Dicker Softwarefehler Tempomat?

Audi e-tron GE

Am WE hatte ich ein total verrücktes Erlebnis.

Ich wollte ca. 100 km mit Tempomat 100 km/h fahren. Also stellte ich den Tempomaten darauf ein.

Dann passierte das unglaubliche: Flynn fing an, bei jedem Tempolimitschild Strom zu geben und verstellte den Tempomaten selbstständig. Stand dort ein Schild mit 120 km/h stellte er den Tempomaten auf 120. Wenn ich ihn mit SET !!! auf 100 km/h zurückstellte, verstellte er ihn erst mal bei Tempo 120 Schildern nicht mehr.
Dann kam ein "freie Fahrt" Schild und er verstellte den Tempomaten auf 130 km/h.
So ging das munter immer weiter. Damit ist der Tempomat völlig unbrauchbar.
Offensichtlich ein schwerer Softwarebug.

Denn wenn ICH eine Tempobegrenzung einstelle, hat die Software das nicht einfach zu ignorieren, bzw. einfach zu übersteueren.
Es ist völlig OK wenn der Assi, bei Tempolimits unterhalb der eingestellten Geschwindigkeit abbremst, den genau dafür ist er da, aber auf gar keinen Fall darf das Fahrzeug willkürlich die Geschwindigkeit ÜBER die von MIR gewünschte Geschwindigkeit erhöhen !

Autohändler sagte, den Assi ganz ausschalten, aber ist keine Lösung, denn der Assi ist wichtig.

An wen wende ich mich da am besten?

Gruß Jake

Beste Antwort im Thema

Mann Mann Mann.... da ist man mal einen halben Tag abwesend....

Der Fahrer ist immer selbst verantwortlich. Der prädikative Assistent hat NIX mit Sicherheit zu tun, sondern Komfort / Effizienz. Schalte ihn ab und du hast dein Tempomat wie du es haben möchtest.

Ansonsten finde ich diese Diskussion mehr als fragwürdig. Sätze wie „welchen YT Titel verwende ich denn“ etc. sollen einzig und alleine dem Aufmischen gelten. Solch eine Art der Kommunikation möchten wir hier auf MT nicht haben. Bitte halte dich daran @ Jake.

Danke!

83 weitere Antworten
83 Antworten

Woraus leitet ihr also ab, dass in diesem Zusammenhang die Sollgeschwindigkeit in keinem Fall auf die zulässige erkannte Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden darf?

Weil das extrem gefährlich werden kann. Das sollte doch jedem der logisch denken kann, einleuchten. Beispiele gab es genug.

Wie funktioniert denn die Tempomat/Schildererkennung im Anhängerbetrieb, hat das schon jemand er"fahren" können? Hier MUSS ja das Tempo auf die jeweilige Anhänger-Höchstgeschwindigkeit eingestellt bleiben (i.d.R. 80/100Km/h). Ich gehe davon aus, dass ein Anhänger softwareseitig erkannt wird (so ist es bei meinem aktuellen A6). Wird dann Schildererkennung automatisch deaktiviert? So wie (bei meinem A6) der Side-Assist (Spurwechsel-Assi, glaube ich)?

Vielleicht eine Frage für einen neuen/anderen Thread...dann doch bitte verschieben, lieben Dank.

Zitat:

@Jake1865 schrieb am 5. Juni 2019 um 20:58:16 Uhr:


Woraus leitet ihr also ab, dass in diesem Zusammenhang die Sollgeschwindigkeit in keinem Fall auf die zulässige erkannte Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden darf?

Weil das extrem gefährlich werden kann. Das sollte doch jedem der logisch denken kann, einleuchten. Beispiele gab es genug.

Bitte nicht versuchen abzulenken, ich sehe nachwievor keine Quelle zum Thema Limitierung und nein, dein persönlicher Menschenverstand bzw. Animositäten tun da nix zur Sache.

Viele Grüße

Extrem gefährlich?
Gefährlich ist es, wenn er die Tempolimits nicht richtig erkennt und z.b auf der Autobahn plötzlich auf 40 runter bremst, weil er irgendein Limit aus der Ausfahrt adaptiert. Das ist ein Fehler, da dann die Schildererkennung nicht korrekt funktioniert.
Wenn er die Tempolimits aber sauber erkennt und sauber adaptiert, dann ist das kein Fehler, sondern er macht genau das was er soll. Und wenn man ein anderes Tempo fahren will, als die Automatik adaptiert, dann muss man eben das ACC konventionell nutzen, wie man das bisher auch gemacht hat.
Ich rege mich ja auch nicht auf, dass die Lichtautomatik, in heller Umgebung das Licht ausstellt und ich vielleicht meine das es sicherer ist auch tagsüber mit Licht zu fahren.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Muhar schrieb am 5. Juni 2019 um 20:45:34 Uhr:


Ich finde es wirklich bewundernswert, mit welcher Vehemenz ihr beiden Eure Meinung vertretet, leider hat nicht immer der Recht, der am lautesten in den Wald ruft bzw. repräsentiert nicht die Mehrheit.
Ich kann nachwievor nirgends eine Definition finden, dass ein Tempomat ein Art Limiter darstellt, so wie von Euch gewünscht.
Vielmehr, ist der Sinn eines Tempomat die Geschwindigkeit automatisch zu regeln, wobei in der Vergangenheit die Sollgeschwindigkeit manuell gesetzt wurde und neuerdings automatisch auf Basis erkannter Verkehrszeichen. Woraus leitet ihr also ab, dass in diesem Zusammenhang die Sollgeschwindigkeit in keinem Fall auf die zulässige erkannte Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden darf?
Euer missionsarischer Eifer in Ehren, aber schreibt doch bitte einfach einen Bugreport an Audi und schaut was passiert, denn hier wird Euch zum einen niemand helfen können und zum anderen teilt die Mehrheit der User und Fahrzeughersteller offensichtlich nicht eure Meinung, sondern erfreut sich der Funktionsweise, so wie sie aktuell ist.

Viele Grüße

Nachdem was ich hier gelesen habe liegt die Vehemenz nicht nur auf einer Seite. Genauso wenig hat immer die Mehrheit Recht.
Ich glaube, daß es für manche Fahrer mehr relevant ist als für andere. Wenn man schneller unterwegs ist, also immer gerne das Geschwindigkeitslimit ausnutzen möchte, wird man das Problem nicht haben. Dann nimmt man eben nur den Effizienzassistent und gut ist.
Möchte man z.B. auf der Autobahn nur konstant 100 fahren nimmt man nur den "Adaptiver Geschwindigkeitsassistent inklusive Geschwindigkeitsbegrenzer" und schaltet den Effizienzassistenten ab und gut ist.

Nur funktioniert das Zusammenspiel der beiden Assistenten meiner Meinung nach nicht, oder ich verstehe den Sinn nicht. Ein Beispiel habe ich ja weiter oben gepostet. Was wäre denn Dein Beispiel, wie die beiden Assistenten zusammen spielen sollten ?

Das hier sagt z.B. die Preisliste zum "Adaptiver Geschwindigkeitsassistent inklusive Geschwindigkeitsbegrenzer":
Zitat:"...Der enthaltene Geschwindigkeitsbegrenzer hilft dabei, im manuellen Fahrbetrieb eine vorher eingestellte Maximalgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Per Kick-down kann der Geschwindigkeitsbegrenzer-Betrieb temporär deaktiviert und die eingestellte Maximalgeschwindigkeit überschritten werden. Die Funktion ist ab ca. 30 km/h verfügbar...."

Ich möchte auch niemanden Bekehren, nur für mich macht die Kombination beider Assissten, so wie sie implementiert ist keinen Sinn.
Ein Bug Report an Audi zu schicken macht in keinem Fall Sinn, soviel habe ich in den vergangenen Jahren gelernt 🙂

PS.: Noch eine Fußnote zum Thema "Wer ist Schuld ...":
Zitat:..."5 Bitte beachten Sie: Die Systeme arbeiten nur innerhalb von Systemgrenzen und können den Fahrer unterstützen. Die Verantwortlichkeit und notwendige Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verbleiben beim Fahrer..."

Ich denke auch das System war nicht richtig entwickelt. Es ist ein Design Problem. Nach meine Meinung wenn die Tempolimit zum erlaubte Höchstgeschwindigkeit oder über eingestellt ist, dann sollte das System immer zum erlaubte Höchstgeschwindigkeit adaptieren. Aber wenn ich eine kleinere Geschwindigkeit einsetze dann das System sollte immer mit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren, aber nicht mehr als was ich eingesetzt habe.
Hier ein Paar Beispiele:
- Aktuelle Geschwindigkeitsgrenze: 100kmh ; eingesetzte Tempolimit: 100kmh; neue Geschwindigkeitsgrenze: 130kmh; das System soll die Tempolimit zum 130kmh wählen; es ist schon implementiert
- Aktuelle Geschwindigkeitsgrenze: 100kmh ; eingesetzte Tempolimit: 90kmh; neue Geschwindigkeitsgrenze: 130kmh; das System soll die Tempolimit zum 90kmh bleiben; noch nicht implementiert
- Aktuelle Geschwindigkeitsgrenze: 100kmh ; eingesetzte Tempolimit: 160kmh; neue Geschwindigkeitsgrenze: OhneLimit; das System soll die Tempolimit zum 160kmh wählen; es ist schon implementiert
So alle wären glücklich.

Zitat:

@Area_51 schrieb am 6. Juni 2019 um 12:22:20 Uhr:



Zitat:

@Muhar schrieb am 5. Juni 2019 um 20:45:34 Uhr:


Ich finde es wirklich bewundernswert, mit welcher Vehemenz ihr beiden Eure Meinung vertretet, leider hat nicht immer der Recht, der am lautesten in den Wald ruft bzw. repräsentiert nicht die Mehrheit.
Ich kann nachwievor nirgends eine Definition finden, dass ein Tempomat ein Art Limiter darstellt, so wie von Euch gewünscht.
Vielmehr, ist der Sinn eines Tempomat die Geschwindigkeit automatisch zu regeln, wobei in der Vergangenheit die Sollgeschwindigkeit manuell gesetzt wurde und neuerdings automatisch auf Basis erkannter Verkehrszeichen. Woraus leitet ihr also ab, dass in diesem Zusammenhang die Sollgeschwindigkeit in keinem Fall auf die zulässige erkannte Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden darf?
Euer missionsarischer Eifer in Ehren, aber schreibt doch bitte einfach einen Bugreport an Audi und schaut was passiert, denn hier wird Euch zum einen niemand helfen können und zum anderen teilt die Mehrheit der User und Fahrzeughersteller offensichtlich nicht eure Meinung, sondern erfreut sich der Funktionsweise, so wie sie aktuell ist.

