Dienstwagen ohne Fahrt zur Tätigkeitsstätte

Hallo zusammen,

folgend mein Problem. Ich hoffe ihr könnt mir einen Ratschlag geben, der erste Steuerberater konnte es auf jeden Fall nicht.

Durch meinen Arbeitgeber habe ich die Möglichkeit einen Firmenwagen zu nehmen. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Tätigkeitsstätte definiert. An dieser Tätigkeitsstätte befinde ich mich im Jahr zwei mal, weil ich von Montag bis Donnerstag beim Kunden vor Ort bin und am Freitag immer im Home Office.

Bei der Firmenwagenversteuerung geht mein Arbeitgeber auf Nummer sicher und versteuert den Firmenwagen initial mit 1% und 0,03% (Distanz zur Tätigkeitsstätte), um das Haftungsrisiko zu minimieren.

Meine Distanz zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 45 Kilometer, das würde einen Geldwerten Vorteil, bei einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro, von 1057,50 Euro entsprechen.

Berechnung:
1% pro Monat = 450,00 Euro
0,03% zur Tätigkeitsstätte = 607,50 Euro

Besteht jetzt die Möglichkeit die 607,50 Euro (0,03% * Entfernungskilometer zur Tätigkeitsstätte) vom Finanzamt zurückfordern? Und entspricht die Rückerstattung den selben Wert, welcher mir jeden Monat netto abgezogen wird ? Beispiel mir werden 300 Euro netto berechnet und das Finanzamt gibt mir 300 Euro netto am Ende des Jahres zurück?

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße
Chris

Beste Antwort im Thema

Hallo @ru86,

das ist keine Werbung, sondern der Hinweis, dass in diesem Foren sehr häufig Falschaussagen stehen, die eine Menge Geld kosten können. Da nur wenige Personen dies aber erkennen (können), schreibe ich das dann und verweise auf einen Kollegen. In über 95% der Antworten stehen falsche oder unvollständige Antworten. Auch fehlen in den Sachverhaltsfragen häufig Angaben, die aber wichtig sind. Des Öfteren erhalte ich in der Praxis Vorgänge „.....ich habe da mal gemacht...“, die teilweise nicht mehr zu retten sind. Auch möchte ich vorhandene Hürden nehmen, einen Kollegen anzusprechen.

Ich freue mich, wenn jemand sich zu seinem Sachverhalt informiert; allerdings sollte man wissen, welche fachliche Expertise ein Antwortender hat. Dass Dir meine Hinweise nicht gefallen, habe ich schon früher wahrgenommen.

Mir ist nur der Geldbeutel des Fragestellers wichtig, nicht der meiner Kollegen. Sein AG hat die Komplexität des Thema verstanden und eine sichere wenn auch ungünstige Lösung für den Arbeitnehmer konzernweit entschieden. Das Forum soll dann die Gestaltungsberatung übernehmen .... (...).

In meiner Branche haben viele Kollegen schon einen Aufnahmestop bei neuen Mandanten, an Arbeit mangelt es regelmäßig keinem guten Kollegen.

Auch ich habe die Fragen/Antworten in diesen kolportierten Foren mal aus Interesse durchgelesen, nicht immer, aber doch sehr häufig, enthalten die Antworten den Hinweis auf Allgemeines und einen Haftungsausschluss/Verweis auf eine weitere Prüfung.

Ende off topic von mir; Entschuldigung an den Ersteller des Themas.

Michael

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:37:08 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 26. Oktober 2019 um 11:37:10 Uhr:


Ein Fahrtenbuch kannst Du bei deiner EST-Erklärung dem FA gegenüber ansetzten. Wenn es akzeptiert wird, rechnen die das gegen die bereits gezahlten Steuern gegen (wieviel mußt du zahlen = wieviel hast Du gezahlt?) Die Diverenz wird dir erstattet bzw. mußt du dann nachzahlen.

Aber auch da muss der AG mitspielen und Dir eine Aufstellung der im Jahr angefallenen Fahrzeugkosten übermitteln. Diese Kosten werden dann anteilig als geldwerter Borteil versteuert.

