Die Kfz-Steuer wird 2009 von Hubraum auf CO2-Ausstoß umgestellt

Hallo Leute habe soeben in der Bild den Artikel gefunden das der Steuerbeitrag ab 2009 über CO²-Ausstoß berechnet wird und so wie es ausschaut wird es wohl so wirklich kommen.
 
Man oh man ich Ahne schlechtes über mein Diesel 2.0 DTI Baujahr 06/98  ich weiß garnicht sorecht wieviel meine so raus pustet vielleicht steht ja was in meinem AU Bericht was (müsste ja).....naja was haltet Ihr davon, eure Meinung, Anregungen und wie man da sich rausschleichen kann etc.
 
Erst Tempolimit 130, dann Co²-Ausstoß, Partikelfilter und und...... Umwelt Umwelt Umwelt.... ich frage mich nur was da plötzlich mit der Politik los ist auf einmal gibts nichts wichtigeres als das....wo waren die denn von paar Jahren da hat man nur geredet und jetzt kommt alles auf einen Schlag ne, ne, ne habe ich da was verpasst oder haben die die Politiker jetzt Blut geleckt das man da den Autofahrer supertoll ohne Probleme das Geld aus der Tasche ziehen kann?
 
Wir müssen als Bürger was dagegen tun so kann das nicht weiter gehen...Deutschland orientiert sich immer mehr nach Europa und nimmt sich komischerweise nur die krassesten Beispiele als Vorbild (aktuell TÜV und Geldbußen werden ab 2008 50 -100 %  teurer) von Fall zu Fall.
 
 
 
Bitte Ihr seit dran.....
 
 
Gruß
sanchopancho28

Beste Antwort im Thema

Eigentlich ist die KFZ Steuer ja nicht so ein großes Problem. Die absolut dreiste Abzocke findet ja beim Benzin statt. Ohne Steuern würde der Liter weit unter nem € kosten. Da hat man den Nettobetrag, auf den zahlt man Mineralölsteuer, und auf den errechneten Preis zahlt man dann nochmal Mwst. Das heißt, man zahlt hier eine Steuer auf eine Steuer. Das finde ich is sowas müsste ein Fall für das Verfassungsgericht sein, denn es heißt nun mal 19 %, aber wenn man das ausrechnet den Mwst-Anteil und den Nettobetrag, dann kommt man ja auf ca 50 bis 60 %😕. Wir werden eben abgezockt bis zum letzten €. 

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Zitat:

Original geschrieben von golfforce


Wie schaut es den mit dem Eco-Tuning aus, kann man da "Punkte" mit gut machen und sich die auch anrechnen lassen?!

Wäre wahrscheinlich möglich, wenn der Tuner nachweisen könnte, dass der Wagen danach weniger verbraucht ... Allerdings wäre das Tuning dann bestimmt etwas teuerer.

Warum nicht gleich die Daten von Spritmonitor geltend machen ? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von golfforce


Besteuerung über den CO²-Ausstoß schön und gut...
...aber bitte nicht nur eine einseitige Belastung des Kraftverkehrs, sondern eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller CO2-Emittenten.

An sich natürlich logisch, denn alles andere ist ungerecht und hier ist der Begriff sogar objektiv.

Aber weisst Du auch was die Politik daraus macht?
Dann zahlst Du genauso viel Steuer auf CO2 im Auto wie bisher (bzw. wie bald, es ist ja noch nicht praktisch umgesetzt, erst 2009 oder so) und dann nochmal mittelbar für Stromverbrauch, Heizung, für materielle Produkte (wegen CO2-Ausstoss bei der Produktion) etc.

Also ich wäre vorsichtig mit Wünschen, nur um die anderen Verursacher zu ärgern (Gerechtigkeit ist wenn alle gleichmässig leiden), kommt man am Ende sicher selbst nicht billiger weg.

