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Dienstwagen OHNE Privatnutzung, geldwerter Vorteil?

Themenstarteram 15. Juli 2016 um 2:54

Hallo und guten Morgen,

die groben Richtlinien für Dienstwagen mit privater Nutzung sind mir bekannt ( 1 % vom BLP // 0,03 % geldwerter Vorteil ).

Nun soll ja so sein, wenn man den Wagen ausschließlich dienstlich benutzt, das dann die 1 % Reglung NICHT greift.

Bezieht sich das dann auch auf den Geldwerten Vorteil?

Mit dem Dienstwagen sollen rein dienstliche Fahrten ( Kundenbesuche udgl. ) durchgeführt werden, aber auch die Fahrt von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte. Hier habe ich mehrfach gelesen, das diese Fahrten KEINE Privatfahrten sind ( ob ich es allerdings richtig verstanden habe steht auf einem anderen Blatt *lach* ).

Da mein Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte 90 km ( one way ) ist, ist der geldwerte Vorteil ( 0,03 % ) in meinem Fall schon eine Hausnummer.

Klar ist, das der AG die private Nutzung ausdrücklich verbieten muß ( im Arbeitsvertrag odgl. ), ein "normaler PKW" für meine privaten Fahrten ist selbstverständlich vorhanden ( meine Frau und ich jeweils 1 Auto ).

Hat einer eine Idee?

VG

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2016 um 6:07

Zitat:

@redpluriel schrieb am 15. Juli 2016 um 06:44:25 Uhr:

 

Wenn ich den Wagen NICHT privat nutze, fällt da nur die 1 % Regelung weg, oder auch der geldwerte Vorteil.

Die Frage ist etwas seltsam formuliert. Die 1%-Regelung ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils - es kann also nicht eines entfallen. Entfiele der geldwerte Vorteil, müsste er nicht versteuert werden und umgekehrt. Dies aber nur zur Definition

Zitat:

Auch wenn der Wagen nur dienstlich ( incl. Fahrt zur Arbeit und zurück genutzt wird ), erhalte ich ja eine Tankkarte vom Unternehmen, worüber die Betankung für o.g. Fahrten läuft.

Der User jcwww widerspricht sich selbst in seinem Beitrag. Einerseits erwähnt er die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zum Arbeitsplatz und im nächsten Satz schreibt er, dass kein geldwerter Vorteil anfiele.

Selbstverständlich stellen die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz mit einem Dienstwagen einen geldwerten Vorteil dar, der demzufolge versteuert werden muss. Hättest Du für diese Fahrten keinen Dienstwagen, dann müsstest Du die Fahrten selbst bezahlen, oder nicht?

Diese Fahrten sind pauschal mit 0,03% des BLP je km zu versteuern. Gleichwohl kann der AN die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, die den GWV mindert.

Was die Privatnutzung anbelangt, kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils m. E. nicht dadurch vermieden werden, dass der AG Privatfahrten (außer den Fahrten zur Arbeitsstätte) untersagt. Da Du - 90 km vom Arbeitsort entfernt - die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hast, kann der AG gegenüber dem FA nicht sicherstellen, dass nicht doch mal Privatfahrten stattfinden. Dies wäre nur möglich, wenn ein AN das Auto nach Feierabend auf dem Firmengelände abstellt. Dazu gibt es einschlägige Urteile. In Deinem Fall kommt ja hinzu, dass der AG die Fahrten zum Arbeitsplatz ausdrücklich gestattet (das sind Privatfahrten im Sinne der Steuergesetzgebung, sie werden nur extra besteuert) und dafür alle Kosten übernimmt.

In Deinem Fall bliebe nur ein vom FA anerkanntes Fahrtenbuch. Damit Du damit allerdings Steuern sparst, müsste der betriebliche Anteil deutlich höher als der Privatanteil sein. Da Du aber bereits über 40.000 km p. a. fährst, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen, ist dies eher unwahrscheinlich.

Zusammenfassend sehe ich nicht, dass es einen Weg für Dich gibt, um die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung (1% vom BLP plus 0,03% je Entfernungs-km) herum zu kommen.

Gruß

Der Chaosmanager

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56 Antworten
am 17. Juli 2016 um 5:53

Stets von einer Privatnutzung bei bestehender Verfügungsgewalt auszugehen ist natürlich einfach für die Finanzbehörden. Wenn ich bei Annahme eines Dienstwagens trotzdem den bestehenden Privatwagen behalte und dessen gefahrene Kilometer nachweisen kann, ebenso plausibel die des Dienstwagens, dann sieht die Realität anders aus, wird steuertechnisch aber ignoriert?