Die Kosten trage ich alle selber, d.h. ich verwalte alle Ausgaben und diese Ausgaben werden über ein separates Konto verrechnet.

Auch die Wartungen, Reparaturen und Reifenwechsel?

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:46:03 Uhr:


Auch die Wartungen, Reparaturen und Reifenwechsel?

Ja - Ich werde schlussendlich alle Kosten tragen und kann von den anfallenden Kosten 19% Mehrwertsteuer abziehen. Die Kosten werden auch durch Brutto / Netto - Umwandlung getragen. Es gibt schlussendlich eine Rate pro Monat, welche am Anfang sehr großzügig berechnet wurde. Kann man sich wie Nebenkosten bei einer Wohnung vorstellen, am Jahresende wird verrechnet und ich kann Geld zurückbekommen oder muss Geld zurückzahlen.

Der AG versteuert pauschal 1% und das wird Dir vom Bruttolohn abgezogen.
Dem FA zeiugst Du ein fahrtenbuch und berechnest daraus die tatsächlciehn kosten.

Ergiebt sich daraus eine geringere Steuer, schön für Dich, dann bekommst du eben etwas mehr zurück, ist die 1% Regelung besser, dann wärst Du blöd etwas anderes zu nehmen. Zum Glück hast Du ja die wahl was Du nimmst. was für dich günstiger ist, siehst du bei guten Steuerprogrammen vorab ein Steuerberater kann es Dir a<ber auch sdagen ob sich ein fahrtenbuch lohnt.

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Zitat:

@cheppy12 schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:56:44 Uhr:



Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:46:03 Uhr:


Auch die Wartungen, Reparaturen und Reifenwechsel?

Ja - Ich werde schlussendlich alle Kosten tragen und kann von den anfallenden Kosten 19% Mehrwertsteuer abziehen. Die Kosten werden auch durch Brutto / Netto - Umwandlung getragen. Es gibt schlussendlich eine Rate pro Monat, welche am Anfang sehr großzügig berechnet wurde. Kann man sich wie Nebenkosten bei einer Wohnung vorstellen, am Jahresende wird verrechnet und ich kann Geld zurückbekommen oder muss Geld zurückzahlen.

Wie soll das gehen? Ohne Gewerbe als Angestellter bist du nicht Vorsteuerabzugs-berechtigt. Wie willst du dann ohne MwSt. / USt. die Werkstatt bezahlen?

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Oktober 2019 um 13:42:13 Uhr:



Zitat:

@cheppy12 schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:56:44 Uhr:


Ja - Ich werde schlussendlich alle Kosten tragen und kann von den anfallenden Kosten 19% Mehrwertsteuer abziehen. Die Kosten werden auch durch Brutto / Netto - Umwandlung getragen. Es gibt schlussendlich eine Rate pro Monat, welche am Anfang sehr großzügig berechnet wurde. Kann man sich wie Nebenkosten bei einer Wohnung vorstellen, am Jahresende wird verrechnet und ich kann Geld zurückbekommen oder muss Geld zurückzahlen.

Wie soll das gehen? Ohne Gewerbe als Angestellter bist du nicht Vorsteuerabzugs-berechtigt. Wie willst du dann ohne MwSt. / USt. die Werkstatt bezahlen?

Ich zahle per Kreditkarte, die Rechnung lade ich im Unternehmensportal hoch und mein AG verrechnet diese. Auf der Rechnung ist auch mein AG als Leistungsempfänger hinterlegt. Ich muss mich sozusagen nur um alles kümmern. Vielleicht hab ihr das auch falsch verstanden.

Dann trägst Du ja die Kosten der reparaturen nicht.

ist es deine private Kreditkarete oder die des AG?

Privat: Du darfst keine Vorsteuer abziehen
gewerblich: dann solls Dir egal sein.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 26. Oktober 2019 um 16:46:43 Uhr:


Dann trägst Du ja die Kosten der reparaturen nicht.

ist es deine private Kreditkarete oder die des AG?