Typische "Logik" mit der man immer was meistens von der Politik verkaufen will, steckt immer in solchen Sachen. Kennt man schon von Ökosteuer und Rente, Tabaksteuer und innere Sicherheit ...

Ist CO2 gut?
-Nein.

Also was wollen Sie?! Wir müssen es versteuern damit weniger davon produziert wird.
- Ja aber müssen wir dann alles künstlich teuer machen statt z.B. Emissionslimits aufzustellen und nichts abkassieren?

Das wäre aber Faschismus und wir wollen es marktwirtschaftlich regeln.
-Was ist marktwirtschaftlich daran Sachen künstlich vom Staat aus zu verteuern, Marktwirtschaft ist was anderes.

Sie haben ja keine Ahnung, man wie lächerlich, er will Limits! Unser Vorschlag ist toll wobei wir uns die Taschen füllen und nebenbei wird etwas weniger emittiert und die Mehrkosten werden auf Verbraucher umgeschlagen, also daneben dass die Leute ärmer werden wird nur ein Teil der Emissionen eingespart wie beim Limit da es zu Preiserhöhungen kommt die diese CO2-Steuer mitfinanzieren - fliess eben in die Kostenrechnung ein und das mit Emissionsverringerung kommt zudem eher verzögert (nicht wie beim Limit: schneller wirkend).

(Letztes wird versteht sich nicht so direkt gesagt, aber man kann auch subtiler vorgehen und Kacke in Goldfolie verpacken)

Zitat:

Da wird nach derzeitigem Stand NIX günstiger, weil die neue Regelung ja nur für Autos mit Ez ab 2009 gelten soll.

Bist Du Dir da sicher?

Schau mal hier:

Wer sich 2008 ein neues Auto anschaffen will, sollte dringend auf den CO2-Ausstoß achten. Geringe Werte sparen Steuern. Für verbrauchsarme 2008er Pkw ist ab 1.1.2009 an eine Sonderregelung gedacht. Das Finanzamt berechnet die Kfz-Steuer nach alter und neuer Regelung und setzt die niedrigere Steuer fest

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Ja, 2008 wird wohl nach dem Günstigkeitsprinzip entschieden, wie besteuert wird. Ab 2009 dann generell alle neuen Fahrzeuge.

Ich ging aber von heute schon bestehenden Fahrzeugen aus, wie deiner und meiner:

Zitat:

Wer relativ jungen Diesel hat, der kann sich freuen.
EURO 4 Diesel werden mindestens 100 Euro günstiger, Benziner teurer. Ist ja auch sinnlogisch, da z.B. mein 1.9er 129g CO2 ausstösst. ...

Und eben für die ändert sich nach derzeitger Plaung nix!

Für deinen A3 zahlts etz 315,40€ Steuern (293€ mit DPF). Mit CO2 Steuer wären es nur 111,82€ Steuern im Jahr (Nach dem

ADAC-Modell

)

Würdest du im Januar 2008 genau den gleichen A3 nochmal kaufen, dann würdest du in den Genuß der günstigeren Steuer kommen. Es werden somit Fahrzeuge nach EURO 4 Norm sehr unsterschiedlich besteuert!
Also ist die neue Steuer in jetziger Form eher nur dazu da, den Neuwagenmarkt zu beleben.
Ginge es um die Umwelt würden z.b. dein und mein Auto auch davon profitieren!

Danke.

Da habe scheinbar was falsch verstanden. Aber meine Vermutung war mal wieder richtig. Nämlich, dass der Neuwagen-Markt belebt werden soll. Alle verdienen was dran, nur wir werden wieder früher oder später Geld los. Die Politiker rühmen sich mit toller Klimaschutz-Politik und schaffen die Rahmenbedingungen für Ihre Freunde in den Auto-Konzernen: Wenn Ihr CO2 arme Autos baut, könnt ihr in den nächsten Jahren viel Geld verdienen.

