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DEVK und Carglas

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 12:48

Hallo,

ich habe eine Frage.

Mein Sohn hatte ein Steinschlagschaden an seinem Wagen. Bei der DEVK soll er zu Carglas gehen. Hat er auch gemacht, so weit so gut.

Ein paar Tage später kam ein Brief vom DEVK mit der Bitte Vertragsdetails erneut anzugeben. In der Tat ist er im Schnitt (hat das Auto erst 1,5 Jahren und es ist sein erster Wagen) nicht 9 sonder 12T km gefahren. Muss nachgemeldet werden ist mir klar.

Nun das Problem. Mir scheint der "Zufall" zu groß - Besuch bei Carglas und der Brief von der Versicherung - es scheint so, dass Carglas u.a. bei der Abrechnung KM-Stand an die Versicherung schickt? Wäre das nicht wegen Datenschutz nicht ein Vergehen? Mein Ihr, dass die es so einfach dürfen?

Grüße

Jaro

Beste Antwort im Thema

Der KM-Stand ist ein wichtiger Nachweis auf der Rechnung.

Du bescheisst die Versicherung und suchst jetzt die Schuld bei Carglass? Krass.

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am 12. Mai 2010 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von xutos

Zitat:

 

Die Versicherung kann genauso gut sagen: Sie sind zuviel gefahren, für den Zeitraum bestand kein Versicherungsschutz mehr. Dann biste richtig am Arsch. Also sei froh wie es gelaufen ist.

nö, kann sie nicht. sie kann beiträge nachfordern. mehr aber auch nicht.

...falsch! ...das gillt nur für Haftpflichtschäden, denn immer wenn es um den Schaden Dritter geht, wird die Versicherung die Deckung nicht so schnell los. Kaskoschäden kann sie hingegen immer ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer den Vertragsbedingungen zuwiderhandelt.

Gruß!

am 12. Mai 2010 um 9:09

Zitat:

...falsch! ...das gillt nur für Haftpflichtschäden, denn immer wenn es um den Schaden Dritter geht, wird die Versicherung die Deckung nicht so schnell los. Kaskoschäden kann sie hingegen immer ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer den Vertragsbedingungen zuwiderhandelt.

Gruß!

widerspruch. bei vertragsbeginn wird der vn gefragt, wie viele km er vorraussichtlich fahren wird.

am ende des jahres wird vion den meisten gesellschaften per km.abfrage nachgeprüft, ob es eine abweichung gibt und dann gegebenfalls prämie nachgefordert. eine überschreitung der prognostzierten km-leistung ist kein vertsoss gegen vertagsbedingungen. die km-leistung ist ''nur'' tarifierungsmerkmal.

Ist doch gang und gebe, das Werkstäten der Versicherung die KM Daten bei einer Reparatur (Haftpflicht, Kasko-Schäden) übermitteln als "Kontrolle".

Hab jetzt auch ne neue Scheibe einbauen lassen bei Foat, und auf der Rechnung stand der KM Stand. Hab 12tkm pro Jahr angeben, Auto ist jetzt fast genau 3 Jahre alt, und hatte 35tkm auf der Uhr.

am 12. Mai 2010 um 9:44

Die Fahrleistung ist ein wichtiger Faktor zur Beitragsberechnung. Die Versicherung ist daher berechtigt im Schadenfall den KM-Stand durch telefonische oder schriftliche Schadenmeldung direkt beim Kunden abzufragen. Falls dies nicht gemacht wird, wird der Kilomterstand anhand der Werkstattrechnung kontrolliert. Falls hier rauskommt dass der Kunde mehr gefahren ist, als er im Vertrag angegeben hat, führt dies fast immer zu einer Nachberechnung des Beitrags mit der tatsächlichen Fahrleistung.

Lieber Kollege: du willst ja auch den günstigen tarif für weniger Fahrleistung haben, dann musst du der Versicherung auch zugestehen dass dieser ab und zu nachkontrolliert wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hope0815

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

 

Mehr KM = höhere Warscheinlichkeit eines Glasschadens UND eines Unfalls. Was meinste warum die das wissen wollen?

Ist schon etwas merkwürdig, was Du hier schreibst.:rolleyes:

Ich hatte vor einiger Zeit einen Teilkaskoschaden von etwa 8t€.

Es kam ein Gutachter der Versicherung(DEVK) raus, hat die Fahrzeugdaten aufgenommen.

Dabei auch den KM.-Stand.

Danach hat er den Schaden bewertet.

Es gab keinerlei Probleme mit der Regulierung.

Dann schreib Du doch mal, warum die Versicherung die jährliche Fahrleistung wissen will? Vllt. bist Du ja besser informiert.

Die DEVK schreibt übrigens, wie fast alle Versicherer, dass eine Änderung der Jahresfahrleistung unverzüglich angezeigt werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Zitat:

Original geschrieben von Hope0815

 

Ist schon etwas merkwürdig, was Du hier schreibst.:rolleyes:

Ich hatte vor einiger Zeit einen Teilkaskoschaden von etwa 8t€.

Es kam ein Gutachter der Versicherung(DEVK) raus, hat die Fahrzeugdaten aufgenommen.

Dabei auch den KM.-Stand.

Danach hat er den Schaden bewertet.

Es gab keinerlei Probleme mit der Regulierung.

Dann schreib Du doch mal, warum die Versicherung die jährliche Fahrleistung wissen will? Vllt. bist Du ja besser informiert.

Die DEVK schreibt übrigens, wie fast alle Versicherer, dass eine Änderung der Jahresfahrleistung unverzüglich angezeigt werden muss.

Meines Wissens nach ist eine Teilkasko immer fix.

Da spielt die jährliche Fahrleistung überhaupt keine Rolle.

Anders ist es natürlich bei der Haftpflicht.

Je weniger man fährt, desto billiger sind die Preise.

Fährt man viel, dann zahlt man mehr.

Gruß Hope0815:)

Zunächst einmal ist der Kilometerstand ein personenbezogenes Datum, weil es einem eindeutigem Kennzeichen zuzuordnen ist.

In dem der Auftrag unterschrieben worden ist und Carglass zudem mit der Versicherungsabwicklung betraut, ist sonnenklar, daß die Unterlagen an die Versicherung weitergeleitet werden. Möglicherweise fehlt eine explizite Aufklärung, was seitens CG mit den Daten genau geschieht.

Das muß man aber auch nicht mutmassen, denn jeder Bürger hat das Recht zur Einsichtnahme in die entsprechenden Verfahrensverzeichnissen nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), welches Carglass für jeden offenzulegen hat.

Dort muß eine entsprechende Regelung formuliert sein, zudem CG einen Datenschutzbeauftragten hat.

Sollte man keine Antwort bekommen, so kann man sich, sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Der wird sicherlich eine Klärung herbeiführen.

Klar, weil eine Werkstatt eine Rechnung an denjenigen weitergibt, der sie zahlt.

Das müsste mir einfallen...

 

Zudem scheint mir die Aussage, dass der KM-Stand ein personenbezogenes Datum ist, fraglich.

Denn er ist nicht einem eindeutigen Kennzeichen zuzuordnen, sondern kann allenfalls einem Fahrzeug zugeordnet werden, wenn gleichzeitig FIN oder AKZ angegeben werden.

 

Einer Person ist damit aber noch nichts zugeordnet. Nichtmal bei gleichzeitiger Übermittlung des Rechnungsempfängers. Denn der muss auch nicht unbedingt etwas mit dem Fzg zu tun haben.

 

 

Selbstverständlich ist der Kilometerstand i.V.m. den übrigen gemachten Angaben ein personenbezogenes Datum.

