DEUVET sucht eine Ausrede zur 07-er Schlappe!!!

Hallo,
endlich ist sie da, die offizielle DEUVET-Stellungnahme zum Thema 07er. Wer heute noch nicht schallend gelacht hat, sollte sie sich unbedingt durchlesen!

Endlich steht fest: Schuld sind die bösen 07er-Mißbraucher, die immer zu Tausenden mit ihren abgetakelten Kisten spazierenfahren und dabei ausgerechnet den Politikern auffallen. Außerdem war doch ohnehin nichts mehr zu retten (Warum hat der DEUVET dann das Geld seiner Mitgliedsclubs für eine sinnlose Unterschriftenaktion verplempert?)Weiterhin müssen wir dem DEUVET gefälligst dankbar sein, daß es das 07er wenigstens ein paar Jahre lang gab.

Um die erhitzten Gemüter zu beruhigen gibt es dann noch eine Auskunft zum Thema Besitzstandswahrung - leider ist sie falsch und wiegt die Betroffenen in falscher Sicherheit.

Eine grobe Frechheit ist allerdings der Satz "Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten...nicht durchsetzen." Die Oldtimer-Szene??? Der DEUVET konnte sich nicht durchsetzen!!! Wenn man versagt, sollte man wenigstens die Größe haben, dazu zu stehen.

Und los geht's:

"Neuregelung für das Rote 07er-Kennzeichen

In seiner Sitzung vom 10. Februar 2006 hat der Bundesrat entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des Roten 07er-Kennzeichens ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben, wobei ab jenem Zeitpunkt in Bezug auf die Baujahresgrenze also kein Unterschied mehr zwischen dem Roten 07er- und dem H-Kennzeichen gegeben sein wird.

Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten für die Änderung auf eine 25-Jahre-Regelung für das Rote 07er-Kennzeichen gegenüber den politischen Instanzen nicht durch­setzen, diese Entwicklung war allerdings speziell im Fall des Roten 07er-Kenn­zeichens abzusehen.

In der Politik war das Rote 07er-Kennzeichen nie besonders beliebt, ja, es war damals fast überraschend, dass es überhaupt bewilligt wurde.

Tatsächlich stand das Rote 07er-Kennzeichen vor fast exakt drei Jahren, also im Frühjahr 2003, schon einmal ganz kurz vor dem Aus. Ohne die gezielte Arbeit und Argumen­ta­tionen des DEUVET bei den verschiedenen zuständigen Ministerien und Behörden hätte das Rote 07er-Kennzeichen in der bislang genutzten Form schon lange nicht mehr existiert. In einzelnen Bundesländern erhielten klassische Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren schon in der Vergangenheit von den Zulassungsbehörden kein Rotes 07er-Kennzeichen

Nun hat der Bundesrat die Reißleine gezogen. Das Wehklagen ist zwar verständlich - Verluste lieb gewonnener Einrichtungen und Möglichkeiten sind immer mit Trennungs­schmerz verbunden -, doch niemand, der sich in den vergangenen zehn Jahren tiefer gehend mit der Materie befasst hat, kann ernsthaft überrascht sein. Eine Vereinheitlichung der Baujahresgrenze war unabdingbar. Denn mit der Einführung des H-Kennzeichens wurde der Begriff des Oldtimers auf 30 Jahre festgelegt (siehe hierzu auch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2003, Az. 6 A 256/01).

Die Legislative hat ihre Entscheidung getroffen. Dem DEUVET obliegt es jetzt, die Exekutive - welcher die praktische Umsetzung der Vorgaben obliegt - mit Informationen bezüglich des Roten 07er-Kennzeichens zu versorgen. Denn: Noch ist die Zuteilung möglich, das endgültige Aus wird erst für März 2007 erwartet. Bis dahin aber könnten Besitzer klassischer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 20 Jahren ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Ein Unterschied zwischen 07er- und H-Kennzeichen besteht weiterhin in Bezug auf Nutzung und Zulassung von mehreren Fahrzeugen.