Zitat:

@SaintALfonzo schrieb am 17. Juli 2016 um 07:53:56 Uhr:

Stets von einer Privatnutzung bei bestehender Verfügungsgewalt auszugehen ist natürlich einfach für die Finanzbehörden. Wenn ich bei Annahme eines Dienstwagens trotzdem den bestehenden Privatwagen behalte und dessen gefahrene Kilometer nachweisen kann, ebenso plausibel die des Dienstwagens, dann sieht die Realität anders aus, wird steuertechnisch aber ignoriert?

Wie willst Du nachweisen, WER die Kilometer gefahren ist? Sohn, Tochter, Ehepartner, Enkel.... auch wenn jeder der genannten Personen selbst ein Fahrzeug angemeldet und versichert hat: wir haben auch zu zweit 3 Fahrzeuge und kommen auf über 10tkm pro Kfz.

am 17. Juli 2016 um 7:57

Zitat:

@SaintALfonzo schrieb am 17. Juli 2016 um 07:53:56 Uhr:

Stets von einer Privatnutzung bei bestehender Verfügungsgewalt auszugehen ist natürlich einfach für die Finanzbehörden. Wenn ich bei Annahme eines Dienstwagens trotzdem den bestehenden Privatwagen behalte und dessen gefahrene Kilometer nachweisen kann, ebenso plausibel die des Dienstwagens, dann sieht die Realität anders aus, wird steuertechnisch aber ignoriert?

Es geht ja immer um Fälle wo kein Fahrtenbuch geführt wird.

Diese ganze Unsicherheit lässt sich ja umgehen wenn man ein Fahrtenbuch führt...

Es gibt ja kein Grundrecht auf Vereinfachungen. Bei einer Kasse in einem Ladengeschäft gibts ja auch keine Vereinfachungsregel, sondern Korrektheit und Konsistenz der Aufzeichnung/Dokumentation ist einfach eine zwingende Anforderung der beruflichen Tätigkeit.

Lieber TE, wenn dein Arbeitgeber das richtig anpackt, dann versteuerst Du keinen einzigen Cent. Schließlich verbietet er dir, das Fahrzeug privat zu nutzen. Du darfst es nur für dienstlichen Aufgaben nutzen und an Tagen, an denen dein Arbeitstag im Betrieb - und nicht irgendwo bei einem Kunden - endet, musst du es natürlich auch auf dem Betriebsgelände lassen und mit deinem privaten Auto - vielleicht auch mit dem Zug - nach Hause fahren. Ist die Wegstrecke vom letzten Kunden zu deinem Arbeitgeber kürzer als die zu deiner Privatadresse, verlangt dein Arbeitgeber, dass das Fahrzeug auf dem Firmengelände abgestellt wird. Das Fahrzeug "nächtigt" grundsätzlich da, wo es für deinen Arbeitgeber am günstigsten ist.

Wenn du im Urlaub oder Krank bist oder Innendienst hast, wird der Dienstwagen selbstverständlich auch von anderen Mitarbeitern genutzt..............Dein Arbeitgeber ist böse und gönnt dir nicht den geringsten Vorteil. ;-)

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 15. Juli 2016 um 09:01:47 Uhr:

Einen Firmenwagen sehe ich nur dann als sinnvoll an, wenn man dafür auf den Privatwagen verzichten kann.

Das halte ich für eine reichlich kurzsichtige Denkweise. Ich halte einen Dienstwagen auch dann für interessant, wenn er mir auf großen Streckenteilen einen attraktiven monetären Vorteil bietet.

Rechenexempel:

Neuwagen: 35000,-

Geldwerter Vorteil Pendelei (90km*0,03%): 945,- monatlich / 11340,- p.a.

pauschale Versteuerung durch AG 15%: 1701,- p.a.

Fahrtstrecke: 220 Tage * 180km = 39600 km

Kosten netto: 1701,-€/39600km = 4,29ct/km

Wird - selbst mit Pendlerpauschale - schwer, die reinen Betriebskosten des eigenen Wagens auf dieses Level zu drücken...

Interessant ist's überdies für all diejenigen, die eh einen Zweitwagen haben (wollen), der für die Alltagslangstreckenpendelei nur mäßig geeignet ist (Cabrio, Oldtimer, Wohnmobil,...)

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 16. Juli 2016 um 09:39:07 Uhr:

Darüber hinaus hat der BFH im Jahr 2013 (also zeitlich nach dem von Dir zitierten Urteil) mit mehrereren Urteilen die Möglichkeit beendet, dass eine vermutete Privatnutzung widerlegt werden darf.

Das liest sich im Urteil VI R 23/12 a des BFH vom 18.4.2013 aber anders.

Insbesondere Leitsatz 2 und Randnummer 18 sagen meiner Auffassung nach genau das Gegenteil aus.

Rechne lieber noch einmal nach :rolleyes:

Der Pauschalsteuer kannst du nicht den kompletten Betrag unterwerfen, sondern nur

220 Tage x 90 km x 0,30 €/km = 5.940,00 €

d.h. 5.400 € versteuerst du individuell. Dazu kommen noch 15% von 5.940 € Steuer (+ Soli + Kirchensteuer), die normalerweise der AG trägt.

Die 1% vom LP für mögliche Privatfahrten hast du auch vergessen.

am 20. Juli 2016 um 18:43

Es fehlt das 1% von den 1%+0.03% . Dazu kommt, dass jeder zusätzlich verdiente Euro, welcher nur mit 15% besteuert wird, vollkommen unrealistisch ist. Das ist selbst bei jeder Putzfrau mehr, die Vollzeit arbeitet (nur bekommt die keinen Dienstwagen) und selbst wenn, dann muss man in der Gehaltsklasse noch 20% Sozialversicherung drauf rechnen.

In den meisten Fällen werden wohl rund 40% Steuern und Abgaben fällig.

Das bedeutet bei einem 35.000€ Fahrzeug:

1295€/Monat bzw. 15540€ als geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei 40% sind das also 6216€ oder knapp 16 Cent/km.

Das lohnt nur, wenn man sonst kein Fahrzeug hat.

am 20. Juli 2016 um 20:18

Zitat:

@cvr schrieb am 20. Juli 2016 um 14:27:03 Uhr:

Das halte ich für eine reichlich kurzsichtige Denkweise. Ich halte einen Dienstwagen auch dann für interessant, wenn er mir auf großen Streckenteilen einen attraktiven monetären Vorteil bietet.

Rechenexempel:

Neuwagen: 35000,-

Geldwerter Vorteil Pendelei (90km*0,03%): 945,- monatlich / 11340,- p.a.

pauschale Versteuerung durch AG 15%: 1701,- p.a.

Fahrtstrecke: 220 Tage * 180km = 39600 km

Kosten netto: 1701,-€/39600km = 4,29ct/km

Wird - selbst mit Pendlerpauschale - schwer, die reinen Betriebskosten des eigenen Wagens auf dieses Level zu drücken...

Unabhängig davon, dass Deine Berechnung ein paar "Kleinigkeiten" unterschlägt:

Weshalb sollte meine Sichtweise kurzsichtig sein? Es steht außer Frage, dass ein Firmenwagen zur privaten Nutzung günstiger als ein Privatwagen ist. Weshalb sollte man nun noch zusätzlich einen Privatwagen unterhalten (es sei denn, man möchte sich ein Spaßmobil als Zweitwagen gönnen)? Für mich macht das jedenfalls keinen Sinn, ob Du dies für kurzsichtig hältst oder nicht.

Zitat:

Das liest sich im Urteil VI R 23/12 a des BFH vom 18.4.2013 aber anders.

Insbesondere Leitsatz 2 und Randnummer 18 sagen meiner Auffassung nach genau das Gegenteil aus.

Wenn ich die Ausführungen des TE richtig verstehe, dann würde ihm ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt werden, mit dem er u. a. auch die Fahrten von und zur Betriebsstätte unternimmt. Der TE = AN möchte zwar gern die Versteuerung des GWV umgehen, aber aus den Schilderungen geht hervor, dass der Firmenwagen dem AN persönlich zur Verfügung gestellt wird. Insofern greifen die von Dir zitierten Auszüge aus dem Urteil nicht in diesem Fall.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Deloman schrieb am 20. Juli 2016 um 16:21:42 Uhr:

Rechne lieber noch einmal nach :rolleyes:

:eek: War warm gestern...

Rechenexempel:

Neuwagen: 35000,-

Geldwerter Vorteil Pendelei (90km*0,03%): 945,- monatlich / 11340,- p.a.

davon 5940,- durch AG pauschal versteuerbar

davon durch AN zu versteuern: 5400,-

42% Steuer&Co aus 5400,- = 2268,-

macht bei 39600 km eine Belastung des AN von 5,7ct/km.

