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Dienstwagen ohne Fahrt zur Tätigkeitsstätte

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 20:05

Hallo zusammen,

folgend mein Problem. Ich hoffe ihr könnt mir einen Ratschlag geben, der erste Steuerberater konnte es auf jeden Fall nicht.

Durch meinen Arbeitgeber habe ich die Möglichkeit einen Firmenwagen zu nehmen. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Tätigkeitsstätte definiert. An dieser Tätigkeitsstätte befinde ich mich im Jahr zwei mal, weil ich von Montag bis Donnerstag beim Kunden vor Ort bin und am Freitag immer im Home Office.

Bei der Firmenwagenversteuerung geht mein Arbeitgeber auf Nummer sicher und versteuert den Firmenwagen initial mit 1% und 0,03% (Distanz zur Tätigkeitsstätte), um das Haftungsrisiko zu minimieren.

Meine Distanz zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 45 Kilometer, das würde einen Geldwerten Vorteil, bei einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro, von 1057,50 Euro entsprechen.

Berechnung:

1% pro Monat = 450,00 Euro

0,03% zur Tätigkeitsstätte = 607,50 Euro

Besteht jetzt die Möglichkeit die 607,50 Euro (0,03% * Entfernungskilometer zur Tätigkeitsstätte) vom Finanzamt zurückfordern? Und entspricht die Rückerstattung den selben Wert, welcher mir jeden Monat netto abgezogen wird ? Beispiel mir werden 300 Euro netto berechnet und das Finanzamt gibt mir 300 Euro netto am Ende des Jahres zurück?

 

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße

Chris

Beste Antwort im Thema

Hallo @ru86,

 

das ist keine Werbung, sondern der Hinweis, dass in diesem Foren sehr häufig Falschaussagen stehen, die eine Menge Geld kosten können. Da nur wenige Personen dies aber erkennen (können), schreibe ich das dann und verweise auf einen Kollegen. In über 95% der Antworten stehen falsche oder unvollständige Antworten. Auch fehlen in den Sachverhaltsfragen häufig Angaben, die aber wichtig sind. Des Öfteren erhalte ich in der Praxis Vorgänge „.....ich habe da mal gemacht...“, die teilweise nicht mehr zu retten sind. Auch möchte ich vorhandene Hürden nehmen, einen Kollegen anzusprechen.

 

Ich freue mich, wenn jemand sich zu seinem Sachverhalt informiert; allerdings sollte man wissen, welche fachliche Expertise ein Antwortender hat. Dass Dir meine Hinweise nicht gefallen, habe ich schon früher wahrgenommen.

 

Mir ist nur der Geldbeutel des Fragestellers wichtig, nicht der meiner Kollegen. Sein AG hat die Komplexität des Thema verstanden und eine sichere wenn auch ungünstige Lösung für den Arbeitnehmer konzernweit entschieden. Das Forum soll dann die Gestaltungsberatung übernehmen .... (...).

 

In meiner Branche haben viele Kollegen schon einen Aufnahmestop bei neuen Mandanten, an Arbeit mangelt es regelmäßig keinem guten Kollegen.

 

Auch ich habe die Fragen/Antworten in diesen kolportierten Foren mal aus Interesse durchgelesen, nicht immer, aber doch sehr häufig, enthalten die Antworten den Hinweis auf Allgemeines und einen Haftungsausschluss/Verweis auf eine weitere Prüfung.

 

Ende off topic von mir; Entschuldigung an den Ersteller des Themas.

 

Michael

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Hallo Chris,

 

bei der Einkommensteuererklärung bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurück, nicht aber die Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden ja monatlich auch vom AG abgeführt, angenommen du liegst unter der Beitragsbemessungsgrenze.

 

Daher ist es abgesehen von späteren Rentenansprüchen finanziell immer etwas besser den AG möglichst korrekt abrechnen zu lassen.

 

Lässt dein AG sich nicht auf die Einzelfahrtenregelung ein? Einzelfahrten ins Büro werden dann mit 0,002% versteuert.

