DEUVET sucht eine Ausrede zur 07-er Schlappe!!!

Hallo,
endlich ist sie da, die offizielle DEUVET-Stellungnahme zum Thema 07er. Wer heute noch nicht schallend gelacht hat, sollte sie sich unbedingt durchlesen!

Endlich steht fest: Schuld sind die bösen 07er-Mißbraucher, die immer zu Tausenden mit ihren abgetakelten Kisten spazierenfahren und dabei ausgerechnet den Politikern auffallen. Außerdem war doch ohnehin nichts mehr zu retten (Warum hat der DEUVET dann das Geld seiner Mitgliedsclubs für eine sinnlose Unterschriftenaktion verplempert?)Weiterhin müssen wir dem DEUVET gefälligst dankbar sein, daß es das 07er wenigstens ein paar Jahre lang gab.

Um die erhitzten Gemüter zu beruhigen gibt es dann noch eine Auskunft zum Thema Besitzstandswahrung - leider ist sie falsch und wiegt die Betroffenen in falscher Sicherheit.

Eine grobe Frechheit ist allerdings der Satz "Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten...nicht durchsetzen." Die Oldtimer-Szene??? Der DEUVET konnte sich nicht durchsetzen!!! Wenn man versagt, sollte man wenigstens die Größe haben, dazu zu stehen.

Und los geht's:

"Neuregelung für das Rote 07er-Kennzeichen

In seiner Sitzung vom 10. Februar 2006 hat der Bundesrat entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des Roten 07er-Kennzeichens ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben, wobei ab jenem Zeitpunkt in Bezug auf die Baujahresgrenze also kein Unterschied mehr zwischen dem Roten 07er- und dem H-Kennzeichen gegeben sein wird.

Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten für die Änderung auf eine 25-Jahre-Regelung für das Rote 07er-Kennzeichen gegenüber den politischen Instanzen nicht durch­setzen, diese Entwicklung war allerdings speziell im Fall des Roten 07er-Kenn­zeichens abzusehen.

In der Politik war das Rote 07er-Kennzeichen nie besonders beliebt, ja, es war damals fast überraschend, dass es überhaupt bewilligt wurde.

Tatsächlich stand das Rote 07er-Kennzeichen vor fast exakt drei Jahren, also im Frühjahr 2003, schon einmal ganz kurz vor dem Aus. Ohne die gezielte Arbeit und Argumen­ta­tionen des DEUVET bei den verschiedenen zuständigen Ministerien und Behörden hätte das Rote 07er-Kennzeichen in der bislang genutzten Form schon lange nicht mehr existiert. In einzelnen Bundesländern erhielten klassische Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren schon in der Vergangenheit von den Zulassungsbehörden kein Rotes 07er-Kennzeichen

Nun hat der Bundesrat die Reißleine gezogen. Das Wehklagen ist zwar verständlich - Verluste lieb gewonnener Einrichtungen und Möglichkeiten sind immer mit Trennungs­schmerz verbunden -, doch niemand, der sich in den vergangenen zehn Jahren tiefer gehend mit der Materie befasst hat, kann ernsthaft überrascht sein. Eine Vereinheitlichung der Baujahresgrenze war unabdingbar. Denn mit der Einführung des H-Kennzeichens wurde der Begriff des Oldtimers auf 30 Jahre festgelegt (siehe hierzu auch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2003, Az. 6 A 256/01).

Die Legislative hat ihre Entscheidung getroffen. Dem DEUVET obliegt es jetzt, die Exekutive - welcher die praktische Umsetzung der Vorgaben obliegt - mit Informationen bezüglich des Roten 07er-Kennzeichens zu versorgen. Denn: Noch ist die Zuteilung möglich, das endgültige Aus wird erst für März 2007 erwartet. Bis dahin aber könnten Besitzer klassischer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 20 Jahren ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Ein Unterschied zwischen 07er- und H-Kennzeichen besteht weiterhin in Bezug auf Nutzung und Zulassung von mehreren Fahrzeugen.

Augenblicklich gibt es in Deutschland übrigens 150.000 H- sowie 40.000 Rote 07er-Kennzeichen.

