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Diebstahlschutz durch Teilkasko bereits vor (Erst-)Zulassung ?

Themenstarteram 14. März 2024 um 22:08

Moin,

ich hole am Samstag ein neues, noch nie zugelassenes Motorrad beim Händler per PKW + Anhänger ab. Ich muss aber nochmal Zwischenübernachten auf der Rückfahrt. Weiß jemand, ob im Fall eines Diebstahl vor der offiziellen Zulassung (Termin noch offen), aber mit telefonisch veranlasstem Versicherungsantrag (HUK 24) und bereits erfolgten Zusendung aller Versicherungsunterlagen per eMail incl. der EVB bereits über die Teilkasko ein Diebstahlschutz besteht?

Das Motorrad bleibt über Nacht auf dem Anhänger und wird natürlich gesichert. Auch der Trailer ist im angehängten Zustand gesichert.

Auch zu Hause kann ich das Diebstahlrisiko ja nicht ganz ausschließen, trotz zur Straße geschlossenem Carport ...

Gruß, Steppke

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28 Antworten

Nur wenn du die eVB mit TK vereinbarst. Sonst ist das nur eine Haftpflicht. Ein geschlossener Kofferanhänger wäre das Transportmittel meiner Wahl. Und im Hotel ein TG Stellplatz.

Im erster Linie sollte dir das ja deine Versicherung beantworten können..

 

Aber.. Was deckt denn deine eVB ab? Nur Haftpflicht oder auch Teil- bzw. Vollkasko?

 

Übrigens: Die Ladung auf dem Anhänger wäre bei einem Unfall nicht über die Versicherung des Anhängers versichert.

Themenstarteram 14. März 2024 um 22:31

ich hab mich noch nicht durch das Kleingedruckte der insg. 10 Anhänge der eMail der HUK "durchgefräst", beantragt habe ich TK + VK, aber ich kann nicht erkennen, ob die EVB das sofort mit abdeckt.

Ich frage hier um diese Uhrzeit, weil ich mir eine schnellere Antwort erhoffe - danke für den bereits geleisteten input

Wenn du es nicht erkennst, musst du wohl morgen bei deiner Versicherung anrufen und dort nachfragen.

Themenstarteram 14. März 2024 um 22:35

sorry, hab es gefunden: bei der Kasko steht im EVB-Schreiben... "vorläufiger Versicherungsschutz besteht ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung unserer eV-Nummer zugelassen wird.

hm, ich glaube, ich werde morgen nochmal versuchen jemanden bei der HUK ans Telefon zu bekommen

Themenstarteram 14. März 2024 um 22:38

bei einer Umschreibung / Ummeldung einer Maschine, die schon zugelassen ist, dürfte das dann anders (besser) sein.

Wenn es nicht so sehr drängt, könnte der Händler die Papiere mit der Post schicken und du beantragst die Zulassung vor der Abholung. Dann kann auch gleich das Kennzeichen ran.

Themenstarteram 14. März 2024 um 22:45

So hab ich das früher auch gemacht - aber es gibt keine freien Termine beim "Bürgerbüro" : online-Funktion für Terminvergabe wegen "Umstellung" außer Funktion und "Kontingent" für "offliner" zwischen 8.00 und 9.00 Uhr vor Ort kann ich nicht nutzen. Ich hab die Abholung auch schon fix, kann das nicht mehr ändern.

Dann toi toi toi fürs Telefonat. Mögich wäre es. Hängt nur am good will.

Wie willst du bei der HUK24 jemand anrufen. Schick eine Mail an info@huk24.de und beantrage den TK-Schutz bzw VK schon ab Samstag

Themenstarteram 15. März 2024 um 7:39

Nee war mein Fehler, ist die normale HUK, telefonieren funktioniert da eigentlich super , mach ich gleich und werde vom Ergebnis berichten

Du mußt auch bedenken, wenn sie den Versicherungsschutz nicht vorverlegen, dass das Motorrad als Ladung gilt.

Es ist dann bei einem Unfall mit nichts finanziell abgedeckt.

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