Mein AG bekommt jeweils kurz vor Monatsende von mir einen Zettel "die Tätigkeitsstätte X wurde an folgenden Tagen mit dem Firmenwagen Y aufgesucht: Liste der Tage, Unterschrift"

Das geht ans Lohnbüro und fertig.

 

Gruß

Jens

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 22:38

Hallo Jens,

 

Danke für deine Rückmeldung und die nützlichen Informationen zum Thema.

 

Mein Arbeitgeber lässt dies leider nicht zu und daran kann ich auch nichts ändern.

 

Die Idee dahinter war einen Firmenwagen zu fahren und lediglich 1% des Bruttolistenpreises zu versteuern und bei einem Elektro/Hybrid Fahrzeug wäre dies ideal, da würden wir nur bei 220 Euro pro Monat liegen :)

 

Viele Grüße,

Chris

Da hat der AG wohl schlechte Erfahrungen gemacht bzw. fürchtet, dass bei einer Steuerprüfung es nicht anerkannt wird. Dann muss nämlich er die eigentlich von Dir geschuldeten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, ggf. auch für mehrere Jahre. Problem ist dabei wohl die fest vereinbarte Arbeitsstätte im Vertrag.

Bei deiner Arbeiteweise muss in deinem Arbeitsvertrag ganz klar die Homeoffice Regelung definiert sein.

Was für ein Problem dein AG damit hat, erschließt sich mir nicht.

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 8:50

Hallo zusammen,

 

Danke für eure Rückmeldungen. Warum mein AG das so praktiziert, liegt daran dass wir eine sehr hohe Mitarbeiteranzahl (weit über 300.000) haben und das von euch angesprochene Haftungsrisiko zu hoch ist.

Zitat:

@cheppy12 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:50:41 Uhr:

Hallo zusammen,

 

Danke für eure Rückmeldungen. Warum mein AG das so praktiziert, liegt daran dass wir eine sehr hohe Mitarbeiteranzahl (weit über 300.000) haben und das von euch angesprochene Haftungsrisiko zu hoch ist.

Was denn für ein Haftungsrisiko? Wenn Du am Sitz des Arbeitgebers keinen fest zugeordneten Arbeitsplatz hast und nur alle Jubeljahr mal zu Besprechungen reinkommst, brauchst Du (bzw. Der AG) auch keinen Arbeitsweg zu versteuern. Das war bei meinen beiden vorherigen Arbeitgebern genauso.

 

Steuerlich super: nur 1% versteuern und das Arbeitszimmer konnte ich auch noch absetzen...

Im Arbeitsvertrag muss keine Homeoffice Regelung definiert sein.

Ich arbeite selbst im Außendienst + Homeoffice. Meine Tätigkeitsstätte laut Arbeitsvertrag ist das 50km entfernte Büro, wo ich auch einen Schreibtisch stehen habe. Den suche ich unregelmäßig auf, liste dem AG diese Termine auf und bei der Lohnabrechnung werden dann z.B. 4 x 0,002% x Listenpreis x km angesetzt (bei 4 Besuchen im Monat).

Für das Lohnbüro ist das natürlich ein Extra-Aufwand, den AG gerne vermeiden möchten und daher die Pauschale wählen. Dazu kommt die Unkenntnis der Gesetze und die daraus resultierende "Sicherheit" wenn man die 0,03% Pauschale wählt.

Bei meinem AG musste ich auch etwas hartnäckiger herangehen. Jetzt ist er mit der Regelung auch zufrieden, er spart schließlich auch AG-Beiträge zur Sozialversicherung!

 

Bei einem Großunternehmen ist es dann aber eher: Behördenstruktur, keine Sonderwünsche, "das machen wir schon immer so".

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 9:29

Leider kann ich meinen AG nicht umstimmen, weil es bei uns fest definierte Prozesse gibt, leider.

