Deutscher Wohnwagen aus dem Ausland Einführen
Hallo ich habe ein Problem,
mein Wohnwagen steht bei meiern Verwandtschaft seit ca. 10 Jahren abgemeldet in Polen wie bekomm ich ich ihn nach Deutschland?
Er war nur in Deutschland zugelassen.
5 Tages Kennzeichen ist soweit ich gelesen habe ja in Polen nicht Gültig.
Gibt es noch alternativen außer aufn Hänger hier her Überführen
LG
14 Antworten
Hi,
ich hab schon Autos und Wohnwagen aus dem euröpäischen Ausland überführt ... nach deutschem Zulassungsrecht darf KEIN einziges deutsches Kennzeichen auf fremdem Staatsgebiet montiert/angebracht werden. Deutsche Kennzeichen dürfen somit in diesem Zusammenhang generell nur für den Transport von Deutschland ins Ausland Verwendung finden. Nicht aber umgekehrt. Stichwort: unzulässige Fernzulassung.
Bei Verstoß handelt es sich IN DEUTSCHLAND (lediglich) um eine Ordnungswidrigkeit.
Ob die polnischen Behörden ein deutsches Kurzzeitkennzeichen eventuell trotzdem akzeptieren, kann ich nicht sagen ... das ist von Land zu Land unterschiedlich. Und die Strafen bei Zuwiderhandlung gehen in manchen Ländern ggf. bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Der einzig mir bekannte offizielle "legale" Weg (neben dem Transport auf Anhänger) ist die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen des Ursprungslandes (wo der Wagen JETZT steht) ... also POLNISCHE KURZZEITKENNZEICHEN, sofern es so etwas in Polen gibt.
Frei nach "Geier Sturzflug": besuchen sie Europa ...😉
Gruß
NoGolf
Hallo
Seit 2007 gibt es innerhalb der europäischen Staaten eine Anerkennungspflicht für deutsche Kurzzeitkennzeichen.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch).
Dazu gehören: Schweiz, Mazedonien, Weißrussland, Bosnien, Iran
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Andreas
Es gibt eine Erklärung der EU-Kommission ... nicht mehr und nicht weniger. Die einzelnen Staaten sind darin aufgefordert, aber nicht daran gebunden. Die von Dir genannte Regelung widerspricht auch nicht meiner Aussage zur unzulässigen Fernzulassung. EU-Staaten sollen demnach fremde Kurzzeitkennzeichen oder Exportkennzeichen gegenseitig akzeptieren. Gemeint ist damit, wenn ich mit deutschem Export- oder Kurzzeitkennzeichen von Deutschland nach Frankreich fahre. Trotzdem darf ich es nicht an einem z.B. in Frankreich stehenden Fahrzeug anbringen (deutsches Recht).
Trotz des Schreibens der EU-Kommision, welches mir vorliegt, halten sich bei Weitem noch nicht alle Staaten an diese o.g. gegenseitige Annerkennung.
Meine Informationen sind allesamt von nach 2010. Ich habe da z.B. schriftliche Aussagen vom damaligen Verkehrsministerium (jetzt BMVS), welche das bestätigen, was ich geschrieben habe. Von der belgischen Botschaft die Aussage, dass deutsche Kurzzeitkennzeichen GENERELL nicht anerkannt werden. Ein Telefongespäch mit einem Mitarbeiter der EU-Kommission in Brüssel rundete das Bild ab.
Bei der von Dir verlinkten Seite Strassenverkehrsamt.de läßt man sich leicht von der offiziellen Aufmachung täuschen. Ist aber tatsächlich eine rein kommerzielle Seite und kein AMT (STVA Deutschland GmbH, Friedrichstr. 171 10117 Berlin)!! Und: siehe Anhang!
Wenn Du zu Deiner Aussage eine OFFIZIELLE verbindliche Quelle nennen kannst, wäre ich Dir (ernsthaft) sehr dankbar, da ich in Kürze wieder mal ein Fahrzeug aus England holen werde. Das ist jedesmal ein echter Act ... deswegen würde ich mich hier nur zu gern von Dir überzeugen lassen!!