Augenblicklich gibt es in Deutschland übrigens 150.000 H- sowie 40.000 Rote 07er-Kennzeichen.

Oldtimer-Besitzer, die ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung haben, dürfen dieses auch nach der Änderung auf 30 Jahre behalten, selbst wenn ihr Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist (Besitzstandswahrung).

Der DEUVET empfiehlt also, die dementsprechenden Fahrzeuge schnellstens bei den Zulassungsbehörden vorzuführen und ein Rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen.

Abschließend noch ein paar Erklärungen zur Entwicklung der Entscheidung:

Bevor das H-Kennzeichen eingeführt wurde - das war übrigens 1997 unter dem damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann - gab es Diskussionen darüber, ob die Altersgrenze nun auf 25 oder gar 35 Jahre festgelegt werden sollte. Die dann angewandte und umgesetzte 30-Jahre-Regelung war ein politischer Kompromiss, für den der DEUVET allerdings zahlreiche handfeste Argumente lieferte.

Aus dieser damaligen Entscheidung erklärt sich nun teilweise die Anhebung der Alters­grenze für die Erteilung des Roten 07er-Kennzeichens auf 30 Jahre. Wäre damals die Entscheidung beim H-Kennzeichen für die 35 Jahre gefallen, dann hätte der Vorschlag, die Altergrenze für das Rote- 07er-Kennzeichen auf 25 Jahre festzuschreiben - wie es auch der auf der DEUVET-Generalversammlung im März 2005 als Vorschlag entschieden wurde -, eine Chance gehabt. So aber waren den Politikern 20 Jahre zu wenig "alt". Auch deshalb fiel die klare Entscheidung des Bundesrates für eine gemeinsame 30-Jahre-Regelung aus.

Hinzu kommt: Diejenigen, welche die Rote 07er als Möglichkeit gesehen haben, ihr stark restaurierungs- oder wenigstens pflegebedürftiges Fahrzeug im Alter von 20 Jahren oder mehr günstig durch die Lande zu fahren, sind jetzt unter denen, die mit am lautesten aufheulen. Doch gerade sie haben die Verbandsarbeit nie unterstützt. Im Gegenteil: Deren Handeln hat wohl auch zum schlechten Image des 07er-Kennzeichens beigetragen. Mit 07er-Kennzeichen fuhren in den Augen vieler Verkehrsteilnehmer vor allem minderwertige Autos herum. Und dieses Image hatte sich auch bis in die politischen Instanzen herumgesprochen.

Ziel muss es sein, denjenigen, die einen Youngtimer aus "hehren" Absichten bewegen und pflegen (also mit Enthusiasmus und der Absicht, technisches Kulturgut zu erhalten und nicht aus reinen und offensichtlichen Gründen der praktischen Kostenersparnis), Schutz und die notwendige Unterstützung zu geben.

Dafür wird sich der DEUVET auch weiterhin einsetzen."

Grüße

139 Antworten

@Histomat 3
Der ganze Thread ist voll von "richtigen" Antworten. Weil es eben nicht "die Eine" Meinung zu der Thematik gibt. Aber weil Sie nicht mit deiner Sichtweise übereinstimmen, zählen die für Dich irgendwie gar nicht. Denn es ist ja auch viel einfacher Stur sein Ding durchzuziehen, als auch mal die Argumente der anderen gelten zu lassen. Da dieser Thread mittlerweile aber eher zu einem persönlichen Schlagabtausch einiger weniger geworden ist, werde ich meine Meinung zu dem Thema jetzt aber nicht auch noch hier reinhängen.

Zitat:

Ich bleibe dabei, der Szene ist nicht zu helfen. Man kann ja auch Bierdeckel sammeln.