Tolle Wurst 🙄

Eigentlich wollte ich mir nächstes Jahr den "neuen" A3 mit 14. TFSI kaufen, also von Diesel auf Benziner umsteigen. Bin nun verunsichert...

Zitat:

Original geschrieben von analog_krieger


Nämlich, dass der Neuwagen-Markt belebt werden soll.

Es könnte aber durchaus passieren, daß der Schuß nach hinten losgeht und der gewünschte Effekt nicht eintritt.

So ganz sehe ich noch nicht durch:

Bedeutet es jetzt, dass ich mit meinem vernünftigen 105 PS Diesel weiterhin 316 Euro löhne obwohl er nur 129g CO2 ausstösst ? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Im Internet finde ich immer folgende Aussage:

Für alte Fahrzeuge ist eine Höherbesteuerung weiter nach Hubraum geplant, für jüngere Gebrauchtwagen die Möglichkeit zur Wahl des Steuersystems.

Ja, das bedeutet es. Für meinen A2 bleche ich derzeit auch 249€. Mit neuer Steuer wären es um die 80....

Junge Gebrauchte ist wohl im Bezug auf den Zeitpunkt 01.01.2009 gedacht. Denn für Autos, die 2008 zugelassen werden, trifft diese Aussage derzeit zu (siehe Eckpunktepapier v. 05.12.07).

Ich habe dann auch mal unser Bundesfinanzministerium angeschrieben:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur geplanten Umstellung der Kfz-Steuer haben Sie schon einige Fakten in einem Eckpunktepapier vom 05.12.2007 dargelegt.

Dazu möchte ich mich wie folgt äußern und um Stellungnahme beten.
Aus diesem Eckpunktepapier ist herauszulesen, dass die neue Steuer nach dem CO2-Ausstoß nur für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2009 gelten soll. Weiter wird für die Bestandsfahrzeuge auch eine Erhöhung der derzeitigen Steuer angedacht (Punkt 2a).
So gut ich die Einführung der Besteuerung nach CO2 auch finde, ist dieser Bestandschutz gänzlich kontraproduktiv und sachfremd, da es einzig davon abhängt, wann ein Kfz erstmalig zugelassen wurde und Besitzer von heute schon sparsamen Modellen nicht nur außen vor gelassen werden, sondern mit einer Erhöhung der hubraumbezogenen Steuer sogar noch bestraft werden.

Begründung:
Mit der Umstellung nach Besteuerung des CO2-Ausstoßes soll vor allem erreicht werden, dass die Menschen noch mehr auf die Umweltbelastung durch das Kfz und somit auch auf den Spritverbrauch hingewiesen werden. Zudem will man auch eine Senkung des CO2-Ausstoßes mit der Umstellung der Besteuerung der Kraftfahrzeuge erreichen.
Dabei ist es sehr widersinnig, Autos die heute schon z.B. 120g/km CO2 oder weniger ausstoßen von der CO2-Besteuerung auszuschließen. Da kann sogar soweit führen, dass für solche sparsamen Modelle im Jahr 2009 mehr Steuern bezahlt werden müssen, als für ein Auto, das mehr CO2 ausstoßt, aber erst im Jahre 2009 zugelassen wird.
Beispielrechnung:
Audi A2 1,4 TDI wird derzeit mit 231€/Jahr besteuert. Laut dem Bericht in o.g. Motorwelt wird sich die Steuer im Jahre 2009 auf 231€ +X belaufen. Läßt man im Jahre ein etwa vergleichbares Automobil (VW Polo 1,4TDI, CO2-Ausstoß= 120g/km) zu, so sind nur 77,12€ fällig. Der Audi A2 1,4 TDI stößt hingegen nur 119g/km an CO2 aus, also weniger! Nur weil er aber vor dem 01.01.2009 zugelassen worden ist, ist für dieses Automobil über 150€ mehr an Steuer zu bezahlen.
Noch kurioser wird es, wenn man als Vergleich ein Automobil heranzieht, das nicht so spritsparend ist. Bei einer Zulassung im Jahre 2009 sind für einen Polo 1,9 TDI nur 146,72€ fällig, obwohl dieses Auto im Vergleich zum Audi A2 18g/km mehr ausstößt.
Ebenso sieht kann man die Auswirkungen des sog. „Bestandschutzes“ bei den Topsparmodellen, wie Audi A2 1,2 TDI oder Toyota Prius erkennen. Sind für diese Autos heute 184,8€ bzw. 101€ an Steuern zu entrichten, so würden für diese Autos mit Einführung der CO2-Steuer (ohne besagten Bestandschutz) keine Steuer (Audi A2 1,2 TDI mit 81g/km CO2-Ausstoß) bzw. nur 2€ (Toyota Prius) an Steuern fällig werden.

