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Teilkasko bei Totalentwendung

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 13:43

Hallo liebe MT-Gemeinde,

unser Neuwagen, LP 32.000€, Hauspreis 28.500€ wurde vor über einem Monat gestohlen. Nun zahlt die Versicherung netto 25.000€ an uns. Die MWSt gibt es erst nach Vorlage der Rechnung.

Nun ist aber ein Neuwagen unserers Modell nicht verfügbar und die Lieferzeit beträgt ca. 5 Monate. Daher haben wir uns entschlossen einen Jahreswagen zu kaufen. Der würde jetzt aber "nur" 25.500€, LP 34.000€, kosten, die MWSt wird ausgewiesen mit gut 4.000€.

Nun zu meiner Frage:

In welcher Höhe würde uns nun die MWSt erstattet werden?

Vielen Dank für Eure Antworten schon jetzt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

Ich freue mich, dass hier soviel geballte Jura-Kompetenz im Forum vertreten ist.

 

 

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."

wonderfrank Themenstarter Erstellt am 9. Juni 2009 um 08:45:07 Uhr

 

 

Ich habe dazu noch die ein oder andere Frage:

 

 

Es wäre schön, wenn ihr mich an eurem Wissen und den gesammelten Erfahrungen teilhaben lässt.

 

War hier Kostenlos, bei deinem Friseur kostet das so um die 12,50 Euro.

 

Es sei den du hast ein Knie im Kopf, dann wird das auch schon mal etwas preiswerter.

 

Weist du du warum ich dir das hier hier schreibe ?

 

Nein, du weist es nicht.

 

Aber ich sage es dir gern:

 

*Editiert* von Delle selber

 

Denn du bist mir keine Verwarnung wert, nicht du ........:p

 

 

 

 

 

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am 14. Juli 2009 um 14:28

Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert (mit und ohne Mehrwertsteuer) sowie der Neupreis des Fahrzeuges am Tage des Schaden unter Berücksichtigung handelsüberlicher Nachlässe.

 

Wenn ich mal deine Zahlenbeispiele zu Grunde lege, dürfte der Neupreis des dir entwendeten Fahrzeuges einschließlich Mehrwertsteuer 28.500 Euro betragen (zzgl. einer ev. geringfügigen Preissteigerung bis zum Schadentag).

 

Da der Wiederbeschaffungswert mit netto 25.000 Euro ermittelt wurde (brutto demnach 29.500 Euro) hat der Sachbearbeiter deiner Versicherung wohl ein wenig "gepennt", da ein Wiederbeschaffungswert wohl kaum höher sein dürfte, als der Neupreis.

 

Sollte dein Glück sein (wenn du es auch schriftlich von deiner Versicherung vorliegen hast).

 

Da dir dein Versicherer die Mehrwertsteuer nur bei entsprechendem Nachweis auszahlt, musst du halt nachweisen, dass du ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer in Höhe von mind. 29.500 Euro angeschafft hast. Dann werden noch weitere 4.500 Euro (19% auf 25.000 Euro) auf dein Konto überwiesen.

 

Kaufst du dir den angebotenen Jahreswagen für netto rd. 21.400 Euro (25.500 Euro einschl. Mehrwertsteuer) wirst du keine weitere Entschädigung erhalten.

 

Such dir bei deinem Händler halt ein höherwertiges Fahrzeug aus, für das du einschließlich Mehrwersteuer 29.500 Euro ausgeben kannst, um die maximale Entschädigung von deiner Versicherung zu erhalten.

 

 

Der Tipp ist aber nur so gut, wie deine Zahlenwerte zutreffen und dir verbindlich von deiner Versicherung bestätigt wird, dass du die Summe von bis zu 4.500 Euro erhälst, sofern du ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von mind. 29.500 Euro anschaffst.

 

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 16:25

Vielleicht sollte ich an dieser Stelle noch ein paar Einzelheiten beisteuern:

EZ auf mich 04/09

Diebstahl 06/09

Nun ist die Monatsfrist zur Regulierung bei der Versicherung abgelaufen und der Schaden wird reguliert.

