Die Täterin kommt als Verantwortliche nicht in Betracht?...

Bitte um Entschuldigung für den merkwürdigen Titel. Ich werde es kurz erklären:

Meine Schwester wurde vor 8 Tagen außerhalb der geschlossenen Ortschaft in einer Zone 50 mit 87 km/h gemessen, also Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG. Jetzt hat sie den Zeugenfragebogen (mit eindeutigem Foto) bekommen, in dem allerdings folgender Text steht (Zitat): "Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den genannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer/ verantwortliche Fahrzeugführerin /als Verantwortlicher nicht in Betracht." Es fehlt auch die üblicherweise vorhandene Möglichkeit zum Ankreuzen von "Ich gebe die Tat zu".

Laut Bußgeldkatalog kostet es 228,50 Euro und gibt einen Punkt. Da sie bisher keinen Punkt hat, wird voraussichtlich auf ein Fahrverbot verzichtet, wenn ich es richtig verstanden habe. Also alles soweit akzeptabel. Aber wie verhält man sich jetzt? Vermutlich einfach antworten, mit "Doch, das war ich." Nur so wird man wohl ein Fahrtenbuch verhindern, oder?

86 Antworten

Twinni

Warum das ganze Drama? Beim Lesen deiner Beiträge mit dem ungerechtfertigten Kritisieren der Bußgeldstelle habe ich eine ganz andere Vermutung (meine persönliche Meinung): Enttäuschung bei dir.

Ich spekuliere mal ganz ganz wild (Märchenstunde mit Onkel Murphy): Die Bußgeldstelle hat recht, deine Schwester ist überhaupt nicht gefahren, soll aber für einen vorbelasteten Täter die Tat übernehmen. Dann ist es natürlich blöd wenn die Bußgeldstelle vollkommen korrekt arbeitet.

Das du dann aus Enttäuschung über die Bußgeldstelle herziehst ist dann auch nachvollziehbar.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 9. August 2024 um 07:09:31 Uhr:


Die Bußgeldstelle hat recht, deine Schwester ist überhaupt nicht gefahren, soll aber für einen vorbelasteten Täter die Tat übernehmen.

Zumindest würde diese Version Sinne ergeben.

Vielleicht sollte der TE die richtige Frage stellen: was kann man tun, um in die Verjährung zu laufen?

Die Halterin (Schwester) ist den Wagen wirklich nicht gefahren.
Auf dem Foto sitzt am Steuer klar erkennbar ein Mann, evtl. der Freund oder sogar Bruder selbst. Ersteren will man nicht belasten, Zweiteren muss man nicht belasten. Resultat, wenn es blöd läuft, ergibt ein Fahrtenbuch 😁

Zitat:

@Twinni schrieb am 8. August 2024 um 21:16:27 Uhr:


[...]
Meine Schwester wurde vor 8 Tagen außerhalb der geschlossenen Ortschaft in einer Zone 50 mit 87 km/h gemessen, also Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG. [...]

Müsste es dann hier nicht richtigerweise heißen: "Das Auto meiner Schwester wurde vor 8 Tagen..."?

So widerspricht es grundsätzlich der Aussage der Bußgeldstelle.

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Zitat:

@Twinni schrieb am 8. August 2024 um 21:16:27 Uhr:


... "Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den genannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer/ verantwortliche Fahrzeugführerin /als Verantwortlicher nicht in Betracht."

Das Auto, mit dem sie geblitzt wurde, ist bestimmt auf einen

männlichen

Halter zugelassen. 😎

Zitat:

@aditreiber schrieb am 9. August 2024 um 07:40:01 Uhr:



Zitat:

@MrMurphy schrieb am 9. August 2024 um 07:09:31 Uhr:


Die Bußgeldstelle hat recht, deine Schwester ist überhaupt nicht gefahren, soll aber für einen vorbelasteten Täter die Tat übernehmen.

Zumindest würde diese Version Sinne ergeben.

Vielleicht sollte der TE die richtige Frage stellen: was kann man tun, um in die Verjährung zu laufen?

War mein erster Gedanke und ist die einzige Konstellation die überhaupt Sinn macht,ist ja keine Ordnungswidrigkeit mehr.
Da steht ja auch ein Fahrverbot im Raum,da werden die wohl direkt genauer schauen.

Dann verschickt man bei einem Männergesicht,oder starker Altersabweichung,halt gleich den Zeugenfragebogen.
Sonst wäre sicher der Bußgeldbescheid gekommen.

