Deutschen Anhänger mit Kurzzeitkennzeichen aus den Niederlanden holen?

Hallo zusammen,
ist es möglich,d ass wir unseren zwischenzeitlich abgemeldeten Anhänger, welcher keinen Tüv mehr hat, mit Hilfe der Kurzzeitkennzeichen von Holland rüber nach hier holen? Er steht jetzt dort seit ein paar Jahren abgemeldet.
Die Regelung mit dem Tüv, naja, ich werde im Prinzip auch direkt die erste Untersuchungsstation ansteuern, da wir eh direkt an der Grenze wohnen...

Danke!

19 Antworten

Ohne gültige HU gibt's keine Kurzzeitkennzeichen mehr. Da wird das mit der Überführung jetzt eher schwierig.

Wie sieht es denn hiermit aus:
„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Ob das auch für Holland gilt?
Wie weit weg steht der Hänger?

Wo in NL steht der WoWa und wo in D soll der wieder zugelassen werden?

Die Fahrt darfstDu nicht durchführen, da Folgendes gilt:
Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden: Für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde.
Und das trifft bei Dir ja nicht zu.

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Zitat:

@UliBN schrieb am 13. Juli 2016 um 18:48:57 Uhr:


Die Fahrt darfstDu nicht durchführen, da Folgendes gilt:
Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden: Für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde.
Und das trifft bei Dir ja nicht zu.

Naja, wenn man es genau nimmt, trifft es schon zu, da es ja eien Hinfahrt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk ist, in dem das Kennzeichen vergeben wurde. Oder steht dort auch, dass der Standort im Zulassungsbezirk sein muss?
Er steht gut 200km entfernt. Wie gesagt, unser Zulassungsbezirk ist direkt der erste an der Grenze.

Ich hatte vor 4 Jahren mal ein Kurzzeitkennzeichen

Es waren damit nur Fahrten innerhalb Deutschlands zugelassen.Hat sich das geändert ?

Ich habe dazu folgendes gefunden ( kein Datum ) :
Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

Dann zur Ergänzung/Klarstellung:
Gültigkeit: kürzester Weg im Zulassungsbezirk, maximal noch angrenzender Bezirk.

Und diese Voraussetzungen nach nationalen Vorschriften liegen nicht vor. Zwar haben alle Länder der EU das deutsche Kurzzeitkennzeichen anzuerkennen, müssen sie das natürlich nicht, wenn nicht einmal die dt. Vorschriften erfüllt sind.

https://www.adac.de/.../default.aspx

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 13. Juli 2016 um 20:59:48 Uhr:


https://www.adac.de/.../default.aspx

Denn Punkt Fernzulassung lesen! Damit ist alles geklärt!

Holländer mögen grundsätzlich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen,
daher grundsätzlich NICHT mit solchen Kennzeichen Nach

Holland
Ungarn
Italien

fahren.

Ich weiß, dass in Italien schon Kurzzeitkennzeichen und das komplette Auto beschlagnahmt worden sind.
Ist sogar der Volkswagen AG aus WOB mit deren Autos passiert.

In Ungarn kostet das Kurzzeitkennzeichen € 500 an Strafe.

Nur in Österreich und Tschechien und Polen gibt es keine Probleme mit der Einreise und fahren mit
5 Tages Kurzzeit kennzeichen.

...und in dem genannten Punkt der Ausführungen des ADAC geht es nicht um Kurzzeitkennzeichen! Die sind gelb und nicht rot. Damit Überführungskennzeichen angesprochen.

Edit

Einfach mal bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle anrufen.
Dort gibt es kompetente Auskünfte, zumindest für den deutschen Bereich.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 13. Juli 2016 um 23:38:44 Uhr:


Holländer mögen grundsätzlich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen,
daher grundsätzlich NICHT mit solchen Kennzeichen nach

Holland
Ungarn
Italien

fahren.

Das bestätige ich mal so. Schrieb ich auch schon, insbesondere Italien, sehr gefährlich...!!!

Kurzzeitkennzeichen werden ausgegeben für Straßen auf innerdeutschen Grund und Boden. Andere Straßen dürfen dann nur mit dem grenzüberschreitenden Kurzzeit Kennzeichen dem sogenannten Ausfuhrkennzeichen befahren werden. Es hat keinen gelben Balken sondern einen roten Balken. Hier wird eine kleine Steuerabgabe fällig soviel ich weiß. Man kann die Zeit auch 1 Monat oder mehrere Monate wählen.

Aber warum so viel Stress? Wenn der TE im "Nachbarbezirk" wohnt? Hinfahren, kaufen, heimfahren zulassen und Nummernschild holen und eben nocheinmal hinfahren und fertig. Ist sicher preiswerter als alles andere... (Die gesetzliche Regelung zum Nachbarbezirk zählt nur innerdeutsch)

Und wenn es ein kulanter Verkäufer ist, bringt er das Hängerchen auch bis zur Grenze.

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