Oldtimer-Besitzer, die ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung haben, dürfen dieses auch nach der Änderung auf 30 Jahre behalten, selbst wenn ihr Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist (Besitzstandswahrung).

Der DEUVET empfiehlt also, die dementsprechenden Fahrzeuge schnellstens bei den Zulassungsbehörden vorzuführen und ein Rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen.

Abschließend noch ein paar Erklärungen zur Entwicklung der Entscheidung:

Bevor das H-Kennzeichen eingeführt wurde - das war übrigens 1997 unter dem damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann - gab es Diskussionen darüber, ob die Altersgrenze nun auf 25 oder gar 35 Jahre festgelegt werden sollte. Die dann angewandte und umgesetzte 30-Jahre-Regelung war ein politischer Kompromiss, für den der DEUVET allerdings zahlreiche handfeste Argumente lieferte.

Aus dieser damaligen Entscheidung erklärt sich nun teilweise die Anhebung der Alters­grenze für die Erteilung des Roten 07er-Kennzeichens auf 30 Jahre. Wäre damals die Entscheidung beim H-Kennzeichen für die 35 Jahre gefallen, dann hätte der Vorschlag, die Altergrenze für das Rote- 07er-Kennzeichen auf 25 Jahre festzuschreiben - wie es auch der auf der DEUVET-Generalversammlung im März 2005 als Vorschlag entschieden wurde -, eine Chance gehabt. So aber waren den Politikern 20 Jahre zu wenig "alt". Auch deshalb fiel die klare Entscheidung des Bundesrates für eine gemeinsame 30-Jahre-Regelung aus.

Hinzu kommt: Diejenigen, welche die Rote 07er als Möglichkeit gesehen haben, ihr stark restaurierungs- oder wenigstens pflegebedürftiges Fahrzeug im Alter von 20 Jahren oder mehr günstig durch die Lande zu fahren, sind jetzt unter denen, die mit am lautesten aufheulen. Doch gerade sie haben die Verbandsarbeit nie unterstützt. Im Gegenteil: Deren Handeln hat wohl auch zum schlechten Image des 07er-Kennzeichens beigetragen. Mit 07er-Kennzeichen fuhren in den Augen vieler Verkehrsteilnehmer vor allem minderwertige Autos herum. Und dieses Image hatte sich auch bis in die politischen Instanzen herumgesprochen.

Ziel muss es sein, denjenigen, die einen Youngtimer aus "hehren" Absichten bewegen und pflegen (also mit Enthusiasmus und der Absicht, technisches Kulturgut zu erhalten und nicht aus reinen und offensichtlichen Gründen der praktischen Kostenersparnis), Schutz und die notwendige Unterstützung zu geben.

Dafür wird sich der DEUVET auch weiterhin einsetzen."

Grüße

139 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von passat32


... (jeder Oldie-Besitzer sollte ja sowieso über ein modernes Alltagsfahrzeug verfügen)
...

😰 Wieso das denn?

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3


... Nicht jeder Steuerzahler ist nämlich bereit, spaßige Stinker mit seinen Steuergeldern zu fördern ...
Gruß Histomat

Mir war bisher völlig unklar, das ich für meine 07-Nr. steuerliche Förderungen erhalte.

Es ist doch wohl eher so, das jemand mit seiner Sammlung diverser Fahrzeuge persönlich mehr an Papa-Staat zahlt, als jemand mit einem modernen Kleinwagen.
Erstens bezahle ich die Kaufsumme, zweitens zahle ich für Ersatzteile, drittens brauche ich Stellplatz oder -Plätze die ich entweder kaufen oder mieten muß, viertens benötige ich Sprit, fünftens Versicherung, sechstens Steuern und so weiter und so fort. Und überall kommt die MwSt. dazu. Somit sollte es dem Staat doch nur recht sein, wenn jemand frühzeitig mit solch einem Hobby beginnt. Und auch der allgemeine Steuerzahler hat etwas davon, wenn der Steuerhaushalt dadurch mit finanziert wird.
Also kann von Förderung in Form von Zuschüssen wohl keine Rede sein.

