Dichtes Auffahren. Was macht ihr ?

Habe gestern nacht, als ich von der Arbeit gekommen bin, jemanden 15km hinter mir gehabt, der sehr dicht aufgefahren ist. Ich bin schon zügig gefahren, aber er wollte nicht überholen und hat die ganze Zeit hinter mir geklebt. Ich habe ihm kurz Warnblinker und Bremsleuchten gezeigt, dann hat er kurz etwas Abstand genommen, saß dann aber bald wieder dicht auf.
Er wohnt im gleichen Dorf wie ich, und ist irgendwann hinter mir in seine Hofeinfahrt abgebogen. Hätte ich nicht noch 2 kollegen (Fahrgemeinschaft) im Auto gehabt, hätte ich angehalten und ihm freundlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen, aber da die Kollegen nach Hause wollten, hab ich das nicht gemacht.

Dass es störend ist, wenn jemand dicht auffährt, steht außer Frage und da ich auf einer Straße gefahren bin, wo öfters mal Wildwechsel ist, hätte es sein können, dass ich hart bremsen müsste, und dann hätte der gute Mann bei mir hinten drauf gesessen. Und den Wert von meinem Auto hätte mir keine Versicherung bezahlt.

Also, was macht ihr bei solchen Gelegenheiten, wenn er einfach nicht überholen will und dicht auffährt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Commuter


Ich finde es doch sehr fragwürdig, wie manche meiner Vorredner hier "legale" Methoden vorstellen, den dicht auffahrenden Hintermann zu "ärgern". Das zeigt in meinen Augen eine sehr unreife Einstellung zum Thema Konfliktbewältigung bzw. Konfliktlösung. Durch das dichte Auffahren, was ich in keinster Weise entschuldigen will, ist ja schon bereits die Situation eskaliert, da er Auffahrende einen Unfall durch sein Verhalten einen Unfall beinahe schon provoziert. (wenn auch unbewusst) In der Situation sollte man als Vordermann nicht noch versuchen, den Hintermann zu ärgern, sondern Möglichkeiten suchen, die Situation zu deeskalieren. In der Stadt ist da sicherlich ein ruhiges Gespräch an der Ampel hilfreich. Auf der Landstraße ist es sicherlich besser, kurz langsamer zu werden, um den Hintermann überholen zu lassen, oder einfach rechts ran zu fahren. In dem Fall ist es in meinen Augen nämlich am wichtigsten das durch den Auffahrer bestehende Unfallrisiko zu beseitigen, auch wenn man sich dafür 15s einschränken muss. Jenachdem kann ein solcher Unfall ja auch mal schlimmer ausgehen, als das man nur die Heckschürze kostenlos erneuert bekommt.

Mal Hand aufs Herz: Hast Du das schon mal gemacht - das "ruhige Gespräch an der Ampel" gesucht????? Dabei ist die Gefahr sehr groß, dass die Sache eskaliert und derjenige mit seinem Meinungsverstärker aussteigt und Du danach zwar nicht die KFZ- wohl aber die Krankenversicherung anrufen musst... That's life....

Nee, ich suche mir immer noch aus, mit wem ich Gespräche führe - diese Klientel gehört nicht dazu.

und m.W. hat hier niemand was von nötigen und ausbremsen geschrieben...

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Zitat:

Geh davon aus, wenn Fahrer A sagt: "Er wars" und Fahrer B sagt: "Sie wars" und als Beifahrer sitzt nur die Ehefrau dabei, gibts dafür KEINE 500 DInger, es sei denn, es gibt UNABHÄNGIGE Zeugen und es wurde jemand gefährdet,/geschädigt.
Aber nicht auf Zuruf.

tscha, sei Dir da mal nicht so sicher ...

Es werden mehr Leute gerechtfertigterweise wegen Nötigung verurteilt als Du Dir träumen kannst.

Für mich ist die Geschichte durchaus glaubhaft

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann


Moin,

irgendwie glaube ich das einige von euch zu viel Zeit haben... 🙄
Wieder mal ein Thread der so wirklich nur in Deutschland zustande kommen kann...