Kann sein, das Du Recht hast. Aber vielleicht betrifft das auch nur "die Szene" die Du dir so vorstellst? Für andere ist sie vielleicht in Ordnung oder nur im Umbruch?

Und wenn Bierdeckel sammeln deine Erfüllung sein sollte, auch gut. Falls Du damit anfängst, sag´ Bescheid. Ich habe noch welche.....

Zitat:

PS.: Du könntest Dir übrigens auch eine minimale Grußformel abzwingen

Damit hast Du Recht. Sorry, ist mir eben dadurch gegangen.

Gruß, Nova

In diesem Sinne......

Hallo Nova,

nun nenne mr bitte ein wichtiges Argument aus dem Thread. das ich gelten lassen soll. Ich bin gerne bereit, dann nochmals darüber nachzudenken. Nur eines kannst Du von mir nicht verlangen, daß ich gar nichts dazu sage. Abgemacht?

Gruß Histomat

@histomat, auf was willst du eigentlich hinaus? Das alle hier deine Meinung vertreten? Das kann nicht sein.
Ich verstehe zwar einige (!) Ansichten von dir und respektiere auch deine Meinung, aber nicht das, daß du versuchst hier Gehirnwäsche betreiben zu wollen. Auch nicht, das du hier andere maßregelst, wie z.B. Nova. Und der entschuldigt sich auch noch. 🙄 Das macht bei deinen Antworten auch niemand. Im Moment warst nur du am verteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3


...
In den Internet-Foren sollte die Energien gebündelt werden, d.h. ein ständiges Verbandsforum muß hier in Motor-Talk existieren, auf dem eine Abwahlinitiative läuft. Mehr Engagement! ...
Gruß Histomat

Das wäre zumindest mal ein Ansatz. Aber für politische Themen ist MT nicht zuständig. Darum steht dieses auch in den Statuten. Also dann doch eher ein anderes politsch orientiertes Forum suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3


...
Es geht nicht an, daß der größte Teil der User hier alles widerstandslos über sich ergehen läßt und lieber nur über Panzerfakes labert. ...

Gruß Histomat

Wie schon (auch von dir) gesagt: jedem das seine.

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3


...
aber Motortalk scheint ein Treffen von verbandspolitischen Schnarchnasen zu sein.

Gruß Histomat

Ich gehöre demnach zu den o.g. Schnarchnasen. Ich möchte hier ein kleines bißchen meinem Hobby frönen. Hätte ich Lust und Zeit mich mit Politik auseinander zu setzen, so säße ich im Bundestag oder zumindest in einer der vielen "unnützen" Parteien.

Und da ich politisch also eher untätig bin, wird für mich die Welt mit Deuvet oder ohne Deuvet, mit 07er oder ohne 07er nicht viel anders. Letztendlich gibt es einen Bestandsschutz für bisher zugelassene Fahrzeuge. Und wenn die 07er Nr. irgendwann weg sein sollte, werden die Autos eben wieder "normal" zugelassen. Das lief schon damals nicht anders und wird auch heute noch gehen - wenn man denn will.

Also, wenn du etwas bewegen willst, wirst du wohl eher selber tätig werden müssen, anstatt hier zu versuchen, Leute vor deinen Karren zu spannen.

Jedem seine Meinung.

Gruß,
Mario

Is doch eh alles gelaufen.

Lasst uns in der Feinstaubdebatte weiterdiskutieren 😁

Bis auch das gelaufen ist...

Mfg, Mark

Ähnliche Themen

Hallo Rotherbach,

die Tatsache, daß Du Dich auf Artikel 2 und 11 des GG beziehst, zeigt an, daß Du juristisch kein ernsthafter Gesprächspartner bist. Laß Dir das von einem juristischen Freund oder Bekannten erklären.

Gruß Histomat

Ps.: Gehört eigentlich in den Parallel-Thread, paßt hier aber auch.