Viele Grüße

Nachdem was ich hier gelesen habe liegt die Vehemenz nicht nur auf einer Seite. Genauso wenig hat immer die Mehrheit Recht.
Ich glaube, daß es für manche Fahrer mehr relevant ist als für andere. Wenn man schneller unterwegs ist, also immer gerne das Geschwindigkeitslimit ausnutzen möchte, wird man das Problem nicht haben. Dann nimmt man eben nur den Effizienzassistent und gut ist.
Möchte man z.B. auf der Autobahn nur konstant 100 fahren nimmt man nur den "Adaptiver Geschwindigkeitsassistent inklusive Geschwindigkeitsbegrenzer" und schaltet den Effizienzassistenten ab und gut ist.

Nur funktioniert das Zusammenspiel der beiden Assistenten meiner Meinung nach nicht, oder ich verstehe den Sinn nicht. Ein Beispiel habe ich ja weiter oben gepostet. Was wäre denn Dein Beispiel, wie die beiden Assistenten zusammen spielen sollten ?

Das hier sagt z.B. die Preisliste zum "Adaptiver Geschwindigkeitsassistent inklusive Geschwindigkeitsbegrenzer":
Zitat:"...Der enthaltene Geschwindigkeitsbegrenzer hilft dabei, im manuellen Fahrbetrieb eine vorher eingestellte Maximalgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Per Kick-down kann der Geschwindigkeitsbegrenzer-Betrieb temporär deaktiviert und die eingestellte Maximalgeschwindigkeit überschritten werden. Die Funktion ist ab ca. 30 km/h verfügbar...."

Ich möchte auch niemanden Bekehren, nur für mich macht die Kombination beider Assissten, so wie sie implementiert ist keinen Sinn.
Ein Bug Report an Audi zu schicken macht in keinem Fall Sinn, soviel habe ich in den vergangenen Jahren gelernt 🙂

PS.: Noch eine Fußnote zum Thema "Wer ist Schuld ...":
Zitat:..."5 Bitte beachten Sie: Die Systeme arbeiten nur innerhalb von Systemgrenzen und können den Fahrer unterstützen. Die Verantwortlichkeit und notwendige Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verbleiben beim Fahrer..."

Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist eine separate Funktion, siehe Audi Techniklexikon. Damit wird grundsätzlich verhindert, wenn aktiviert, dass eine eingestellte Geschwindigkeit überschritten wird, ähnlich der Begrenzung für Winterreifen. Nur mit Kickdown kann man das Limit dann noch übersteuern.

Zum Fahrassistent findet sich bzgl. der Geschwindigkeitsregelung dort auch folgender Satz: "Das Fahrzeug passt seine Geschwindigkeit unter
Berücksichtigung des Tempolimits automatisch an..."
Eine Limitierung wird nirgends beschrieben. Works as designed. Zumal der Assi lt. Beschreibung ja eh die Geschwindigkeit selbständig an den Streckenverlauf anpasst und in Kurven etc. reduziert. Daher fällt mir einfach kein Grund ein, warum nicht die zulässige Sollgeschwindigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entsprechend soll, wichtig ist nur, dass es zuverlässig funktioniert. Sonst ist blöd...

Viele Grüße

Zitat:

Die Verantwortlichkeit und notwendige Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verbleiben beim Fahrer..."

Wenn der FAHRER die Verantwortung für die eingestellte Geschwindigkeit hat, dann darf der Wagen nicht selbständig darüber hinaus beschleunigen, gell? ;-)

Gruß Jake

Zitat:

@Muhar schrieb am 6. Juni 2019 um 19:36:17 Uhr:


...
Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist eine separate Funktion, siehe Audi Techniklexikon. Damit wird grundsätzlich verhindert, wenn aktiviert, dass eine eingestellte Geschwindigkeit überschritten wird, ähnlich der Begrenzung für Winterreifen. Nur mit Kickdown kann man das Limit dann noch übersteuern.
...
Daher fällt mir einfach kein Grund ein, warum nicht die zulässige Sollgeschwindigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entsprechend soll, wichtig ist nur, dass es zuverlässig funktioniert. Sonst ist blöd...

Viele Grüße

Ja, hast recht der Geschwindigkeitsbegrenzer ist eine andere Funktion für den manuellen Fahrbetrieb.

Den Grund, hab ich doch oben geliefert. Nicht jeder will immer mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren, aber dennoch die Adaption der Geschwindigkeit unterhalb einer vom Fahrer eingestellten Vmax nutzen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen