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Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel

Themenstarteram 8. Januar 2019 um 8:52

Alles Lüge, hier wird enttarnt...

Bitte ansehen, es lohnt sich !

https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster

Beste Antwort im Thema

Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".

Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.

Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303

in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.

Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik") könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.

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Der Ausnahmezustand der häufiger Auftritt als der Normalzustand ist keine Ausnahme, sondern eine Illegale Abschalteinrichtung von VW.

https://www.t-online.de/.../...ssig-was-das-fuer-kaeufer-bedeutet.html

Welche Überraschung. Siehe auch die Urteilsbegündung aus https://www.anwalt.de/.../...g-beim-audi-a4-3-liter-diesel_151978.html ... Landgericht Stuttgart AZ 7 O 265/18.

Zitat:

Eine Abschalteinrichtung sei nur ausnahmsweise zulässig, um den Motor vor Beschädigungen zu schützen. Dies sei hier aber nicht der Fall. Bei einer jährlichen Durchschnittstemperatur von 10 Grad in Stuttgart oder 4,8 Grad in Helsinki würde die Abschalteinrichtung fast ununterbrochen arbeiten. Dies könne keine Ausnahme im Sinne des EU-Gesetzgebers sein, stellte das LG Stuttgart klar. Dagegen spreche auch, dass in Art. 3 Nr. 9 Durchführungsverordnung festgelegt sei, dass die Stickoxid-Nachbehandlungseinrichtung nach einem Kaltstart des Motors bei minus 7 Grad Celsius innerhalb von 400 Sekunden eine für das ordnungsgemäße Arbeiten ausreichend hohe Temperatur erreicht haben muss. Ohne diesen Nachweis dürfe keine Typengenehmigung erteilt werden. Damit sei auch klargestellt worden, dass es für ein daneben bestehendes Thermofenster bei niedrigen Temperaturen keine Rechtfertigung geben kann. Zudem könnte eine Versottungsgefahr des Motors möglicherweise auch durch andere technische Maßnahmen erreicht werden, ohne dass eine Reduzierung der Abgasrückführung notwendig ist.

Und nun sagt "die EU" wieder mal das gleiche. Scheinbar lauter Geisterfahrer in der Justiz, nur die Hersteller haben den wahren Durchblick. Oder wie wird sowas noch gleich gelesen?

Wenn ich das Urteil mal technisch lese: Du hast bei -7°C Starttemperatur 400s bzw. aufgerundet 7 min zeit alles auf Temperatur zu bringen. Danach haben die Fahrzeuge die Grenzwerte im Schnitt einzuhalten. Was bedeutet: Machst du einen RDE Test, nach spätestens 7 minuten haben die folgenden Messwerte den Vorgaben etwa zu entsprechen. Was regelmässig NICHT der Fall ist. Bei aktuell 20° Frühtemperaturen sowieso.

Zitat:

@GaryK schrieb am 14. Juli 2022 um 13:56:36 Uhr:

Welche Überraschung. Siehe auch die Urteilsbegündung aus https://www.anwalt.de/.../...g-beim-audi-a4-3-liter-diesel_151978.html ... Landgericht Stuttgart AZ 7 O 265/18.

Zitat:

@GaryK schrieb am 14. Juli 2022 um 13:56:36 Uhr:

Wenn ich das Urteil mal technisch lese: Du hast bei -7°C Starttemperatur 400s bzw. aufgerundet 7 min zeit alles auf Temperatur zu bringen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, Anhand des Aktenzeichens den richtigen Text zu suchen (und hier gefunden).

Ein Zusammenhang zwischen der Abgasrückführung (die ja keine Nachbehandlung darstellt) und den 400 Sekunden bei -7°C, die für das NOx-Nachbehandlungssystem von Diesel-Fahrzeugen gelten, wurde im richtigen Text auch nicht direkt hergestellt. Schaut man hier unter Punkt 69, dann verstehen Richter auch sehr genau den Unterschied zwischen einer Abgasnachbehandlung und anderen Emissionsminderungseinrichtungen. Nur Journalisten weigern sich nach wie vor beharrlich. Das Gericht in Stuttgart argumentiert, dass der Verordnungsgeber offensichtlich beabsichtigt hat, solche Thermofenster im Abgassystem nicht zuzulassen, denn sonst hätte er ja keine konkrete Vorgabe für das Verhalten des NOx-Nachbehandlungssystems bei -7°C gemacht (und auch nicht für die Auftauzeit des AdBlue-Tanks bei -15°C, dieses Argument hat das Gericht aber nicht verwendet).

Zitat:

@GaryK schrieb am 14. Juli 2022 um 13:56:36 Uhr:

Du hast bei -7°C Starttemperatur 400s bzw. aufgerundet 7 min zeit alles auf Temperatur zu bringen. Danach haben die Fahrzeuge die Grenzwerte im Schnitt einzuhalten. Was bedeutet: Machst du einen RDE Test, nach spätestens 7 minuten haben die folgenden Messwerte den Vorgaben etwa zu entsprechen. Was regelmässig NICHT der Fall ist. Bei aktuell 20° Frühtemperaturen sowieso.

