1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. fahren ohne zulassung

fahren ohne zulassung

Hallo liebe Gruppenmitglieder,
vor kurzem habe ich meinen Motorroller abgemeldet da er demnächst verkauft wird. Ich konnte es natürlich nicht lassen um ein letztes mal ne Runde zu drehen. Nummernschild war natürlich noch dran und tüv ist auch neu. Dann passierte es wie es kommen musste: ich wurde angehalten.
Beim verlagen des Fahrzeugscheins, sagte ich, dass ich ihn nicht dabei habe. Daraufhin hat der Kollege meinen Führerschein genommen und ist kurz ins Auto gegangen. Er kam aber heraus ohne etwas zu sagen.
Hab ich nun Glück gehabt oder kann ich im Nachhinein noch eine Anzeige bekommen?
Mir grauserst schon, wenn ich mir schon durchlese was es für Strafen geben könnte.
Vielen Dank!

Ähnliche Themen
14 Antworten

Da Dein Roller "TÜV" hat, hat er wohl auch "großes Nummernschild".
Dieses müßte bei der Abmeldung entstempelt worden sein,
also wenn das bei einer Kontrolle nicht auffällt . . . ???
Übrigens fährst Du abgemeldet auch ohne Versicherungsschutz!
Die haben wohl wirklich nichts gemerkt -was mir schleierhaft erscheint-
sonst hätten die Dich mit dem Roller keinen Meter mehr fahren lassen + Anzeige.
mfg. Matt

Fahren mit einem abgemeldeten Fahrzeug bedeutet Fahren ohne Betriebserlaubnis.
Wenn Dich die Rennleitung so einfach wieder fahren ließ, ist denen dieser Umstand wohl tatsächlich entgangen und Du hast Glück gehabt. Ansonsten hätten Sie Dich am Weiterfahren gehindert.

Das war natürlich absoluter Leichtsinn von mir und eine absolute Lehre für mich.
Den Fahrzeugschein hatte ich ja gar nicht dabei, deshalb ist der Polizist mit dem Führerschein kurz ins Auto gegangen. Ich dachte er überprüft das ganze per Funk oder so und dann kommt alles raus. War aber nicht so, sondern er kam kurz danach ohne Worte wieder raus.
Hat er jetzt das nicht überprüft oder bloß die Führerscheinnummer oder so aufgeschrieben, oder wie machen die das?
Hat mich auch alles verwundert.
Vielen Dank!
Gruß,
Nyoman

Ach so, ja bei der Abmeldung wurde beim Nummernschild nichts eingestempelt oder so. Ist das normal?

Zitat:

Original geschrieben von nyoman


Ach so, ja bei der Abmeldung wurde beim Nummernschild nichts eingestempelt oder so. Ist das normal?

Da hat wohl zweimal jemand gepennt. Polizei und zulassungsstelle. Normalerweise gehst du dein Schild abkratzen und kommst brav zu dem Typen am Schalter, damit er auch sieht, dass alles weg ist. So kenne ich das von uns,

Zitat:

Original geschrieben von nyoman


Ach so, ja bei der Abmeldung wurde beim Nummernschild nichts eingestempelt oder so. Ist das normal?

Nein, das ist nicht normal.

Ich kenne Zulassungen, wo das der Kunde selbst machen muss und dann mit den entwerteten Kennzeichen am Schalter die Abmeldung durchführen muss. Wenn der Mensch am Schalter da nicht drauf achtet, sind die Kennzeichen eben nicht entwertet und ein Polizist wird sich daran nicht stören.

Demzufolge hat eigentlich nur einer gepennt, wobei man der Polizei vorhalten kann, weshalb Du den Schein nicht nachträglich vorzeigen musst. Bei uns hat man in der Regel ein paar Tage Zeit, aber dann muß man das Ding bei der Polizeidienststelle vorzeigen. Wird halt schwierig, wenn der sich mittlerweile bei der Zulassung befindet

;)

Ich hatte das mit dem entstempeln auch so in Erinnerung. Deshalb habe ich ja auch das Nummernschild brav zur Abmeldung mitgenommen. Dort hat die Sachbearbeiterin überhaupt nicht danach gefragt und ich auch nicht, weil ich dachte dass das alles so stimmt.
Kann ich denn jetzt im Nachhinein noch was bekommen? Also kann denn die Polizei anhand meiner Daten vom Führerschein überprüfen, welche KFZ auf mich angemeldet sind und welche nicht? Ich weiß ja nicht was der Kollege in der halben Minute mit meinem Führerschein im Auto gemacht hat. Z.B. meine Daten per funk durchgegeben und das wird jetzt überprüft?
Vielen Dank!
Nyoman

Können können sie natürlich schon. Aber ich bezweifle, daß noch was kommt.

