Dienstwagen ohne Fahrt zur Tätigkeitsstätte
Hallo zusammen,
folgend mein Problem. Ich hoffe ihr könnt mir einen Ratschlag geben, der erste Steuerberater konnte es auf jeden Fall nicht.
Durch meinen Arbeitgeber habe ich die Möglichkeit einen Firmenwagen zu nehmen. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Tätigkeitsstätte definiert. An dieser Tätigkeitsstätte befinde ich mich im Jahr zwei mal, weil ich von Montag bis Donnerstag beim Kunden vor Ort bin und am Freitag immer im Home Office.
Bei der Firmenwagenversteuerung geht mein Arbeitgeber auf Nummer sicher und versteuert den Firmenwagen initial mit 1% und 0,03% (Distanz zur Tätigkeitsstätte), um das Haftungsrisiko zu minimieren.
Meine Distanz zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 45 Kilometer, das würde einen Geldwerten Vorteil, bei einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro, von 1057,50 Euro entsprechen.
Berechnung:
1% pro Monat = 450,00 Euro
0,03% zur Tätigkeitsstätte = 607,50 Euro
Besteht jetzt die Möglichkeit die 607,50 Euro (0,03% * Entfernungskilometer zur Tätigkeitsstätte) vom Finanzamt zurückfordern? Und entspricht die Rückerstattung den selben Wert, welcher mir jeden Monat netto abgezogen wird ? Beispiel mir werden 300 Euro netto berechnet und das Finanzamt gibt mir 300 Euro netto am Ende des Jahres zurück?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
Chris
Beste Antwort im Thema
Hallo @ru86,
das ist keine Werbung, sondern der Hinweis, dass in diesem Foren sehr häufig Falschaussagen stehen, die eine Menge Geld kosten können. Da nur wenige Personen dies aber erkennen (können), schreibe ich das dann und verweise auf einen Kollegen. In über 95% der Antworten stehen falsche oder unvollständige Antworten. Auch fehlen in den Sachverhaltsfragen häufig Angaben, die aber wichtig sind. Des Öfteren erhalte ich in der Praxis Vorgänge „.....ich habe da mal gemacht...“, die teilweise nicht mehr zu retten sind. Auch möchte ich vorhandene Hürden nehmen, einen Kollegen anzusprechen.
Ich freue mich, wenn jemand sich zu seinem Sachverhalt informiert; allerdings sollte man wissen, welche fachliche Expertise ein Antwortender hat. Dass Dir meine Hinweise nicht gefallen, habe ich schon früher wahrgenommen.
Mir ist nur der Geldbeutel des Fragestellers wichtig, nicht der meiner Kollegen. Sein AG hat die Komplexität des Thema verstanden und eine sichere wenn auch ungünstige Lösung für den Arbeitnehmer konzernweit entschieden. Das Forum soll dann die Gestaltungsberatung übernehmen .... (...).
In meiner Branche haben viele Kollegen schon einen Aufnahmestop bei neuen Mandanten, an Arbeit mangelt es regelmäßig keinem guten Kollegen.
Auch ich habe die Fragen/Antworten in diesen kolportierten Foren mal aus Interesse durchgelesen, nicht immer, aber doch sehr häufig, enthalten die Antworten den Hinweis auf Allgemeines und einen Haftungsausschluss/Verweis auf eine weitere Prüfung.
Ende off topic von mir; Entschuldigung an den Ersteller des Themas.
Michael
38 Antworten
Hallo Cheppy,
brauchst du den Firmenwagen überhaupt für deine Dienstreisen zum Kunden? Oder wäre es eher ein persönliches Goodie für dich?
Ich arbeite selbst seit Jahren in der Beratung und habe mir genau wie du schon häufiger überlegt, über meinen AG einen Firmenwagen zu "besorgen"... Und mich am Ende immer dagegen entschieden.