Moin,

Ich habe keinen Plan worauf du hinnaus willst ... jedoch sichert mir Artikel 1 Abs. 3 GG ausdrücklich die nachfolgenden Rechte gegenüber der Gesetzgebung, der Exekutive und der Rechtsprechung permanent zu. Und Artikel 2 und 11 ... folgen Artikel 1 nach...

Im übrigen ... *fg* entspricht diese Ansicht den üblichen Kommentaren zum Grundgesetzes, der aktuellen Lehrmeinung an juristischen Fakultäten (z.B. der Uni Münster *g*) und der Meinung dreier mittlerweile zugelassener Juristen aus meinem Bekanntenkreis *fg*

Fallen dir keine Argumente mehr ein, das du sowas unbelegbares anführen musst ?!

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3


Hallo Rotherbach,

die Tatsache, daß Du Dich auf Artikel 2 und 11 des GG beziehst, zeigt an, daß Du juristisch kein ernsthafter Gesprächspartner bist. Laß Dir das von einem juristischen Freund oder Bekannten erklären.

Gruß Histomat

Ps.: Gehört eigentlich in den Parallel-Thread, paßt hier aber auch.

Hallo Rotherbach,

Du wirst es kaum glauben, alle Grundrechte lassen sich einschränken. Nur die Einteilung der Bundesrepublik in Länder (Föderalismus) ist nach (umstrittener) Lehrmeinung nicht veränderbar. Selbst über das Recht auf Leben, z.B. beim ungeborenen Kind wird gestritten, oder gerade erst über den Abschuß eines entführten Flugzeugs. Die Verfassung schützt auf keinen Fall stinkende Spaßfahrzeuge. Das wird man auch in Münster so sehen.

So, langsam werde ich auch ungeduldig.

Gruß Histomat

@MC.Lux

Zitat:

Auch nicht, das du hier andere maßregelst, wie z.B. Nova. Und der entschuldigt sich auch noch.

Da fand´ ich jetzt nix dramatisches dabei. Ich erwarte das ebenfalls von den Leuten und mache das normalerweise selber auch immer. Gehört für mich, wie sagt man so schön "zum guten Ton". Wenn ich es trotzdem mal vergesse, kann man mir das auch ruhig sagen. Werde ich bestimmt verkraften....

@Histomat 3
Es gab genug "Versuche" in denen die Leute Dir rüberbringen wollten, wann oder auch warum ein Auto (das noch nicht Steinalt ist!) für sie erhaltenswert sein kann. Z.b. weil man (oder auch eine ganze Generation) mit bestimmten Modellen aufgewachsen ist. Weil es das erste Auto gewesen ist und auch weil vielleicht Papa diesen oder jenen Wagen mal gefahren hat. Und auch, das diese Modelle der Einstieg zu den "richtig alten" Fahrzeugen sein können. Aber all diese Argumente sind bei Dir irgendwie nicht so angekommen. Kein Mensch verlangt von Dir, das Du nichts sagen sollst. Aber einfach mal akzeptieren, das es nicht nur Schwarz oder Weiß gibt. Dann würden sich an solchen Diskussionen vielleicht auch wieder mehr Leute beteiligen.....

Gruß, Nova

Moin,

Sicher kann man das Grundgesetz modifizieren. Dazu braucht es aber eine größere Mehrheit. Eine Verordnung ist jedoch NICHT in der Lage GRUNDLOS ein Grundrecht einzuschränken. Die Möglichkeit begründet Rechte einzuschränken gibt es bereits. Aus Spaß an der Freude kann man das aber nicht machen. Dann gibt es eben jenes Mittel der Verfassungsbeschwerde.

Wie gesagt, es geht nicht um einen TAG Fahrverbot ... sondern um ein grundlegendes permanentes Fahrverbot.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3


Hallo Rotherbach,

Du wirst es kaum glauben, alle Grundrechte lassen sich einschränken. Nur die Einteilung der Bundesrepublik in Länder (Föderalismus) ist nach (umstrittener) Lehrmeinung nicht veränderbar. Selbst über das Recht auf Leben, z.B. beim ungeborenen Kind wird gestritten, oder gerade erst über den Abschuß eines entführten Flugzeugs. Die Verfassung schützt auf keinen Fall stinkende Spaßfahrzeuge. Das wird man auch in Münster so sehen.