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 9. August 2024 um 09:08:11 Uhr:


Müsste es dann hier nicht richtigerweise heißen: "Das Auto meiner Schwester wurde vor 8 Tagen..."?
So widerspricht es grundsätzlich der Aussage der Bußgeldstelle.

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 9. August 2024 um 09:09:31 Uhr:


Das Auto, mit dem sie geblitzt wurde, ist bestimmt auf einen männlichen Halter zugelassen.

Manchmal wäre es besser, einfach mal richtig zu lesen anstatt Verschwörungstheorien zu verbreiten. Der TE sagt ganz klar, dass seine Schwester gefahren ist und dass sie die Halterin ist.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 9. August 2024 um 09:10:41 Uhr:


Sonst wäre sicher der Bußgeldbescheid gekommen.

Nein, es wäre sonst ein Anhörungsbogen gekommen.

Ist schon wieder Spekulatiuszeit? Was sich manche für wilde Theorien zusammenbasteln geht ja auch keine Kuhhaut.
Die TE hat doch geschrieben, was Sache ist.

Zitat:

@Twinni schrieb am 8. August 2024 um 22:43:06 Uhr:



Ich finde aber nach wie vor interessant und nicht nachvollziehbar, dass man meine Schwester als Halter des Fahrzeugs so kategorisch von der Tat ausschließt.

Nun kennen wir weder Deine Schwester, noch haben wir das Foto gesehen, noch waren wir dabei als geblitzt wurde. Die logischste Erklärung ist eben, dass auf dem Bild eine Person zu erkennen ist, die ziemlich eindeutig nicht Deine Schwester als Halterin sein kann.

Zitat:

@Twinni schrieb am 8. August 2024 um 22:43:06 Uhr:


Will man die Sache vielleicht absichtlich verkomplizieren, weil jemand Langeweile hat?

Das kann man denke ich ausschließen ...

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. August 2024 um 09:13:09 Uhr:


Der TE sagt ganz klar, dass seine Schwester gefahren ist

Und das erscheint aufgrund des Vorgehens wohl doch nicht so zu sein. Evtl will die Schwester eben nicht zugeben, das Fahrzeug an eine andere Person übergeben zu haben .... (?)

Bei uns kommen bei sowas auch gerne mal nette Personen in Uniform vorbei und ermitteln mit dem Foto in der Hand, wer das auf dem Bild nun ist. Und wenn dann dort wenig Übereinstimmung zwischen der Halterin des Wagens und der Person auf dem Foto erkennbar ist, dann fragen die direkt nach wer das denn ist. Ist durchaus unterhaltsam für die Nachbarschaft, wenn der Streifenwagen der Stadtpolizei vor der Tür steht ... hatten wir schon in der Firma verschiedentlich, und ich selbst zu Hause zur Unterhaltung der Nachbarn auch

Das Eingangs Posting hört sich eher nach

"Der Wagen meiner Schwester ist geblitzt worden"

an...

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. August 2024 um 09:13:09 Uhr:



Manchmal wäre es besser, einfach mal richtig zu lesen anstatt Verschwörungstheorien zu verbreiten. Der TE sagt ganz klar, dass seine Schwester gefahren ist und dass sie die Halterin ist.

Ich kann schon richtig lesen, deshalb war mein Beitrag im Konjunktiv verfasst und irgendwas scheint ja nicht zu passen, entweder die Version des TE oder die Vorgehensweise der Bußgeldstelle.

Das ist doch eine legitime Frage und keine Verschwörungstheorie.

Dann definieren wir es mal so: Ja, der Wagen meiner Schwester ist geblitzt worden. Die Person hinter dem Steuer ist ziemlich eindeutig weiblich ist und das Gesicht hat ziemlich viel Ähnlichkeit mit dem Foto im 2022 ausgestellten Personalausweis meiner Schwester.

Warten wir mal ab, ob meine sie tatsächlich bei der Behörde nachfragt oder einfach zahlt. Falls ich neue Erkenntnisse habe, werde ich sie hier posten, sofern die weitere Diskussion einigermaßen sachlich bleibt.

Von dir fehlen sachliche Angaben. Deshalb können wir nur spekulieren.

Zum Beispiel, welchen konkreten Nachteil deine Schwester durch das Schreiben hat?

Was will deine Schwester erreichen?

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