Gruß
NoGolf
Auszug aus einer Stellungnahme des ADAC von 2013 an die EU-Kommission:
"..... Nach dem Autokauf ist er mit der Frage konfrontiert, wie er sein neu erworbenes Fahrzeug nach Deutschland transportieren soll. Die Kfz-Überführung von einem Mitgliedstaat in einen anderen ist regelmäßig höchst problematisch, denn das Fahrzeug muss grundsätzlich mit einem Kfz-Kennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) des Kaufstaates ausgestattet sein. In der Praxis steht der Käufer aber vor folgenden Problemen:
- Das deutsche Überführungskennzeichen wird außerhalb Deutschlands nicht anerkannt.
- Ein Ausfuhrkennzeichen wird dem Käufer nicht erteilt, da er dafür einen Wohnsitz im Kaufstaat nachweisen müsste.
Als legaler Weg verbleibt einzig der Transport auf einem Anhänger ....."
Moin moin,
lass Deine Verwandschaft den Anhänger mit einem polnischen Händlerkennzeichen bis an die Grenze bringen, übernimm hier das Fahrzeug, schraub die deutschen Kurzzeitkennzeichen an und ab geht die legale Post.
Gruß
Martin
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Zitat:
Original geschrieben von GasPanda
Moin moin,lass Deine Verwandschaft den Anhänger mit einem polnischen Händlerkennzeichen bis an die Grenze bringen, übernimm hier das Fahrzeug, schraub die deutschen Kurzzeitkennzeichen an und ab geht die legale Post.
Gruß
Martin
Jupp ... das wäre machbar.
So geht es zumindest bei unmittelbar/direkt an Deutschland angrenzenden EU-Herkunftsländern prinzipiell immer. Mit einem gültigen Kennzeichen des Herkunftslandes bis zur Grenze und dann mit unseren Kurzzeitkennzeichen weiter bis in den Stall. Ob das mit einer regulären Zulassung im Herkunftsland oder einem Kurzzeit-/Werkstatt-/Exportkennzeichen desselben passiert, ist dabei unerheblich.
Gruß
NoGolf
Hallo
@Wenn Du zu Deiner Aussage eine OFFIZIELLE verbindliche Quelle nennen kannst, wäre ich Dir (ernsthaft) sehr dankbar, da ich in Kürze wieder mal ein Fahrzeug aus England holen werde. Das ist jedesmal ein echter Act ... deswegen würde ich mich hier nur zu gern von Dir überzeugen lassen!!
Ne habe leider keine Quelle zu der Aussage, halt nur den o.G. Verweis. War der Meinung was in die eine Richtung funktioniert sollte auch in die andere Richtung gehen.
Da hab ich mir Europa wohl zu einfach vorgestellt!!!
Also ich hätte den Wowa auf nen Anhänger gestellt und gut.
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AndreasU1300
... Da hab ich mir Europa wohl zu einfach vorgestellt!!!
Da bist Du definitiv nicht alleine ... ich warte auch noch immer auf Lösungen, die dem EU-Bürger das Leben vereinfachen. Zum Beispiel EU-weit gültige Verkehrsregeln, -schilder und Bußgelder, ...
... und was hab ich bekommen??? Eine EU-weit genormte Klo-Schüssel!! 😁😁😁
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Wohnwagen vor langer Zeit mit deutschem Kennzeichen mit nach Polen genommen, aber nicht offiziell nach Polen eingeführt. Somit ist es noch ein deutsches Fahrzeug, ohne polnische Zulassung. Man könnte hier von einem übertrieben langen Urlaub sprechen, der nun beendet wird. Dabei müsste der Wohnwagen rechtlich gesehen noch nicht einmal eingeführt werden, da er ja auch nicht ausgeführt wurde. Es wäre nur eine Standortverlegung wie von einem CP auf einen anderen hier in Deutschland.
Anders verhält es sich wenn ich, wie in meinem Fall, ein Fahrzeug im Ausland erwerbe, dass im Ausland registriert und angemeldet war. Hierbei handelt es sich um Ein- bzw Ausfuhr von ausländischen Gütern.
Ich bin vor zwei Jahren das Risiko eingegangen und habe mein Wohnmobil mit deutschem Kurzzeitkennzeichen aus Österreich geholt. Für die 40 Km bis zur Grenze im Dunkeln hat es gereicht und dann war alles wieder in deutscher Ordnung.
Diese, meine persönliche Meinung, müsste allerdings mal mit der Zulassungsstelle besprochen werden ob es so haltbar wäre.
Gruß
Martin
Darüber habe ich auch nachgedacht. Wird aber auf mehrere Punkte ankommen:
Stimmt die Angabe, dass Polen die deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht anerkennt?
Wenn das so wäre, welche Folgen kann die Benutzung in Polen haben, wie weit hat der TE in Polen zu fahren und will er das Risiko überhaupt eingehen??
Eine "normale" deutsche Zulassung vorab kommt ja leider nicht in Frage, da das das Fahrzeug lt. TE seit rund 10 Jahren keine HU mehr hatte.
@TE:
falls der Wohnwagen jetzt wieder in Deutschland zugelassen werden soll: da das Fahrzeug über sieben Jahre abgemeldet war, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme) zur erneuten Zulassung in Deutschland nötig.
Moin Moin !
Zitat:
@TE:
falls der Wohnwagen jetzt wieder in Deutschland zugelassen werden soll: da das Fahrzeug über sieben Jahre abgemeldet war, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme) zur erneuten Zulassung in Deutschland nötig.
nein ,das wäre nur richtig ,wenn der TE keine Papiere mehr für das Fzg. besässe ,wovon er nichts geschrieben hat. Solange die Fzg Daten erhalten sind (das sind sie auch ,wenn der Brief abgeschnitten oder als "ungültig" gestempelt wurde) ,reicht eine "normale" HU nach §29. Nur wenn keine Daten vorhanden sind
, benötigt er nach 7 Jahren eine Vollabnahme ,da das KBA die Daten nach 7 Jahren löscht und deswegen die Zul.stelle die Daten nicht mehr aus dem Computer zerren kann.
MfG Volker
Stimmt ...Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Moin Moin !nein ,das wäre nur richtig ,wenn der TE keine Papiere mehr für das Fzg. besässe ,wovon er nichts geschrieben hat. ....
MfG Volker
ich ging bei meiner Angabe davon aus, dass keine Papiere existieren, da der Wohnwagen ca. 10 Jahre "auf Urlaub war". Davon hatte der TE aber zumindest nichts geschrieben.
Gruß
NoGolf
Zitat:
Quelle: TÜV-Süd
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Hallo und vorab die Bitte um Nachsicht, dass ich diesen alten Thread wieder rauskrame.
Ich habe gerade ein ähnliches Problem und nach stundenlanger Recherche diesen Thread gefunden, der meine Frage exakt beantwortet hat. Dafür schon mal großes Dankeschön.
An dieser Stelle möchte ich noch sagen, dass dieser Thread imho ein Musterbeispiel für eine gelungene Forenkommunikation darstellt und wie ein unverlierbares Skatblatt über den Tresen genagelt werden sollte.
Aber ich schweife ab.
Moin Moin !
Zitat:
Ich habe gerade ein ähnliches Problem und nach stundenlanger Recherche diesen Thread gefunden, der meine Frage exakt beantwortet hat.
Nun kennen wir dein Problem und deine Lösung zwar nicht ,aber inzwischen hat sich so ein "bischen" geändert.
Ohne gültige HU bekommst du kein KurzzeitKZ mehr !
MfG Volker
Kannst auch mal beim ADAC anfragen. Die können Dir bestimmt auch helfen.