Bist du von Montag bis Donnerstag auf Reisen? Also mit Übernachtungen? Wechseln deine Kunden oder Projekte häufiger und damit ggf. auch die Entfernung/Wegstrecke dorthin? Möchtest du diese Strecke immer mit dem Auto zurücklegen?
Ich nehme an, dass dein AG dir den Firmenwagen nicht einfach so gibt, sondern es über eine Gehaltsumwandlung laufen würde. Selbst wenn nur die 1% zu versteuern wären, kann dass netto insgesamt sehr viel ausmachen. Alleine deshalb sollte man sich das gut überlegen, weil dieses Geld eben jeden Monat weg ist.
Wenn du den Firmenwagen für deine Fahrten zum Kunden nutzt, kannst du diese Fahrten abrechnen? Oder kann der AG aus Wirtschaftlichkeitsgründen sogar darauf bestehen, dass du z. B. die Bahn nehmen musst?
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 27. Oktober 2019 um 11:21:54 Uhr:
Hallo Cheppy,brauchst du den Firmenwagen überhaupt für deine Dienstreisen zum Kunden? Oder wäre es eher ein persönliches Goodie für dich?
Ich arbeite selbst seit Jahren in der Beratung und habe mir genau wie du schon häufiger überlegt, über meinen AG einen Firmenwagen zu "besorgen"... Und mich am Ende immer dagegen entschieden.
Bist du von Montag bis Donnerstag auf Reisen? Also mit Übernachtungen? Wechseln deine Kunden oder Projekte häufiger und damit ggf. auch die Entfernung/Wegstrecke dorthin? Möchtest du diese Strecke immer mit dem Auto zurücklegen?
Ich nehme an, dass dein AG dir den Firmenwagen nicht einfach so gibt, sondern es über eine Gehaltsumwandlung laufen würde. Selbst wenn nur die 1% zu versteuern wären, kann dass netto insgesamt sehr viel ausmachen. Alleine deshalb sollte man sich das gut überlegen, weil dieses Geld eben jeden Monat weg ist.
Wenn du den Firmenwagen für deine Fahrten zum Kunden nutzt, kannst du diese Fahrten abrechnen? Oder kann der AG aus Wirtschaftlichkeitsgründen sogar darauf bestehen, dass du z. B. die Bahn nehmen musst?
Hallo SoulSurvivor78,
Danke für deine Rückmeldung. Unternehmensberatung trifft es ganz gut und das mit dem dagegen entscheiden kenn ich nur zu gut.
Ich bin die nächsten Jahre auf einem größeren Projekt und der Projektstandort befindet sich 35 Kilometer von meinem Zuhause entfernt. Schlussendlich ist es ein Luxusproblem, weil ich rein theoretisch öffentliche Fahren könnte, diese würden auch erstattet werden, aber ich müsste pro Tag mit mehr als 1 Stunde mehr rechnen (Auf Zug warten, Umsteigen, wieder warten ... , ganz zu schweigen von der Unpünktlichkeit / Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn ...).
Die Fahrten kann ich als Werbungskosten (0,30 Euro hin / zurück) in meiner Steuererklärung gültig machen. Ggf. könnte man mit einem Dienstwagen einen höheren Kilometersatz erzielen, natürlich ist dieser abhängig von den Fahrzeugkosten, aber bei einem Neuwagen sollte dies schon möglich sein.
Den Firmenwagen bietet mein AG jedem Mitarbeiter an, schlussendlich kann ich zwischen Kilometerleasing oder Finanzierung entscheiden. Bei der Fahrzeugmarke / Modell habe ich auch freie Hand, was echt nicht schlecht ist. Würde dann persönlich zum Plug-In Hybrid greifen, nicht weil mich Elektrofahrzeuge überzeugen, sondern ich von der 0,5% Regelung profitiere.
Werde kommende Woche mal die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. besuchen und mich beraten lassen, mal schauen was dabei rum kommt.
