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DEVK und Carglas

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 12:48

Hallo,

ich habe eine Frage.

Mein Sohn hatte ein Steinschlagschaden an seinem Wagen. Bei der DEVK soll er zu Carglas gehen. Hat er auch gemacht, so weit so gut.

Ein paar Tage später kam ein Brief vom DEVK mit der Bitte Vertragsdetails erneut anzugeben. In der Tat ist er im Schnitt (hat das Auto erst 1,5 Jahren und es ist sein erster Wagen) nicht 9 sonder 12T km gefahren. Muss nachgemeldet werden ist mir klar.

Nun das Problem. Mir scheint der "Zufall" zu groß - Besuch bei Carglas und der Brief von der Versicherung - es scheint so, dass Carglas u.a. bei der Abrechnung KM-Stand an die Versicherung schickt? Wäre das nicht wegen Datenschutz nicht ein Vergehen? Mein Ihr, dass die es so einfach dürfen?

Grüße

Jaro

Beste Antwort im Thema

Der KM-Stand ist ein wichtiger Nachweis auf der Rechnung.

Du bescheisst die Versicherung und suchst jetzt die Schuld bei Carglass? Krass.

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am 11. Mai 2010 um 12:59

Auf jeder Werkstattrechnung wird der KM-Stand angegeben, schau Dir doch mal Deine Werkstattrechnungen an.

Den aktuellem Km-Stand findest du doch auf den meisten Werkstattrechnungen, wieso dann nicht auch bei Carglas?

Datenschutz? Seit wann ist der km-Stand des Fahrzeuges eine personenbezogene Angabe?

Er ist doch bei den meisten Fahrzeugen sogar von außen ablesbar.

am 11. Mai 2010 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Den aktuellem Km-Stand findest du doch auf den meisten Werkstattrechnungen, wieso dann nicht auch bei Carglas?

Datenschutz? Seit wann ist der km-Stand des Fahrzeuges eine personenbezogene Angabe?

Er ist doch bei den meisten Fahrzeugen sogar von außen ablesbar.

man kann auch bitten darauf zu verzichten.;)

am 11. Mai 2010 um 13:47

...ehrlich gesagt hat die Versicherung, wenn sie eine Rechnung bezahlen soll, ein Recht auf die vollständige Übermittlung aller Fahrzeugdaten. Der Nächste besteht darauf, dass die FIN, oder gar das Kennzeichen nicht übermittelt werden sollen ...und stellt der Werkstatt den Wagen seines Kumpels vor...

Ich finde, dass die DEVK eigentlich sehr nett gehandelt hat, wenn sie nur zur Neudefinition auffordert.

Gruß!

Der KM-Stand ist ein wichtiger Nachweis auf der Rechnung.

Du bescheisst die Versicherung und suchst jetzt die Schuld bei Carglass? Krass.

Spielt es bei dem eine Rolle mit der jährlichen Fahrleistung?

Die Scheibe instand zu setzen ist ein Kasko Schaden.

Was anderes ist, wenn ein Schaden vorliegt, der in dem man in den Prozenten steigt.

Also ein selbst verschuldeter Unfall.

Da sind die angegebenen KM wichtig.

Oder irre ich mich da.:confused:

Gruß Hope0815:)

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 15:56

Zitat:

Auf jeder Werkstattrechnung wird der KM-Stand angegeben, schau Dir doch mal Deine Werkstattrechnungen an.

die ist aber nur für mich...

Zitat:

...ehrlich gesagt hat die Versicherung, wenn sie eine Rechnung bezahlen soll, ein Recht auf die vollständige Übermittlung aller Fahrzeugdaten.

sehe ich nicht so. Inspektion oder so was ist KM abhängig. Austausch der Scheibe hat mit KM Leistung nicht zu tun. In diesem Zusammenhang geht das DEVK nichts an...

Zitat:

Du bescheisst die Versicherung und suchst jetzt die Schuld bei Carglass? Krass.

du mich auch... Hab doch geschrieben, dass mein Sohn das Auto nicht lange hat und KM Leistung könnte nur geschätzt werden!

Zitat:

Der KM-Stand ist ein wichtiger Nachweis auf der Rechnung.

so ein quatsch...

Zitat:

Ich finde, dass die DEVK eigentlich sehr nett gehandelt hat, wenn sie nur zur Neudefinition auffordert.

Finde ich auch. Was ich nicht richtig finde ist, dass Carglas - oder sonst jemand - Informationen weiter gibt die mit dem eigentlichen Vorgang nicht zu tun haben!! Warum die KM Stand eine Rolle spielen sollte verstehe ich immer noch nicht.

Zitat:

Ich finde, dass die DEVK eigentlich sehr nett gehandelt hat, wenn sie nur zur Neudefinition auffordert.</blockquote>

Finde ich auch. Was ich nicht richtig finde ist, dass Carglas - oder sonst jemand - Informationen weiter gibt die mit dem eigentlichen Vorgang nicht zu tun haben!! Warum die KM Stand eine Rolle spielen sollte verstehe ich immer noch nicht.

Z.B.

1. Im Hinblick auf evtl. spätere Reklamationen. Zeitpunkt des Einbaus der Scheibe sagt nichts über die Beanspruchung der neuen Scheibe im Gebrauch. Diese ist kilomterabhängig und nicht zeitabhängig.

Nach 10 Tkm innerhalb 2 Monaten ist ein anderer Maßstab anzulegen als bei 1 Tkm in 2 Monaten.

 

2. Rechnung mit Kilometerangabe ist ein Nachweis, dass Kilometerleistung nicht manipuliert wurde.

 

3. ??