Immer noch attraktiver.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr:

Es steht außer Frage, dass ein Firmenwagen zur privaten Nutzung günstiger als ein Privatwagen ist. Weshalb sollte man nun noch zusätzlich einen Privatwagen unterhalten

Beispielsweise weil der AG die Privatnutzung des Dienstwagens nicht anbietet.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr:

Der TE = AN möchte zwar gern die Versteuerung des GWV umgehen, aber aus den Schilderungen geht hervor, dass der Firmenwagen dem AN persönlich zur Verfügung gestellt wird. Insofern greifen die von Dir zitierten Auszüge aus dem Urteil nicht in diesem Fall.

Der BGH erkennt in den Urteilen der jüngeren Vergangenheit regelmäßig, dass die vertragliche Zweckbestimmung maßgeblich ist. Wenn im Vertrag Nutzung zu privaten Zwecken vereinbart ist, dann kann man die Besteuerung der Privatnutzung auch dann nicht umgehen, wenn man von der Privatnutzung keinen Gebrauch macht. Wenn die Privatnutzung im Vertrag ausgeschlossen ist, mangelt es laut BGH an einer Besteuerungsgrundlage. Im genannten Urteil ging es übrigens um ein "dem AN persönlich zur Verfügung gestelltes" Fahrzeug, und trotzdem hat der BFH keine Grundlage für die 1%-Regelung gefunden.

Zitat:

@cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr:

Zitat:

@Deloman schrieb am 20. Juli 2016 um 16:21:42 Uhr:

Rechne lieber noch einmal nach :rolleyes:

:eek: War warm gestern...

Rechenexempel:

Neuwagen: 35000,-

Geldwerter Vorteil Pendelei (90km*0,03%): 945,- monatlich / 11340,- p.a.

davon 5940,- durch AG pauschal versteuerbar

davon durch AN zu versteuern: 5400,-

42% Steuer&Co aus 5400,- = 2268,-

macht bei 39600 km eine Belastung des AN von 5,7ct/km.

Immer noch attraktiv.

Zitat:

@cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr:

Es steht außer Frage, dass ein Firmenwagen zur privaten Nutzung günstiger als ein Privatwagen ist. Weshalb sollte man nun noch zusätzlich einen Privatwagen unterhalten

Beispielsweise weil der AG die Privatnutzung des Dienstwagens nicht anbietet.

Zitat:

@cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr:

Der TE = AN möchte zwar gern die Versteuerung des GWV umgehen, aber aus den Schilderungen geht hervor, dass der Firmenwagen dem AN persönlich zur Verfügung gestellt wird. Insofern greifen die von Dir zitierten Auszüge aus dem Urteil nicht in diesem Fall.

Der BGH erkennt in den Urteilen der jüngeren Vergangenheit regelmäßig, dass die vertragliche Zweckbestimmung maßgeblich ist. Wenn im Vertrag Nutzung zu privaten Zwecken vereinbart ist, dann kann man die Besteuerung der Privatnutzung auch dann nicht umgehen, wenn man von der Privatnutzung keinen Gebrauch macht. Wenn die Privatnutzung im Vertrag ausgeschlossen ist, mangelt es laut BGH an einer Besteuerungsgrundlage. Im genannten Urteil ging es übrigens um ein "dem AN persönlich zur Verfügung gestelltes" Fahrzeug, und trotzdem hat der BFH keine Grundlage für die 1%-Regelung gefunden.

am 21. Juli 2016 um 8:01

Zitat:

@cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr:

Es steht außer Frage, dass ein Firmenwagen zur privaten Nutzung günstiger als ein Privatwagen ist. Weshalb sollte man nun noch zusätzlich einen Privatwagen unterhalten

Beispielsweise weil der AG die Privatnutzung des Dienstwagens nicht anbietet.

Sorry, aber vielleicht solltest Du lesen was ich schreibe. Ich habe geschrieben, dass es aus meiner Sicht keinen Sinn machte, einen Privatwagen zu unterhalten, wenn ich einen Firmenwagen zur Privatnutzung hätte.

Und was antwortest Du auf meine rhetorische Frage? Weil der AG die Privatnutzung nicht anbietet.

Wobei diese Variante die unsinnigste Variante überhaupt ist (in meinen Augen): Einen Dienstwagen ohne Privatnutzung zu fahren - sorry, aber da fehlt mir jegliches Verständnis. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies ein häufig vorkommender Fall wäre.

Allerdings sind nach meinem steuerrechtlichen Verständnis Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem persönlichen Firmenwagen zwar keine Privatfahrten im engeren Sinn, wohl aber ein geldwerter Vorteil, der der Besteuerung unterliegt.

