Dienstwagen OHNE Privatnutzung, geldwerter Vorteil?

Hallo und guten Morgen,

die groben Richtlinien für Dienstwagen mit privater Nutzung sind mir bekannt ( 1 % vom BLP // 0,03 % geldwerter Vorteil ).

Nun soll ja so sein, wenn man den Wagen ausschließlich dienstlich benutzt, das dann die 1 % Reglung NICHT greift.
Bezieht sich das dann auch auf den Geldwerten Vorteil?

Mit dem Dienstwagen sollen rein dienstliche Fahrten ( Kundenbesuche udgl. ) durchgeführt werden, aber auch die Fahrt von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte. Hier habe ich mehrfach gelesen, das diese Fahrten KEINE Privatfahrten sind ( ob ich es allerdings richtig verstanden habe steht auf einem anderen Blatt *lach* ).

Da mein Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte 90 km ( one way ) ist, ist der geldwerte Vorteil ( 0,03 % ) in meinem Fall schon eine Hausnummer.

Klar ist, das der AG die private Nutzung ausdrücklich verbieten muß ( im Arbeitsvertrag odgl. ), ein "normaler PKW" für meine privaten Fahrten ist selbstverständlich vorhanden ( meine Frau und ich jeweils 1 Auto ).

Hat einer eine Idee?

VG

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Zitat:

@redpluriel schrieb am 15. Juli 2016 um 06:44:25 Uhr:



Wenn ich den Wagen NICHT privat nutze, fällt da nur die 1 % Regelung weg, oder auch der geldwerte Vorteil.

Die Frage ist etwas seltsam formuliert. Die 1%-Regelung ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils - es kann also nicht eines entfallen. Entfiele der geldwerte Vorteil, müsste er nicht versteuert werden und umgekehrt. Dies aber nur zur Definition

Zitat:

Auch wenn der Wagen nur dienstlich ( incl. Fahrt zur Arbeit und zurück genutzt wird ), erhalte ich ja eine Tankkarte vom Unternehmen, worüber die Betankung für o.g. Fahrten läuft.

Der User jcwww widerspricht sich selbst in seinem Beitrag. Einerseits erwähnt er die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zum Arbeitsplatz und im nächsten Satz schreibt er, dass kein geldwerter Vorteil anfiele.

Selbstverständlich stellen die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz mit einem Dienstwagen einen geldwerten Vorteil dar, der demzufolge versteuert werden muss. Hättest Du für diese Fahrten keinen Dienstwagen, dann müsstest Du die Fahrten selbst bezahlen, oder nicht?

Diese Fahrten sind pauschal mit 0,03% des BLP je km zu versteuern. Gleichwohl kann der AN die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, die den GWV mindert.

Was die Privatnutzung anbelangt, kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils m. E. nicht dadurch vermieden werden, dass der AG Privatfahrten (außer den Fahrten zur Arbeitsstätte) untersagt. Da Du - 90 km vom Arbeitsort entfernt - die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hast, kann der AG gegenüber dem FA nicht sicherstellen, dass nicht doch mal Privatfahrten stattfinden. Dies wäre nur möglich, wenn ein AN das Auto nach Feierabend auf dem Firmengelände abstellt. Dazu gibt es einschlägige Urteile. In Deinem Fall kommt ja hinzu, dass der AG die Fahrten zum Arbeitsplatz ausdrücklich gestattet (das sind Privatfahrten im Sinne der Steuergesetzgebung, sie werden nur extra besteuert) und dafür alle Kosten übernimmt.

In Deinem Fall bliebe nur ein vom FA anerkanntes Fahrtenbuch. Damit Du damit allerdings Steuern sparst, müsste der betriebliche Anteil deutlich höher als der Privatanteil sein. Da Du aber bereits über 40.000 km p. a. fährst, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen, ist dies eher unwahrscheinlich.

Zusammenfassend sehe ich nicht, dass es einen Weg für Dich gibt, um die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung (1% vom BLP plus 0,03% je Entfernungs-km) herum zu kommen.