Auch kann durch diesen Bestandschutz der Effekt hervorgerufen werden, dass man sich statt eines gebrauchten sparsamen Automobils ein neues, aber nicht so sparsames Auto kauft, da für dieses die Steuern, wie oben erwähnt, bedeutend günstiger sind.
Oder aber ein Autofahrer, der sich eigentlich heute schon ein Spritsparmodell zulegen will, aber wegen des Bestandschutzes nicht in den Genuß der CO2-Besteuerung kommt, wird bis 2009 warten und weiterhin mit seinem nicht sparsamen Automobil viel mehr CO2 in die Atmosphäre blasen, als wenn er heute schon einen Spritsparer kauft.

Diese Gründe spiegeln die Steuerungerechtigkeit wieder, die die Anwendbarkeit der CO2-Besteuerung nur auf Automobile beschränkt, die nach einem gewählten Zeitpunkt zugelassen werden. Da diese Steuerreform vor allem die Reduzierung des CO2-Ausstoßes vorantreiben soll, ist die Beschränkung auf bestimmte Automobile vollkommen sachfremd. Fahrzeuge, die heute schon Vorreiter für sparsames Fahren sind wie 3l-Fahrzeuge, 5l-Fahrzeuge oder Hybrid-Fahrzeuge (wie z.B. Smart, Audi A2, Toyota Prius, Blue Motion Modelle von VW, etc.) werden von dieser Steuerreform nicht berücksichtigt. Im Gegenteil: Durch die Absicht, Automobile mit EZ vor 2009 noch stärker zu belasten, werden Besitzer von solchen ökologischen Autos regelrecht bestraft, nur weil sie heute schon an die Umwelt denken und sich nicht erst nach der Steuerumstellung ein solches Kfz zulegen.

Hinweis:
Die Berechungen der CO2-Besteuerung basiert auf dem CO2-Steuermodell des ADAC, welches, wie oben erwähnt, grundsätzlich mit der Reform der Bundesregierung übereinstimmt. Nach diesem Modell sind Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß unter 100g/km steuerfrei. Danach sind an Kfz-Steuer je g CO2/km (über 100 g/km) p.a. fällig:
· Pkw mit Ottomotor 1,441€
· Pkw mit Dieselmotor 3,856€
davon: Mineralölsteuer-Ausgleich Diesel-Pkw 2,415€

Dass die Bundesregierung wohl selbt nicht von der Stichtagsregelung überzeugt ist, spiegelt sich in Punkt 3 des Eckpunktepapieres wieder. Demnach soll für Fahrzeuge mit EZ ab 05.12.2007 eine Günstigkeitsberechnung erfolgen, nach der dann die Art der Besteuerung ausgewählt wird.

Warum wird eine solche Günstigkeitsberechnung nur für Fahrzeuge mit Ez 05.12.2007 angedacht.
Laut Herrn Jerzy Montag, MdB (rechtspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) gibt es schon seit dem Jahre 2000 mit dem Inkrafttreten von der Schadstoffklasse Euro 3 offizielle Angaben zu CO2-Werten, da seit dem Angaben zu Spritverbrauch für Hersteller verpflichtend sind.
Warum kann dieses Günstigkeitsprinzip nicht für Fahrzeuge mit EZ ab 01.01.2000 angewandt werden? Seit dem gibt es ja offizielle Angeben zu den Verbräuchen.

