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Die Grünen und ihre Kenntnisse

Themenstarteram 15. Oktober 2003 um 6:54

Hallo!

Hatte gestern das Vergnügen von der Polizei angehalten zu werden.

Grund: Ich sei mit Nebellampen gefahren!

Gegenargument von mir: Das sind Tagfahrleuchten und keine Nebellampen ( wurde hier schon mal geschrieben ).

Ein Polizist wurde stuzig und sagte ehrlich er sei damit überfragt. Der andere bestand darauf das die durch die Dekra abgenommen werden müssen.

Hab ihm darauf den Originalkarton unter die Nase gehalten wo groß draufsteht "TÜV-frei". Das interessierte den überhaupt nicht. Auch die Vorführung, daß die Lampen bei eingeschaltetem Licht automatisch ausgehen überzeugt ihn nicht.

Ich meinte außerdem das HELLA als Markenfirma keine teile in den Umlauf bring die nicht zugelassen sind. Darauf wieder der eine Polizist ist egal ob sie bei HELA ( ist eine Baumarkt bei uns) gekauft haben. Ich konnte nur noch lachen......

Letztendlich durfte ich doch weiterfahren. Der andere Polizist war die ganze Zeit ganz ruhig.

Der krönende Abschluß war noch die Frage von dem Grünen ob das ein Golf 4 oder Golf 5 wäre ( PS: Hab Klarglasrückleuchten dran, die er nicht bemängelte).

Ist zum Totlachen.....

Werde mich nun beim KBA erkundigen ob das E-Prüfzeichen ausreicht ohne TÜV-Prüfung.

Gruß

PS: Demnächst beraten unsere Politiker dies Lampen zur Pflicht zu machen.....

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34 Antworten

@ GolfIII GT

Die Plaketten reichen nicht, weil die Behörden auf diese Art und Weise dem "Plakettenschwindel" beikommen wollen. Eine Plakette läßt sich relativ einfach besorgen. Sollte dann mal auffallen, daß doch etwas nicht stimmt, so kann der Fahrer immer noch behaupten, daß ein Bekannter den Wagen zum TÜV/ASU gebracht hat und er nicht wüßte, wer die Plakette vergeben hat. Dies nachzurüfen, dauert dann seine Zeit, wenn überhaupt möglich. Auf den HU/AU-Bescheinigungen, die man nun vorzeigen muß, ist immer ein Name angegeben. Sollte der Wagen also eine gültige HU besitzen, aber doch nicht der StVO entsprechend, so kann derjenige, der die Plakette erteilt hat, zur Rechenschaft gezogen werden.

Zitat:

Original geschrieben von digifant

Der Polizist ist ja nicht besoffen gefahren.

Sei Dir da mal nicht so sicher... ;-)))

 

Neenee, Du hast schon Recht!!!

 

Nur manchmal kommt man sich schon etwas schickaniert vor. Bin irgendwann mal von einer Streifenwagenbesatzung in unserer Stadt auf dem Heimweg verfolgt worden. Und als mir das zu blöde wurde, ein bischen ruckelig an der Ampel angefahren und mit dem Hinweis:"Halt! Polizei!" angehalten worden. Als einziges Auto auf weiter Flur angehalten begrüßten die mich mit: "N'Abend, allgemeine Vekehrs-kontrolle!"

Und wie ich da so alleine stehe, konnte ich mir den Spruch: "Wie ne allgemeine Verkehrskontrolle sieht das hier aber nicht aus?!" leider nicht verkneifen - Betonung auf "allgemein".

Und da haben die mir Nachts um 02:00 Uhr mal eben so die Karre zerlegt: Papiere hatten sie ja schon, Lichtkontrolle vorne und hinten, Profil, Eintragungen, Warndreieck, Verbandkasten, Reserverad, usw....... Achja, gepustet habe ich direkt zu Anfang...

Gefunden haben Sie natürlich nichts (*gggg*) und in der Dreiviertelstunde, die der Spaß gedauert hat, sind sage und schreibe ganze vier Autos an uns vorbei gefahren. Aber wer mit dem Kopf im Reserveradkasten steckt, kann sich ja um nichts anderes kümmern?!

Dann sind sie etwas unglücklich von dannen gezogen und ich nach Hause gefahren.

Würde auf jeden Fall wieder so reagieren, wenn´s mir nochmal passiert. War´n echter Spaß, auch wenn ich eigentlich ins Bett wollte...

Gruß

gti_tdi_977

Halt allgemeine Verkehrskontrolle !!! wenn sie dir hinterherfahren und dich dann anhalten ?????

Merkwürdig, hättest einfach wieder losfahren müssen ( schließlich ist es verboten jemanden mit der Begründung "Allgemeine Verkehrskontrolle" anzuhalten).

