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Die Frage nach der Schuld.

Themenstarteram 2. November 2020 um 20:15

Moin leute.

 

Ich hätte vorhin eine Auffahrunfall.

Er war an einer Kreuzung, Bild ist angehängt.

Die Dame vor mir und ich sind wie auf dem Bild von unten gekommen und nach links abgebogen.

Seit kurzem haben die Fahrer die von unten nach links abbiegen vorfahrt und die die von oben abbiegen müssen sie gewähren.

 

Die Dame vor mir hat das nicht gewusst, hat voll abgebremst und ich konnte zwar auch noch Bremsen, aber bin ihr hinten drauf.

 

Ich hab schon von der Polizei ein verwsrngeld aufgedruckt bekommen.

 

Doch ich bezweifle, dass ich hier die alleinige Schuld habe. Eine teilschuld gestehe ich mir ein, aber die Dame war ja auch nicht achtsam im Verkehr unterwegs.

Wie interptetiert ihr das, bzw sagt ihr dazu?

Screenshot_20201102_210937_com.google.android.apps.maps.jpg
Beste Antwort im Thema

Für die Frau war die Situation wegen der geänderten Vorfahrtsregelung eine unklare Verkehrlage, auf die sie angemessen reagiert hat.

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Stimmt. Vor Gericht gilt man als unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist.

Bei Versicherungen scheint das wohl anders rum zu sein? Also Versicherer zahlt den angemeldeten Schaden des Gegners trotz Widerspruch seines Versicherten und stuft in pauschal hoch. Um dann später dir Rückabwicklung durchzuführen, also das Geld vom angemeldeten Schaden zurückholen und die Hochstufung des Versicherten zurücknehmen. Wenn diese nicht "versehentlich vergisst", so wie es bei HICK24 bei Bagatellschäden üblich ist.

Ja ich weiß, war jetzt sehr polemisch. Dennoch ist es offenbar kein Weltuntergang, wenn die Meldung des Schadens nicht innerhalb 7 Tagen erfolgt.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass meine damalige Versicherung ( Ba....ia) eine voreilige Hochstufung nicht zurücknahm und ich dann vor Gericht geklagt und verloren habe.

Ist allerdings schon über 25 Jahre her und kann mittlerweile auch anders ausgehen.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 11. November 2020 um 16:33:25 Uhr:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass meine damalige Versicherung ( Ba....ia) eine voreilige Hochstufung nicht zurücknahm und ich dann vor Gericht geklagt und verloren habe.

Ohne was zu zahlen? Wie das?

Gruß Metalhead

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2020 um 14:16:01 Uhr:

Würde deine Wette gerne annehmen, aber ich trinke kein Bier.

Irgendeinen Mangel hat ja jeder. :D

Zitat:

Die (aufzuhebende) Rückstufung wurde dann hoffentlich nicht deiner neuen Versicherung mitgeteilt.

Nö, nach einem Telefonat ging das ganz schnell mit der Rückabwicklung.

Was die sich dabei gedacht haben konnte mir keiner erklären, auf den Rückruf mit der Antwort warte ich noch heute.

Zitat:

Das Problem mit dem "definitiv keine Schuld" zeigt sich manchmal erst hinterher, in der letzten Instanz bei Gericht.

Richtig, aber dann kann man ja immer noch die höheren Beträge rückwirkend abbuchen.

Bei mir war das klar und die gegnerische Versicherung hat auch gar nicht erst versucht irgendwas geltend zu machen (was dann als Trigger für eine Höherstufung ja noch verständlich gewesen wäre).

Fazit: Die Versicherung wollte nur mein Bestes. Mein Geld!

Gruß Metalhead

Kleiner Tipp, hör auf zu Warten, der Rückruf kommt nicht mehr.

Und dein Bestes wollen alle, nicht nur die Versicherung.

@Bahnfrei : Polemisch, aber zugleich leider richtig. Unfallgegner bei denen versichert heißt fast immer Klage erforderlich.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. November 2020 um 16:48:08 Uhr:

Zitat:

@ME1200 schrieb am 11. November 2020 um 16:33:25 Uhr:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass meine damalige Versicherung ( Ba....ia) eine voreilige Hochstufung nicht zurücknahm und ich dann vor Gericht geklagt und verloren habe.

Ohne was zu zahlen? Wie das?

Gruß Metalhead

Die Versicherungen machten damals gleich mal 50/50 in der Schuldfrage.

Unfall auf Firmengelände .

Erst hatte ich dann gegen den Unfallgegner geklagt und er hat 100% Schuld bekommen.

Dann wollte ich von meiner Versicherung zurückgestuft werden und die haben sich geweigert.

Wie gesagt dann auch da mit Anwalt Klage eingereicht und verloren.

Habe also meinen Schaden voll ersetzt bekommen aber die Hochstufung ist geblieben.

Iyt aber wie gesagt über 25 Jahre her und dieser Versicherung habe ich den Rücken gekehrt.

Deutsche Rechtssprechung die man nicht verstehen muss .

Problem könnte gewesen sein, dass die Versicherung eigenmächtig nach den Bestimmungen die Frage der Regulierung entscheiden kann (und muss) und nicht an Weisungen des VN gebunden ist.

Bei dir hatte sie sich entschieden, 50% zu zahlen. Vermutlich ohne jeden Vorbehalt, so dass die Summe vom Unfallgegner auch nicht zurück gefordert werden konnte.

Wie auch immer, es war sehr ärgerlich für mich.

Und zeigt wie blöd es für einen laufen kann .

Wäre vielleicht noch eine Möglichkeit gewesen, den Unfallgegner wegen der Höherstufung in Regress zu nehmen. Ist aber nur so ein Gedanke und würde ich allenfalls mit Kostenzusage einer RS-Versicherung machen.

Themenstarteram 11. November 2020 um 19:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2020 um 20:25:15 Uhr:

Wie bezifferst du eigentlich deinen Schaden, wenn du es schon repariert hast? Kostenvoranschlag, Gutachten oder nur durch deine Fotos?

Hättest du mir einem Leihwagen bezahlt? Die Versicherungen können Schäden ja hochrechnen. Den Preis den ich angegeben habe, hat sich auf die Kosten der Teile berufen, die ich ausgegeben habe. Manche Leute sind auf ihr Auto angewiesen und sich keinen ersatzwagen leisten können.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2020 um 20:05:16 Uhr:

Problem könnte gewesen sein, dass die Versicherung eigenmächtig nach den Bestimmungen die Frage der Regulierung entscheiden kann (und muss) und nicht an Weisungen des VN gebunden ist.

Aber die kann doch nicht ohne eine Zahlung geleistet zu haben hochstufen?!????

Gruß Metalhead

Das ist dann jetzt wirklich ein Thema welches ihr im Versicherungsforum gerne besprechen könnt.

Hier nicht.

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