Auch England hat es geschafft, eine CO2-bezogenen Steuer für Fahrzeuge mit EZ ab 2001 gelten zu lassen ( http://www.direct.gov.uk/.../DG_10012524 ). Daher kann die Bemerkung dass dieses Herangehen mittels Stichtagregelung ausschließt, dass Unterschiede in der kraftfahrzeugsteuerlichen Belastung im Ergebnis vom "zufälligen" Vorhandensein eines CO2-Wertes abhängen, der für die Steuerbemessung berücksichtigt werden kann, eben weil es diese CO2-Werte schon seit 2001 gibt.

Desweiteren hält auch der VDA eine verschiedenartige Besteuerung von einer Schadstoffklasse (EU4) für sachfremd und nicht ziehlführend ( http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/auto/ratgeber/424185 ).

Ich bitte Sie daher, meine Kritikpunkte zu überdenken und evtl. Ihre in dem Eckpunktepapier schon festgelegte Meinung im Sinne der heute schon umweltbewußten Autofahrer (und somit Vorreiter) zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
...

Eine Antwort kam relativ zügig:

Zitat:

Sehr geehrter Hirsetier,
leider ist es wegen anderer vordringlicher Aufgaben insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung und wegen der vorhandenen personellen Ausstattung nicht möglich, zu den vielen hier eingehenden Vorschlägen und Wortmeldungen detailliert Stellung zu nehmen. Ich hoffe deshalb auf Ihr Verständnis, wenn ich im Folgenden ggf. unvollständig oder nur verkürzt antworte.
Das Bundeskabinett hat am 5.12.2007 ein inhaltliches Konzept zur Einführung einer künftig CO2 -bezogenen Kraftfahrzeugsteuer beschlossen, welches Grundlage für Gespräche mit den Ländern sein wird, denn bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine Steuer, deren Aufkommen ausschließlich und unmittelbar den Ländern zufließt. Die Länder müssen Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Bundesrat zustimmen. Die weitere Entwicklung bleibt also zunächst abzuwarten.
In der Sache selbst weise ich darauf hin, dass bereits die Bemessung der heutigen Kraftfahrzeugsteuer bestimmte Elemente des Emissionsverhaltens berücksichtigt. Dabei handelt es sich für den jeweiligen Fahrzeugtyp um die Einhaltung der europäischen Abgasvorschriften, die den Ausstoß von Schadstoffen limitieren (CO, HC, NOx und PM). Der Schadstoffausstoß korreliert - anders als beim CO2 - nicht mit dem spezifischen Kraftstoffverbrauch. CO2 ist bislang nicht normiert. Es ist mit vernünftigem Aufwand nicht praktikabel, den tatsächlichen CO2- und Schadstoffausstoß eines einzelnen Pkw der Besteuerung zugrunde zu legen. Im Übrigen ergänzen sich hier in ihrer Wirkung die verbrauchsabhängige Energiesteuer - vormals Mineralölsteuer - und die Kraftfahrzeugsteuer.
Nach dem jeweiligen technischen Stand emissionsarme Pkw sind bei der Kraftfahrzeugsteuer seit 1986 und verstärkt seit 1997 begünstigt. So wurden z.B. speziell für so genannte 3-Liter-Autos (CO2-Ausstoß bis 90 g/km) befristete Steuerbefreiungen ab dem 1.7.1997 von bis zu 766,94 € bei Einhaltung der Euro-3-Abgasvorschrift und ab dem 1.1.2000 von bis zu 1124,84 € bei Einhaltung der Euro-4-Abgasvorschrift gewährt. Ähnliches galt für so genannte 5-Liter-Autos (CO2-Ausstoß bis 120 g/km). Diese Förderungen sind inzwischen ausgelaufen. Für so genannte 3-Liter-Autos gilt außerdem bis heute der günstigste Steuersatz, auch wenn sie ggf. nur der Euro-2-Abgasvorschrift entsprechen. Es ist m.E. bedauerlich, dass die heutige Kraftfahrzeugsteuer in letzter Zeit häufig als "Hubraumsteuer" dargestellt wurde.