So, langsam werde ich auch ungeduldig.

Gruß Histomat

Hallo Nova,

ich will noch mal dazu differenzierter Stellung nehmen, was ich unter einem schutzwürdigem Kulturgut verstehe. Was vielleicht nicht ausreichend rüber gekommen ist: Was verstehe ich unter "schutzwürdigem" Kulturgut? Ich habe nichts dagegen, wenn jemand einen Ford Granada pflegt, weil viele Erinnerungen daran hängen und es ist sicher nicht angemessen, sich darüber lustig zu machen. Ich glaube zwar nicht wie Rotherbach daran, daß daraus ein tieferes Interesse für historische Technik entsteht, meine Erfahrung spricht dagegen, aber ich gebe zu, daß das meine sehr persönliche Meinung ist.

Schutzwürdig heißt, daß die Erhaltung uns alle betrifft und die Gesellschaft einen wirksamen Beitrag leisten muß, Denkmalschutz ist also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daraus ergibt sich aber, daß sich die Festlegung der Schutzwürdigkeit nicht aus den subjektiven Überlegungen des Eigentümers ergibt, sondern nach öffentlich nachvollziehbaren objektiven Kriterien: z.B Seltenheit, technische Besonderheit, Innovation, Alter usw.. Wünschenswert wäre eine Denkmalschutzliste für Fahrzeuge. Ich weiß wohl, daß eine solche Liste kriegerische Auseinandersetzungen hervorrufen könnte, aber die Versicherungswirtschaft hat ja auch für jedes Auto eine Versicherungsklasse festlegen können.

Wie ist die Förderung heute: absurd. Ab 30 Jahre gibt es eine Steuerpauschale von 191 Euro nach dem Gießkannenprinzip, ganz gleich, ob das Auto nach objektiven Kriterien förderungswürdig ist oder nicht. Hubraumschwache Fahrzeuge, und seien sie noch so förderungswürdig, würden draufzahlen, hubraumstarke haben einen Riesenvorteil.

Gruß Histomat

Moin,

Da stellt sich aber die FRAGE ... nach der GRUNDLEGENDEN Fairness, eines solchen Tuns.

Wer darf und soll diese Liste erstellen, unter welchen Maßgaben soll das geschehen, wer kontrolliert das und wer garantiert unter diesen Bedingungen Objektivität ?!

Wenn man diese Regelung ins Absurde treiben will, dann kann es auf einmal passieren das z.B. ein VW Käfer GSR (dieses Pseudosportmodell) erhaltenswert ist ... weil es ein modernisiertes Fahrwerk und einen modernisierten Motor hat. Während das paralell gebaute herkömmliche Modell nicht mehr erhaltenswert ist, weil davon 10.000 Stück rumfahren und das Teil technisch nichts zu bieten hat, was der Ovalikäfer nicht auch zu bieten hätte. Gleichzeitig wären z.B. die 190SL nicht mehr erhaltenswert ... weil das ist profane Grossserientechnik, hübsch verpackt. Auf einmal wäre also nur noch der 300SL erhaltenswert, weil er Benzindirekteinspritzung hat. Im Gegenzug wären auf einmal sämtliche Lancia Delta erhaltenswert, weil dieses Fahrzeug nunmal historisch einzigartig 6 mal in Folge Rallyeweltmeister war. Ein Porsche 911 könnte dagegen (obwohl ggf. älter) niemals Oldtimer werden, weil der Wagen ja technologisch nix gebracht hat. Abgesehen von mehr Leistung und 2 Zylindern mehr ... im Grunde nur ein Aufguss des 356ers ... Also iss nix mit Oldie. Ausnahme stellt hier nur der Turbo dar, der müßte als einer der ersten Vertreter von Serienturbos logischerweise den Oldtimersegen bekommen. Ein Carrera GT, obwohl gerade mal 1 Jahr alt ... wäre ja in dem Sinne sofort ein Oldtimer, weil das Auto ist unique, hat extrem viele moderne Techniken verbaut, die so oder ähnlich bislang nicht im Strassenverkehr vorhanden waren. Viel wesentlicher sehe Ich aber die Problematik bei absoluten Exoten ... Wie stuft man z.B. einen De Tomaso Pantera ein ?! Grosserientechnik hübsch verpackt ... das war es ... Oder noch gravierender ... wie ist das mit Autos die hier nie verkauft wurden ?! z.B. wenn ein Sammler einen Toyota 2000 GT einführt ... der wird hier, weil nie hier verkauft, und bei 90% aller Menschen gar nicht bekannt vermutlich nie auf einer solchen Liste auftauchen. Und das Spielchen läßt sich beliebig fortführen.

