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Dienstwagen mit 1% Regel

Themenstarteram 8. November 2017 um 8:59

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage die mich schon länger umhertreibt.

Ich werde einen Dienstwagen bei meiner neuen Stelle bekommen, welcher mit der 1% Regel versteuert wird.

Meine Privatfahrten sind lt. Vertrag unbegrenzt. Meine Max. Jährliche Laufleistung liegt allerdings bei 40k. Jetzt die Frage, wie ist das miteinander vereinbar ?

Vielen Dank für eure Zeit!

LG

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12 Antworten

Wenn das vertraglich so geregelt ist (und bei der 1% Regelung muss es eigentlich so sein) sind die Mehrkilometer nicht dein Problem, sondern das Problem deines Arbeitgebers. Bei einem großen Konzern würde ich mir da keine Gedanken machen - wenn du aber bei einem Mittelständler bist mit einem richtigen Chef, der auch mit dir redet, würde ich das Thema kurz ansprechen.

Themenstarteram 8. November 2017 um 9:33

Hey,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Es ist ein internationales Unternehmen und kein mittelstand, hätte ich dazu schreiben sollen :)

LG

Naja.. plane doch mal wieviel Du betrieblich fährst... Dann siehst Du was noch übrig wäre bis 40.000 km

Zitat:

@Drivingman schrieb am 8. November 2017 um 14:22:08 Uhr:

 

Naja.. plane doch mal wieviel Du betrieblich fährst... Dann siehst Du was noch übrig wäre bis 40.000 km

Das spielt keine Rolle, wenn die 1% Regelung greift kann der AG die Nutzung nicht einschränken, wenn er dies doch tut dann muss nach Fahrtenbuch abgerechnet werden, das ist anders gar nicht praktikabel, da man ja auch schlecht vorhersehen kann wie viel KM man im Jahr beruflich unterwegs ist.

Die 1% Regelung gilt für die uneingeschränkte private Nutzung. Wird die Nutzung vom AG eingeschränkt ist die 1% Regelung nicht mehr anwendbar.

Das meine ich nicht. Sondern dass er schauen soll ob die KM die geleast werden auch einigermaßen passen. Mehr nicht. Daß er mit den 1 % alle privaten Kosten mit abgedeckt hat, ist ja klar.

Finde es einfach nur korrekt wenn man schaut, ob private+betriebliche KM dann auch zum Leasingvertrag passen und nicht hinterher plötzlich für 50.000 KM nachbezahlt werden müsste. Auch wenns ein Konzern ist. Sollte schon in etwa passend sein :)

Also in einer Firma, die ich kenne, wird je nach Laufleistung immer wieder mal das Fahrzeug mit dem Kollegen getauscht. Vielfahrer tauscht mit Wenigfahrer. Da immer wieder Verträge auslaufen, neue Fahrzeuge kommen und alle etwa gleichwertig sind, beklagt sich auch keiner. So kann man auch immer wieder mal andere Fahrzeuge ausprobieren.

(Gibt Ford Focus, MB B-Klasse, ein paar Mini's, Skoda Rapid etc.)

Zitat:

@EdSize schrieb am 8. November 2017 um 15:11:29 Uhr:

Zitat:

@Drivingman schrieb am 8. November 2017 um 14:22:08 Uhr:

 

Naja.. plane doch mal wieviel Du betrieblich fährst... Dann siehst Du was noch übrig wäre bis 40.000 km

Das spielt keine Rolle, wenn die 1% Regelung greift kann der AG die Nutzung nicht einschränken, wenn er dies doch tut dann muss nach Fahrtenbuch abgerechnet werden, das ist anders gar nicht praktikabel, da man ja auch schlecht vorhersehen kann wie viel KM man im Jahr beruflich unterwegs ist.

Die 1% Regelung gilt für die uneingeschränkte private Nutzung. Wird die Nutzung vom AG eingeschränkt ist die 1% Regelung nicht mehr anwendbar.

Sorry, aber das ist so einfach nicht richtig.

Die 1%-Regelung ist ein steuerrechtliche Angelegenheit und ist vollkommen unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unbegrenzte oder begrenzte private Nutzung zubilligt. Das ist eine privatrechliche frei gestaltbare Angelegenheit.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 8. November 2017 um 18:56:39 Uhr:

Zitat:

@EdSize schrieb am 8. November 2017 um 15:11:29 Uhr:

 

Das spielt keine Rolle, wenn die 1% Regelung greift kann der AG die Nutzung nicht einschränken, wenn er dies doch tut dann muss nach Fahrtenbuch abgerechnet werden, das ist anders gar nicht praktikabel, da man ja auch schlecht vorhersehen kann wie viel KM man im Jahr beruflich unterwegs ist.

