Dienstwagenbesteuerung ab 2022

Seat

Ab dem Jahr 2022 muss die (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweite der geförderten Hybrid-Fahrzeuge 60 km betragen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km gelten. Ab 2025 steigt die Mindestreichweite dann auf 80 km (oder max. CO2-Ausstoß von 50 g/km).“

Hallo die Autohersteller bestätigen diese Regelung noch nicht ( max. CO2-Ausstoß von 50 g/km).“
was gilt den jetzt für 2022 in meinem Fall geht es um den Cupra Formetor VZE welcher 58Km schafft und unter 50 g/km ist ?
Bitte um Hilfe wo ich von Offizieller Seite was finde.
Danke euch.

26 Antworten

Also reicht eine der Anforderungen zur Förderung super ich danke euch.

Förderung?

Ich dachte es geht um die Besteuerung?

Da es mit "oder" verknüpft ist reicht eines der beiden Parameter, also CO2 oder km. Wenn auch nur eins zutrifft, versteuerst du weniger.

Was denn jetzt? FÖRDERUNG (da bist du bei der BaFa und da entscheidet der Preis) oder Besteuerung (da kriegst du immer min 0,5% und ggf 0.25%). Du verwirrst wirklich maximal.

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Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller
zugelassen wird. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges förderfähig.

Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein
Brennstoffzellenfahrzeug sein. Es muss den Fahrzeugklassen M1 oder N1 (bzw. N2 soweit es mit einer Fahrerlaubnis der
Klasse B im Inland geführt werden darf) zugeordnet sein. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht
überschreiten. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale
CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter
ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.
Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach
dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025
beträgt diese 80 km.
Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt.
Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, sind von außen aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen gleichgestellt.

Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni
2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte
Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches
System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und es zudem im Sinne der Richtlinie EG-
typgenehmigt ist. Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend
und damit nicht mehr förderfähig.

Und?

Eine Kopie der BAFA-Seite ohne Kommentar...was soll uns das sagen?

Nochmal, das BAFA ist nicht für die Besteuerung deines Dienstwagens zuständig, sondern das Einkommensteuergesetz - §6 Absatz 1 Nr. 4 Punkt 4 und 5 ESTG:

Zitat:

4.
soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug

a)
eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b)
die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer beträgt, oder

5.
soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug

a)
eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b)
die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer beträgt,

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

Das meinte ich mit meiner frage ob eins zu erfüllen reicht.

Was ist an einem "oder" in einem deutschen Satz so missverständlich?

Beim BAFA steht auch "50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite".

Zitat:

@Eichardt schrieb am 4. August 2021 um 16:41:48 Uhr:


Das meinte ich mit meiner frage ob eins zu erfüllen reicht.

Wir verstehen nach dem ganzen Hin und Her deine Frage nicht.

Was genau möchtest du wissen? Ob du für ein Auto eine BaFa Förderung der Anschaffung bekommst (BaFa) ODER ob für das Auto die Dienstwagenbesteuerung 0,5 bzw 0,25 greift (Einkommenssteuergesetz). Der einzige, der diese beiden voneinander unabhängigen Themen vermischt bist du. Da hilft dann als Antwort die Kopie der BaFa Seite nicht (deren Fakten den meisten hier bekannt sein dürfte). Daher von vorne: Was möchtest du wissen?

in meinem Fall geht es um den Cupra Formetor VZE welcher 58Km schafft und unter 50 g/km ist bekomme ich die BaFa Förderung nach der EZ 2022 ?
Das war meine Frage, das Autohaus bestätigt mir dieses nicht weil bei der BaFa für 2022 nicht mehr oder steht.
Entschuldigung das ich das mit der 0,5 Besteuerung an der Förderung fest gemacht habe.

Ob du eine Förderung der BAFA bekommst oder nicht hängt davon ab ob das Auto auf der BAFA Liste steht. Nur die zählt.
https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html

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