Auch Polizisten müssen dir einen Grund vorweisen können.

Z.B. Ihr Licht ist kaputt oder wir haben das Gefühl sie könnten etwas getrunken haben oder oder oder......

Allgemeine Verkehrskontrolle ist nur gestattet, wenn der Polizeiwagen an einer festen Stelle wartet und die auf ihn zu fahrenden Autos herauswinkt!!!!

Aber mal zwei sehr unterschiedliche Beispiele: ein sehr gutes und eins, wo ich die beiden Polizisten am liebsten in ihrem Wagen zurückgestopft hätte und weiter gefahren wäre.

 

Das schöne:

Ich fahre Nachts ( komme aus dem Kino ) nach Hause und die wenigen Autos die auf der Straße sind fahren so beschissen, dass die mich total aufgeregt haben ( 2 Autos nebeneinander mit 40 km/h, toll das es 2 spurige straßen gibt. So ein Sprinter will mir schön in die Seite fahren, ich Vollbremsung. Und noch solche Späßchen...

An der nächsten Ampel biege ich endlich links ab und kann ungestört weiterfahren.

Aufgeregt wie ich bin, fahre ich schnell an ( reifen haben nicht durchgedreht, aber fast ) und gib stoff bis ich etwa 65-70 km/h drauf hab.

Dann so ein blöder Golf fährt mir fast in meinen Kofferraum ( nerv, nerv )

an der nächsten Kreuzung ( stopschild ) rechtsabgebogen, ohne auf null zu bremsen, aber langsam genug um im 2.Gang den Motor ins ruckeln zu bringen, ist der Golf fast schon in mir drin.

Ich denk mir "was fürn Affe" entweder er fährt vernünftig ( Sicherheitsabstand = 0 ) oder ich geb Gas und entferne mich von ihm.

Ich nahm die 2. Möglichkeit, dann sehe ich dass der Golf überholen will, ich trete mein Pedal durch und denke nur ne ne dich häng ich ab.......... fast im selben Augenblick kommt mir der Gedanke, moment Golf ?????? Nachts????? hinter mir????? ne ist doch nicht etwa ?????

Und schwupps sah ioch auch schon die Kelle an meinem Fenster...

Angehalten und dann... die waren wirklich nett ( 1. mal nett in der Bestrafung und auch so vom Auftreten her )

Sie waren nicht angeschnallt, sind sie mit 10 Euro einverstanden, ich klar.

Sie haben ein stopschild überfahren, auch 10 Euro ?? klar.

Sie haben sich ein kleines Rennen mit uns liefern wollen, oder nicht ???? ich natürlich, nein wie kommen sie denn darauf ???

Die: Als sie sich bei 80 km/h von uns entfernt haben, überholten wir sie....

dafür bekommen sie noch einen Bescheid per Post.

Das ist jetzt etwa 1 Jahr her.. Kommt wohl nichts mehr.

Und dann war es freundlich beendet.

 

Schlechtes Beispiel:

ich fahre mit einen Freund zur Videothek.

Wir sind nicht angeschnallt und merken, dass ein Polizeiwagen hinter uns ist. Aber zu spät wir, fahren ganz normal die letzten 50 meter zur Videothek und parken, die auch. Schnautzen uns sofort an, was uns einfällt unangeschnallt zu fahren ( aber wirklich in einem Ton ...).

Wir gucken uns an ( ich und mein Kollege ) und müssen einfach anfangen zu grinsen und ein kleiner Lacher rutsch mir raus.

Der eine Polizist, sofort: finden sie das witzig, oder was ???

Ich: ja, ihren Tonfall schon.

Dann wollten die 60 Euro haben, fürs nicht anschnallen ( wir hatten nicht so viel bei )

der Polizist, typisch einen fetten BMW fahren, aber kein Geld.

( er fahrt nen alten 3er )

o.k. dann gibt das eine Anzeige, wer nicht zahlen will !!

Mein Freund sagt nur, wieso nicht zahlen wollen??? ich kann nicht zahlen!!! dann wird es doch wohl so was wie ein Überweisungsschein geben, damit wir das nachzahlen können.

Polizist, nein das gibt ne Anzeige.

Ich musste wieder Lachen und sagte, was der scheiß soll.

Polizist kackt mich an, ich solle doch meine verdammte Schnauze halten.

Ich weise ihn ( immer noch freundlich, weil ich das ganze eher amüsant und witzig sehe, schließlich musste ich auch immer wieder Lachen ) dass er doch mal seinen Tonfall ändern soll. Sofort wieder am kacken, wer von uns ist hier der den Polizist ,he ?? und jetzt mal alle Papiere raus, ich will das Ersatzrad sehen und weg vom Wagen.

Ich gucke dann mal auf seine Schulterlitze und was sehe ich...

Er 2 grüne Sternchen und der andere 1 grünen Stern.

Ich sagte dann nur, da hat aber einer im letzten Seminar für "Psychologischer Umgang mit anderen Menschen" nicht aufgepasst, oder ???

Der Polizist wieder, wenn ihr wollt, dass ich den Wagen stilllege, dann macht nur weiter so.

Und glaubt mir, wenn ich einen Wagen stilllegen will, dann find ich was, die Reifen sehen scheiße aus, das kostet auch und gibt einen Punkt.

Ich konnte echt nicht mehr, und lache richtig los ( der Wagen kam erst vor ner Woche vom TÜV und die Reifen wurden neu Bereift )

Also sagte er, dass die neuen Reifen scheiße aussehen???????

( meinte er vielleicht die Marke ??? waren Firestone )

Egal ich lache ihn aus und meinte nur, dass geht jetztecht ein bißchen zu weit.

Er ich schreibe ihnen jetzt schon mal einen Zettel, die Anzeige bekommen sie dann halt per post.

Wir suchen über all im Auto nach Restgeld und finden sogar noch genug um die 60 Euro für das nichtanschnallen zu bezahlen.

Er schreibt die "normale Quittung" 2 x 30 Euro und grummelt sich einen in seinen Bart...

Als wir die Quittung bekommen, sagte mein Freund zu ihm.

Danke für die Quittung, da steht ja ihr Name drauf, den hatte ich nämlich schon vergessen. Dann kann ich ja jetzt zum Polizeipräsidium fahren ( ist nicht weit gewesen ) und mich über sie beschweren......

Ohne was zu sagen sind die beiden eingestiegen und sofort losgefahren.

Da würd ich sagen, haben es die falschen Leute geschafft bei der Polizei angenommen zu werden.

Wenn andere ihre Unfähigkeit durch falsche Machtausübung verbergen wollen.

Aber bis auf dieses eine mal, hab ich bisher nur gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht.

am 22. Oktober 2003 um 8:01

Vielleicht kann ich ja auch mal einen Wunsch äußern an alle Verkehrspolizisten dieser Welt:

Bitte beschützt uns weiterhin vor rollenden Schrotthaufen und besoffenen Fahrern auf deutschen Straßen. Aber bitte fang endlich einmal an, notorische Linksfahrer und Leute ohne Kenntnisse des Reißverschlussverfahrens an Autobahnbaustellen genauso zu verfolgen. Das ist ebenso Nötigung wie die Lichthupe!!!

 

Ich danke euch!

@GolfIII GT

Nur zur Info: ich brauch das leider nicht, da mein Wagen zu langsam ist, aber ich mache auch anderen Leuten, die schneller sind, sofort Platz.

Aber die Lichthupe ist außerhalb geschlossener Ortschaften als Warnsignal erlaubt!

Mit inbegriffen ist auch das anzeigen, dass man überholen will, mit der Lichthupe ( selbst auf Auotbahnen ).

Das einzige was man nicht darf und was fast alle machen ist, die Lichthupe als eine Art Dauersignal zu benutzen und das auch noch wenn sie schon fast im Kofferraum sind. Dann gillt es nämlich als Nötigung.

Also einfach aus einem endsprechendem Abstand 1-2 die Lichthupe betätigen, das ist gesetzlich in Ordnung.

stimmt wirklich!

Du geb ich Jimmy recht.

Es gibt eben Kollegen, die es drauf haben das Image der Polizei zu verbessern und trotzdem für mehr Respekt zu sorgen; und eben welche die es nicht drauf haben. Leider.

Mir macht es mehr Spaß freundlich zu sein (und zu bleiben) um dasselbe wieder zurück zu bekommen vom Bürger, als anzukacken und dann Ärger vom Chef zu bekommen.

am 23. Oktober 2003 um 6:38

Hy jetzt hab ich schon im zweiten Beitrag gelesen, das der Schnittlauch das Reserverad sehen wollte???

Was geht die des an, ob ich ein Reserverad dabei hab oder nicht?? Die A-Klasse von Benz hat gar keins..die ham ein Pannenspray!

Verbandskasten und Warndreieck ist klar, aber Reserverad???

(ich hab auch keins dabei ...da ist die Anlage drüber)

Zitat:

Original geschrieben von VRRULEZ

Hy jetzt hab ich schon im zweiten Beitrag gelesen, das der Schnittlauch das Reserverad sehen wollte???

Was geht die des an, ob ich ein Reserverad dabei hab oder nicht?? Die A-Klasse von Benz hat gar keins..die ham ein Pannenspray!

Verbandskasten und Warndreieck ist klar, aber Reserverad???

(ich hab auch keins dabei ...da ist die Anlage drüber)

Schikane, wenn sie nichts finden, konrtollieren sie auch das, damit sie ja nichts ausgelassen haben. Ich habe es auch nicht verstanden und ich glaube man kann´s auch nicht verstehen.

