Die zuvor entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II

VW Golf 7 Alltrack (AU/5G)

Hallo, mein Name ist João, ich bin Portugiese, ich habe ein Auto in Deutschland in Bremen bei einem Autohändler gekauft, er hat es mit einem Exportschild registriert und ich bin nach Portugal gefahren, jetzt habe ich Probleme mit der Legalisierung, weil das Dokument Zulassungsbescheinigung Teil II nicht das vorherige Kennzeichen enthält, wie es im Dokument steht, wurde das vorherige annulliert und geliefert oder annulliert und beschlagnahmt, der Verkäufer hat mir die stornierte Version nicht gegeben und jetzt fragen sie mich danach, um sie zu legalisieren, bitte weiß jemand, ob es möglich ist, bei der Fahrzeugregistrierung von Bremen eine Kopie zu beantragen Oder Kopie des annullierten Dokuments? Its very urgent please , danke

18 Antworten

Haben Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Zulassungsbescheinigung Teil II?

Laden Sie einfach ein Bild der Zulassungsbescheinigung Teil II hoch, dann kann man besser verstehen was Sie meinen und Ihnen helfen. Zensieren Sie dabei die Namen der Fahrzeughalter.

Ich brauche eine Kopie des Dokuments, auf das ich mit einem Pfeil zeige, der Verkäufer hat es mir nicht geliefert und da es keine vorherige Registrierung oben gibt, fragen mich die portugiesischen Behörden

Img
Zitat:
@Oliveira98 schrieb am 8. August 2025 um 01:20:09 Uhr:
Ich brauche eine Kopie des Dokuments, auf das ich mit einem Pfeil zeige, der Verkäufer hat es mir nicht geliefert und da es keine vorherige Registrierung oben gibt, fragen mich die portugiesischen Behörden

Haben Sie den Verkäufer gefragt, ob er das Dokument hat? Ggf. hat er es noch und kann es Ihnen nachsenden, bieten Sie ihm an, dass Sie die Kosten für den Versand tragen.

Ansonsten können Sie sich bei der Behörde melden, die in der Zulassungsbeschränkung Teil II genannt ist.

Das sind die Kontaktdaten der Behörde: https://www.service.bremen.de/dl-der-senator-fuer-inneres-und-sport-11729/dl-buergeramt-116324/dl-zentrale-kfz-zulassungsbehoerde-8296

Das Auto hat einen oder mehrere Vorbesitzer.

Das aktuelle Kennzeichen ist ha unter A zu finden.

Da die Zulassungsbescheinigung Teil II immer nur den aktuellen Halter zeigt, steht das Vorgänger Dokument unten drin. Ist bei mir genauso eingetragen, aber für eine Neuzulassungen auf Dich doch uninteressant, da es die Daten eines Vorbesitzer enthält.

Wobei ich gerade sehe, dass ich den entwerteten Teil II des Vorbesitzers tatsächlich auch vorliegen habe.

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Zitat:
@Rolling Thunder schrieb am 8. August 2025 um 04:37:16 Uhr:
Das Auto hat einen oder mehrere Vorbesitzer.
Das aktuelle Kennzeichen ist ha unter A zu finden.
Da die Zulassungsbescheinigung Teil II immer nur den aktuellen Halter zeigt, steht das Vorgänger Dokument unten drin. Ist bei mir genauso eingetragen, aber für eine Neuzulassungen auf Dich doch uninteressant, da es die Daten eines Vorbesitzer enthält.
Wobei ich gerade sehe, dass ich den entwerteten Teil II des Vorbesitzers tatsächlich auch vorliegen habe.

Tatsächlich ging ich auch davon aus, dass die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II auch völlig egal ist, allerdings wurde ich beim letzten Mal auf der Zulassungsstelle in Deutschland darauf hingewiesen, dass ich auch die entwertete und ausgehändigte Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen soll. Ich hatte Sie dabei, daher weiß ich nicht, ob und was passiert wäre, wenn ich sie nicht gehabt hätte.

Wie die das in Portugal handhaben ist aber ohnehin einer andere Sache.

Zitat:@Oliveira98 schrieb am 8. August 2025 um 01:20:09 Uhr:

Ich brauche eine Kopie des Dokuments, auf das ich mit einem Pfeil zeige, der Verkäufer hat es mir nicht geliefert und da es keine vorherige Registrierung oben gibt, fragen mich die portugiesischen Behörden

In der zweiten Zeile steht sogar, dass die entweder eingezogen wurde oder entwertet und ausgegeben wurde.

Daher kann es gut sein, dass es die alte Bescheinigung nicht mehr gibt, weil die direkt auf dem Amt verblieben und vernichtet wurde.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Ämter im Ausland teilweise komisch ticken (bei mir war‘s Italien), aber da steht schwarz auf weiß, dass es das Dokument nicht mehr gibt.

Zitat:
@6N1 schrieb am 8. August 2025 um 12:20:39 Uhr:
Zitat:@Oliveira98 schrieb am 8. August 2025 um 01:20:09 Uhr:
In der zweiten Zeile steht sogar, dass die entweder eingezogen wurde oder entwertet und ausgegeben wurde.
Daher kann es gut sein, dass es die alte Bescheinigung nicht mehr gibt, weil die direkt auf dem Amt verblieben und vernichtet wurde.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Ämter im Ausland teilweise komisch ticken (bei mir war‘s Italien), aber da steht schwarz auf weiß, dass es das Dokument nicht mehr gibt.