Gruß,
Mario

nun ja, dass es sich beim H und beim 07er nicht um eine Steuerermäßigung handelt ist so nicht richtig, denn die meisten Fahrzeuge älterer Baujahre haben durch die schlechten Abgaseinstufungen bei normaler Zulassung derartig hohe Steuereinstufungen, dass die Jahressteuer teils den Marktwerkt erreichen kann.

Und das ein Oldtimerbesitzer einen Alltagswagen besitzen muss ist in der Regel Vertragsbestandteil einer Oldtimerversicherung sowie - zumindest im Falle der 07er - auch Gesetz im Rahmen der Ausnahmeverordnung. Diese schreibt ein regulär zugängliches Alltagsfahrzeug vor!

Die EIngangsuntersuchung zum H-Kennzeichen bezieht sich nicht auf die Sammelwürdigkeit aufgrund eines bestimmten Fahrzeugtypes, sondern - und das ist ja auch wünschenswert - bezieht sich auf den Zustand des vorgefahrenen Fahrzeuges. Und ein schrottreifes Fahrzeug hat weder ein H noch die 07er - Erlaubnis zu erhalten. (alleine schon wegen der Verkehrstauglichkeit)

Zitat:

Original geschrieben von passat32


...
... Diese schreibt ein regulär zugängliches Alltagsfahrzeug vor!
...

... ein regulär zugelassenes Alltagsfahrzeug. Das kann auch ein "regulär zugelassener Old- oder Youngtimer sein.

Gruß,
Mario

@MC.Lux

Passat 32 hat völlig recht: Aus den Begründungen der beiden Verordnungen zu H- und 07er Kennzeichen ergibt sich, daß Oldtimer keine alltäglichen Verkehrsmittel sind und der Traditionspflege dienen. Deshalb kann der Gesetzgeber z.B. Innenstädte aufgrund von Luftreinhalteplänen für Oldtimer dauernd sperren, es sei denn, es gelingt uns Ausnahmereglungen zu erstreiten. Dies kommt keiner entschädigungslosen Enteignung gleich, weil der Zweck des Oldtimers, Traditionspflege und Vergnügungsfahrten (nur H-Nr.) erhalten bleibt und jederzeit außerhalb dieser Zonen ausgeübt werden kann. Folgerichtig verlangen deshalb die Versicherungen das Vorhandensein eines modernen Alltagswagen.

Gruß Histomat

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Moin,

Jau ... man kann sich drehen und wenden wie man will *fg*

Gegenfrage ... WAS ist mit den HERKÖMMLICH zugelassenen und VOLL besteuerten älteren Fahrzeugen, die rein zufällig gerade KEINE H-Zulassung und KEINE 07er Zulassung haben ?! Wir reden schließlich zusätzlich die ganze Zeit von 100.000en Alltagsfahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, nicht die Euro 2 Norm erfüllen.

Diese sind }voll{ versteuert ... dienen somit NICHT der Pflege kulturellen Gutes. Diese folgen somit NICHT deiner Logik ... die eh ein Stück weit an den Haaren herbeigezogen ist. Denn sobald eine anerkannte kulturelle Veranstaltung zeitgleich stattfinden täte, wäre deine Idee bereits wieder ausgehebelt.

Davon abgesehen gilt die H-Zulassung als vollwertige Zulassung. Und hätte demnach eh die gleichen Rechte, wie jedes andere Kennzeichen auch. Es ist und bleibt so ... ein dauerhaftes Fahrverbot für alte Fahrzeuge ist in Deutschland derzeit NICHT machbar. Gesetze können sich zwar ändern, aber die Stadt Stuttgart, die Stadt Berlin etc.pp. können Bundesrecht NICHT aushebeln. Sie können es nur anwenden, und mehr als ein zeitweiliges Fahrverbot GIBT das Recht derzeit nicht her. Da können die Städte wollen was sie wollen.

Davon abgesehen ... das dies auch gar nicht im Sinne der Städte ist. Die Städte wollen ja Menschen in die Geschäfte, in die Kinos, in die Gastronomie holen. Dazu müssen die Menschen nunmal hinfahren, der ÖPNV kann das alles gar nicht gewährleisten. Alleine schon aus diesem Grund werden die Städte alles probieren, um die Anzahl der Tage, an denen Autos irgendwo NICHT hinfahren dürfen, möglichst klein zu halten.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


...
und mehr als ein zeitweiliges Fahrverbot GIBT das Recht derzeit nicht her. Da können die Städte wollen was sie wollen.