Zitat:
@cheppy12 schrieb am 27. Oktober 2019 um 11:57:35 Uhr:
Ich bin die nächsten Jahre auf einem größeren Projekt und der Projektstandort befindet sich 35 Kilometer von meinem Zuhause entfernt. Schlussendlich ist es ein Luxusproblem, weil ich rein theoretisch öffentliche Fahren könnte, diese würden auch erstattet werden, aber ich müsste pro Tag mit mehr als 1 Stunde mehr rechnen (Auf Zug warten, Umsteigen, wieder warten ... , ganz zu schweigen von der Unpünktlichkeit / Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn ...).
Die Fahrten kann ich als Werbungskosten (0,30 Euro hin / zurück) in meiner Steuererklärung gültig machen. Ggf. könnte man mit einem Dienstwagen einen höheren Kilometersatz erzielen, natürlich ist dieser abhängig von den Fahrzeugkosten, aber bei einem Neuwagen sollte dies schon möglich sein.
Das verstehe ich nicht. Dein AG würde dir Bahnfahrten erstatten, aber gefahrene km müsstest du privat in deiner Steuererklärung geltend machen? Läge denn bei der Fahrt zum Kunden überhaupt eine Dienstreise vor? Dein AG wird sicherlich eine Betriebsvereinbarung oder Richtlinie haben, in der das geregelt ist. Beziehst du dich bei den Werbungskosten auf die Pendlerpauschale? Dann kannst du nämlich nur die einfache Entfernung geltend machen. Und geltend machen bedeutet ja nicht, dass du wirklich 30 ct. pro km zurück erhältst, sondern dass nur deine Steuerlast gemindert wird.
Was würde dein AG denn erstatten, wenn du die 35km mit dem Privat PKW fahren würdest?
Übrigens könnte dir dein AG theoretisch auch den Kunden als erste Tätigkeitsstätte zuweisen. Dann wären es schon mal 10km weniger.
Zitat:
Den Firmenwagen bietet mein AG jedem Mitarbeiter an, schlussendlich kann ich zwischen Kilometerleasing oder Finanzierung entscheiden. Bei der Fahrzeugmarke / Modell habe ich auch freie Hand, was echt nicht schlecht ist. Würde dann persönlich zum Plug-In Hybrid greifen, nicht weil mich Elektrofahrzeuge überzeugen, sondern ich von der 0,5% Regelung profitiere.
Das setzt natürlich voraus, dass ein Hybrid zu ähnlichen Konditionen geleast werden kann wie ein Verbrenner. Letztlich sollte bei einem Firmenwagen der gesamte Nettoabzug maßgeblich sein.
Es ist alles geregelt. Die Bahnfahrten werden erstattet, weil diese kostengünstiger für das Unternehmen sind, als Fahrten mit dem privat PKW / Firmenfahrzeug.
In der Steuererklärung beziehe ich mich nicht auf die Pendlerpauschale, sondern auf eine Dienstreise, deshalb auch 30 Cent hin und 30 Cent zurück, weil ich schlussendlich auch nicht zu meiner Tätigkeitsstätte fahre, sondern zu einem Gebäude, welches nicht Unternehmensbestandteil ist, sondern einem Kunden gehört.
Das mein AG den Kundenstandort als Tätigkeitsstätte macht will ich nicht, sonst müsse ich ja mehr versteuern.
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@cheppy12,
bei den Reisekosten kann in der Einkommensteuererklärung statt der Pauschale 0,30 pro Kilometer auch ein tatsächlicher Kostensatz des eigenen Kfz angesetzt werden. Bei einem neueren etwas größeren Kfz sind liegt dieser schnell bei 0,50 oder mehr. Bei den Fahrten zur Arbeit geht das aber nicht...
Michael
Zitat:
@StBMW schrieb am 27. Oktober 2019 um 15:13:07 Uhr:
@cheppy12,bei den Reisekosten kann in der Einkommensteuererklärung statt der Pauschale 0,30 pro Kilometer auch ein tatsächlicher Kostensatz des eigenen Kfz angesetzt werden. Bei einem neueren etwas größeren Kfz sind liegt dieser schnell bei 0,50 oder mehr. Bei den Fahrten zur Arbeit geht das aber nicht...
