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Die EU verschärft, bzw., ändert die Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Themenstarteram 2. März 2023 um 15:19

Da es sich um ein alle betreffendes Thema zur Sicherheit im Straßenverkehr handelt, darf es hier sicherlich stehenbleiben?

1.)

Straßenverkehrssicherheit: Kommission schlägt moderne Anforderungen an Führerscheine und eine bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften vor

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1145

Zitat:

Ein zentrales Anliegen der neuen Vorschriften ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch u. a. folgende Maßnahmen:

Eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach Bestehen der Führerscheinprüfung und Null Toleranz bei Alkohol am Steuer. ...

Die Fahrtauglichkeit soll gezielter, auch durch Einbeziehung der Fortschritte bei der medizinischen Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, bewertet werden. Die Fahrer werden auch ermutigt, ihre Fahrfertigkeiten und ihr Fahrwissen auf dem neuesten Stand zu halten, damit sie mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten. ...

Wirksame grenzüberschreitende Durchsetzung sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften

Zudem erstrecken sich die geltenden Vorschriften auf einige der häufigsten und eklatantesten Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen und Trunkenheit am Steuer. Die Kommission schlägt vor, den Geltungsbereich der Vorschriften auf folgende Delikte auszuweiten:

Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug

gefährliche Überholmanöver

gefährliches Parken

Überfahren einer oder mehrerer durchgezogener weißer Linien

Fahren in verbotener Fahrtrichtung

Nichtbeachtung der Vorschriften über Rettungsgassen

Fahren mit einem überladenen Fahrzeug

...

Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung: Ende der Straflosigkeit bei schweren Verkehrsdelikten

Damit Verkehrssünder nicht mehr ungestraft davonkommen, wird ein neues System geschaffen, mit dem ein EU-weites Fahrverbot ausgesprochen werden kann, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, einem Fahrer wegen eines Vergehens in seinem Hoheitsgebiet die Fahrerlaubnis zu entziehen. ...

2.)

Fragen und Antworten: Vorschläge für den Führerschein und die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_1146

Zitat:

Wie werden die neuen Vorschriften dem spezifischen Profil der jungen Fahrer und Fahranfänger Rechnung tragen?

Nulltoleranz in Bezug auf Alkohol am Steuer: für Fahranfänger wird eine obligatorische Probezeit von mindestens zwei Jahren festgelegt. Somit gelten für Fahranfänger strenge Vorschriften in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss (Nulltoleranz). Die Mitgliedstaaten können für den Zeitraum von zwei Jahren, nachdem die Fahrer ihre Fahrprüfung bestanden und ihren Führerschein erhalten haben, zusätzliche Vorschriften und/oder Beschränkungen festlegen.

Verringerung der Belastung durch Sprachanforderungen beim Ablegen einer Fahrprüfung Wenn ein Bewerber für die Fahrprüfung die Sprache des Landes, in dem er die Prüfung ablegt, nicht beherrscht und es nicht möglich ist, einen Dolmetscher hinzuzuziehen, wird es ihm durch die neuen Vorschriften erleichtert, die Prüfung in einem EU-Land abzulegen, dessen Sprache er beherrscht. Dies wird mobilen Bürgern in der EU, insbesondere jungen Menschen, das Leben erleichtern, indem sichergestellt wird, dass ihre Fahrfertigkeiten und nicht ihre Sprachkenntnisse geprüft werden.

Was ändert sich in Bezug auf die Fahrtauglichkeit?

... Das Alter, ab dem die Mitgliedstaaten die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen erhöhen können, wird daher von derzeit 50 auf 70 Jahre angehoben.

... Eine obligatorische ärztliche Untersuchung für alle wäre mit erheblichen Kosten verbunden, die oft von den Bürgern getragen werden müssten. Nach der neuen Richtlinie müssen alle anderen Bewerber (für die übrigen Führerscheinklassen: A, A1, A2, AM, B, B1 und BE) eine Selbstbeurteilung ausfüllen und angeben, ob sie an einer der aufgeführten Erkrankungen leiden. Diese Beurteilung ist oft ausreichend und hat einen didaktischen Zweck, indem die Fahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass bestimmte Erkrankungen (z. B. Apnoe) ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen und ärztliche Betreuung erfordern können.

Welchen Nutzen hat ein digitaler EU-Führerschein?