Werde das nächste mal fragen, wenn sie´s wieder auf mich abgesehen haben.

Gruß

gti_tdi_977

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

... Ich denk mir "was fürn Affe" entweder er fährt vernünftig ( Sicherheitsabstand = 0 ) oder ich geb Gas und entferne mich von ihm.

Ich nahm die 2. Möglichkeit, dann sehe ich dass der Golf überholen will, ich trete mein Pedal durch und denke nur ne ne dich häng ich ab.......... fast im selben Augenblick kommt mir der Gedanke, moment Golf ?????? Nachts????? hinter mir????? ne ist doch nicht etwa ?????

Und schwupps sah ioch auch schon die Kelle an meinem Fenster...

So ein ähnliches Erlebnis hatte ich auch mal. Es war Sonntag Morgen gegen 06:30 Uhr. Ca. 500 m vor Ende meiner Fahrt tauchte auch ein Auto im Rückspiegel auf. Durch das dichte Auffahren und den Scheinwerfern konnte ich auch nicht erkennen, dass es sich um ein Polizeiauto handelte.

Ich war dann auch kurz am überlegen zu beschleunigen. Da ich aber kurz vor meinem Ziel war, habe ich es zum Glück nicht gemacht. Ich bog dann auf einen Parkplatz ein, fand aber keinen Parkplatz und wollte wieder wenden. Das mir folgende Auto stand aber plötzlich noch hinter mir. Dann stiegen die beiden Polizisten aus und machten ne Verkehrskontrolle.

Wie ist das dann eigentlich mit der Rechtslage? Wenn ein Polizeiauto auffährt und drängelt, wird man ja eigentlich genötigt schneller zu fahren oder?

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

 

Wie ist das dann eigentlich mit der Rechtslage? Wenn ein Polizeiauto auffährt und drängelt, wird man ja eigentlich genötigt schneller zu fahren oder?

Nee, eigentlich nicht. Du wirst zwar genötigt, aber nicht zum schneller fahren, weil Du das ja bekanntlich nicht darfst. Das einzige, was Du machen kannst, ist ganz normal weiterfahren oder auch rechts anzuhalten bei der nächsten Gelegenheit. Dann solltest Du Dir das Kennzeichen merken und Anzeige erstatten; das kann nämlich richtig teuer werden. Noch besser ist es, wenn Du noch einen Zeugen dabei hast, dann sieht´s noch besser für Dich aus. Vor allem, wenn der andere zu zweit ist.

Sollten es Cops gewesen sein, auch nicht schlimm, dann erstattest Du eben Anzeige gegen die - weisst Du ja eh nicht, wenn sie Dich nicht angehalten haben. Wenn doch, auch gut, dann kannst Du ihnen direkt mitteilen, worauf sie sich einstellen sollen. Die kriegen genauso eins auf den Sack, wie jeder andere. Solltest Du allerdings mit Gasgeben darauf reagieren, hast Du Dich gesetzeswidrig verhalten und Dir selber den schwarzen Peter in die Schuhe geschoben.

Gruß

gti_tdi_977

Normalerweise resultieren Anzeigen gegen die Polizei unmittelbar in einer Gegenanzeige, also wenn's nicht wirklich schädigend ist, würde ich das Drängeln lieber hinnehmen...

Klar und dann anzeigen...

Ne Gegenanzeige ist ne Trotzreaktion, das wissen die Grünen auch und ich denke, dass Sie es auch so behandeln. Aber ich habe ja gesagt, dass es einfacher ist, wenn man zu zweit ist.

Gruß

Könnte jemand mal die Rangordnung der Verkehrspolizei anhand von Sternen auflisten? So könnte man die Beamten, mit denen man gerade zu tun hat, besser einschätzen.

Zitat:

Original geschrieben von digifant

Wo steht denn, dass man NSW am Tag (ohne Sichtweite unter 50 Meter bei Nebel, Regen oder Schneefall) anschalten darf? Und wenn, dann darf man das nicht mit Standlicht, denn mit Standlicht fahren ist nicht erlaubt.

Sorry Digifant, da bin ich nicht ganz deiner Meinung. Wenn ich mir den §17 Abs.3 StVO anschaue, dann steht da: ..."Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"....

Meiner Meinung nach sind Standlicht und Begrenzungsleuchten dasselbe oder nicht? Denn eigentlich sind ja NSW extra dafür gemacht, um sie bei widrigen Wettersituationen (Schneefall) einzuschalten und das Abblendlicht auszuschalten, damit man nicht durch sein eigenes (Abblend-)Licht geblendet wird (dies dadurch, dass ja die NSW tiefer sitzen als die normalen SW)

Gruß Tecci

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