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Hope0815

Spielt es bei dem eine Rolle mit der jährlichen Fahrleistung?

Die Scheibe instand zu setzen ist ein Kasko Schaden.

Was anderes ist, wenn ein Schaden vorliegt, der in dem man in den Prozenten steigt.

Also ein selbst verschuldeter Unfall.

Da sind die angegebenen KM wichtig.

Oder irre ich mich da.:confused:

Gruß Hope0815:)

Mehr KM = höhere Warscheinlichkeit eines Glasschadens UND eines Unfalls. Was meinste warum die das wissen wollen?

@Jaro

Wenn die Rechnung nur für DICH ist, wie ist die DEVK dann an die Rechnung gekommen? War die DEVK vllt. der Auftraggeber oder hast Du bei Carglas eine Abtretungserklärung unterschrieben? DANN bist Du bzw. dein Sohn einfach selber Schuld.

Wenn Du meinst, dass die DEVK das nichts angeht, dann lass es repariern, kopier die Rechnung, schwärz die KM-Zahl und reich sie dann bei der DEVK ein. Die werden sich dann aber warscheinlich weigern die Rechnung anzunehmen?

Achja: Nur weil man ein KM-Stand schätzt, darf man noch lange nicht bescheissen. Sonst schätze ich jetzt einfach, dass ich nächstes Jahr nur 1000km fahre... was kann ich dafür wenns mehr wird?

Sobald man die angegeben KM knackt tut es nicht weh einfach bei der Versicherung anzurufen und dieses zu melden.

Die Versicherung kann genauso gut sagen: Sie sind zuviel gefahren, für den Zeitraum bestand kein Versicherungsschutz mehr. Dann biste richtig am Arsch. Also sei froh wie es gelaufen ist.

Wenn Du trotzdem noch meinst, Carglas hat falsch gehandelt: Beim örtlichen Amtsgericht wird dir geholfen, nicht hier!

am 11. Mai 2010 um 16:46

Zitat:

 

Die Versicherung kann genauso gut sagen: Sie sind zuviel gefahren, für den Zeitraum bestand kein Versicherungsschutz mehr. Dann biste richtig am Arsch. Also sei froh wie es gelaufen ist.

nö, kann sie nicht. sie kann beiträge nachfordern. mehr aber auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Zitat:

 

Mehr KM = höhere Warscheinlichkeit eines Glasschadens UND eines Unfalls. Was meinste warum die das wissen wollen?

Ist schon etwas merkwürdig, was Du hier schreibst.:rolleyes:

Ich hatte vor einiger Zeit einen Teilkaskoschaden von etwa 8t€.

Es kam ein Gutachter der Versicherung(DEVK) raus, hat die Fahrzeugdaten aufgenommen.

Dabei auch den KM.-Stand.

Danach hat er den Schaden bewertet.

Es gab keinerlei Probleme mit der Regulierung.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Du bescheisst die Versicherung und suchst jetzt die Schuld bei Carglass? Krass.

sind die Anderen nicht immer schuld? Blos nicht selbst was eingestehen :rolleyes: und dann auch noch zahlen sollen :eek:

Natürlich steht das auf den eingereichten Rechnungen, was sollte dies mit Datenschutz zu tun haben?

am 11. Mai 2010 um 17:20

Guten Abend,

so - und ab sofort unterlassen wir dann die persönlichen Dinge in diesem Fall.

Hier dem TE gleich den Versuch des "Bescheißens" vorzuhalten ist doch etwas überzogen - wir reden hier ja nicht von einer vorsätzlichen Überziehung um das x-fache.

Sich zu verschätzen ist doch durchaus legitim - und nicht jeder hat permanent den km-Stand im Kopf.

Gleichwohl ist er dafür verantwortlich, ganz klar. Dennoch: Mal bitte die Schärfe rausnehmen, hier sollte man die Kirche im Dorf lassen.

Darüberhinaus:

Ich seh kein Problem mit dem Kilometerstand - auch für mich ein wichtiger Punkt auf der Rechnung.

Wenn ich z.B. das Fahrzeug verkaufe kann ich so auch nachweisen wann was gemacht wurde und bei welchem km-Stand.

Und - last but not least - ist doch der Informationsfluss derzeit nur vermutet.

Sicher liegt der Verdacht nahe - aber meine Güte, hochsetzen und nachzahlen hättest du ohnehin müssen bei gleichbleibender Fahrleistung. Wann das nun geschieh ist doch völlig unerheblich.

Insofern:

Bagatellfall - einfach die Vertragsanpassung akzeptieren und gut. Das ist doch den Ärger nicht wert.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Ich finde, dass die DEVK eigentlich sehr nett gehandelt hat, wenn sie nur zur Neudefinition auffordert.</blockquote>

Finde ich auch. Was ich nicht richtig finde ist, dass Carglas - oder sonst jemand - Informationen weiter gibt die mit dem eigentlichen Vorgang nicht zu tun haben!! Warum die KM Stand eine Rolle spielen sollte verstehe ich immer noch nicht.

Z.B.

1. Im Hinblick auf evtl. spätere Reklamationen. Zeitpunkt des Einbaus der Scheibe sagt nichts über die Beanspruchung der neuen Scheibe im Gebrauch. Diese ist kilomterabhängig und nicht zeitabhängig.

Nach 10 Tkm innerhalb 2 Monaten ist ein anderer Maßstab anzulegen als bei 1 Tkm in 2 Monaten.

Und für wen ist das wichtig?

War doch neulich noch die Carglass-Werbung: 30 Jahre Garantie auf unseren Einbau.

Also ist das Datum wichtig und die Rechnung.

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