Mit der Richtlinie wird erstmals ein digitaler Führerschein eingeführt, der über ein Mobiltelefon oder ein anderes digitales Gerät zugänglich ist und in der gesamten EU anerkannt würde. Dadurch würde es einfacher, Verwaltungsverfahren abzuwickeln und einen Führerschein zu ersetzen, zu erneuern oder umzutauschen, da das gesamte Verfahren online durchgeführt werden kann. ...

Welchen Beitrag leisten diese Vorschläge zur nachhaltigen Mobilität?

... Darüber hinaus wird die zulässige Masse von Fahrzeugen der Klasse „B“ für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb erhöht, da sie schwerer sind.

Welche Delikte führen zum Entzug der Fahrerlaubnis in der EU?

Dieser Vorschlag für eine neue Richtlinie deckt diejenigen Verkehrsdelikte ab, die häufig zu Verkehrsunfällen, auch mit Todesfolge, führen, nämlich deutlich überhöhte Geschwindigkeit und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Dazu zählen auch Verkehrsdelikte, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung verursachen.

Weiterführende Dokumente sind über die beiden verlinkten Dokumente aufrufbar.

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68 Antworten

Der Berg (EU) hat gekreist und wohl tatsächlich wieder

eine Maus geboren!

Wenn der ADAC Recht haben sollte

gilt die Erhöhung auf 4,25 Tonnen GG

für Klasse B nur für Fahrzeuge mit

"Alternativen Energie-Antrieben"

Was immer man darunter verstehen muß!

Eigentlich war der Grundgedanke mal

das im Feuerwehr und Rettungsdienst

die Fahrzeuge wieder besetzt werden können

und nicht durch Klasse 2 verprellt werden,

wg ein paar hundert Kilo Mehrgewicht.

Die Womo hätten als Beifang natürlich

auch profitiert.

https://www.adac.de/.../?...

Ich" liebe" diesen Brüsseler Verbots ,Verteuerungs , Gängelungs und

Selbstbedienungsladen!

Die Diätenerhöhung klappt wenigstens

schnell und reibungslos in Brüssel.

Zitat:

@24eddy schrieb am 3. März 2023 um 10:13:47 Uhr:

 

Eigentlich war der Grundgedanke mal

das im Feuerwehr und Rettungsdienst

die Fahrzeuge wieder besetzt werden können

und nicht durch Klasse 2 verprellt werden,

wg ein paar hundert Kilo Mehrgewicht.

Blödsinn. Schon das kleinste genormte Löschfahrzeug (TSF-W) wiegt 7,5 t, das nachst größere (MLF) hat schon 9 Tonnen. Da hilft eine Erhöhung auf 4,X t gar nix.

Ansonsten ist eine Vereinheitlichung der Regelungen grundsätzlich nichts schlechtes. Aber die üblichen EU-Hasser schreien erst mal auf. Aus Prinzip...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. März 2023 um 11:58:55 Uhr:

Zitat:

@24eddy schrieb am 3. März 2023 um 10:13:47 Uhr:

 

Eigentlich war der Grundgedanke mal

das im Feuerwehr und Rettungsdienst

die Fahrzeuge wieder besetzt werden können

und nicht durch Klasse 2 verprellt werden,

wg ein paar hundert Kilo Mehrgewicht.

Blödsinn. Schon das kleinste genormte Löschfahrzeug (TSF-W) wiegt 7,5 t, das nachst größere (MLF) hat schon 9 Tonnen. Da hilft eine Erhöhung auf 4,X t gar nix.

Ansonsten ist eine Vereinheitlichung der Regelungen grundsätzlich nichts schlechtes. Aber die üblichen EU-Hasser schreien erst mal auf. Aus Prinzip...

Genau Blödsinn!

Von Löschfahrzeugen hat keiner was

geschrieben!

RTW- Fahrzeuge liegen meistens zwischen

4 und4,5 Tonnen und lassen sich mit

Klasse B nicht mehr fahren!

Bei der FF das gleiche ,auch die Mannschaftswagen liegen meist knapp

über der3,5 Tonnen Grenze,welche der

Nachwuchs nicht mehr fahren darf.

Und welchen Nutzen dir die EU bringt,

erschließt sich mir nicht.