Sagte der Mann, der grade hier rein schrieb.

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann


P.S.: Übrigens, wer rechts blinkt um den Hintermann überholen zu lassen, der haftet mit 50% wenn es während des Überholens (z.B. durch Gegenverkehr) zu einem Unfall kommt.

Subjektive Tatbestände lassen sich ja auch so gut belegen.

Zitat:

Original geschrieben von Simineon



Zitat:

Geh davon aus, wenn Fahrer A sagt: "Er wars" und Fahrer B sagt: "Sie wars" und als Beifahrer sitzt nur die Ehefrau dabei, gibts dafür KEINE 500 DInger, es sei denn, es gibt UNABHÄNGIGE Zeugen und es wurde jemand gefährdet,/geschädigt.
Aber nicht auf Zuruf.

tscha, sei Dir da mal nicht so sicher ...
Es werden mehr Leute gerechtfertigterweise wegen Nötigung verurteilt als Du Dir träumen kannst.

Für mich ist die Geschichte durchaus glaubhaft

GERECHTFERTIGTERWEISE!!!

Und das entscheidet nochmal wer?
Mami und Papi?

Im Übrigen kann ich es mir sehr gut "träumen" lassen.

Denn tagtäglich kommen diese Oberlehrer zu uns aufs Autobahnrevier und meinen, jemanden anzeigen zu müssen.

Mit 90 hinter dem Lkw hervorkriechen und sich wundern, wenn der mit 180 ankommende HIntermann bei seiner Blockierbremsung die Hupe betätigt.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


@Plums und Zipfelklatzscher:

Kennt ihr die wahre Geschichte? NEIN
Hat er einen Grund, hier eine Geschichte zu schreiben? NEIN

Warum macht ihr ihn so runter?!

Dass sowas bei Aussicht auf Erfolg vom Staatsanwalt nicht gleich niedergeschlagen wird, ist durchaus üblich. Vielleicht hatten sich schon mehrere über den Täter beschwert, mal drüber nachgedacht?

Und eine Einstellung gg. 500€ finde ich jetzt so ungewöhnlich nicht als Denkzettel des Gerichtes. ISt ja auch alles vom Richter/in abhängig, der eine ist strenger, der andere nicht, der eine glaubt dem Angeklagten, der andere halt nicht.

Und eine Drängelei auf der AB bei weenigen Metern Abstand und hohen Geschwindigkeiten empfinde ich nicht als Kavaliersdelikt, wie ihrs hier darstellt!

Warum?

Weißt du, was die Ordnungsbehörden an Vorgaben einhalten müssen, um eine Abstandsmessung durchzuführen?

Und woher weißt du bitte, wann so ein Verfahren eingestellt wird, und wann nicht?
Steht das regelmäßig irgendwo zum Nachlesen?

Geh davon aus, wenn Fahrer A sagt: "Er wars" und Fahrer B sagt: "Sie wars" und als Beifahrer sitzt nur die Ehefrau dabei, gibts dafür KEINE 500 DInger, es sei denn, es gibt UNABHÄNGIGE Zeugen und es wurde jemand gefährdet,/geschädigt.
Aber nicht auf Zuruf.

1; Der Fahrer schildert den Vorgang. 2;Der Beklagt schildert den Vorgang. 3; Staatsanwalt liest beides, beides glaubwürdig, schon gibt es keine Einstellung, sondern wird vor Gericht verhandelt.

Wenn allerdings der Staatsanwalt in der Schilderung des Anzeigenden erkennt, dass die ganze Sache überspitzt dargestellt wird, und die Schilderung des Beklagten dies auch schlüssig so rüberkommen lässt, wird die Sache halt eingestellt.

Und was hat das Ganze mit den Vorgeben für eine Abstandsmessung zu tun? Wenn der Kläger glaubhaft behauptet, bedrängt worden zu sein, und der Beklagte dass nicht glaubhaft widerlegen kann, hat der Beklagte halt Pech. Und das glaubhaft oder nicht kliegt dann halt in den Händen vom Richter/in.

"Vor Gericht und auf hoher See".......

Ähnliche Themen

Also wenn man mir dicht auffährt und das länger wird einfach die scheibenwischanlage betätigt :-) .... und das wenn nötig paar mal und siehe da :-).. taraaa.. er hört auf

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78



Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Warum?

Weißt du, was die Ordnungsbehörden an Vorgaben einhalten müssen, um eine Abstandsmessung durchzuführen?

Und woher weißt du bitte, wann so ein Verfahren eingestellt wird, und wann nicht?
Steht das regelmäßig irgendwo zum Nachlesen?

Geh davon aus, wenn Fahrer A sagt: "Er wars" und Fahrer B sagt: "Sie wars" und als Beifahrer sitzt nur die Ehefrau dabei, gibts dafür KEINE 500 DInger, es sei denn, es gibt UNABHÄNGIGE Zeugen und es wurde jemand gefährdet,/geschädigt.
Aber nicht auf Zuruf.

1; Der Fahrer schildert den Vorgang. 2;Der Beklagt schildert den Vorgang. 3; Staatsanwalt liest beides, beides glaubwürdig, schon gibt es keine Einstellung, sondern wird vor Gericht verhandelt.

Wenn allerdings der Staatsanwalt in der Schilderung des Anzeigenden erkennt, dass die ganze Sache überspitzt dargestellt wird, und die Schilderung des Beklagten dies auch schlüssig so rüberkommen lässt, wird die Sache halt eingestellt.

Und was hat das Ganze mit den Vorgeben für eine Abstandsmessung zu tun? Wenn der Kläger glaubhaft behauptet, bedrängt worden zu sein, und der Beklagte dass nicht glaubhaft widerlegen kann, hat der Beklagte halt Pech. Und das glaubhaft oder nicht kliegt dann halt in den Händen vom Richter/in.

"Vor Gericht und auf hoher See".......

Völlig korrekt.

Aber 500 Dinger sind jenseits von gut und böse für so ein DIng.

Voraussetzung:

Reines dicht auffahren.
Das geht erstmal schonmal garnicht zur Staatsanwaltschaft, da Owi.
Nötigung ist wieder was anderes.
Davon wurde aber nicht gesprochen.

Das "Spiel" zum Thread...

http://www1.spiegel.de/active/quiztool/fcgi/quiztool.fcgi?id=27997

Gruß,
Andre

Ähnlich passend zu diesem Thread:

http://www.bildblog.de/schlagzeilomat.html

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Man muss das nur mal ganz bewusst machen, ohne seine Gewohnheiten zu ändern, sprich die Aggression raus lassen.

Wer bedrängelt wird, fährt in den meisten Fällen falsch.
Entweder "zu" langsam, was es auf der Bahn ja kaum gibt, da es keine Mindestgeschwidigkeit gibt.
Dann ist man aber auf der falschen Spur.
Es ist ganz einfach FALSCH einen Lkw, der 85 Km/h fährt, mit 90 Km/h zu überholen.
Denn es ist mit DEUTLICH höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende zu Überholen.
Und das sind nach Rechtsprechung knapp 20 km/h.

§1 StVO

GEGENSEITIGE Rücksicht.
Andere NICHT mehr als vermeidbar belässtigen.
NIEMAND ausser der Polizein oder den OBen hat in konkreten Fällen anderen Verkehrsteilnehmern eine Lehre zu erteilen.
Oberlehrerhaftes Fahren ist zum KOTZEN.

GENAU!!!!

Im übrigen halte ich die "LKW Rennen" auch für einen Verstoß gegen die StVO. Zumal die nicht schneller als 80 dürfen und sowieso schon fast alle 90 fahren. In der Fahrschule wurde mir damals mal was erzählt von dem Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen.

StVO § 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede
Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit
wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Soviel dazu.