Zitat:

Im genannten Urteil ging es übrigens um ein "dem AN persönlich zur Verfügung gestelltes" Fahrzeug, und trotzdem hat der BFH keine Grundlage für die 1%-Regelung gefunden.

In Punkt 25 der Urteilsbegründung ist übrigens dargelegt, dass das FA dem angestellten GF nicht nachweisen konnte, dass er seinen Porsche für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz benutzt hätte und u. a. deshalb das Gericht dem Kläger recht gegeben hat.

Insofern sehe ich dieses Urteil nicht als Präzedenz für den Fall des TE an, da ihm das Fahrzeug nach seiner Darstellung explizit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen würde.

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 21. Juli 2016 um 8:46

Zitat:

@cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr:

Zitat:

@Deloman schrieb am 20. Juli 2016 um 16:21:42 Uhr:

Rechne lieber noch einmal nach :rolleyes:

:eek: War warm gestern...

Rechenexempel:

Neuwagen: 35000,-

Geldwerter Vorteil Pendelei (90km*0,03%): 945,- monatlich / 11340,- p.a.

davon 5940,- durch AG pauschal versteuerbar

davon durch AN zu versteuern: 5400,-

42% Steuer&Co aus 5400,- = 2268,-

macht bei 39600 km eine Belastung des AN von 5,7ct/km.

Immer noch attraktiver.

Noch einmal, warum heißt die "1%-Regel" wohl "1%-Regel"?

Ganz einfach, weil 1% des Listenpreises plus 0,03% pro Entfernungskilometer fällig werden. Wo ist in deiner Rechnung dieses 1%?

Und wie kommst du darauf, dass der AG die Hälfte der Steuerlast des AN für seinen geldwerten Vorteil trägt? Das wird er schlicht und einfach nicht tun.

Also bitte noch einmal rechnen, es scheint immer noch warm zu sein ;).

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 21. Juli 2016 um 10:01:42 Uhr:

 

Wobei diese Variante die unsinnigste Variante überhaupt ist (in meinen Augen): Einen Dienstwagen ohne Privatnutzung zu fahren - sorry, aber da fehlt mir jegliches Verständnis. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies ein häufig vorkommender Fall wäre.

Also ich kenne solch einen Fall. Derjenige wohnt in bester Innenstadtlage und würde privat ein Auto eh kaum nutzen. Beruflich ist er aber darauf angewiesen zu den Kunden zu kommen. Natürlich wäre ein Fahrtenbuch machbar, ist ihm unterm Strich aber den Aufwand nicht wert und die 1% Pauschale das Geld nicht wert.

Und Andere haben eh noch einen Privatwagen weil zb die Ehefrau/Freundin keinen Bock hat den ganzen Tag zu warten bis der Alte mit dem Auto heimkommt um dann zum Einkaufen zu fahren.

Wieder Andere haben vielleicht keinen Bock ständig das für die Arbeit nötige Geraffel aus dem Auto aus-und wieder einzuräumen.

Ich habe den Vertdacht das bei Vielen ein Firmenfahrzeug dazu da ist ihr Ego aufzupolieren. Ich muss Wichtig sein denn sonst würde Ich keinen Firmenwagen bekommen...

am 21. Juli 2016 um 17:30

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Juli 2016 um 19:26:28 Uhr:

 

Ich habe den Vertdacht das bei Vielen ein Firmenfahrzeug dazu da ist ihr Ego aufzupolieren. Ich muss Wichtig sein denn sonst würde Ich keinen Firmenwagen bekommen...

Da würde ich mich nicht anschließen.

Es macht einfach in vielen Fällen finanziell Sinn.

am 21. Juli 2016 um 17:39

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Juli 2016 um 19:26:28 Uhr:

 

Ich habe den Vertdacht das bei Vielen ein Firmenfahrzeug dazu da ist ihr Ego aufzupolieren. Ich muss Wichtig sein denn sonst würde Ich keinen Firmenwagen bekommen...

Das ist wohl nur bei Firmen so wo das Modell schlecht gestaltet ist und sich kaum lohnt.

Meistens ist es sonst eher Mitnahmeeffekt. Wenn es genausoviel kostet oder gar günstiger ist einen Firmen A4/3er/C-Klasse zu fahren als den 5 Jahre alten privaten Touran weiterzufahren dann wird das mitgenommen. Gerade wenn es Autos sind die man sich privat eher nicht leisten würde (große Motoren).

 

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