[Stammtischgesülze von MT entfernt]

Zitat:

@24eddy schrieb am 3. März 2023 um 12:46:01 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. März 2023 um 11:58:55 Uhr:

 

Blödsinn. Schon das kleinste genormte Löschfahrzeug (TSF-W) wiegt 7,5 t, das nachst größere (MLF) hat schon 9 Tonnen. Da hilft eine Erhöhung auf 4,X t gar nix.

Ansonsten ist eine Vereinheitlichung der Regelungen grundsätzlich nichts schlechtes. Aber die üblichen EU-Hasser schreien erst mal auf. Aus Prinzip...

Bei der FF das gleiche ,auch die Mannschaftswagen liegen meist knapp

über der3,5 Tonnen Grenze,welche der

Nachwuchs nicht mehr fahren darf.

Schön zu sehen, dass Du keine Ahnung hast. Aber eine starke Meinung...

Die zulässige Gesamtmasse eines MTW nach Norm beträgt 3.500 kg. Sind ja i.d.R. auch nichts anderes als seriennahe VW T 6 etc. Hast Du mal bitte einen Link zu einem MTW nach Norm > 3,5 t bei einer Deutschen Feuerwehr? Immer gerne her damit.

Zitat:

Und welchen Nutzen dir die EU bringt,

erschließt sich mir nicht.

Ja, das wissen Stammtischpopulisten selten. Wenn sie sich die Mühe machten, mal zu recherchieren würden sie wissen, dass kein Land so von der EU profitiert wie Deutschland. Was ohne EU passiert: siehe Brexit. Aber wozu sollte man simple Gemüter auch mit Fakten belästigen...

Das mit den Rettungswagen finde ich plausibel. Habe gerade mal nach Bildern gesucht und sehe meistens Zwillingsbereifung hinten. Also höchstwahrscheinlich über 3,5t.

Zitat:

@mecco schrieb am 3. März 2023 um 13:38:44 Uhr:

Das mit den Rettungswagen finde ich plausibel. Habe gerade mal nach Bildern gesucht und sehe meistens Zwillingsbereifung hinten. Also höchstwahrscheinlich über 3,5t.

Beim RTW ist das durchaus ein Problem. Da gehört dann halt der passende Füherschein zur Berufsausbildung. Wie bei der Feuerwehr mittlereweile auch. Da ist der CE inzwischen ein ganz normaler Lehrgang, weil man oberhalb MTW / ELW 1 mit B praktisch nix mehr fahren kann. Dank wegfall der Wehrpflicht kommen auch keine Klasse 2-Fahrer von dort mehr nach. Allerdings sind die Gewichte bei Normfahrzeugen oberhalb der beiden genannten Fahrzeuge auch gleich sehr weit oberhalb (siehe mein vorheriges Posting). Das "Problem" gibt es aber schon lange, seit der Einführung von B / C1.

Ist aber, wie gesagt, gelöst. Letztes Jahr mussten wir drei angebotene C-Führerscheine an die Stadt zurückgeben, da unser Bedarf (38 Aktive, davon 20 mit MA-Lehrgang und C-Führerschein) gedeckt ist.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. März 2023 um 13:50:44 Uhr:

Zitat:

@mecco schrieb am 3. März 2023 um 13:38:44 Uhr:

Das mit den Rettungswagen finde ich plausibel. Habe gerade mal nach Bildern gesucht und sehe meistens Zwillingsbereifung hinten. Also höchstwahrscheinlich über 3,5t.

Beim RTW ist das durchaus ein Problem. Da gehört dann halt der passende Füherschein zur Berufsausbildung. Wie bei der Feuerwehr mittlereweile auch. Da ist der CE inzwischen ein ganz normaler Lehrgang, weil man oberhalb MTW / ELW 1 mit B praktisch nix mehr fahren kann. Dank wegfall der Wehrpflicht kommen auch keine Klasse 2-Fahrer von dort mehr nach. Allerdings sind die Gewichte bei Normfahrzeugen oberhalb der beiden genannten Fahrzeuge auch gleich sehr weit oberhalb (siehe mein vorheriges Posting). Das "Problem" gibt es aber schon lange, seit der Einführung von B / C1.

Ist aber, wie gesagt, gelöst. Letztes Jahr mussten wir drei angebotene C-Führerscheine an die Stadt zurückgeben, da unser Bedarf (38 Aktive, davon 20 mit MA-Lehrgang und C-Führerschein) gedeckt ist.

Das ist doch ganz toll ,das diese Problematik

für die FF von der Bundesregierung per

Reform gelöst wurde!