Personenbezogene Daten sind "Einzelangaben" über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Was ist denn letztlich passiert....., die Versicherung hat Aufgrund der der Angaben von CG den Vertrag angepaßt. Somit fand doch eine Zuordnung mit dem Versicherungsnehmer oder dem Fahrzeughalter statt. Also eine Verknüpfung von personenbezogenen einzelnen Angaben von einer anderen Stelle als dem Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer hat doch nicht entsprechende Angaben and die Versicherung gemacht, so dass es letztlich zu der Anpassung durch die Übermittlung der Daten an die Versicherung gekommen ist.

Das die Versicherung einen Anspruch auf die tatsächlichen Umstände hat ist vollkommen unstrittig, das ergibt sich ja schon aus dem Rechtsverhältnis zum VN.

Was ist daran nun fraglich?

am 10. November 2010 um 18:00

Ich wäre auch dafür, dass aus einer Rechnung alle personenbeziehbaren Daten vor der Übersendung an die Versicherung entfernt oder aber zumindest bis zur Unleserlichkeit geschwärzt werden. Insbesondere Namen und Anschrift  des Rechnungsempfängers, das amtliche Kennzeichen, die Fahrgestellnummer und natürlich auch der Kilometerstand. :cool:

@xAKBx: Stimmt, das könnte man machen. Dann wäre es nicht mehr fraglich für mich.

@WiMaCon: Du sagst ja selbst, dass es "in Verbindung mit" zugeordnet werden kann.

Und damit ist es wohl kein personenbezogenes, sondern allenfalls ein fahrzeugbezogenes Datum, oder?

Die personenbezogenen Daten sind m. E. das AKZ und der Adressblock.

Die muss man dem Versicherer nicht übermitteln.

Jedenfalls nicht, solange man die Rechnung nicht bezahlt haben will.

Hafi

PS: Falls es in Vergessenheit geriet: Der Kilometerstand wird nicht auf den Werkstattrechnungen angegeben, weil eine Versicherung das will, sondern weil die Rechnung auch dem Nachweis dient, wann eine Arbeit ausgeführt wurde. Zum Schutz der Werkstatt und des Kunden, je nachdem, wer etwas zu beweisen hat.

Dass die Versicherung diese Angaben zur Kenntnis nehmen darf, wenn sie aufgrund der Angaben zur Laufleistung Rabatte gewährt, dürfte keinem vernünftigen Zweifel unterliegen.

Die Alternative wäre ja nur, dass jeder Kunde, der der Kenntnisnahme entgegenwirkt (Schwärzen etc.) den Beitrag bei maximaler Jahreslaufleistung zahlen muss, da er einen Rabatt nicht rechtfertigen könnte.

Wer sollte das wollen?

 

 

ist es nicht eigentlich egal, woher die versicherung das nun hat? der beitrag hätte so oder so nachgezahlt werden müssen und eigentlich hätte man der versicherung sogar von sich aus schon die höhere laufleistung anzeigen müssen oder nicht?

ich denke, man muß der versicherung eigentlich jede änderung, die den vertrag betreffen, mitteilen?

meine versicherung fragt übrigens bei jedem schaden nach dem km-stand.

Hallo,

nur mal so.....bezgl. Datenschutz

ich hatte die Seitenscheibe eingeschlagen und habe bei Carglass angerufen, ob ich Rabatt bei denen bekomme, da Carglass ja Partner der DEVK ist.

Die Dame von Carglass hat mich nach meinen Adressdaten und meinem Nummerschild gefragt, und ?????

Konnte dann einsehen wie ich bei der DEVK versichert bin.....

und mir mitteilen, das die Seitenscheibe nur die Hälfte an Teilkasko SB kostet......

 

nur mal so.....bezgl. Datenschutz

 

Gruß

Daniel

Was möchtest Du uns denn nun damit mitteilen, Daniel?

Zitat:

Original geschrieben von WiMaCon

Was möchtest Du uns denn nun damit mitteilen, Daniel?

Das ich geschockt darüber bin, das Carglass meine Versicherungskonditionen bei der DEVK einsehen kann.

Gruß

Daniel

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