Diebstahlwarnanlage gut oder schlecht ?
Hallo liebe Mitglieder,
ich suche jetzt schon über ne halbe Stunde nach meiner Antwort wenn die doch irgendwo versteckt sein soll, bitte nicht böse sein und wenn möglich mir einfach den Link dort hin geben. Danke schon mal.
Also mich würde interesieren wieso die Diebstahlwarnanlage nicht so gut sein soll? So wie es aussieht ist das Auto doch dann optimal geschützt durch die Inneraumüberwachung und dem ganzen Zeug da.
Ich würde gerne hören bzw. lesen wieso die nichts sein soll.
VIELEN DANK AN EUCH
HU-571
22 Antworten
laas es dir mit über 15 jahren berufserfahrung sagen.
was anderes ist es, wenn zum beispiel mehrere scheiben eingeschlagen sind. dann wird der versicherer von vandalismus ausgehen. ansonsten hat der versicherer vor gericht keine chance.
das zerkratzen des lacks zb. mit dem schlüssel über die fahrzeugseite ist natürlich vandalismus. der zerkratzte lack an der fahrertür beim amateurhaften oder teilprofihaften einbruch bzw. -versuch ist aber kein vandalismus.
Zitat:
Original geschrieben von Waternman
...und das Navi geklaut - dann zahlt die Versicherung!
Besonders bei Teilen die ab Werk verbaut sind wird ohne murren bezahlt - also zb. mein Navi 😁.
Dann sind Deine Erfahrungen gänzlich andere als die, die mein Nachbar hatte. Der schaute nämlich (bisher) in die Röhre (Gerichtsurteil steht noch aus).
Dessen Auto - auf einem Parkplatz abgestellt - wurde aufgebrochen und das Navi geklaut. Es war das einzige Auto, was aufgebrochen wurde. Er bekam nichts wieder, weil die Versicherung annahm, dass er selbst es geklaut hat.
Genau diese Logik habe ich zunächst nicht glauben wollen; bis ich vor etwa zwei Monaten einen Beitrag im Fernsehen gesehen hatte, der zeigte, wie kinderleicht auch modernste Autos durch "Mithören" der Funk- bzw. Infrarot-Codes der Fernbedienung (einmalig) geöffnet werden können. Der Pressesprecher einer Versicherung bestätigte die in diesem Fall angewendete Vorgehensweise, nur dann zu zahlen, wenn auch in andere Autos eingebrochen wurde.
Und auch ein entfernter Bekannter - Sachbearbeiter Kfz-Schadenregulierung - bestätigte mir, dass heute schon deutlich genauer draufgeschaut wird, bevor die Versicherung zahlt.
Unabhängig davon bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass eine DWA rausgeworfenes Geld ist - sieht man mal von den (behördlicherseits umstrittenen) Flammenwerfer-Lösungen ab. 😁
Greeetz, Thomas
Zitat:
Original geschrieben von tho_schmitz
Dessen Auto - auf einem Parkplatz abgestellt - wurde aufgebrochen und das Navi geklaut. Es war das einzige Auto, was aufgebrochen wurde. Er bekam nichts wieder, weil die Versicherung annahm, dass er selbst es geklaut hat.
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Und auch ein entfernter Bekannter - Sachbearbeiter Kfz-Schadenregulierung - bestätigte mir, dass heute schon deutlich genauer draufgeschaut wird, bevor die Versicherung zahlt.
also wenn ein navi geklaut wird auf einem öffentlichen parkplatz und bei anderen fahrzeugen wird nicht eingebrochen, ist das kein grund , dass die versicherung nicht zahlt.
hierzu müsste man genau alle umstände kennen, um diese aussage zu bewerten. weiterhin kann, ohne dem bekannten zu nahe zu treten, die versicherung anhand vorheriger schadensabwicklungen oder wegen schwarzer liste, die regulierung ablehnen. sowas muss man immer im einzelfall betrachten.
übrigens sind mittlerweile viele versicherer in ihren bedingungen schon so weit gegangen, dass einzelne ausstattungsmerkmale, welche einen einzelpreis von mehr als 2.500 teuro haben, nicht mehr versichert sind, wenn nicht hierfür eine separate einschlussvertragsklausel mit höherer prämie vereinbart ist.
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Zitat:
Original geschrieben von regulateur
übrigens sind mittlerweile viele versicherer in ihren bedingungen schon so weit gegangen, dass einzelne ausstattungsmerkmale, welche einen einzelpreis von mehr als 2.500 teuro haben, nicht mehr versichert sind, wenn nicht hierfür eine separate einschlussvertragsklausel mit höherer prämie vereinbart ist.
Meine regulierung bei der Allianz beträgt 5000 Euro
Also muss das Navi Versichert sein. So mein Berater in einem Gespräch als ich nachfragte gleich nach dem Kauf.
Zitat:
Original geschrieben von Waternman
Meine regulierung bei der Allianz beträgt 5000 Euro
verstehe den satz nicht so ganz. wenn einzelteile betragsmäßig in der regulierung beschränkt sind ist dies wortwörtlich in den versicherungsbedingungen abgedruckt. wenn das 5000 euro sind, wäre das abgedeckt, wenn der schaden gleich oder darunter liegt. wenn keine "mehrwertklausel" enthalten ist, zahlt die allianz so oder so.
oft verlangen die versicherer bei abschluss des vertrages den nachweis der hochwertigen ausstattung. zb. durch kaufvertrag mit aufführung der sonderausstattung oder beim nachträglichen einbau der nachweis derselben mit rechnung bzw. bild.
es ist ganz einfach so, dass gewisse ausstatungen das diebstahl bzw. einbruchrisiko erhöhen.
Zitat:
Original geschrieben von regulateur
übrigens sind mittlerweile viele versicherer in ihren bedingungen schon so weit gegangen, dass einzelne ausstattungsmerkmale, welche einen einzelpreis von mehr als 2.500 teuro haben, nicht mehr versichert sind, wenn nicht hierfür eine separate einschlussvertragsklausel mit höherer prämie vereinbart ist.
Prima Hinweis, dankeschön.
Werde ich gleich am Montag mal abchecken und ggf. Prämie anpassen müssen.
Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, welche Prämienerhöhung mich da bei einem Navi RNS-E so in etwa erwartet (nehmen wir mal 100% SFR an)?
Greeetz, Thomas
Zitat:
Original geschrieben von tho_schmitz
Prima Hinweis, dankeschön.
Werde ich gleich am Montag mal abchecken und ggf. Prämie anpassen müssen.
Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, welche Prämienerhöhung mich da bei einem Navi RNS-E so in etwa erwartet (nehmen wir mal 100% SFR an)?
Greeetz, Thomas
na ich hoffe doch, dass das ohne anpassung geht. bei dir handelt es sich um einen neuwagen mit serienmäßiger ausstattung ab werk. da würde ich als grundlage zum versicherungsantrag die original ausstattungsliste beifügen, damit dies bei der versicherung hinterlegt ist. damit müsste die versicherungsgesellschaft grundsätzlich zufrieden sein. spätere diskusionen bei schdensregulierung über die art der ausstattung sind damit auch erledigt. sollte der versicherer zu denen gehören, die bereits ab eur 2.500 einen zuschlag verlangen, sollte dieser nicht über 5% sein. aber genau die bedingungen vorlegen lassen, ob evtl. haftungsgrenzen oder -ausschlüsse vorgesehen sind.
im zweifelsfall schriftlich im antrag vom vermittler festhalten lassen, dass zb. navi und 18" versichert sind.