Dumm nur daß unser mega-teures High Tech Mautsystem nicht solche Verstöße und dazu noch gleich die Geschwindigkeitsübertretungen der LKW´s automatsich erfaßen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan



Zitat:

fahre ich Strich 70. Basta

Und doch Oberlehrer 😉

Regeln zu beachten ist für dich das Gleiche wie Oberlehrerverhalten? Mit solchen Aussagen pfeifst du doch automatisch auf Regeln. Das würde ich mal überdenken.

Anderen diese Regeln aufzwingen ist Oberlehrerhaft.

Zitat:

Original geschrieben von Kaputtu


Also wenn man mir dicht auffährt und das länger wird einfach die scheibenwischanlage betätigt :-) .... und das wenn nötig paar mal und siehe da :-).. taraaa.. er hört auf

dann würd ich mal deine Scheibenwaschanlage neu einstellen 😉 Ich jedenfalls hab mein Scheibenwischwasser lieber auf meiner Scheibe.

AM nervigsten ist eindeutlig eine Sache: Dicht auffahren, drängeln, UND ZUGLEICH keine Leistung haben oder nicht Autofahren können. Eigentlich 2-3 mal pro Woche, wenn ich in die Uni fahre hab ich diese Situation. Das Ortsende-Schild ist irgendwie erst 200m hinter dem Ort, bis d ahin fahre ich natürlich max. 60 km/h (also eh nicht langsam). Da wird aufgefahren, teilweise Lichthupe gemacht, am Schild pfeift dann einmal der Turbolader, und den Hinterherfahrenden sieht man an dem Tag nicht mehr.

allerdings hab ich immer Angst, dass sich der Drängler dann denkt, dass sein Verhalten etwas gebracht hätte.

Oder habt ihr auch schon mal die erfahrung gemacht, ihr fahrt auf einer offenen Landstraße (100-110km/h) und dann komt eine Kurve, die gut einsichtig, aber nicht Geschwindigkeitsbeschränkt und sehr sehr eng ist? Vorher: 5m Abstand, kurz nach der Kurve: 150m Abstand, kurz späterr 5m Abstand. Das ist wirklich nervig...

Zum Thema:
dichtes Auffahren ignoriere ich, und gebe die Möglichkeit zum Überholen, wenn der Überholer dazu ansetzt. Wenn er mich in der nächsten Kurve dann zum bremsen nötigt, na was solls, kann er eben nur gradeaus aufs Gas treten. Vielleicht is es ja ein Ami 😁

Zitat:

Original geschrieben von BBB


Du hast genau 2 Möglichkeiten:

1. schneller fahren
2. rechts ranfahren und ihn vorbeilassen

aber warum tut Ihr Euch das 15km an und füllt einen Thread damit??? Noch schlimmer auf der Autobahn. Wenn ich so langsam fahre, daß mir jemand im Kofferraum klebt, bin ich in der falschen Spur! Rechtsfahrgebot beachten!

Immer wieder gerne gesehen - Autobahnbaustelle, Tempo z.B. 60, ganz rechte Spur, und LKW im Meterabstand hinten dran. Wer ist hier auf der falschen Spur, wer hat nicht alle Tassen im Schrank?

Zitat:

Original geschrieben von Downfire


Nebelschussleuchte an machen, oder bzw (finde ich besser) Bremse antippen,so das Bremslichter angehen,aber fast keine Bremswirkung entsteht....drängelt er dann weiter, mal bremsen.

Alles Dinge, die auf Nötigung hinauslaufen können. Mahlzeit :-)

Unrecht darf nicht mit anderem Unrecht vergolten werden. Für Ahndungen sind die Herren in Grün oder Blau zuständig, nicht wir.

lol - ich frage mich wen Du mit Deinem Lader beeindrucken willst in der heutigen Zeit....

Über das Wischwasser der anderen freue ich mich; dann hält meins länger :-)

Ansonsten mal dem Zipfel *zustimmt*

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