Ich halte die Regelung ... X Jahre, guter Zustand, Original bzw. zeitgenössisch modifiziert für fairer. Denn sie schließt wirklich nur die Fahrzeuge aus, die im Grunde kaum Überlebenschancen besitzen, weil sie im Grunde schon klinisch tot sind. Und es BEWAHRT uns real vor einer "Geschmacksdiskussion". Denn persönliches Gefallen sollte NICHT Massgabe sein, bei der Beurteilung ob ein Fahrzeug ein Oldtimer ist oder nicht. Denn ich stelle mir die Frage ... wie ein "Sachbearbeiter" entscheiden soll ... ob ein 1972er Honda Civic Citimatic ... nun auf eine Erhaltensliste kommen soll oder nicht. Denn für den Automobilbau hat dieses Gerät NIX bedeutet. Aus Designgründen bringt der Wagen uns auch nicht weiter. Selten isser heute ... weil alle weggestorben sind. Isser nu Erhaltenswert Ja oder Nein ?! Und das ist eine Frage der Festsetzung der Kriterien. Und das kann ggf. sehr unfair werden.

MFG Kester

Hallo Rotherbach,

ich hatte Nova versprochen meinen Standpunkt sachlich noch einmal vorzutragen. Das habe ich getan. Kernaussage war, die Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Oldtimers nicht den Haltern zu überlassen, sondern öffentlich objektive Kriterien zu entwickeln. Welche das sind, habe ich mich nicht festgelegt, sondern nur beispielhaft einige genannt.

So, jetzt glaube ich, daß ich meinen Standpunkt ausreichend begründet habe. Daß Du aus Prinzip mir nicht recht gibst, ist mir klar. Eigentlich sollte sich jetzt nur noch Nova in dieser Sache zu Wort melden, ob ich ihm sachlich und umfassend genug geantwortet habe.

Gruß Histomat

hey, kommen wir doch mal auf einen Punkt:

1.) soll Jeder sammeln können was er für sich persönlich als "sammelwürdig" erklärt.

Ich habe einen 83er Passat Variant, die meisten lächeln und unken, bis sie mal drinnen gesessen haben und über die Lederausstattung usw. gestaunt haben. Viele wollten ne Runde drehen und waren von dem "Purismus" im Vergleich zu den Autos 20 Jahre später (also heute) begeistert und bedankten sich für die Runde.

Andere haben einen Käfer, ein T-Model oder sonst was ... und finden auch Begeisterung dafür. Das Recht sollte Jeder für sich beanspruchen können. Mir gehen die Leute auf den Sack, die meinen nur ihre Karre wäre erhaltenswert. Ich hätte gerne noch einen Golf-I in der Scheune stehen, wenn ich ein gescheites Exemplar finden würde ...