Die Bemessung einer Steuer muss realitätsgerecht und folgerichtig sein. Vor diesem verfassungsrechtlich relevanten Hintergrund hat sich das Fehlen vergleichbarer und rechtlich belastbarer CO2-Werte für große Teile des Fahrzeugbestandes als besonders kritisch herausgestellt. Das betrifft nach den zuletzt in Zusammenarbeit mit Vertretern der Automobilindustrie getroffenen Feststellungen nicht nur ältere Fahrzeuge. Auch seit dem Jahr 2000 oder dem gelegentlich genannten 1.10.2005 liegen entsprechende CO2-Werte nicht für alle Pkw vor. Es wäre z.B. rechtlich nicht haltbar und sachlich nicht vertretbar, vorliegende Mittelwerte für die Versionen eines Fahrzeugtyps zur Besteuerung eines Einzelfahrzeugs heranzuziehen, obgleich für die verschiedenen Versionen eine Schwankungsbreite des CO2-Wertes in zweistelliger Größe vorliegt. Die Umstellung für alle ab einem künftigen Stichtag erstmals zugelassene Pkw ist dagegen verfassungskonform. Dieses Herangehen schließt z.B. aus, dass Unterschiede in der kraftfahrzeugsteuerlichen Belastung im Ergebnis vom „zufälligen“ Vorhandensein eines CO2-Wertes abhängen, der für die Steuerbemessung berücksichtigt werden kann. Die beabsichtigte Günstigerrechnung soll Übergangsprobleme und Härten abmildern.
Der von Ihnen erwähnte ADAC-Vorschlag ist nur in seiner Grundrichtung vergleichbar. Wesentliche Unterschiede sind: Die von den Ländern erwartete Aufkommensneutralität ist im ADAC-Modell für das Umstellungsjahr gewährleistet. Aus der Entwicklung der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer seit 1986 ist jedoch bekannt, dass die Aufkommensneutralität für die Länderhaushalte bei früheren Gesetzesänderungen immer über mittelfristige Zeiträume insgesamt angelegt war (z.B. vom 1.7.1997 bis 31.12.2005 oder zuletzt bei der Partikelfilterförderung vom 1.4.2007 bis 31.3.2011). Eine andere Verfahrensweise würden die Länder nicht akzeptieren. Es handelt sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine allgemeine Haushaltseinnahme, für die weder eine Zweckbindung noch eine oft vermutete Aufkommensneutralität zu den Ausgaben für den Straßenverkehr besteht. Über den Verbleib der Kraftfahrzeugsteuer - ggf. bei den Landkreisen - entscheiden ausschließlich die Länder.
Das ADAC-Modell beinhaltet auch beim „Mineralölsteuer-Ausgleich“ für Diesel-Pkw im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer (pauschaler Ausgleich der Mineralöl- heute Energiesteuerdifferenz zwischen Diesel und Benzin) eine andere Lösung, die aus hiesiger Sicht nicht unproblematisch ist.
Die Einführung eines CO2-Bezugs der Kraftfahrzeugsteuer soll einen zusätzlichen Impuls zu stärkerer Nachfrage nach verbrauchsarmen Pkw geben. Die Kraftfahrzeugsteuer kann zu einen schonenderen Umgang mit dem Klima- und der Umwelt beitragen und orientieren, aber keinesfalls die Problemlösung im Verkehrsbereich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
F. D.