Privat: Du darfst keine Vorsteuer abziehen
gewerblich: dann solls Dir egal sein.

Ist die Geschäftliche Kreditkarte. 🙂

dann ist es eben nur noch die 1% regelung.

Keiner hindert dich daran ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn sich daraus für dich günstigere Steuern ergeben dann setz das aan, umgekehrt nimm die Pauschale.

Die zuviel gezahlte SV bekommst Du teilweise über die Steuer wieder.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 26. Oktober 2019 um 17:06:19 Uhr:


dann ist es eben nur noch die 1% regelung.

Keiner hindert dich daran ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn sich daraus für dich günstigere Steuern ergeben dann setz das aan, umgekehrt nimm die Pauschale.

Die zuviel gezahlte SV bekommst Du teilweise über die Steuer wieder.

Danke für deine Rückmeldung. Ich werde es nochmals bei einem Steuerberater versuchen, aber persönlich bin ich deiner Meinung.

Hallo @cheppy12,

als Fachmann kann ich Dir nur raten, einen Berufskollegen anzusprechen. Die eingangs genannte Umsetzung lässt sich für Dich noch verbessern.

Michael

Zitat:

@StBMW schrieb am 26. Oktober 2019 um 20:25:54 Uhr:


Hallo @cheppy12,

als Fachmann kann ich Dir nur raten, einen Berufskollegen anzusprechen. Die eingangs genannte Umsetzung lässt sich für Dich noch verbessern.

Michael

In meinem Umfeld gibt es keinen anderen Kollegen, welcher einen Dienstwagen fährt, weil die meisten mit der Bahn fahren und privat auch sehr wenig Auto fahren.

Für Tipps bin ich aber gerne offen.

Viele Grüße,
Chris

Hallo,

ich bin Steuerberater und empfehle daher, einen kundigen Kollegen anzusprechen. Entschuldige bitte meine uneindeutige Formulierung.

Für konkrete Hinweise und umfassende Erläuterungen in diesem Forum ist das Thema zu komplex.

Michael

@StBMW
Was soll diese ständige Steuerberater Werbung? Wenn einer seine Frage im Forum stellt, dann erwartet er hier eine Antwort.
Sonst kannst du jeden, der im Jura–Forum fragt, zum RA schicken, u.s.w.

Hallo @ru86,

das ist keine Werbung, sondern der Hinweis, dass in diesem Foren sehr häufig Falschaussagen stehen, die eine Menge Geld kosten können. Da nur wenige Personen dies aber erkennen (können), schreibe ich das dann und verweise auf einen Kollegen. In über 95% der Antworten stehen falsche oder unvollständige Antworten. Auch fehlen in den Sachverhaltsfragen häufig Angaben, die aber wichtig sind. Des Öfteren erhalte ich in der Praxis Vorgänge „.....ich habe da mal gemacht...“, die teilweise nicht mehr zu retten sind. Auch möchte ich vorhandene Hürden nehmen, einen Kollegen anzusprechen.

Ich freue mich, wenn jemand sich zu seinem Sachverhalt informiert; allerdings sollte man wissen, welche fachliche Expertise ein Antwortender hat. Dass Dir meine Hinweise nicht gefallen, habe ich schon früher wahrgenommen.

Mir ist nur der Geldbeutel des Fragestellers wichtig, nicht der meiner Kollegen. Sein AG hat die Komplexität des Thema verstanden und eine sichere wenn auch ungünstige Lösung für den Arbeitnehmer konzernweit entschieden. Das Forum soll dann die Gestaltungsberatung übernehmen .... (...).

In meiner Branche haben viele Kollegen schon einen Aufnahmestop bei neuen Mandanten, an Arbeit mangelt es regelmäßig keinem guten Kollegen.

Auch ich habe die Fragen/Antworten in diesen kolportierten Foren mal aus Interesse durchgelesen, nicht immer, aber doch sehr häufig, enthalten die Antworten den Hinweis auf Allgemeines und einen Haftungsausschluss/Verweis auf eine weitere Prüfung.

Ende off topic von mir; Entschuldigung an den Ersteller des Themas.

Michael

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