2.) Feinstaubdiskussion hin oder her: mich persönlich würde es auch nicht stören, wenn bei einer Feinstaubsperre die Oldies ganz Fahrverbot hätten. Zumindest wäre es begründet als Rücksichtnahme den regulären Verkehrsteilnehmern gegenüber, die auf die Nutzung ihres Fahrzeuges angewiesen sind (jeder Oldie-Besitzer sollte ja sowieso über ein modernes Alltagsfahrzeug verfügen)

3.) ich finde es schade, dass die DEUVET sich nicht um die Belange "normaler" Sammler bemüht, die Youngtimer und junge Oldtimer pflegen und erhalten

4.) ich denke sehr wohl, dass der Golf-I erhaltenswürdig ist, genauso wie der Käfer, ein alter ALFA, der W123 und W124 usw usw usw...

5.) es gibt so viele kleine IGs für viele Fahrzeuge, warum bekommt man dann keine IG für Youngtimer hin? selbst wenn es hauptsächlich virtuell abläuft?

Hallo passat32,

Du kannst sammeln, was Du willst. Nur wenn Du Befreiung von Fahrverboten fordern würdest oder eine Ermäßigung bei der KFZ-Steuer, dann würde ich das von einer strengen Oldtimerprüfung nach objektiven Kriterien abhängig machen. Nicht jeder Steuerzahler ist nämlich bereit, spaßige Stinker mit seinen Steuergeldern zu fördern oder sich bei Fahrverboten von ebensolchen Fahrzeugen überholen zu lassen, weil diese eine Ausnahmegenehmigung erstritten haben.

Gruß Histomat

Moin,

Äh ... Sorry ... da hast du mich vielleicht falsch verstanden. Ich stelle deinen Standpunkt gar nicht in Frage. Das ist ein Denkansatz der genauso sinnvoll ist, wie jeder andere. Ich wollte nur mal die Nachteile einer solchen Regelung darstellen, denn die gibt es dort genauso, wie es sie bei der jetzigen Regelung gibt (und die es auch bei jeder anderen Regelung geben wird). Und die BEURTEILUNG ob ein Fahrzeug erhaltenswert ist ... liegt ja im Falle des H-Kennzeichens gar nicht in den Händen des Halters. Der TÜV begutachtet das Fahrzeug ja, vorher iss nix mit dem "H". Und gegen eine EINGANGSUNTERSUCHUNG egal bei welchem Zulassungsmodus ... gibt es im Grunde KEINE Argumente, jedenfalls keine die man sachlich stehen lassen könnte.

Und wie du auch sagst ... es ist richtig ... das man wegen eines Oldies keine Sonderrechte haben soll. Aber auch bitte keine SONDERNACHTEILE. Es muss für SÄMTLICHE Personen die gleichen Rechte geben. Ein Fahrverbot NUR für alte Autos ... macht ähnlich wenig Sinn, wie den Leuten zu verbieten einen STaubsauger zu transportieren. Entweder es fahren ALLE permanent, oder es fährt permanent KEINER über Strasse X. Aber z.B. eine Regelung Audis dürfen nicht über Strasse X fahren, aber BMWs dürfen es ... ist ungerecht und bringt auch nichts.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3


Hallo Rotherbach,

ich hatte Nova versprochen meinen Standpunkt sachlich noch einmal vorzutragen. Das habe ich getan. Kernaussage war, die Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Oldtimers nicht den Haltern zu überlassen, sondern öffentlich objektive Kriterien zu entwickeln. Welche das sind, habe ich mich nicht festgelegt, sondern nur beispielhaft einige genannt.

So, jetzt glaube ich, daß ich meinen Standpunkt ausreichend begründet habe. Daß Du aus Prinzip mir nicht recht gibst, ist mir klar. Eigentlich sollte sich jetzt nur noch Nova in dieser Sache zu Wort melden, ob ich ihm sachlich und umfassend genug geantwortet habe.

Gruß Histomat

Deine Antwort
Ähnliche Themen