Auch das sind wieder verschiedene Dinge:

- Bei RDE-Tests wird mit dem Stadt-Anteil begonnen, und der muss mind. 16 km lang sein. Er wird auch einzeln ausgewertet. Sprich: Auf den ersten 16 Kilometern einer Testfahrt, die kalt begonnen hat, muss der Grenzwert im Durchschnitt eingehalten worden sein, und der Kaltlauf am Anfang ist einfach mit drin. Es gibt aber keine Auswertung ab Minute 7 oder ähnliches, schon gar nicht Minute 7 bis Minute 9. Nicht einmal für Euro 7 sind, nach derzeitigem Diskussionsstand, derartig kurze Auswertungsintervalle vorgesehen. Ein Fahrzeug, bei dem die Abgasnachbehandlung nach 7 Minuten immer noch nicht richtig funktioniert, dürfte aber ohnehin Schwierigkeiten haben, auf 16 Kilometern die Grenzwerte von Euro 6d einzuhalten.

- Im Stadtverkehr wird der SCR1 bei mir in 2 Minuten warm, der SCR2 wird im Stop&Go überhaupt nicht warm. Ich habe inzwischen auch mal Temperaturwerte geloggt, und bei konstanten 30 km/h wird er sogar wieder kalt. Das macht nichts, weil der SCR1 ausreicht, ist aber etwas anderes als deine Aussage.

- Bei einer Arbeitstemperatur ab ca. 220°C sollte es ziemlich egal sein, ob du mit +20°C oder mit 0°C beginnst, erst recht, wenn der Katalysator hinterm Motor sitzt und vor Fahrtwind geschützt ist. Tatsächlich konnte ich mein Auto bisher zwischen -6°C und +30°C testen, und einen Unterschied in der Aufwärmzeit sehe ich nicht. Die Abgastemperatur ist nach dem Kaltstart stark erhöht, etwa 330°C schon bei konstanten 10 km/h, fällt aber auf normale Werte, sobald der erste NOx-Sensor warm ist.

EDIT die 400° bei 20 km/h, die ich erst geschrieben hatte, waren auf einer Fahrt nach einer Fahrt mit abgebrochener Regeneration, das ist aber keine gute Referenz. 330°C bei 10 km/h sind "echt".

Einen Arbeitsprozess haben sie auch noch verloren in Wolfsburg

https://www.welt.de/.../...torenentwickler-im-Management-behalten.html

"Ein Zusammenhang zwischen der Abgasrückführung (die ja keine Nachbehandlung darstellt) "

Sehe ich anders. Es ist eine Nachbehandlung bzw. ein Dosiersystem. Weil die rückgeführten Abgase die Sauerstoffkonzentration senken und damit die Flammspitzentemperatur des nachfolgenden Verbrennungsvorgangs verringern. Was halt die Bildung von NOx deutlich verringert. Zugleich kannst du das AGR nicht ab Start einfach aufreissen, da du mit einem "arschkalten Ventil" den Taupunkt der Abgase unterschreitest, das versottet oder vereist sonst. Seit SCR ist das AGR in der Bedeutung eh zurückgedrängt, da du mit dem nun üblichen Doppel-AGR sowie SCR/LNT gleich zwei Hebel hast um die NOx zu beeinflussen. Da steht es dem Hersteller tatsächlich frei welches System er nutzt, Hauptsache das Ergebnis passt. In der EU haben sich fast ausnahmslos alle Hersteller die Kosten eines SCR Systems gespart und auch Mercedes mit optionalem SCR hatte das so betrieben, dass dies mehr Alibi als "aktiv" war. Weil man angeblich mit nem Schluck Adblue über das Longlife-Intervall kommen sollte, weil "nachfüllen ist unzumutbar". Oder so. Vermutlich geben zu viele Kunden den Wagen zurück sobald das Scheibenwischwasser alle ist.

Was mich angepisst hatte ist die Dreistigkeit, mit der PKW Hersteller und vor allem VW unisono aus einem Regelfall (Thema Abschalteinrichtung) am Ende eine Ausnahme gemacht haben. Weil ständig "Ausnahmen" geltend gemacht wurden und diese Nummer zudem ohne eine Prüfung der Notwendigkeit des Ausnahmefalls durch KBA oder dessen beauftragte Prüfeinrichtungen möglich war. Was dann dazu geführt hatte, dass in der EU Euro-4 und Euro-5 Diesel zugelassen worden sind, die im Alltag Dreckschleudern waren - in der Abgasreinigung funktionierte nichts außerhalb des Prüfstandes "wegen falscher Mondphase" oder so. In den USA waren die selben Motoren als Euro-4 erst gar nicht zulassungsfähig, die Euro-5 mit dem gleichen Block wie in der EU (siehe Clean Diesel) bekamen dort auf einmal SCR und LNT Systeme.

Es war allen Marktteilnehmern offenbar bewusst dass die Amis stichprobenartig und unabhängig nachmessen, ganz im Gegensatz zu DE/EU. Was am Ende ja auch der Grund für die VW Betrugssoftware war - beim Nachmessen sollten die sauber sein, mit PEMS Systemen hatte VW offensichtlich nicht gerechnet. Obwohl es diese seit etwa 2002 (erste Patente) grundsätzlich gab.

 

https://www.heise.de/.../...r-US-Anbieter-von-Abgasbetrug-7254363.html

"Mehrere Strafen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Systemen für Abgasbetrug hat ein US-Bundesbezirksgericht verhängt. Die Firmen Diesel Ops und Orion Diesel haben Hard- und Software feilgeboten, die insbesondere bei bestimmten Fordmotoren die Abgasrückführung oder den Dieselrußpartikelfilter umgangen haben. Anbieter versprechen davon regelmäßig höhere Motorleistung und/oder geringeren Kraftstoffverbrauch. Tatsächlich führt der Einsatz zu mehr umweltschädlichen Emissionen."

Stelle dir vor, unser KBA oder Umweltamt würde gegen gewerbliche "Chiptuner/Codierer" vorgehen, die das gleiche machen. AGR Blindflansch bzw. "rauscodiert" weil ja angeblich mehr Drehmoment sowie weniger Spritverbrauch und schon setzt es Millionenstrafen.

Zitat:

@Provaider schrieb am 6. September 2022 um 11:16:13 Uhr:

https://www.heise.de/.../...r-US-Anbieter-von-Abgasbetrug-7254363.html

"Mehrere Strafen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Systemen für Abgasbetrug hat ein US-Bundesbezirksgericht verhängt. Die Firmen Diesel Ops und Orion Diesel haben Hard- und Software feilgeboten, die insbesondere bei bestimmten Fordmotoren die Abgasrückführung oder den Dieselrußpartikelfilter umgangen haben. Anbieter versprechen davon regelmäßig höhere Motorleistung und/oder geringeren Kraftstoffverbrauch. Tatsächlich führt der Einsatz zu mehr umweltschädlichen Emissionen."

Ich frage mich, wie man Hardwarelösungen zur Umgehung eines DPFs heimlich verkaufen kann, d.h. so, dass es jahrelang niemand bemerken konnte.

... wäre auch eher ein Fall für die Gewerbeaufsicht oder den Zoll ... Grenzen sind dann Landes- oder EU-Grenzen. Solange ich das Zeug irgendwo auf der Welt kaufen kann ist der Handlungsspielraum begrenzt und beschränkt sich auf "nachträgliche Erziehungsmassnahmen". Und was heute im "normalem" Web easy zu finden ist ist halt morgen im Dark gehandelt.

So eine mobile "Schrottpresse mit Blaulicht" könnte sicher Eindruck machen - zeitgemäß natürlich mit livestream :D ... 8 Wochen EZ mit Dusche, Vollpension und Frühstück auf Zimmer sicher auch - ad hock gebucht - ganz ohne langwieriges Verfahren.

Was nützt da die kleine Fußnote "Ist nicht im Geltungsberreich der StVO zulässig" wenn viele bis dahin nichtmal lesen und es andere nicht kümmert.

Zitat:

@alexnoe81 schrieb am 6. September 2022 um 12:28:00 Uhr:

Zitat:

@Provaider schrieb am 6. September 2022 um 11:16:13 Uhr:

https://www.heise.de/.../...r-US-Anbieter-von-Abgasbetrug-7254363.html

"Mehrere Strafen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Systemen für Abgasbetrug hat ein US-Bundesbezirksgericht verhängt. Die Firmen Diesel Ops und Orion Diesel haben Hard- und Software feilgeboten, die insbesondere bei bestimmten Fordmotoren die Abgasrückführung oder den Dieselrußpartikelfilter umgangen haben. Anbieter versprechen davon regelmäßig höhere Motorleistung und/oder geringeren Kraftstoffverbrauch. Tatsächlich führt der Einsatz zu mehr umweltschädlichen Emissionen."

Ich frage mich, wie man Hardwarelösungen zur Umgehung eines DPFs heimlich verkaufen kann, d.h. so, dass es jahrelang niemand bemerken konnte.

Nur für Export und Rennstrecke, nicht im Bereich der StVO zugelassen steht dann dabei.

... ist wie mit dem verkehrsschild ... "Who cares!?"

Naja, wenn der TÜV wie jeder Schornsteinfeger über NOx Messgeräte verfügen würde und einen simplen "Feinstaubzähler" hätte -> die mit AGR OFF, Einzellen-DPF sowie Software hätten sofort einen Anfangsverdacht kassiert.

... wenn kein DPF mehr drin ist brauchst Du keinen Feinstaubzähler mehr ... da reicht Auge als "Trübungsmeter". ... für die Flocken muß ich immer den Scheibenwischer betätigen :(

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