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Juli 2016 um 19:26:28 Uhr:


Und Andere haben eh noch einen Privatwagen weil zb die Ehefrau/Freundin keinen Bock hat den ganzen Tag zu warten bis der Alte mit dem Auto heimkommt um dann zum Einkaufen zu fahren.

Wenn ich vorher geschrieben habe, dass m. E. ein Firmenauto u. a. nur Sinn macht, wenn man für private Fahrten nicht auch noch ein Auto unterhalten muss, dann meinte ich selbstredend nicht das Auto der Frau. Meine Frau hat (wir sind seit 36 Jahren verheiratet) schon immer ihr eigenes Auto gehabt. In den Jahren, in denen ich einen Firmenwagen fuhr, nutzten wir diesen auch privat. Heute fahre ich ein privates Auto, das ich auch beruflich nutze und meine Frau fährt auch ihr Auto.

Zitat:

Ich habe den Verdacht das bei Vielen ein Firmenfahrzeug dazu da ist ihr Ego aufzupolieren. Ich muss Wichtig sein denn sonst würde Ich keinen Firmenwagen bekommen...

In Konzernen habe ich das auch schon festgestellt - vor allem, weil dann meist auch ersichtlich ist, auf welcher Hierarchieebene sich der Dienstwagennutzer befindet ...

Persönlich kann ich nicht nachvollziehen, inwieweit ein Firmenwagen für mein Ego gut sein sollte ... vielleicht fahre ich auch deswegen einen Privatwagen trotz Dienstwagenberechtigung 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Persönlich kann ich nicht nachvollziehen, inwieweit ein Firmenwagen für mein Ego gut sein sollte ... vielleicht fahre ich auch deswegen einen Privatwagen trotz Dienstwagenberechtigung 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Wollte ich auch, „durfte" ich nicht, also fahre ich nun doch den Dienstwagen ...
Und werde mit diesen Themen (wer darf was fahren ... etc.) konfrontiert, mit denen ich nichts zu tun haben möchte ...

Jetzt muss ich die spannende Diskussion hier noch durch eine Frage zu meiner persönlichen Dienstwagen-Situation ein wenig verkomplizieren:
Ich nutze geschäftlich und privat einen mir direkt zugeordneten Dienstwagen. Dafür versteuere ich als GWV 1% des Brutto-Listenpreis abzgl. eines festen Eigenanteils derb ich Four den Dienstwagen bezahlen muss. Auf die zusätzliche 0,03%-Versteuerung verzichtet mein AG, da ich nachweislich eine persönliche Jahreskarte des öffentlichen Nahverkehrs besitze (und auch privat bezahle) und diese ausnahmslos für alle Fahrten zur Arbeitsstätte und zurück nutze.
Kann ich nun in meiner Steuererklärung die sog. Pendlerpauschale i.H.v. 0,30 EUR/Entfernungskilometer für die Fahrten zur Arbeit absetzten oder nicht?

Vielen Dank im voraus für konstruktive Antworten!

Ja,, kannst du. Die Pauschale ist unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.

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Zitat:

@diegey schrieb am 14. September 2016 um 16:38:07 Uhr:


Auf die zusätzliche 0,03%-Versteuerung verzichtet mein AG, da ich nachweislich eine persönliche Jahreskarte des öffentlichen Nahverkehrs besitze (und auch privat bezahle) und diese ausnahmslos für alle Fahrten zur Arbeitsstätte und zurück nutze.

Über die Versteuerung entscheidet nicht der Arbeitgeber, sondern das Finanzamt. Sehr interessant, dass Dein Finanzamt das so durchwinkt.

Da hat du sicher Recht. Was das Finanzamt dann im Endeffekt dazu sagt, sehe ich dann bei der Steuererklärung...

Bundesfinanzhof (BFH) (Az. VI R 68/05)
Kann man dort nachlesen.

Vielen Dank, das Urteil ist ja mal wirklich vernünftig!

