Dienstwagen OHNE Privatnutzung, geldwerter Vorteil?
Hallo und guten Morgen,
die groben Richtlinien für Dienstwagen mit privater Nutzung sind mir bekannt ( 1 % vom BLP // 0,03 % geldwerter Vorteil ).
Nun soll ja so sein, wenn man den Wagen ausschließlich dienstlich benutzt, das dann die 1 % Reglung NICHT greift.
Bezieht sich das dann auch auf den Geldwerten Vorteil?
Mit dem Dienstwagen sollen rein dienstliche Fahrten ( Kundenbesuche udgl. ) durchgeführt werden, aber auch die Fahrt von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte. Hier habe ich mehrfach gelesen, das diese Fahrten KEINE Privatfahrten sind ( ob ich es allerdings richtig verstanden habe steht auf einem anderen Blatt *lach* ).
Da mein Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte 90 km ( one way ) ist, ist der geldwerte Vorteil ( 0,03 % ) in meinem Fall schon eine Hausnummer.
Klar ist, das der AG die private Nutzung ausdrücklich verbieten muß ( im Arbeitsvertrag odgl. ), ein "normaler PKW" für meine privaten Fahrten ist selbstverständlich vorhanden ( meine Frau und ich jeweils 1 Auto ).
Hat einer eine Idee?
VG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@redpluriel schrieb am 15. Juli 2016 um 06:44:25 Uhr:
Wenn ich den Wagen NICHT privat nutze, fällt da nur die 1 % Regelung weg, oder auch der geldwerte Vorteil.
Die Frage ist etwas seltsam formuliert. Die 1%-Regelung ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils - es kann also nicht eines entfallen. Entfiele der geldwerte Vorteil, müsste er nicht versteuert werden und umgekehrt. Dies aber nur zur Definition
Zitat:
Auch wenn der Wagen nur dienstlich ( incl. Fahrt zur Arbeit und zurück genutzt wird ), erhalte ich ja eine Tankkarte vom Unternehmen, worüber die Betankung für o.g. Fahrten läuft.
Der User jcwww widerspricht sich selbst in seinem Beitrag. Einerseits erwähnt er die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zum Arbeitsplatz und im nächsten Satz schreibt er, dass kein geldwerter Vorteil anfiele.
Selbstverständlich stellen die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz mit einem Dienstwagen einen geldwerten Vorteil dar, der demzufolge versteuert werden muss. Hättest Du für diese Fahrten keinen Dienstwagen, dann müsstest Du die Fahrten selbst bezahlen, oder nicht?
Diese Fahrten sind pauschal mit 0,03% des BLP je km zu versteuern. Gleichwohl kann der AN die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, die den GWV mindert.
Was die Privatnutzung anbelangt, kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils m. E. nicht dadurch vermieden werden, dass der AG Privatfahrten (außer den Fahrten zur Arbeitsstätte) untersagt. Da Du - 90 km vom Arbeitsort entfernt - die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hast, kann der AG gegenüber dem FA nicht sicherstellen, dass nicht doch mal Privatfahrten stattfinden. Dies wäre nur möglich, wenn ein AN das Auto nach Feierabend auf dem Firmengelände abstellt. Dazu gibt es einschlägige Urteile. In Deinem Fall kommt ja hinzu, dass der AG die Fahrten zum Arbeitsplatz ausdrücklich gestattet (das sind Privatfahrten im Sinne der Steuergesetzgebung, sie werden nur extra besteuert) und dafür alle Kosten übernimmt.
In Deinem Fall bliebe nur ein vom FA anerkanntes Fahrtenbuch. Damit Du damit allerdings Steuern sparst, müsste der betriebliche Anteil deutlich höher als der Privatanteil sein. Da Du aber bereits über 40.000 km p. a. fährst, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen, ist dies eher unwahrscheinlich.
Zusammenfassend sehe ich nicht, dass es einen Weg für Dich gibt, um die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung (1% vom BLP plus 0,03% je Entfernungs-km) herum zu kommen.
Gruß
Der Chaosmanager
56 Antworten
Es ist ein beliebter "Trick" in den Vertrag "Homeoffice" reinzuschreiben um so die 0,03% (bzw. 0,002% je Einzelfahrt) Versteuerung zu umgehen.
Die Prüfer sind ja auch nicht blöd (leere Büros, womöglich noch das Namensschild eines Mitarbeiters mit Homeoffice-Vertrag an der Tür).
Da machen die Arbeitgeber es sich natürlich sehr einfach - nicht weil, das Finanzamt sie dazu zwingt, sondern einfach um kein Risiko zu haben. Ich kann mir daher auch nicht vorstellen, dass euer Finanzamt das Fahrtenbuch auferlegt hat, sondern der AG es angeordnet hat.