Die man ohne EU gar nicht gebraucht hätte!

Das es auch noch im privaten Bereich

RTW- Fahrer und KTR Fahrer gibt, welche

zugleich auch Rettungssanitäter sind,

die von der" großzügigen" Reform nicht

profitieren- "Schei-Egal"

Die machen halt dafür den "2 er" auf eigene

Kosten oder den des Betriebes mit anschließender

Verpflichtung zum langjährigen Leibeigenem !

Im Handwerk auch nicht anders,ob

Führerschein für Kinder-Anhänger oder

über 3,5 Tonner.

Bitte alles auf eigene Kosten,nix Reform von

Bundesregierung!

Alles natürlich Stammtischparolen der

EU-Hasser.

Natürlich auch das in Spanien und Italien

der 125 er gleich in Klasse B enthalten ist.

[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@24eddy schrieb am 3. März 2023 um 14:59:58 Uhr:

 

Das ist doch ganz toll ,das diese Problematik

für die FF von der Bundesregierung per

Reform gelöst wurde!

Die man ohne EU gar nicht gebraucht hätte!

Äh, wie lange gibt es jetzt schon die EU-Führerscheinklassen? Und das regt dich heute noch auf? Mannomann...

Und ja: ich bin gottfroh, dass nicht mehr jeder, der mal vor 20 Jahren PKW-Führerschein gemacht hat, mit einem 7,5-Tonner, am besten noch mit Sonder- und Wegerecht, durch die gegend gondeln darf. Eines der gelungenen EU-Projekte.

Zitat:

Das es auch noch im privaten Bereich

RTW- Fahrer und KTR Fahrer gibt, welche

zugleich auch Rettungssanitäter sind,

die von der" großzügigen" Reform nicht

profitieren- "Schei-Egal"

Die machen halt dafür den "2 er" auf eigene

Kosten oder den des Betriebes mit anschließender

Verpflichtung zum langjährigen Leibeigenem !

[Achselzuck] Es herrscht Vertragsfreiheit... Im privaten Bereich? Du meinst ehrenamtlich? Natürlich bezahlen die HiOrgs ihren ehrenamtlichen Helfern die benötigten Führerscheine. Wie auch sonst? Und dass schon seit 24 Jahren. Immer noch ein Problem damit?

Zitat:

Alles natürlich Stammtischparolen der

EU-Hasser.

Ganz genau. Aber Populisten mit Brett vorm Kopf kommen halt auch hier immer wieder unter ihrem Stein hervorgekrochen und versuchen, Stimmung zu machen.

Edit:

Ach ja: wo sind denn jetzt die Massen der MTW bei den Feuerwehren >3,5 t? Kommt da noch was oder war das auch nur dämliches populistisches Gesabbel?

Man hätte es auch lassen können wie es früher war.

Klasse 3 geht bis 7,5 Tonnen und Anhänger dazu (ohne separaten Führerschein).

Wer keinen 7,5-Tonner fahren will (tun wohl die meisten Perseonen eh nicht) kann es ja lassen.

Und wer es doch tut (als Nicht-Berufskraftfahrer aber als Person, die von A nach B umzieht) fährt halt vorsichtig.

Alles andere der letzten Jahre hat aus meiner Sicht keine Sicherheit gebracht, sondern nur Mehrkosten für die Autofahrer, Gängelei und eine dickere Geldbörse der Fahrschulen.

Wer sich nicht zutraut mit 500PS zu fahren .... muss man ja nicht. und man muss auch nicht schnell fahren. 30kmh kann schon zu viel sein.

Insofern kann ich von meiner Seite nur ganz plakativ sagen: Scheiß EU ... macht alles nur kompliziertzer!

(zumindest ist das meine Meinung zum Thema Führerscheine)

Es gibt außer der Berufs und FF

noch Organisationen ,die mit Transport und

Rettung von Kranken ,Geld verdienen!

Denen wird keine Reform der Führerscheinklasse

zuerkannt!

Auch im Handwerk werden Transporter größer

3,5T und kleiner als7,5 T genutzt .

Auch gerne mit Anhänger!

[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]

Zitat:

@24eddy schrieb am 3. März 2023 um 10:13:47 Uhr:

... nur für Fahrzeuge mit "Alternativen Energie-Antrieben"

Was immer man darunter verstehen muß!

Es gibt ja bereits eine Regelung, nach der man unter bestimmten Voraussetzungen mit der Klasse B Kfz. bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse fahren darf. Diese enthält aber derzeit noch viele Einschränkungen, die man künftig ggf. teilweise streichen will. Der Sinn der komplizierten Regelung ist, dass die Güterbeförderung mit der Klasse B auch mit Elektro-Transportern durchgeführt werden kann, ohne dass man wegen der höheren Leermasse an Zuladung verliert.

§ 6 Abs. 3b FeV:

"Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen

– die ganz oder teilweise mit

a) Strom,

b) Wasserstoff,

c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas – CNG) und flüssig (Flüssigerdgas – LNG),

d) Flüssiggas (LPG),

e) mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme,

alternativ angetrieben werden,

– mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg,

– für die Güterbeförderung und

– ohne Anhänger,

sofern

– die 3 500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist und

- die Ladekapazität gegenüber diesem Fahrzeug nicht erhöht ist."

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. März 2023 um 15:08:29 Uhr:

Und ja: ich bin gottfroh, dass nicht mehr jeder, der mal vor 20 Jahren PKW-Führerschein gemacht hat, mit einem 7,5-Tonner [...] durch die gegend gondeln darf.

Ein 30-jähriger Kollege fährt Gelenkbus im Linienverkehr. Sein Dienstfahrzeug ist 18 m lang und darf bis zu 28 t schwer sein.

 

Was ist diesem Mann gemäß FeV jedoch nicht erlaubt? Mit einem gemieteten 7,5 Tonner samt Kofferaufbau und Ladebordwand sein Geschwisterchen beim Wohnungsumzug unterstützen. Denn es fehlt ein C1 Eintrag im Führerschein.

 

Ich finde, ein Beispiel aus der Lebensrealität, bei dem man den Konstrukteuren der FeV selbige in gebundener Papierform um die Ohren schlagen sollte.

Neues zum Führerschein ab 70.

Auflistung der Krankheiten die eine

Abgabe oder medizinische Begutachtung

vorschreiben.

LKW-Lenker ab 17 . Fußgänger ab 70.

https://www.fr.de/.../...euerung-gueltigkeit-medinzische-92123534.html

Mit der Plastik Karte lässt sich das realisieren, mit dem grauen Lappen nicht.

Tom

Zitat:

@24eddy schrieb am 5. März 2023 um 17:29:26 Uhr:

https://www.fr.de/.../...euerung-gueltigkeit-medinzische-92123534.html

Zitat:

Bei Krankheiten des Bewegungsapparates, die das Nutzen eines Fahrzeugs erschweren, soll kein Führerschein ausgestellt werden

Dann dürfen aber körperlich behinderte die bisher mit einem passend umgebauten Fahrzeug problemlos fahren konnten nicht mehr fahren.

Bei den gesundheitlichen Problemen, die nur ab und zu in einem führerscheinrelevanten Ausmaß auftreten, konnte man doch auch vorschreiben, dass das Fahrzeug gewisse modernere Sicherheitssysteme haben muss (was nach einem einfachen System für den Fahrer auch ohne Handbuch einfach erkennbar sein muss, ob sein Führerschein dazu passt, Stichwort z. B. Mietfahrzeuge).

Außerdem fände ich es gut, wenn Menschen denen alters-/krankheitsbedingt der Führerschein weggenommen wird, die aber noch gut genug sehen und reden können bzw. nur selten einen "Ausfall" haben, als BF17-Beifahrer erlaubt wären und BF17-Fahrer alleine auch wieder heimfahren bzw. losfahren dürften um sie abzuholen.

Meinem Opa ist irgendwann immer öfters das Bein eingeknickt. Er hat nie den Führerschein abgegeben. Wenn es damals BF17 gegeben hätte, hätte ich ihn bzw. Oma (die nie einen Führerschein hatte) schon ein Jahr früher zum Arzt etc. fahren dürfen. Wir konnten ihn nämlich auch erst dazu überreden nicht mehr zu fahren, als ich auch als potenzieller Fahrer zur Verfügung stand (wenn ich nach Schule & Co. daheim bin, versteht sich). Sonst hätte alles meine Mutter machen müssen, da mein Vater gearbeitet hat.

notting

PS: Es sollte auch mehr gegen rücksichtlose Fußgänger getan werden. Rücksichtnahme ist keine Einbahnstr.

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