Die neuen Papiere und die "technischen Änderungen"

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo community,

wie Ihr sicher wisst, gibt es ab dem 01.10.2005 neue Papiere für unsere Fahrzeuge (Neufahrzeuge, rest Freiwillig).

Was bisher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißt, wird ab Herbst dieses Jahres Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) und Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief) heißen.

... Durch das neue Format und die Reduzierung des Datenumfangs sollen sich Erleichterungen ergeben. Änderungen der Fahrzeugtechnik mussten bisher im Fahrzeugbrief gebührenpflichtig korrigiert werden. Diese Korrekturen entfallen in Zukunft ...

...Beispielsweise wird nur eine der mit EG-Typengenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. per Einzelgutachten genehmigte Bereifung eingetragen. Nicht erforderlich ist dafür, dass die Bereifung tatsächlich auch am Fahrzeug montiert ist. Das gilt für Neuwagen und Gebrauchte gleichermaßen. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad- und Reifenkombination gewechselt werden können, ohne dass die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden muss. Es gilt aber nach wie vor, alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. Auch An- und Umbauten werden künftig nur noch im Teil I eingetragen...

(Quelle: wdr2.de)

Was bedeutet das jetzt für denjenigen, der seine neuen Felgen/Reifen (oder andere etw. Umbauten) eingetragen haben möchte und die neuen Papiere besitzt? Kann derjendige sich die 10,70€ bei dem StvoAmt jetzt sparen? Was passiert, wenn ich die "Zulassungsbescheinigung Teil I" mal verliere?

Freue mich über eine heitere Diskusionsrunde über die neuen Papiere...

*EDIT*

Hier der ganze Artikel:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/301684.phtml

27 Antworten

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind zweierlei ...
man man wo hast du deinen Lappen gewonnen 🙂

Wie geht des aber weiter ... habe auf dem kleinen alu´s drauf und in den Papieren 4 Grössen .... wenn ick den jetzt wieder anmelde bin ick wohl näse und muss mir die origis stahl besorgen ?
die neue papiere sind doch echt mist ...

mfg de urian ..

Wer sagt denn, dass die originale Bereifung in die Papiere eingetragen wird 😉.

Ich werde auf dem StVA sagen, dass ich die 195er als Reifen eingetragen haben möchte. Alles andere kann dann unter Bemerkung.
Wenn das nicht geht, ist es halt Pech. Aber mich wird niemand wegen 175er Stahlfelgen im Winter anhalten 🙂.

Werde aber bei VW trotzdem noch den Schrieb anfordern, wo alle genehmigten Reifengrößen des Golf II draufstehen, damit kann ich dann beweisen was erlaubt ist.

Zitat:

Original geschrieben von querys


Werde aber bei VW trotzdem noch den Schrieb anfordern, wo alle genehmigten Reifengrößen des Golf II draufstehen, damit kann ich dann beweisen was erlaubt ist.

Wo bekommt man das her? Beim Vw händler? kostet das waS? oder kann man sich das einfach irgendwo runterladen, bzw.reicht da ne kopie von?

Dafür musst du bei VW anrufen. Die schicken das kostenlos zu. Selbst der Anruf ist kostenlos.
Hier die Nummer:
0800 VOLKSWAGEN

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Zitat:

Original geschrieben von Leinad78


es bleiben lediglich 2 reifengrößen in den papieren stehen, wenn man jetzt so ne arme sau wie ich ist, der 4 größen drin stehen hat dann siehts halt bei der nächsten kontrolle lustig aus auf den strassen 😁

Also bei mir sind schon 4 verschiedene Reifengrößen auf 3 verschiedenen Felgengrößen ab Werk eingetragen😉

Bei mir sind alle Eintragungen des Golfes futsch, mein Dad hat den angemeldet (letzten Donnerstag gekauft), da ich arbeiten musste. Eine Prüfbescheinigung vom Tüv hatte ich ihm zur eintragung mitgegeben, ihr kennt die blaueb DinA4 Zettel ja!
Das haben die auch direkt gemacht, mein Fahrwerk ist eingetragen aber alles andere, wie die anderen Felgen, Winterreifen und und und ist futsch! Ich bin total begeistert!