Wenn ich das jetzt richtig Verstanden habe, dann kann ich mir die Steuer am Jahresende zurückholen, bis auf die versteuerten Sozialversicherungsbeiträge. Lohnt sich das jetzt aus eurer Sicht noch?

Besteht auch noch die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen wo ich explizit alle Fahrten aufzeichne und dieses dann rückwirkend in meiner Steuererklärung gültig mache, dann würde ich rein theoretisch alle Kosten zurückerstattet bekommen, inklusive zu viel versteuerte Sozialversicherungsbeiträge oder täusche ich mich da?

Nein, da Sozialversicherungsbeiträge nicht versteuert sind und du diese bei den Sozialkassen zurück fordern müsstest. Das ist i.d.R. aber so gut wie unmöglich als Privatperson, schon fast nicht nur auf Basis der Einkommensteuererklärung.

Sozialversicherung bekommst Du nie vom Finanzamt zurück.

das Einzige was passiert: Der zusätzliche Aufwand der SV wird vom zu versteuernden Einkommen etwas abgezogen. Somit bekommst Du etwas mehr Steuer zurück. Was die Krankenkass einmal hat, behält sie. Die RV und AV hat sie schon weitergeleitet.

Ein Fahrtenbuch kannst Du bei deiner EST-Erklärung dem FA gegenüber ansetzten. Wenn es akzeptiert wird, rechnen die das gegen die bereits gezahlten Steuern gegen (wieviel mußt du zahlen = wieviel hast Du gezahlt?) Die Diverenz wird dir erstattet bzw. mußt du dann nachzahlen.

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 10:02

Danke euch beiden für eure schnellen informativen Rückmeldungen!

Habe noch abschließend eine Frage, bzw. Rechenbeispiel:

Bruttolohn pro Monat: 3500,00 Euro

Steuerklasse: 1

Bundesland: BW

Distanz zur Tätigkeitsstätte: 45,00 Kilometer

Bruttolisten preis: 45.000,00 Euro (Plug-in-Hybrid)

pauschal monatlich 1 % angesetzt: 225,00 Euro

pauschal 0,03 % pro Entfernungskilometer: 303,75 Euro

Geldwerter Vorteil: 528,75 Euro

Netto Lohn ohne Firmenwagen: 2.175,04 Euro

Netto Lohn MIT Firmenwagen: 1.899,49 Euro

Delta: 2.175,04 - 1.899,49 = 275,55 Euro

Würde ich mit Fahrtenbuch und 0% Privatnutzen, die 275,55 Euro (Abzüglich SV) zurückbekommen? Und wie hoch wäre dann der Anteil für die SV pro Monat ?

Wenn du keine Privatfahrten nachweisen kannst, ja. Der SV-Anteil sind knapp 106 Euro, die sind weg. Wobei dann die Frage wäre, was dir das bringt, wenn du privat noch ein Auto benötigst.

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 10:36

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:10:44 Uhr:

Wenn du keine Privatfahrten nachweisen kannst, ja. Der SV-Anteil sind knapp 106 Euro, die sind weg. Wobei dann die Frage wäre, was dir das bringt, wenn du privat noch ein Auto benötigst.

War nur ein Beispiel, damit ich es schlussendlich berechnen kann. Schlussendlich möchte ich das Fahrzeug auch privat nutzen.

Viele Grüße,

Chris

Zitat:

@StephanRE schrieb am 26. Oktober 2019 um 11:37:10 Uhr:

Ein Fahrtenbuch kannst Du bei deiner EST-Erklärung dem FA gegenüber ansetzten. Wenn es akzeptiert wird, rechnen die das gegen die bereits gezahlten Steuern gegen (wieviel mußt du zahlen = wieviel hast Du gezahlt?) Die Diverenz wird dir erstattet bzw. mußt du dann nachzahlen.

Aber auch da muss der AG mitspielen und Dir eine Aufstellung der im Jahr angefallenen Fahrzeugkosten übermitteln. Diese Kosten werden dann anteilig als geldwerter Borteil versteuert.

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