Hm, leider keine Aussage dazu, warum es bei uns nicht auch so klappen kann, wie auf der Insel. Und dazu dass man auch für Fahrzeuge ab 2000/2001 das Günstigkeitsprinzip anwenden könnte auch ned. Obwohl, evtl. wird das seitens des Ministeriums mit dem nur "zufälligen" Vorhanden sein der CO2-Werte begründet?

Hallo zusammen! Die einzig richtige Konsequenz ist es, mit Neuwagenkäufen so lange zu warten, bis Planungssicherheit besteht, und zwar für einen längeren Zeitraum, mindestens für die übliche Nutzungsdauer eines KFZ. Ich bin nicht mehr so dämlich, ein Auto zu kaufen, dass ich nach ein paar Jahren wegschmeissen kann, da es auf Grund neuer Winkelzüge der Union aus Politikern und Automobilindustrie von Fahrverboten bedroht wird oder durch Steueränderungen unwirtschaftlich und unverkäuflich wird. Solange das so bleibt, werden billige Gebrauchtwagen bis zum Exitus aufgeritten. Wenn ich mich so umhöre, bin ich beileibe nicht der Einzige mit dieser Ansicht; die sinkenden Neuzulassungszahlen kommen nicht nur von den geringeren Einkommen, das Automobil ist für viele zum Ekelobjekt verkommen, ein notwendiges Übel, in das nur das Nötigste investiert wird. Feinstaub-Fahrverbote, exorbitante Steuererhöhungen, CO²-Hysterie, wirres Steuersystem mit dutzenden Steuerklassen, Benzin- und Dieselpreise, das einem schwindelig wird: der Spass am Auto ist gründlich und anhaltend weg, vielleicht nicht verkehrt, aber schade um die vielen Arbeitsplätze, die das kosten wird.... Gruß, Matz

Zitat:

Original geschrieben von rittermatz


Hallo zusammen! Die einzig richtige Konsequenz ist es, mit Neuwagenkäufen so lange zu warten, bis Planungssicherheit besteht, und zwar für einen längeren Zeitraum, mindestens für die übliche Nutzungsdauer eines KFZ.

Den meisten Zeitgenossen fehlt es leider an der Hartnäckigkeit, solche Entschlüsse konsequent durchzuziehen. Den letzten Neuwagen habe ich im Jahr 1986 gekauft. Danach wurde nie wieder der Grad an steuerrechtlicher Planungssicherheit erreicht, den ich für notwendig erachtet hätte, um eine solche Investition zu wiederholen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Den meisten Zeitgenossen fehlt es leider an der Hartnäckigkeit, solche Entschlüsse konsequent durchzuziehen.

Interessanterweise werden es immer mehr. In den etwas intellektuelleren Kreisen scheint es inzwischen schick zu sein, mit einem preiswerten, kleinen Gebrauchtwagen vorzufahren und sich mit den Anschaffungskosten gegenseitig zu unterbieten. Abstimmung mit den Füssen nennt man das wohl, wenn die Automobilindustrie nicht schnellstens gegenrudert, sehe ich gewisse Probleme auf sie zukommen. Gruß, Matz

Diese Beobachtung habe ich in meinem Bekanntenkreis auch bereits gemacht.

Zitat:

Die einzig richtige Konsequenz ist es, mit Neuwagenkäufen so lange zu warten, bis Planungssicherheit besteht, und zwar für einen längeren Zeitraum, mindestens für die übliche Nutzungsdauer eines KFZ.

Günstiger ist es allemal, wenn ich mal so durchrechne, was ich durch Verkauf und Neuwagenkauf verliere. Am besten, so lange wie möglich fahren. Die Verluste sind zu gross und werden durch Rußfilter und 1 Liter geringeren Verbrauch nicht gemildert.

Zitat:

Original geschrieben von analog_krieger


Die Verluste sind zu gross und werden durch Rußfilter und 1 Liter geringeren Verbrauch nicht gemildert.

Eben. Und die steuerliche Förderung ist finanziell gesehen dabei auch nur ein schlechter Witz.

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