiner Sicht "valide Fragestellungen für ein Internet Forum wie MT"?

Kennst du alle Mitglieder und deren Wünsche?

Sollte wohl gehen, Problem ist aber, dass Autos in der Regel geleast werden - und Mehrkosten in der Leasingrate von 3-5 Euro für eine Sitzheizung und zzgl. 300-500 zusätzlich über den BLP zu versteuern, ist dann wahrscheinlich günstiger, als das, was dich als Nutzer die nachträgliche Aktivierung kosten wird.

Zitat:

@wuvalley schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:28:11 Uhr:

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:18:48 Uhr:

Bist Du Dir sicher, dass das eine valide Fragestellung für ein Internet Forum wie MT ist? Ich würde da eher meinen Steuerberater fragen. Die Versteuerung von 1% eines max. niedrigen 4-stelligen Betrags wird wohl nicht der Knackpunkt sein - oder?

Haha, nein. Relevant und Knackpunt ist es nicht. Ich interessiere mich eher für die Auslegung.

Und vielleicht hat sich ja schon mal jemand dazu Gedanken gemacht und kann die Erfahrung teilen :)

PS: Was sind denn aus deiner Sicht "valide Fragestellungen für ein Internet Forum wie MT"?

Kennst du alle Mitglieder und deren Wünsche?

Selbst wenn Dir einer antwortet, ist das nichts, mit dem Du was anfangen kannst, sondern auch nur eine Einzelmeinung ;)

Themenstarteram 13. Oktober 2022 um 14:05

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:49:44 Uhr:

Zitat:

@wuvalley schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:28:11 Uhr:

 

Haha, nein. Relevant und Knackpunt ist es nicht. Ich interessiere mich eher für die Auslegung.

Und vielleicht hat sich ja schon mal jemand dazu Gedanken gemacht und kann die Erfahrung teilen :)

PS: Was sind denn aus deiner Sicht "valide Fragestellungen für ein Internet Forum wie MT"?

Kennst du alle Mitglieder und deren Wünsche?

Selbst wenn Dir einer antwortet, ist das nichts, mit dem Du was anfangen kannst, sondern auch nur eine Einzelmeinung ;)

Naja...Firmenwagen sind jetzt nicht die Nadel im Heuhaufen. Daher kann es schon gut sein, dass sich jemand mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat und auch eine fachkundige Meinung eingeholt hat, die er teilen kann :)

Aber dafür ist ein Forum doch auch da. Weniger ist es dafür da, nichts zum eigentlichen Ansinnen zu schreiben sondern nur den Thread und/oder Threadersteller in Frage zu stellen.

Da wäre allen mehr geholfen, wenn man dann drüber hinweg"klickt".

Grundsätzlich ist der gem. Kaufvertrag vereinbarte BLP die Basis zur Berechnung Deiner Steuer. Aber mal im Ernst, über welche Beträge an SA reden wir hier, die Du über die App im Nachgang dazubuchen kannst? Die sind doch nicht mal 4-stellig… :D

Kaufst du andere Felgen, rüstest eine AHK nach oder lässt was folieren, wird das auch nicht steuerrelevant für die 1%-Regel. Dennoch absetzbar.

Denke das läuft bei den nachträglichen Aktivierungen auch so.

Vielleicht höchstens ein tausender vs. 90 davon für die Basis der Besteuerung.

Auch wenn ich kein Steuerberater bin, erscheint mir die Rechtslage recht eindeutig zu sein.

Sonderausstattungen die nachträglich angeschafft / aktiviert werden, werden beim Geldwerten Vorteil nicht erfaßt. Ein weiterer Satz Reifen / Felgen ( Winterräder) kann darüber hinaus sogar bei Kauf mitbestellt werden ohne das sie bei der Berechnung des Geldwerten Vorteil in Ansatz gebracht werden.

Also mir persönlich wäre meine Zeit zu schade mir darüber den Kopf zu zerbrechen um dann anschließend irgendeinem übereifrigen Steuerprüfer Erklärungen über dieses vielleicht sogar legale Steuersparmodel abgeben zu müssen … aber jeder wie er mag und Zeit hat

https://www.haufe.de/.../...preis-bei-sonderausstattung_78_410284.html

 

Nachträglich angeschaffte beziehungsweise eingebaute Sonderausstattung erhöht nicht die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils. Nachträglich eingebaute unselbstständige Ausstattungsmerkmale sind durch den pauschalen Nutzungswert abgegolten und können nicht getrennt bewertet werden (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.2010, BStBl 2011 II Seite 361).

 

für mich scheint die Rechtslage hier eindeutig, Deine digitale Nachrüstung ist imho ebenfalls unselbstständig (ianal)

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