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versicherungskarte für kurzzeitkennzeichen doppelt nutzen?

Themenstarteram 1. November 2004 um 22:24

Abend!

Ich habe mit ner Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen mir selbiges besorgt.

Kann ich mir mit derselben Versicherungskarte nochmal so ein Kurzzeitkennzeichen holen? Gleiches Auto ...

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13 Antworten

Wieso nochmal?

Normalerweise gibt man die Karte bei der Zulassungsstelle ab.

Hast Du eine Kopie gemacht oder doppelt ausgedruckt?

Ist die Karte mit einer Nummer versehen?

Da beim erneuten Ausstellen einer Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen erneut Versicherungs-Gebühren fällig werden, würde ich nein sagen.

Wahrscheinlich bleibt es sich gleich, ob Du die jetzige Karte nocheinmal verwendest und dann im nachhinein von der Versicherung eine Rechnung bekommst oder Du Dir gleich eine neue holst. Bei einer bereits eingetragenen eineindeutigen Nummer wäre ich da vorsichtig.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, hol Dir am besten gleich ne Neue.

am 2. November 2004 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Da beim erneuten Ausstellen einer Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen erneut Versicherungs-Gebühren fällig werden, würde ich nein sagen.

Ich sage nein, weil du die Karte kann nicht mehr haben kannst.

Christo

ja, wird ne Fotokopie sein, oder er hat noch ne echte

"Doppelkarte", und hat die eine Hälfte zuhause behalten.

Um ne Anzeige wg. Versicherungsbetrug

und Dokumentenfälschung zu vermeiden, würd ich

an sowas gar nicht denken.

Alle Doppelkarten sind kontingentenmäßig numeriert.

Sonst gäbe es ein Zulassungsdurcheinander, wo keiner

durchblickt, aber jeder Versicherungsschutz hat.

Also raus kommts sowieso.

Kann nur Probleme geben. Vergiß das wieder... ;)

Themenstarteram 2. November 2004 um 14:21

Ich werd am besten heute noch meinen versicherungstypen da anrufen ;)

Versicherungsgebühren musste ich keine zahlen, da ich angegeben habe, dass ich anschliessend (also sobald das auto "offiziel" angemeldet ist) das auto bei der versicherung versichern werde.

Da ich in der Zeit wo ich das Kurzzeitkennzeichen hatte, jedoch keine zeit hatte, das auto dem tüv vorzuzeigen, kann ich es also noch nicht anmelden .. und nun brauch ich nochmal nen kurzzeitkennzeichen für 5 tage, damit ich zum tüv fahren kann ..

Kann es evtl. sein, dass die Versicherung nun Gebühren haben will? (109€)

na logisch!

die eine "Kurzzeitzulassung" hat mit der anderen nix zu tun.

Du weißt, daß du dich nicht an die Vereinbarung gehalten hast.

"gratis" ist es ja nur, wenn der Versicherungsschutz danach

nahtlos in einen herkömmlichen Vertrag übergeht.

Ich denke, daß das nächste mal nix kostet... ;)

109,-Euro... Für die paar Tage.

Kann man sich sparen, stimmts?

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Ich sage nein, weil du die Karte kann nicht mehr haben kannst.

Christo

Nicht unbedingt. Viele Internetversicherungen senden ihren Kunden die Deckungskarte per Mail, so dass man diese auch mehrfach ausdrucken kann.

109€ nur für die Versicherung sind eindeutig zu viel. Schau mal in diesen Thread.

Gratis oder kostenlos ist der Versicherungsschutz auch bei anschließenden Versicherungsvertrag nicht. Durch die Vordatierung des Versicherungsbeginns um 5 Tage bezahlt man trotzdem etwas dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Nicht unbedingt. Viele Internetversicherungen senden ihren Kunden die Deckungskarte per Mail, so dass man diese auch mehrfach ausdrucken kann.

Jetzt weiß ich wieder warum ich dafür bin, dass diese Art des Versicherungsverkauf abgeschafft werden sollte. Es gibt immer Leute die das missbrauchen. Geht nicht gegen den Threaderöffner, der hat zumindest vorher gefragt.

Christo

Eine VBK ist nur einmal gültig. Auch wenn du sie per Internet oder Mail bekommen hast.

Viele Zulassungsstellen akzeptieren solche "Ausdrucke" gar nicht, sondern verlangen "echte" VBK.

Zitat:

Original geschrieben von Domme

EViele Zulassungsstellen akzeptieren solche "Ausdrucke" gar nicht, sondern verlangen "echte" VBK.

Dazu müsste die Zulassungstelle erst einmal erkennen, welche ein Original ist und welche ausgedruckt wurde.

Da seit Wegfall der Doppelkarte die Versicherungsbestätigung (zumindest bei meiner Versicherung) auf normales Papier gedruckt wird, ist ein Unterschied zwischen einer zugesendeten und einer ausgedruckten nicht erkennbar.

Wenn ich damals vorher gewusst hätte, dass beide Karten identisch sind, hätte ich mir bei meiner letzten Zulassung viel Rennerei sparen können.

Themenstarteram 4. November 2004 um 20:37

Also ich war gesten bei dem Versicherungsmenschen ...

hab ihm meine Lage geschildert und er hat mir ne neue Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ...

Gebühren musste ich erstmal keine zahlen. Ob die Versicherung im nachhinein doch noch die 109€ Gebühr berechnen, wusste er nicht, da er noch nie so ein Fall hatte. (2 Karten hintereinander)

mfg

bpowder

Zitat:

Original geschrieben von bpowder

Also ich war gesten bei dem Versicherungsmenschen ...

hab ihm meine Lage geschildert und er hat mir ne neue Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ...

Gebühren musste ich erstmal keine zahlen. Ob die Versicherung im nachhinein doch noch die 109€ Gebühr berechnen, wusste er nicht, da er noch nie so ein Fall hatte. (2 Karten hintereinander)

mfg

bpowder

Berichte dann bitte mal, ob Du eine Rechnung bekommen hast und wenn ja über welchen Betrag.

Themenstarteram 8. November 2004 um 21:46

hallo!

also bis jetzt habe ich noch keine rechnung oder ähnliches ... dafür muss ich mir nun zum dritten mal ne doppelkarte für kurzzeitkennzeichen holen, da bei der letzten reparatur weitere mängel in erscheinung getreten sind :/

und die muss ick erstma reparieren, damit ick zum tuev kann ... allet shice :(

werd dann nochmal berichten was er zur dritten karte sagt! und obs was kostet im endeffekt ...

Oh man, ich fürchste fast, das wird kein billiger Spaß.

Zu meinem o. Beitrag: Ich hatte schon einige Fälle, wo die Zulassungsstelle einen VN zurückgeschickt hat, weil er nur mit einem "Ausdruck" gekommen ist. Aber ist wie gesagt nur sehr selten der Fall.

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