Michael
Bin ich bei dir, die 30 Cent Pauschale bei einem Neufahrzeug ist unterirdisch.
Rein theoretisch könnt ich mir auch ein extrem teures Auto privat kaufen und einen persönlichen Kilometersatz a la 2,00 Euro pro Kilometer zusammenstellen.
Wie schon gesagt, ich versuche kommende Woche ein Termin beim Steuerfachmann zu bekommen und kann euch dann weiteres berichten.
Vielen Danke schonmal an alle Antworten.
Zitat:
@cheppy12 schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:50:52 Uhr:
Das mein AG den Kundenstandort als Tätigkeitsstätte macht will ich nicht, sonst müsse ich ja mehr versteuern.
Bei der Tätigkeitsstätte kann es auch einen zeitlichen Bezug geben, s. z. B. https://www.dashoefer.de/thema/erste-taetigkeitsstaette.html Abschnitt b)
Gerade bei einem längerfristigen Einsatz beim Kunden kann es also durchaus sein, dass du um die erste Tätigkeitsstätte und damit die Versteuerung gar nicht herum kommst.
Aber das sollte alles wirklich ein Fachmann bewerten. Halt uns gern auf dem Laufenden, mich interessiert es, ob und wie du das Problem am Ende lösen wirst 🙂
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 27. Oktober 2019 um 15:38:01 Uhr:
Zitat:
@cheppy12 schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:50:52 Uhr:
Das mein AG den Kundenstandort als Tätigkeitsstätte macht will ich nicht, sonst müsse ich ja mehr versteuern.Bei der Tätigkeitsstätte kann es auch einen zeitlichen Bezug geben, s. z. B. https://www.dashoefer.de/thema/erste-taetigkeitsstaette.html Abschnitt b)
Gerade bei einem längerfristigen Einsatz beim Kunden kann es also durchaus sein, dass du um die erste Tätigkeitsstätte und damit die Versteuerung gar nicht herum kommst.
Aber das sollte alles wirklich ein Fachmann bewerten. Halt uns gern auf dem Laufenden, mich interessiert es, ob und wie du das Problem am Ende lösen wirst 🙂
Auf jeden Interessanter Artikel. Aber ein Booking auf das Projekt länger als 4 Jahre habe ich nicht, des Weiteren gibt es noch andere Projekte an denen ich vielleicht nur Freitags arbeite, aber für einen anderen Kunden. Was auch noch ein Vorteil ist, beim Projektstandort haben wir zwei Gebäude mit unterschiedlichen Adressen, wo ich mich selber entscheiden kann in welchem Gebäude ich arbeiten soll, könnte sozusagen 4 Jahre in Gebäude A arbeiten und 4 Jahre in Gebäude B und anschließend wieder im Wechsel. Es bleibt auf jeden Fall spannend und ich halte euch auf dem laufenden!
Auszug aus Artikel:
Verlängern sich in der Folgezeit bestimmte Einsätze der Arbeitnehmer, zum Beispiel aufgrund Planungs- und Herstellungsschwierigkeiten, handelt es sich bei der Festlegung der Verlängerungszeit um eine neue Prognose. Eine Addition der Zeiträume findet nicht statt (Rz. 17 und 18).
Zitat:
@cheppy12 schrieb am 27. Oktober 2019 um 15:54:05 Uhr:
Was auch noch ein Vorteil ist, beim Projektstandort haben wir zwei Gebäude mit unterschiedlichen Adressen, wo ich mich selber entscheiden kann in welchem Gebäude ich arbeiten soll, könnte sozusagen 4 Jahre in Gebäude A arbeiten und 4 Jahre in Gebäude B und anschließend wieder im Wechsel.
Das kommt mir bekannt vor 😁 Entscheidend ist da oft, dass man fähige Leute in der Reisekostenabrechnung sitzen hat und der Arbeitgeber generell bestrebt ist, sofern es möglich ist, im Sinne der Mitarbeiter zu handeln.