Generelle Erläuterung 0,03 / 0,002 %:
http://www.roedl.de/themen/firmenwagen-steuern-sparen
Erste Tätigkeitsstätte:
http://www.roedl.de/.../besteuerung-fahrt-wohnung-taetigkeitsstaette
@andi-tosh M-Faktor: Für dich als AN ist erst mal nur relevant was im Arbeitsvertrag steht. Und der kann nicht einseitig geändert werden.
Zitat:
@JM-Faktor schrieb am 15. Januar 2018 um 21:02:39 Uhr:
Sorry dass ich das Thema nochmal aus der Versenkung hole, ich habe auch noch Fragen dazu und wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe, dann drohen mir horrende Kosten :-(Ich habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung und nutze diesen für ca 60-80tkm / Jahr für Technikereinsätze, eine Fahrt zur Arbeit habe ich in diesem Sinne nicht da ich über Homeoffice arbeite, also von zu Hause aus starte und hier wieder herkomme. Material und Werkzeuge werden mir von der Firma zugeschickt oder per overnight-express ins Auto gelegt. Im Betrieb bin ich nur ca alle 6-8 Wochen einmal für Meetings. Der Dienstwagen hat einen BLP von 38000 €. Nun wird sich zum 2.Quartal jedoch ein wenig etwas in der Firmenstruktur ändern und ich muss wahrscheinlich für 2 Wochen / Monat in den Innendienst da wir einen großen Rollout vorbereiten müssen. Die Firma ist 125km von mir entfernt.
Muss ich dann die Fahrten mit den 0,003% zusätzlich versteuern? Bis jetzt musste ich 1 % von 38000 Euro, also 380 Euro versteuern, das macht bei meiner Steuerklasse und meiner Konstellation 190 Euro / Monat die mir Netto fehlen. Privat fahre ich nicht so viel, etwa 5-8 tkm / Jahr. Mein Nettolohn Minus 190 Euro für Privatnutzung kann ich gerade noch verkraften - was kommt jetzt auf mich zu wenn ich für 2 Wochen im Monat 125km / Tag zur Firma fahren muss?
Edit: Typo
Die Frage ist ab wann eine erste Tätigkeitsstätte zu definieren ist (vom Arbeitgeber).
In der Jahresbetrachtung unter Berücksichtigung von Urlaub: bist Du mehr als 2 Tagen pro Woche in der Betriebsstätte ist dies der Fall.
Als Anhaltspunkt gelten also circa 40 volle Arbeitstage oder 80 halbe Arbeitstage.
Und hier beginnt der dehnbare Bereich: warst Du am Morgen 2 Stunden im Homeoffice am arbeiten und fährst danach in die Betriebstätte hast Du einen halben Arbeitstag dort verbracht.
In deiner persönlichen Situation ist einfach die Frage, wie lange Du 2 Wochen im Monat dorthin fährst und ob Du dann die 40 vollen Arbeitstage auf Jahressicht erreichst.
Ein Steuerberater hilft Dir dabei nicht - der Arbeitgeber erklärt diese Situation in Absprache mit Dir. Am einfachsten mit einer entsprechenden Aufstellung: Wie viele volle Tage, wie viele halbe Tage, wie viel Urlaub.
VG
Peter
So, es sieht leider nicht so gut für mich aus. Im Arbeitsvertrag steht dass ich als Techniker für den Standort XXXXX angestellt bin. Meine Außendiensttätigkeit ist im Vertrag nicht erwähnt. Mein Arbeitgeber besteht darauf es Korrekt zu versteuern, ein Ausgleich soll ich keinen erhalten.
Wenn ich richtig rechne: 38000 Euro BLP
davon Monatlich 1% = 380 Euro
0,03% des BLP = 11,40 Euro x 10 Arbeitstage x 125km = 1425 Euro
Also als Steuerlast 380 Euro + 1425 Euro = 1805 Euro.
abzüglich 0,3 Euro x 10 Arbeitstage x 125km = 375 Euro
Bleiben immer noch 1430 Euro Steuerlast statt 380 Euro.
Bei meiner Konstellation fehlen mir dann nicht 190 Euro vom Netto sondern 715 Euro, wenn ich richtig rechne !?
Wenn das stimmt, kann ich mich nach einem neuen AG umsehen, denn das sprengt mein Budget bei weitem. Und das wäre mir Privatnutzung niemals wert. Für 715 Euro / Monat kann ich ein eigenes Auto unterhalten.
gelöscht
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Deine Rechnung passt so nicht.
Einzelfahrten mit 0,002%, nicht 0,03% berechnen! Siehe mein letztes Posting. Dann wird's deutlich weniger.