Insgesamt 7 Eintragungen, habe da auch schon angerufen. Ich soll zum Tüv fahren den alten Brief mitnehmen dann überprüfen die angeblich alles nochmal und stellen mir wieder son Blauen Wisch aus, kostet natürlich den normalen Kurs! Ja spinn ich denn!
Die können mich mal kreuzweise ich kopier mir den alten brief und leg den ins handschuhfach und fertig!

Da hättest du besser aufpassen müssen und hättest den Sachbearbeiter explizit auf die Eintragungen hinweisen müssen, dann wäre auch alles im neuen Schein.

(ach ist der Konjunktiv doch schön).

Ich finde das ja völlig albern! Wenn die ganzen Eintragungen ohnehin übernommen werden können, warum wird das dann nicht gleich gemacht sondern erst wenn man explizit darauf hinweist?

Zitat:

Original geschrieben von Olligof


Ich finde das ja völlig albern! Wenn die ganzen Eintragungen ohnehin übernommen werden können, warum wird das dann nicht gleich gemacht sondern erst wenn man explizit darauf hinweist?

Weil wir in der BRD wohnen 😉

Was wäre unser Staat ohne Bürokratie?

Zitat:

Original geschrieben von Olligof


Ich finde das ja völlig albern! Wenn die ganzen Eintragungen ohnehin übernommen werden können, warum wird das dann nicht gleich gemacht sondern erst wenn man explizit darauf hinweist?

Gute Frage, das gleiche Problem gibts nach wie vor bei Umschreibung des alten rosa Führerscheins auf die neumodische Karte. Wer da nicht aufpaßt (oder aufgepaßt hat) darf plötzlich auch nicht mehr alles wie vorher fahren. Allerdings gabs da auch einige, die plötzlich mehr fahren dürfen ... 😁

Bollo

passt vielleicht nicht ganz aber,..
ich hab vor 2 wochen mir einen golf 2 td mit 240000km gekauft, angemeldet
Fahrzeug aus 4. Hand an sich nix besonderes. Das der alte Brief an der Ecke abgeschnitten wird und ein Stempel draufkommt ok- ich mein hab ja einen neuen "Brief" gekriegt. Das das jetzt ein DIN A4 Blatt ist ok.
Bloß bei der Angabe wieviele Vorbesitzer das Fahrzeug hatte steht nix drin nur 2 gedankenstriche (--).
Sprich: Ich kann jetzt behaupten das ich der Erstbesitzer vom Fahrzeug bin!!!
Ist das Sinn der Sache??
Bei dem golf ist es mir ja egal bleibt sowieso mein Winterauto (Kaufpreis 150 Euro), ich wollte mir früher oder später aber ein teureres Fahrueg kaufen so um die 15000 euro.
Kann ich dann dem Vorbesitzer glauben 1. Hand und so?
Ich hoffe das ist nicht die Regel..... .

Zitat:

Original geschrieben von Bollo16v


Gute Frage, das gleiche Problem gibts nach wie vor bei Umschreibung des alten rosa Führerscheins auf die neumodische Karte. Wer da nicht aufpaßt (oder aufgepaßt hat) darf plötzlich auch nicht mehr alles wie vorher fahren. Allerdings gabs da auch einige, die plötzlich mehr fahren dürfen ... 😁

Bollo

Ja, beides erlebt 😁

Mutter bekam damals zuerst das Recht auf LKW über 7,5t, aber ihr wurde der PKW entzogen.

Vater darf mit dem Plastikding nur noch Mofa fahren - und Traktoren 😁

@ sule

Aus Gründen des Datenschutzes werden nur noch 2 Vorbesitzer angegeben, so ichs noch recht weiß.
Ich würde mir immer den alten Brief zeigen lassen, so das Fahrzeug sowas noch hatte.

also hoffe ich das die Frau am Schalter (wahrscheinlich schlechter Tag) alle Vorbesitzer!!! übersehen hatte und das der Vorfall einfach nicht die Regel ist :-).

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