Nach den allg. Versicherungsbedingungen ersetzt die Versicherung binnen 18 Monaten den Neupreis für den Wagen.

Wir haben damals 8.500 EUR angezahlt den Rest finanziert. Demzufolge müssten wir jetzt einen Verlust unserer Anzahlung von knapp 3.000€ hinnehmen. Diese würden ja nur bekommen wenn wir uns einen Neuwagen kaufen. Nur einen Neuwagen bekommen wir nur mit einer Lieferfrist von zur Zeit knapp 6 Monaten. Wer trägt denn die Kosten für die Mobilität in dieser langen Zeit?

Leider keiner.

 

In der Kasko wird nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt.

 

Gruß

 

Delle

am 14. Juli 2009 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

Vielleicht sollte ich an dieser Stelle noch ein paar Einzelheiten beisteuern:

 

EZ auf mich 04/09

Diebstahl 06/09

 

Nun ist die Monatsfrist zur Regulierung bei der Versicherung abgelaufen und der Schaden wird reguliert.

 

Nach den allg. Versicherungsbedingungen ersetzt die Versicherung binnen 18 Monaten den Neupreis für den Wagen.

 

Wir haben damals 8.500 EUR angezahlt den Rest finanziert. Demzufolge müssten wir jetzt einen Verlust unserer Anzahlung von knapp 3.000€ hinnehmen. Diese würden ja nur bekommen wenn wir uns einen Neuwagen kaufen. Kauf dir ein Ersatzfahrzeug (muss kein Neufahrzeug und auch nicht des gleichen Herstellers sein) im Wert von 29.500 Euro mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und dein "Verlust" liegt bei Null. Nur einen Neuwagen bekommen wir nur mit einer Lieferfrist von zur Zeit knapp 6 Monaten. Wer trägt denn die Kosten für die Mobilität in dieser langen Zeit? Niemand, wie Delle schon richtig angemerkt hat. Nicht einmal der Täter, sollte dieser ermittelt werden. Dir wurde ein Gebrauchtwagen entwendet und bei der Neupreisentschädigung deines Versicherer handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die zur Attraktivität einer Kaskoversicherung beitragen soll Für die Lieferzeiten deines Herstellers kann niemand.

Themenstarteram 3. November 2009 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

Hallo liebe MT-Gemeinde,

 

unser Neuwagen, LP 32.000€, Hauspreis 28.500€ wurde vor über einem Monat gestohlen. Nun zahlt die Versicherung netto 25.000€ an uns. Die MWSt gibt es erst nach Vorlage der Rechnung.

 

Nun ist aber ein Neuwagen unserers Modell nicht verfügbar und die Lieferzeit beträgt ca. 5 Monate. Daher haben wir uns entschlossen einen Jahreswagen zu kaufen. Der würde jetzt aber "nur" 25.500€, LP 34.000€, kosten, die MWSt wird ausgewiesen mit gut 4.000€.

 

Nun zu meiner Frage:

In welcher Höhe würde uns nun die MWSt erstattet werden?

 

Vielen Dank für Eure Antworten schon jetzt.

So ich wollte Euch mal die letzendliche Entscheidung der Versicherung mitteilen:

 

Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes und zweier Schreiben meines RA u.a. mit der Ankündigung die Erstattung gerichtlich geltend zu machen,  hat die Versicherung die in der Rechnung ausgewiesene MWSt von gut 4.000€ erstattet.

 

Es spielte keine Rolle, dass es sich um einen Jahreswagen handelte und wir weniger investiert haben als den ursprünglichen Kaufpreis!

Und dafür braucht man einen Rechtsanwalt? Ist doch klar, dass man die MWST vom Kaufpreis des Ersatzfahrzeugs bekommt bis max. zum ehemaligen Kaufpreis des entwendeten Fahrzeugs - wo ist da der Streitpunkt?

und richtig "wondern" wird sich "Frank", wenn Ihm sein Anwalt die Rechnung für seine "Bemühungen" zusendet.

 

Von der Versicheurng wird die nämlich ganz sicher nicht bezahlt..........:D

 

Gruß

 

Delle

Und was meint ihr, Leute, wie sich der Wonderfrank wondern wird, wenn er seine wonderbare Rechtsschutzversicherung fragt, ob die für die Kosten aufkommen.