Die Frage der Versteuerung sowie den Werbungskostenabzug kannst du in deiner eigenen Einkommensteuererklärung neu aufrollen lassen. Unabhängig vom Lohnsteuerabzug bei der Lohnabrechnung. Das solltest du auch tun; ggfs. die Einkommensteuererklärung von einem kompetenten Fachmann erstellen lassen.
Ein Fahrtenbuch zu führen, empfehle ich jetzt mal nicht; außer viel Schreibkram dürfte das nichts bringen.
Ich müsste auch mal auf Euren Rat zurück greifen.
Mein aktueller Arbeitgeber ist ca. 60km einfacher Weg entfernt. Ich besitze privat 3 Fahrzeuge.
Ich habe mit meinem Arbeitgeber verhandelt, dass mir für die Strecke einen Firmenwagen gestellt wird, zusätzlich zu meinem Gehalt.
Wie verfahre ich hier am besten? - An einer privaten Nutzung bin ich nicht interessiert.
Die 1%-Regelung fällt für mich daher raus. Fahrtenbuch wäre für mich kein Problem. Muss ich hier einen Geldwertenden Vorteil versteuern monatlich?
Ich habe davon relativ wenig Ahnung. Wenn noch Informationen fehlen sollte, bitte sagen.
Wenn der Dienstwagen von Dir nur für die Pendelei von und zur Arbeit genutzt werden soll, wäre die Fahrtenbuchvariante noch sinnbefreiter als der Dienstwagen überhaupt.
Fahrtenbuch: Du hättest damit 100% Privatnutzung und damit alle Kosten als gwV zu versteuern.
Pauschale: Bei der pauschalen 1%+0,03%km hättest Du den Arbeitsweg als gwV pauschal zu versteuern. Das wird wegen der Entfernung teuer.
In beiden Fällen hättest Du die 0,30€/km einfacher Strecke als Werbungskosten dagegen zu setzen. Obergrenze sind ca. 4.500 €p.a..
Also durchrechnen. Wird vermutlich wirtschaftlich nicht klug sein mit dem Dienstwagen.
Zitat:
@yfain schrieb am 27. Juni 2018 um 20:53:30 Uhr:
Ich müsste auch mal auf Euren Rat zurück greifen.Mein aktueller Arbeitgeber ist ca. 60km einfacher Weg entfernt. Ich besitze privat 3 Fahrzeuge.
Ich habe mit meinem Arbeitgeber verhandelt, dass mir für die Strecke einen Firmenwagen gestellt wird, zusätzlich zu meinem Gehalt.
Wie verfahre ich hier am besten? - An einer privaten Nutzung bin ich nicht interessiert.Die 1%-Regelung fällt für mich daher raus. Fahrtenbuch wäre für mich kein Problem. Muss ich hier einen Geldwertenden Vorteil versteuern monatlich?
Ich habe davon relativ wenig Ahnung. Wenn noch Informationen fehlen sollte, bitte sagen.
Wenn Dir der AG das Fahrzeug tatsächlich nur für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unterlässt und Privatnutzung ausschließt findet nur die 0,03%-Regelung Anwendung (BMF-Schreiben vom 04.04.2018)
D.h. dein geldwerter Vorteil ermittelt sich wie folgt: 0,03% des Bruttolistenpreises x Entfernung x 12 Monate abzüglich Pendler Pauschale
Wichtig ist, dass das Privatnutzungsverbot am besten vertraglich festgelegt. Wenn es Gründe gibt, dass dein AG einen solchen Vertrag nicht schließen kann, reicht wohl auch der schriftliche Verzicht deinerseits aus, das muss dann allerdings auch dokumentiert werden.
Es müsste auch stichprobenartig kontrolliert worden sein. Die Deckelung der Enfernungspauschale kann das bei großen Pedelstrecken unwirtschaftlich werden lassen. Ob es bei einer Prüfung akzeptiert werden wird, ist dann eine weitere Ungewissheit.
Bei unter 15 Tagen pro Monat die 0,0002%-Regelung verwenden. Du musst dann dazu an eure Lohnabrechnung eine entsprechende Aufstellung schicken, an welchen Tagen du im Büro gewesen bist. Das hat den Vorteil, dass du in einem Urlaubsmonat deutlich mehr Kohle hast und wenn das ausläuft und du wieder zu 95% im Außendienst bist alles wieder beim Alten ist.
In deinem Fall würde es mich nicht wundern, wenn du am Ende nur wenige Wochen zu 50% im Büro bist. Bei solchen Einsätzen wird das oft falsch gesehen und am Ende machst du hauptsächlich die Arbeit die du heute auch machst.