Auf dem Amt wird in der Regel dann einfach mit Kugelschreiber eine Sache durchgestrichen, könnte also auch jeder selber machen...

(Bitte unnötige Vollzitate vermeiden)

Bei mir wurde alles entsiegelt (sofern vorhanden), an best. Stellen gelocht und noch ein Stempel draufgehauen.

Unabhängig davon genau es die Behörde nimmt: Das alte Dokument hat nicht bloß seine Gültigkeit verloren, sondern wurde entwertet. Das bedeutet, dass es keinerlei Wirkungskraftehr hat und in sofern die selbe Aussagekraft hat, wie die der letzte Einkaufszettel.

Weiße die Behörden darauf hin, dass das Dokument im Rahmen der Ersatzausstellung von der Behörde vernichtet wurde (und nachdem hier kein Dokument vernichtet/entwertet wurde, das von einer anderen Landesbehörde ausgestellt wurde, wird hier auch kein extra Dokument zum geschehenen Entwertungsvorgang ausgestellt - anders ist das wenn bspw. eine ausländische Zulassung oder die ausländischen Nummernschilder entwertet werden).

Hier wurde es bei mir einfach mit einem Kugelschreiber das "eingezogen" übermalt. Bei Oliveira wurde tatsächlich gar nicht vermerkt, ob die alte Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt wurde oder nicht...

Also ich habe bis vor einem Jahr auch bei der Zulassungsstelle gearbeitet und kann dazu folgendes sagen.

So wie ich das verstehe geht es dir darum dass die Zulassungsstelle in Portugal auch die letzte bzw. alle ZB II haben möchte.

Der Hintergrund hierfür ist mir jedoch nicht ganz klar, da diese normalerweise nicht relevant ist.

Die alten ZB II sind ungültig und müssen daher von den anderen Behörden eingezogen werden.

Es geht schließlich nur darum, dass nicht mehrere gültige Dokumente im Umlauf sind.

Aber wie bereits geschrieben wurde, weiß man natürlich nicht wie die Behörde in Portugal da drauf sind.

Sind den in der dir aktuell vorliegenden ZBI und ZB II die identischen Kennzeichen (HB- Zahlen / Buchstaben oder Buchstaben / Zahlen) identisch?

Was war denn das letzte Kennzeichen?

Ein normales ziviles oder ein Export-Kennzeichen?

Zu einem Fzg gibt es eine Zulassungsbescheinigung bestehend aus Teil 1 und 2.

Es gibt keine Verpflichtung die entwertete und vollgeschriebene ZB2 aufzugeben .

Da es sich bei einem Ausfuhrkennzeichen um eine richtige Zulassung handelt hat der TE die vollständigen Dokumente sofern es die sind , die er zusammen mit dem Ausfuhrkennzeichen ausgehändigt bekommt hat.

Wozu die spanischen Behörden das ersetzte Dokument benötigen, soll er sich mal erklären lassen.

Die wenigsten geben die alten Dokumente auf.

Zitat:@ErikDuesseldorf schrieb am 8. August 2025 um 13:40:32 Uhr:

Hier wurde es bei mir einfach mit einem Kugelschreiber das "eingezogen" übermalt. Bei Oliveira wurde tatsächlich gar nicht vermerkt, ob die alte Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt wurde oder nicht...

Also wir haben da auch nie irgendwas durchgestrichen.

Das wird im Zuge der Ausstellung einer neuen ZB I und ZB II automatisch drauf gedruckt und fertig.

In der Regel wird die alte ZB II immer ausgehändigt.

Es sei denn diese wurde von der Behörde beispielsweise aufgeboten.

Dann stünde aber ein anderer Text unten in den Vermerken.

Wenn ZB 1 des Ausfuhrkennzeichen und die dazu gehörende ZB2 vorliegen, in Feld 16 der ZB 1 steht die ZB2 Nummer, besteht kein Grund die alte ZB2 zu verlangen.

Die Begründung der portugiesischen SB sollte mal erfragt werden. Die Anzahl der Vorhalter wird beim Ausfuhrkennzeichen weitergezählt.

Wenn der Verkäufer die alte ZB2 noch hat, kann diese ja nachgeliefert werden. Eine Nachfertigung gibt es nicht.

@TE

Wer hat das Ausfuhrkennzeichen beantragt? Da muss die vollgeschriebene ZB2 ja vorgelegen haben.

Wenn ich richtig sehe, ist ein Portugiese als Inhaber des Ausfuhrkennzeichens eingetragen. Bist Du das schon?

Zitat:
@Golffahrer1995 schrieb am 10. August 2025 um 09:49:26 Uhr:
Zitat:@ErikDuesseldorf schrieb am 8. August 2025 um 13:40:32 Uhr:
Also wir haben da auch nie irgendwas durchgestrichen.
Das wird im Zuge der Ausstellung einer neuen ZB I und ZB II automatisch drauf gedruckt und fertig.

Keine Ahnung, warum bei manchen Sachen gefühlt jede Behörde ein eigenes Süppchen kocht.

Als ich nach einem Autokauf vom Händler die ZB I verloren hatte, hatten die angefragten Zulassungsbehörden verschiedene Anforderungen, welche Unterlagen ich brauche, damit eine Zulassung auf mich auch ohne ZB I erfolgen kann.

Anbei die ZB II mit dem übermaltem Wort "eingezogen".

ZB II
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