Überlege ob der Freundliche sich überhaupt dein Kennzeichen aufgeschrieben hat und dieses auch mit kontrolliert hat oder einfach nur deinen Führerschein kontrolliert hat.
Falls er sich das Kennzeichen aufgeschrieben hat hätte er eine meldung bekommen das das Fahrzeug abgemeldet ist und dann hätten die dich nicht mehr ziehen lassen, außer du hättest glaubhaft machen können das du gerade von der Zulassungsstelle kommt, was aber nicht der falls war.
Ich würde mir keine Gedanken mehr darüber machen.

Wirklich alles recht seltsam -
bist Du sicher, daß Du den Roller wirklich abgemeldet hast? (nicht böse gemeint)
Frag doch mal spaßeshalber bei Deiner Vers. nach, ob die Abmeldung wirklich vorliegt . . .
mfg. Matt

Moin,

von der Abeldung bei der Zulassungsstelle bis zum Eintrag in der DaSta (DatenStation bei der Rennleitung, hier werden die Kennzeichen und auch Perso´s per Funk abgefragt) können bis zu zwei Tage vergehen, weil die dort auch unterbesetzt sind. Somit könntest Du wirklich Glück gehabt haben. Wieso allerdings der Stempel noch auf dem Kennzeichen ist, ist mir auch schleierhaft.

Gruß, Erik.

Zu der Abmeldung: im Fahrzeugschein und Brief wurde jedenfalls alles eingetragen und bezahlt habe ich auch alles. Das Nummernschild zu entstempeln haben die schlicht einfach vergessen. Ich erinnere mich auch, dass das noch ein Azubi war. Ich war auch ganz sicher dort;-) Wäre echt kurios wenn die Abmeldung de facto nicht stattgefunden hat.
Die Abmeldung liegt aber schon weit länger als die zwei Tage zurück. Dann kann es am Zeitunterschied nicht gelegen haben.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Fahren mit einem abgemeldeten Fahrzeug bedeutet Fahren ohne Betriebserlaubnis.
...

Kleiner Denkfehler: die Betriebserlaubnis vom Roller ist natürlich bei der Abmeldung nicht erloschen!

Es fehlen die Zulassung und der Versicherungsschutz!

Zitat:

Original geschrieben von nyoman


Zu der Abmeldung: im Fahrzeugschein und Brief wurde jedenfalls alles eingetragen und bezahlt habe ich auch alles. Das Nummernschild zu entstempeln haben die schlicht einfach vergessen. Ich erinnere mich auch, dass das noch ein Azubi war. Ich war auch ganz sicher dort;-) Wäre echt kurios wenn die Abmeldung de facto nicht stattgefunden hat.
Die Abmeldung liegt aber schon weit länger als die zwei Tage zurück. Dann kann es am Zeitunterschied nicht gelegen haben.
Gruß

Es obliegt auch Deiner Pflicht, wenn nicht von behördlicher Seite geschehen, Dein amtl. Kennzeichen zu entstempeln bzw. entstempeln zu lassen. Abgesehen davon hast Du vorsätzlich gehandelt, in dem Du ein Fahrzeug, dass Du wissend abgemeldet hast, im öffentlichen Verkehr ohne Versicherungsschutz bewegt hast.

Was wäre, wenn etwas passiert wäre? Hättest Du alles aus eigener Tasche zahlen können?

Das amtl. Kennzeichen solltest Du schnellsten und offiziel entstempeln lassen und spätestens dann erfährst Du, ob etwas gegen Dich vorliegt.

Ansonsten sei froh, dass es so gelaufen ist und mache sowas nie wieder.

Deine Antwort
Ähnliche Themen