MFG Kester

DITO

So schaut´s aus. Hab ich ein z.B. 20 Jahre altes Auto normal zugelassen und beantrage eine 07er oder ein H-Kennz. für einen anderen Old- oder Youngtimer, so kann ich ein Alltagsfahrzeug vorweisen. Nämlich den zuerst genannten. Natürlich muß ich damit leben, das ich zeitweilig wegen zu hoher Ozonwerte o.ä. das Auto in gewissen Gegenden nicht fahren darf. Aber das darf der, der NUR EIN (1) altes, normal zugelassenes Fahrzeug hat, auch nicht. Oder sollte man dem dann vorschreiben dürfen, zu dem alten, welches u.U. eh schon mehr im Unterhalt kostet, noch ein weiteres aktuelles Modell zu kaufen?!

Gruß,
Mario

@ Rotherbach

Deine falschen Behauptungen werden auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Um bestimmte Fahrzeuge (auch LKW) aus bestimmten Zonen dauerhaft fernzuhalten, werden Plaketten eingeführt, die die Kontrolle abgestufter, aber flächenweiter Fahrverbote ermöglichen. In Berlin, wahrscheinlich auch anderswo, erhalten Fahrzeuge mit G-Kat und schlechter keine Plakette. Wenn gemäß Luftreinhalteplan das Feinstaublimit erreicht ist, wird für plakettenlose Kfz und LKW ein Fahrverbot in bestimmten Bereichen ausgesprochen, und zwar dauerhaft. Die Erfahrung lehrt nämlich, daß die Werte nur langsam zurückgehen und möglicherweise nur zu einem kleinen Teil auf die schätzungsweise 5.000 Berliner Uraltgurken zurückgehen. Politiker wissen natürlich, daß man mit solchen Fahrverboten vielleicht Wahlen verlieren kann. Deshalb werden solche Lösungen scheibchenweise eingeführt, indem man einzelne hoch belastete Straßen für bestimmte Fahrzeuge dauerhaft sperrt.

H-Nrn. sind keine normale Zulassung. Warum wird dieser Unsinn hier ständig verbreitet?

Gruß Histomat

Vielleicht, weil es überall zu lesen/hören ist und §§ 21c und 23 Abs. 1c nichts darüber hergeben...
Kläre uns/mich auf.

tach an alle un dem netten moderator.

Junge junge, ihr zerfleischt euch hier ja regelrecht. wie ne gruppe vorschul-teenies die darüber streiten wer von tokio-hotel süsser is un warum es so ist. warum arbeitet ihr nichmal an einer lösung des feinstaubproblems?? mal etwas ausarbeiten, wie so ein gesetz aussehen könnte un versuchen dies der breiten masse bzw. dem entsprechenden minister oder funktionär zu unterbreiten, bevor es zu spät ist. anstatt immer nur zu streiten welches auto was ist un warum es ein oldie is oder nur ein überschätzter bürgerkäfig!!! ihr werdet nie zu einem ergebnis kommen, hier gibt keiner auch nur ein mü nach! und dass thema feinstaub interessiert weit aus mehr leute/gruppen als ihr denkt. zudem finde ich es schade um dass 07er kennzeichen. hätte mir sehr gern einen monza gse zugelegt, mit der steuer die darauf fällt jedoch nun nicht mehr. so denn, mfg patrick.

@ düsentrieb

Habe ich im Thread "Fahrverbot eben beantwortet.

@ enginejunk

Vernünftiger Standpunkt! Mach das mal dem Moderator klar. Gibst Du hier nur einen Link zur Aufklärung ein, nervt er Dich gleich mit irgendwelchen unangebrachten Kommentaren.

Gruß Histomat

DU hast schon recht, aber dann müssten wirklich viele mitmachen, und das wird nicht leicht. deswegen wird sich die neue Regelung auch unproblematisch durchsetzen.

Kleiner Tipp für Dich als Monza-Fan: jetzt noch 07er beantragen, denn bis ca. März 2007 gelten noch die alten Zugangsbestimmungen, und solange Deine Zulassungsstelle mitspielt und unbefristet austeilt geht das noch 😉

Der Bundesverband der Oldtimerfachbetriebe (BVOF) hat gerade eine Aktion gegen die Ausweitung der Oldtimergrenze auf 30 Jahre gestartet und u.a. daraufhin gewiesen, daß die Branche mit schweren wirtschaftlichen Folgen rechnet.

Eine Aktion gegen die geplanten Fahrverbote soll demnächst folgen. Eure Haltung ("alles nicht so schlimm, rechtlich nicht durchsetzbar, ist mir zu juristisch und kompliziert"😉 ist da nicht sehr hilfreich.

Gruß Histomat

Zitat:

Ebenso wie die Abgasmessungen an katlosen Autos. ... Jene fällt übrigens auch nach 30 Jahren weg, aber das nur am Rande.

Eigentlich halte ich (als Motorjournalist) mich für recht gut informiert, aber dass es miir dem Fahrzeugalter von 30 Jahren generell die A(S)U-Pflicht wegfällt, ist mir neu. Wo bitte ist denn das geregelt? Dann hab ich ja für unseren 128 Kombi im Januar sinnlos 16 Euro ausgegeben *grummel*!

Moin,

Histomat ... Du rallst es immer noch nicht, oder ?!

Ich SAGE die GANZE ZEIT ... das ein TEMPORÄRES (falls dir das Fremdwort zu schwer ist : ZEITWEILIGES!!!) Fahrverbot möglich ist. Es geht mir um den FAKT : DAUERHAFT ... IMMER. Und DAUERHAFT und IMMER geht nur für ALLE oder KEINEN.

Ich meine, wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einer Bananenrepublik, wo der Großherzog von XY anhand der Haarfarbe bestimmen darf, du darfst das, du darfst das nicht.

Und ... auch das wirst du wieder nicht glauben. Nein, Luftbelastungen sind z.T. sehr schnell entstanden und auch z.T. sehr schnell wieder verschwunden. Lediglich spezielle Wetterphänomene sind in der Lage dies zu stabilisieren. Dies sind im Winter die sogenannten Inversionswetterlagen (haben wir ca. 15 Tage im Jahr) und im Sommer stabile Hochdrucksysteme ohne stärkeren Wind. Bei normalem Wetter werden die Schadstoffe nämlich schlicht "vom Winde" verweht und verdünnt oder aus der Luft ausgewaschen. Deshalb hatten wir diese Diskussion auch LETZTES Jahr ziemlich zeitgleich.
Im übrigen habe Ich an der Feinstaubproblematik mitgearbeitet ...und die alten Autos auszusperren BRINGT absolut nichts. Da das Hauptproblem "Mehrfachmessungen" sind, wenn der Schadstoffabtransport nicht mehr gewährleistet ist.

MFG Kester

nun ja, dass ein Fahrverbot für Drechschleudern gar nichts bringt sei dahin gestellt (Logik: ein Auto das nicht fährt verursacht auch keine Abgase).

ABER:
die Versuche mit der Feinstaubplakette ist grobsinnig ein reiner Etikettenschwindel dem "Grünen Bürger/Wähler" sowie der EU gegenüber, überhaupt was getan zu haben. Ich meine, wie wird es schon laufen?

1.) die Plaketten werden verkauft und verteilt
2.) es werden ein paar wenige Sperrungen ausgerufen, begrenzt auf wenige Straßen
3.) Straßen werden mehrmals die Woche nass gereinigt
4.) klammheimlich werden die Meßstationen aus den Städten in wenig befahrene Gebiete versetzt (wo entsprechend die Natur für eine natürliche Luftreinigung sorgt)

Nach 1-2 Jahren werden dann neue Statistiken erhoben, die eine Besserung belegen und damit weitere Maßnahmen nicht mehr notwendig machen. Die Plaketten werden bleiben, die Fahrverbote werden minimiert bzw. wegfallen.

Obwohl sich von der Belastung an sich Nichts geändert hat kann man den Pseudo-Grünen, besorgten Hysterie-Müttern und der EU gegenüber anhand von effektiven Zahlen belegen, das sich was gebessert haben soll.

Leuts, SO funktioniert Politik!

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