 

Die Rechtsschutzversicherung wird (oh Wonder!) sagen, dass da ja gar kein Rechtsverstoss des Kaskoversicherers vorliegt - und für die Vorlage einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer beim Kaskoversicherer braucht man nicht wirklich einen Anwalt - ergo: KEIN RECHTSSCHUTZFALL - keine Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung!

 

Wünsche einen wonderschönen Abend allerseits.

Tja, da kann man sich einfach nur wondern........:D

 

Gut`s Nächtle sagt Delle

 

 

Themenstarteram 4. November 2009 um 20:03

Ich freue mich, dass hier soviel geballte Jura-Kompetenz im Forum vertreten ist.

Wenn es ja so klar wäre, dass die Versicherung zahlen muss, warum hat sie dann nicht gezahlt?

Hmm.

Und ja die Rechtsschutzversicherung hat den Fall übernommen mit einer Kostenübernahme für den Rechtsanwalt.

Hmm komisch.

Auch so da war ja noch einer, die Kaskoversicherung hat meinem Rechtsanwalt seine Aufwendungen bereits erstattet.

Hmm auch irgendwie komisch.

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."

Aber ich vermute mal, auch dafür werdet ihr wieder geballte Jura-Power anwenden, um völlig sinnlose Antworten zu schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

 

Und ja die Rechtsschutzversicherung hat den Fall übernommen mit einer Kostenübernahme für den Rechtsanwalt.

Hmm komisch.

 

Auch so da war ja noch einer, die Kaskoversicherung hat meinem Rechtsanwalt seine Aufwendungen bereits erstattet.

Hmm auch irgendwie komisch.

 

Das kannst du deinem Friseur erzählen, der glaubt das vielleicht.......:rolleyes:

 

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."*

 

 

Aber ich vermute mal, auch dafür werdet ihr wieder geballte Jura-Power anwenden, um völlig sinnlose Antworten zu schreiben.

 

Richtig siehe *Sternchenbeitrag* du Komiker.

 

Weist du was peinlich ist ?

 

Dein letzter Beitrag, der ist sogar oberpeinlich, dumm gelaufen, aber wenn du uns hier verarschen willst, dann musst du etwas früher aufstehen........:D

 

Schönen Gruß an deinen Friseur.

am 4. November 2009 um 20:20

Aber sicher doch. Deine KaskoVersicherung übernimmt deine Anwaltskosten, damit du gegen Sie klagst wo es nach Einreichung einer ordentlichen Rechnung niix zu klagen gab :)

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

Ich freue mich, dass hier soviel geballte Jura-Kompetenz im Forum vertreten ist.

 

 

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."

wonderfrank Themenstarter Erstellt am 9. Juni 2009 um 08:45:07 Uhr

 

 

Ich habe dazu noch die ein oder andere Frage:

 

 

Es wäre schön, wenn ihr mich an eurem Wissen und den gesammelten Erfahrungen teilhaben lässt.

 

War hier Kostenlos, bei deinem Friseur kostet das so um die 12,50 Euro.

 

Es sei den du hast ein Knie im Kopf, dann wird das auch schon mal etwas preiswerter.

 

Weist du du warum ich dir das hier hier schreibe ?

 

Nein, du weist es nicht.

 

Aber ich sage es dir gern:

 

*Editiert* von Delle selber

 

Denn du bist mir keine Verwarnung wert, nicht du ........:p

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

 

Auch so da war ja noch einer, die Kaskoversicherung hat meinem Rechtsanwalt seine Aufwendungen bereits erstattet.

Ja ja - ist schon kar...... und ich ziehe mir die Hose mit der Kneifzange an.....auch klar:D

 

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

 

Aber ich vermute mal, auch dafür werdet ihr wieder geballte Jura-Power anwenden, um völlig sinnlose Antworten zu schreiben.

Die ist in diesem Falle sicherlich nicht nötig - diese wird nur bei ernstlichen Postings benötigt und nicht bei Komikern, die sich hier selbst zum Af..en machen.

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