Die 1% Regelung gilt für die uneingeschränkte private Nutzung. Wird die Nutzung vom AG eingeschränkt ist die 1% Regelung nicht mehr anwendbar.

Sorry, aber das ist so einfach nicht richtig.

Die 1%-Regelung ist ein steuerrechtliche Angelegenheit und ist vollkommen unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unbegrenzte oder begrenzte private Nutzung zubilligt. Das ist eine privatrechliche frei gestaltbare Angelegenheit.

Sorry when der Arbeitgeber nicht die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges zulässt dann greift die steuerechtliche Angelegenheit nicht - das eine bedingt das andere. Wer als Arbeitgeber hier einschränkend eingreift bewegt sich auf dünnes Eis - denn der MA hat für die Zeit der 1% Regelung einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzung. Schliesslich kann der Arbeitnehmer mit der Regelung nicht schlechter gestellt werden als ohne.

Wir die Firmenwagennutzung eingeschränkt, muss man prüfen ob die 1% Regelung überhaupt noch Sinn macht.

Wäre ähnlich wenn man z.B. mit dem Arbeitgeber Spesen vereinbart die unter den offiziellen Spesensätzen liegen - auch hier hat man Anspruch auf den vollen Satz, egal was man privatrechtlich abweichend vereinbart.

Der AG hat lediglich Möglichkeiten die Nutzung während des Urlaubs einzuschränken.

 

Also bei mir ist der private Anteil auf 20000km pro Jahr eingeschränkt. Und es wird die normale 1% Regel angewendet. Alles was darüber geht, muss selbst getragen werden. Es sei denn, es haltet sich um Dienstkilometer.

Allerdings gebe ich die täglichen Dienstkilometer ins Spesenprogramm ein. Das ist dann wahrscheinlich eine Art Fahrtenbuch.

Grüße

Zitat:

@Rap_superstar schrieb am 8. November 2017 um 19:57:54 Uhr:

Also bei mir ist der private Anteil auf 20000km pro Jahr eingeschränkt. Und es wird die normale 1% Regel angewendet. Alles was darüber geht, muss selbst getragen werden. Es sei denn, es haltet sich um Dienstkilometer.

Allerdings gebe ich die täglichen Dienstkilometer ins Spesenprogramm ein. Das ist dann wahrscheinlich eine Art Fahrtenbuch.

Grüße

Wenn du die täglichen Dienstkilometer erfasst entspricht das ja im Ansatz einem Fahrtenbuch, mit 20.000KM wirst du mit der 1% Regelung auch nicht schlechter gestellt somit kann man das so machen.

Es geht eben darum das wenn, wie in der Ausgangsfrage geschrieben, nur die 1% Regelung angewendet wird erstmal keine Einschränkungen vorzunehmen sind (auch nicht über den Leasingvertrag). Wenn die Nutzung eingeschränkt wird muss man eben prüfen ob es nicht zu einer Verschlechterung führt.

 

Steht im Arbeitsvertrag jedoch nur Firmenwagen zur privaten Nutzung mit der 1% Regel dann gilt das uneingeschränkt.

 

Zitat:

@EdSize schrieb am 8. November 2017 um 19:29:33 Uhr:

 

Sorry when der Arbeitgeber nicht die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges zulässt dann greift die steuerechtliche Angelegenheit nicht - das eine bedingt das andere. Wer als Arbeitgeber hier einschränkend eingreift bewegt sich auf dünnes Eis - denn der MA hat für die Zeit der 1% Regelung einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzung. Schliesslich kann der Arbeitnehmer mit der Regelung nicht schlechter gestellt werden als ohne.

Wir die Firmenwagennutzung eingeschränkt, muss man prüfen ob die 1% Regelung überhaupt noch Sinn macht.

Wäre ähnlich wenn man z.B. mit dem Arbeitgeber Spesen vereinbart die unter den offiziellen Spesensätzen liegen - auch hier hat man Anspruch auf den vollen Satz, egal was man privatrechtlich abweichend vereinbart.

Der AG hat lediglich Möglichkeiten die Nutzung während des Urlaubs einzuschränken.

Na du kannst ja sicher die entsprechende Stelle im EStG mal hier posten.

Ich bin ja auch nach 30 Jahren im Beruf bereit, dazuzulernen. :D

Schade, ich dachte ich lerne da noch was ...

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