Die Frage nach der Schuld.

Moin leute.

Ich hätte vorhin eine Auffahrunfall.
Er war an einer Kreuzung, Bild ist angehängt.
Die Dame vor mir und ich sind wie auf dem Bild von unten gekommen und nach links abgebogen.
Seit kurzem haben die Fahrer die von unten nach links abbiegen vorfahrt und die die von oben abbiegen müssen sie gewähren.

Die Dame vor mir hat das nicht gewusst, hat voll abgebremst und ich konnte zwar auch noch Bremsen, aber bin ihr hinten drauf.

Ich hab schon von der Polizei ein verwsrngeld aufgedruckt bekommen.

Doch ich bezweifle, dass ich hier die alleinige Schuld habe. Eine teilschuld gestehe ich mir ein, aber die Dame war ja auch nicht achtsam im Verkehr unterwegs.
Wie interptetiert ihr das, bzw sagt ihr dazu?

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Beste Antwort im Thema

Für die Frau war die Situation wegen der geänderten Vorfahrtsregelung eine unklare Verkehrlage, auf die sie angemessen reagiert hat.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 9. November 2020 um 06:39:54 Uhr:


Wieso sollte die Dame ihrer Versicherung etwas melden, wenn sie keine Schuld am Unfall hat? Zahlen muss deine Versicherung, nicht ihre, sie muss ihre Ansprüche also bei deiner Versicherung geltend machen. Da es ein Leasingfahrzeug ist, wird sie sich erst mal mit dem Eigentümer des Fahrzeugs abstimmen, wer wann was zu tun hat.

Interessant, die Dame darf also verbindlich abschätzen, ob sie am Unfall (Teil-)Schuld hat? Ehefrau von Trump?

Wie kommst du auf "verbindlich abschätzen"?

Deine Formulierung "wieso sollte die Dame...wenn sie keine Schuld hat". Woher weiß die Dame das denn? Unabhängig von Schuld oder Unschuld, äh, nicht Schuld, könnte auch reine Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs zur Mithaftung führen. Also muss sie den Unfall ihrer Versicherung melden, die dann alles weitere übernimmt.

Ehrliche Frage:
Was passiert denn, wenn die Dame den Unfall ihrer Versicherung NICHT meldet und es sich herausstellt, dass sie für den Schaden oder einen Teil des Schadens haften muss? Muss sie den dann komplett aus eigener Tasche bezahlen oder bricht gar das Zeit-Raum-Kontinuum zusammen?

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Ehrliche Antwort: Dann wird ein neuer thread aufgemacht und die üblichen Protagonisten werden sich erneut in wildesten Theorien ergehen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 10. November 2020 um 10:31:03 Uhr:


Ehrliche Frage:
Was passiert denn, wenn die Dame den Unfall ihrer Versicherung NICHT meldet und es sich herausstellt, dass sie für den Schaden oder einen Teil des Schadens haften muss?

das ist in solchen Fällen nicht selten. Dann werden an die Versicherung Ansprüche gestellt und spätestens dann wird diese sich mit ihrer Kundin in Verbindung setzen, um zu erfahren, was sich wohl ereignet hat. Es ist aber durchaus möglich, dass die Versicherung, wenn sie nichts hört, einfach nach Aktenlage reguliert und den Schadenfreiheitsrabatt der Kundin zurückstuft.

Wenn der TE den Schaden über die Hotline des Zentralruf der Autoversicherer meldet, wird die Versicherung
der Fahrerin automatisch informiert. Ob es dem TE hilft für seine weitere Vorgehensqeise ....?

https://www.zentralruf.de/ ..... dort ist ein kleines Video mit allem wichtigem vorhanden. 🙂

Zitat:

@Lupo1.4MPI schrieb am 9. November 2020 um 15:09:05 Uhr:


Und die Aussagen von euch, dass eine geschädigte einen Unfall nicht anzeigen muss, stimmen auch in keinster Weise, beide Seiten müssen den Unfall ihrer Versicherung anzeigen egal wer die Schuld hat.

Nö, mache ich auch nicht mehr, bei meiner letzen Versicherung war man der Meinung daß man mal "Sicherheitshalber" meine Beträge erhöht (beim unverschuldeten Unfall).

Gruß Metalhead

Und wenn sich deine Unschuld herausstellt, die Versicherung nichts zahlen muss, wirst du rückwirkend wieder richtig eingestuft.

Pflichten im Schadenfall bei allen Versicherungsarten
Allgemeine Anzeigepflicht
E.1.1 Sie müssen uns einen Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen.

Wenn man nicht davon ausgehen muss, haften zu müssen, muss man auch nichts anzeigen. Den Schutz in der HP verliert man eh nicht.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 10. November 2020 um 11:33:39 Uhr:


Wenn der TE den Schaden über die Hotline des Zentralruf der Autoversicherer meldet, wird die Versicherung
der Fahrerin automatisch informiert. Ob es dem TE hilft für seine weitere Vorgehensqeise ....?

https://www.zentralruf.de/ ..... dort ist ein kleines Video mit allem wichtigem vorhanden. 🙂

Du das habe ich gemacht. Ich habe es am Abend des Unfalls meiner Versicherung gemeldet, meinen Schaden mit Bildern am Tag darauf dokumentiert, den Schaden repariert und dann es über den zentralruf der gegnerischen Versicherung gemeldet. Mittlerweile habe ich bei beiden Versicherungen via Post den Unfall Bogen ausgefüllt, die Bilder meines Schadens angehängt und eine genau Unfallschilderung. Der Rest wird jetzt die Zeit sagen. Nur nach genauer Recherche und auch Aussage beider Versicherungen muss man, egal ob man schuld ist oder nicht einen Unfall der die bagstellgrenze von 500 Euro überschreitet der Versicherung melden.

Wie bezifferst du eigentlich deinen Schaden, wenn du es schon repariert hast? Kostenvoranschlag, Gutachten oder nur durch deine Fotos?

Mir schwant: hier hat sich der TE selbst ein Ei gelegt...na gut, lasse mich mal überraschen.
Kann mir aber schwer vorstellen, daß man so unkompliziert Geld von der Versicherung bekommt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2020 um 17:25:04 Uhr:


Und wenn sich deine Unschuld herausstellt, die Versicherung nichts zahlen muss, wirst du rückwirkend wieder richtig eingestuft.

Soweit die Theorie. Das fiel cleverweise mit dem Ende des Versicherungszeitraumes zusammen (da kommt dann ja immer ein Schreiben mit dem aktuellen Satz und da war der Betrag höher), hätte das fast gar nicht gemerkt. Da war der Unfall auch schon etwas her und eine Info kam da nicht zeitnah.

Das wäre ein Versuch gewesen ob das wieder reduziert worden wäre, ich würde 'nen Kasten Bier wetten daß das nicht der Fall gewesen wäre. Außerdem was soll der Mist wenn ich mitteile daß mich devinitiv keine Schuld trifft? Man hätte ja im Fall der Fälle auch einfach nachfordern können.

Naja, bei der Versicherung bin ich nicht mehr.

Gruß Metalhead

Würde deine Wette gerne annehmen, aber ich trinke kein Bier. Die (aufzuhebende) Rückstufung wurde dann hoffentlich nicht deiner neuen Versicherung mitgeteilt.

Das Problem mit dem "definitiv keine Schuld" zeigt sich manchmal erst hinterher, in der letzten Instanz bei Gericht.

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