Der Verkauf eines Privat Autos muss ich ihn zurücknehmen
Also Leute ich habe da mal eine Frage???
Ich habe an einem 30 Jährigen Mann ( Ich 23 JAhre)
Einen Auto der Marke Ford Escord, Verkauf für 700€ das baujahr ist 92. also ich habe das Fahrzeug an einer meister werkstatt
abgegeben und Der Meister selbst sollte Alle Tüf mängel beheben so zahlte ich also 350€ an diesem betrieb, ich baute sogar neue Radlager und bremstrommel hinein sowie zahnriemen neu Luft filter und so weiter. Naja ich bekamm schliesslich 2 JAhre Tüf bis 2009"!! als ich dieses Fahrzeug verkaufte kam dieser käufer zu mir und teilte mir mit das die ganzen mängel nicht behoben seien und die Tüf paklette Vom Strassen Verkehrs Amt weg genommen haben. Nun will er das fahrzeug mir zurückgeben und ich soll ihnen die 700€ wieder aus zahlen aber dem kauf vertrag habe ich geschrieben "Gekauft wie gesehen" und die mängel auf gelistet Die mir bekannt sind!! also leute hilft mir mal!! was ich nun tun?? ob es meine schuld ist ?? kann ich eine anzeige bekommen wegen Urkunden Fälschung oder des Betruges kann???? Was kann mir passieren ?? oder passiert mir garnichts aus dem grund weil ich alles richtig getan habe und im glauben war das dieses FAhrzeug im besten zustand war ??? ER fähr weiter auf meiene versicherung und steuern
was kann ich jetzt tun am besten ??
Alle quittungen habe ich natürlich auf gehoben !!
21 Antworten
Tja, das ist leider das Problem: auf sogen. Vorurteile und selbsterlebte Erfahrungen.
Tatsache ist, daß wenn ich von Problemen beim Autoverkauf im meinem Umfeld (Büro, Freunde ...) höre, tatsächlich ausschliesslich Ausländer Probleme bereiten.
Mit "erkennbar" möchte ich versuchen das einzugrenzen, da ich z.B. einen türkischen Freund habe, welcher z.B. astrein deutsch spricht, unsere Gesetze kennt (und sich daran hält) usw.. . Bei so jemanden würde ich vielleicht auch ein Auge zudrücken und den Wagen angemeldet verkaufen.
Ich muss halt irgendwo den Strich ziehen. Wenn jemand vorbeikommt und mich gleich mit gebrochenem deutsch begrüßt und dann noch versucht zu handeln wie auf einem Basar, dem gebe ich das Auto mit Sicherheit nicht angemeldet mit.
Das Problem mit den von Dir beschriebenen Käufern ist, daß die vorbeikommen (fast niemals alleine) und dann anfangen zu handeln. Wenn Du denen nicht im Preis entgegenkommst, werden sie teilweise ausfallend und beschweren sich lautstark, daß sie ja die weite Anreise in Kauf genommen haben und versuchen Druck auszuüben.
Ich würde an Deiner Stelle folgendes machen: sag den Interessenten daß der Preis XY ein Festpreis ist und nicht verhandelbar ist. Zudem wird das Auto abgemeldet verkauft.
Punkt.
Ist es ein ehrlicher Interessent, wird ihn das nicht vom Kauf abhalten.
Gruß,
Thilo
Wenn man beim Verkauf den Personlaausweis des Käufer Kopiert und eine Übergabequittung unterschreiben lässt mit Datum und Uhrzeit, kann man auch ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen.
die Unterlagen sendet man als Kopie an der Strassenverkehrsamt und an die Versicherung.
Falls der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, dann kann man mit der Versicherung noch Probleme bekommen. Daher nach 7 Tage die Versicherung auffordern eine §29 Meldung für das Fahrzeug an die ZUlassungstelle abzugeben. Ab diesem Tag ist dann das Fahrzeug nicht mehr versichert und der Käufer bekommt den Ärger.
auch muss man das Fahrezug bei einem solchen Vertrag nicht zurücknehmen. Einfach eine Klage des Käufers abwarten, denn ich denke nicht das er einen ansatzpunkt hat, den Vertrag rückgängig machen zu lassen.
hatte bis jetzt glück denke ich... einziges problem war bis heute ein russicher mitbürger der einfach nicht verstanden hat, daß der 1.8 5v(vag) motor untenrum nicht zieht, er wollte mir dann ein motorschaden andrehen, aber als ich dazu stellung bezug, sah er es auch ohne jegliche widerworte ein, und fuhr seine 160km zurück.
also auch positive erfahrungen mit 'ausländern' beim autoverkauf sind in diesem forum vorhanden.
Zitat:
also auch positive erfahrungen mit 'ausländern' beim autoverkauf sind in diesem forum vorhanden.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, lieber verkauf ich mein Auto an einen Ausländer, die machen meist weniger Stress wie unsere tollen deutschen Mitbürger (vor allem wenn sie vom Land kommen......). Kannst aber auch nicht pauschalisieren, auf beiden Seiten gibts richtige Arschgeigen. Rechtschutzversicherung lässt grüssen......
Und zum eigentlichen Threadtitel, hier hab ichs mal erklärt:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
MFG
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Oder man macht es so;
Am Übergabetag zur Anmeldestelle fahren, Fahrzeug abmelden.
An den Nummernschildern werden die Plaketten entfernt, normal.
Aber, da man Steuer und Versicherung für diesen Tag voll gezahlt hat, darf man das Fahrzeug noch bewegen bis 24:00 Uhr.
Das langt dem Verkäufer und dem Käufer. Die alten Schilder bleiben dazu am Wagen und der Käufer bekommt evt eine Abmeldebestättigung mit als Kopie zB.
Natürlich muß trotzdem eine Bestätigung für die Versicherung über den Verkauf des PKW ausgefüllt werden, sollte der neue Eigentümer Mist bauen zB Unfall oder Tempoverstoß.
So hab ich das gemacht. Ohne Abmeldung würde ich auch niemals ein Wagen von Privat verkaufen.
Es gibt hier ein ganz großes Problem!!!
Gemäß EU-Recht musst Du als Privatperson bei einem Privatverkauf eine Garantie geben sofern Du diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast. Bei jedem Kaufvertragvordruck aus dem Internet (z.B. von ADAC) steht der Passus, dass die Gewährleistung gemäß EU-Recht ausgeschlossen wird.
Wenn Du dies nicht in dem Kaufvertrag vermerkt hast, dann haftest Du auch für versteckte, Dir nicht bekannte Mängel, selbst wenn Du mit TÜV-Stempel von einer Reparatur ausgehen konntest.
Wenn die Ausschlussklausel im Vertrag ist, dann kann Dir gar nichts passieren. Im Ürbigen muss man das Fahrzeug nicht unbedingt abgemeldet verkaufen, man muss aber seiner Versicherung den Verkauf mitteilen, dann gibt es keine Probleme!
Oh man geistert hier wieder viel Halbwissen bezüglich Verkauf mit Versicherten AUtos rum ...
Lest euch das mal durch und seit schlauer 😉
http://www.adac.de/.../default.asp?...