Sorry dass ich das Thema nochmal aus der Versenkung hole, ich habe auch noch Fragen dazu und wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe, dann drohen mir horrende Kosten :-(

Ich habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung und nutze diesen für ca 60-80tkm / Jahr für Technikereinsätze, eine Fahrt zur Arbeit habe ich in diesem Sinne nicht da ich über Homeoffice arbeite, also von zu Hause aus starte und hier wieder herkomme. Material und Werkzeuge werden mir von der Firma zugeschickt oder per overnight-express ins Auto gelegt. Im Betrieb bin ich nur ca alle 6-8 Wochen einmal für Meetings. Der Dienstwagen hat einen BLP von 38000 €. Nun wird sich zum 2.Quartal jedoch ein wenig etwas in der Firmenstruktur ändern und ich muss wahrscheinlich für 2 Wochen / Monat in den Innendienst da wir einen großen Rollout vorbereiten müssen. Die Firma ist 125km von mir entfernt.

Muss ich dann die Fahrten mit den 0,003% zusätzlich versteuern? Bis jetzt musste ich 1 % von 38000 Euro, also 380 Euro versteuern, das macht bei meiner Steuerklasse und meiner Konstellation 190 Euro / Monat die mir Netto fehlen. Privat fahre ich nicht so viel, etwa 5-8 tkm / Jahr. Mein Nettolohn Minus 190 Euro für Privatnutzung kann ich gerade noch verkraften - was kommt jetzt auf mich zu wenn ich für 2 Wochen im Monat 125km / Tag zur Firma fahren muss?

Edit: Typo

mal von der "richtigen" Antwort weit entfernt gefragt: WER soll die Veränderung bemerken? ich würde das Firmenintern klären (Gehaltsabrechnung), vielleicht mit dem Vorgesetzten besprechen. Das Finanzamt muss das erstmal merken. Die Firma sollte dafür einen Ausgleich schaffen. Das wäre nur fair. Mein AG ist 72km entfernt. Wäre dieser morgen an einem anderen Ort und ich müsste 150km fahren, würde ich das auch nicht ohne zusätzliche Vergütung machen. Ich habe keinen FW.

Da wir leider trotz 1% Regel Fahrtenbuch für das Finanzamt führen MÜSSEN (lt. Arbeitgeber), wird das wohl bemerkt werden. Ein Ausgleich wird mir dafür nicht angeboten oder geschaffen. Daher frage ich mich jetzt, was da finanziell auf mich zukommt.

Im Prinzip kommt nicht viel auf dich zu, da mit der Versteuerung der Fahrten gleichzeitig auch Werbungskosten in Höhe der Pendlerpauschale geltend gemacht werden können.

Die Kardinalfrage ist hingegen, ob der Firmensitz zur steuerlichen "ersten Tätigkeitsstätte" wird, der für die 0,03%-Pauschalierung heran gezogen wird.
Das kann sein - muss aber nicht. Anhand der gemachten Angaben kann dir das auch niemand rechtssicher beantworten. Das solltest du mit eurem Lohnbüro abklären, ggfs. unter Nachfrage bei einem Steuerberater.

Zitat:

@JM-Faktor schrieb am 17. Jan. 2018 um 15:23:08 Uhr:


Da wir leider trotz 1% Regel Fahrtenbuch für das Finanzamt führen MÜSSEN (lt. Arbeitgeber)

Bitte? Wozu? Kann ich mir nicht vorstellen.

Weil man so beweisen kann, dass die AN nicht zum Firmensitz fahren (somit diese Wegstrecke nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen, pauschal 0,03% oder die Einzelfahrten).
Insbesondere wenn am Firmensitz genügend Büros / Schreibtische vorhanden sind wirft das bei einer Prüfung gerne Fragen auf.

Zur eigentlichen Frage: AG / Lohnbüro fragen wie die das abrechnen werden.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 17. Jan. 2018 um 20:55:16 Uhr:


Weil man so beweisen kann, dass die AN nicht zum Firmensitz fahren (somit diese Wegstrecke nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen, pauschal 0,03% oder die Einzelfahrten).

Kenne ich so nicht, wurde bisher bei keinem meiner Arbeitgeber gefordert, trotz Homeoffice. Auch nicht bei den Kollegen, die näher bei der Firma wohnten, wo also ein regelmäßiges Pendeln wahrscheinlicher wäre als bei mir.

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