Der leidige Ampelblitzer

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Tag,

Ich brauche eure Hilfe und zwar bewegte ich mich am 27.06 gegen Ca. 22 Uhr innerorts und wurde von einem Ampelblitzer (Ich fahre öfter an diesem vorbei), auf einer Kreuzung geblitzt.
Ich kam an die Ampel heran und gut 10 Meter vor der Ampel wurde die Ampel gelb.
Logischer Menschenverstand, die Ampel passieren, Vollbremsung wäre nicht machbar, da Auto zu dicht hinter mir, wäre außerdem sicher irgendwo auf der Mitte der Kreuzung zum Stehen gekommen.
Geschwindigkeit betrug roundabout 55 Km/h.
Aus Angst davor doch noch vom Roten Blitz gepackt zu werden, beschleunigte ich dann doch ein wenig mehr, was eigentlich unnötig war.
Trotzdem wurde ich geblitzt und zwar zweimal, obwohl ich nicht über rot fuhr.
Jetzt die Frage:
Blitzt der Blitzer nur bei Rot doppelt, oder auch bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ich bekam nämlich heute ein Schreiben, dass ich 12 Km/h zu schnell gewesen sei, jetzt aber nicht weiß, ob auf die kleine kurzzeitige Geschwindigkeitsüberychreitung, welche unter 30 Euro kostet, noch ein Rotverfahren drauf kommen kann?
Auf dem Brief stand nur diese kleine Ordnungswidrigkeit.
Danke, sofern mir jemand hier Infos geben kann.
Mfg

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Zitat:

@AMenge schrieb am 18. Juli 2015 um 12:35:23 Uhr:



Zitat:

@lp3g schrieb am 16. Juli 2015 um 14:43:42 Uhr:


Du hättest den brief auch ungeöffnet zurück schicken können. 95% aller briefe sind eh nicht rechtskräftig. Weil schon die schreiben extreme rechliche form fehler haben.
Aha. Diese Fehler kannst du natürlich auch etwas näher benennen, oder?

Zu 2/3 ist das richtig:

Einen Brief kann man immer zurückschicken, ändert zwar nichts an der Sache an sich, aber zurückschicken geht eigentlich immer.

Es ist auch richtig, dass sehr viele, beinahe alle Amtsschreiben formal falsch sind. Die DIN 5008, der sogenannte "Normbrief" und dessen formaler Aufbau wird fast immer durch die Positionierung von Symbolen wie Landes- oder Organisationswappen, falsche Anordnung im Bereich der zuständigen Bearbeitern und deren Telefon- sowie Vorgangsnummern, falsche Abkürzungen, ... nicht eingehalten. Die Schreiben sind formal auf die geltende DIN bezogen fehlerhaft.

Zu einem Drittel war das dann doch daneben:
Es hat keinerlei Auswirkung in Bezug auf rechtswirksam oder nicht für den Inhalt des Schreibens.

Ein Brief wird durch die Nichteinhaltung einer DIN-Norm nicht rechtlich ungültig.

Ist es in D nicht so wenn jemand zu schnell über die dann rote Ampel rast, das er als "Tateinheit" nur mit dem "teuersten" Vergehen gebüsst wird? Persönlich denke ich man sollte beides als Einzeldelikt betrachten und bestrafen wie in anderen Ländern.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 18. Juli 2015 um 13:42:38 Uhr:


Ist es in D nicht so wenn jemand zu schnell über die dann rote Ampel rast, das er als "Tateinheit" nur mit dem "teuersten" Vergehen gebüsst wird?

Kommt immer darauf an.

Wenn beide Taten in direktem Zusammenhang stehen, dann handelt es sich um "Tateinheit". Bei Tateinheit fällt die "geringwertige" Tat komplett unter den Tisch, wenn diese Tat mit einem Bußgeld unter 60 Euro bebußt ist.

Liegt auch die "billigere" Tat in einem Bußgeldbereich ab 60 Euro und drüber, fällt sie üblicherweise nicht mehr vollständig unter den Tisch, sondern wirkt sich straferhöhend auf die "teurere" Tat aus. Meist ein Zuschlag von 50% der "billigeren" Tat.

In diesem Fall hier spricht einiges für Tateinheit (juristisch: eine Handlung), denn man gibt oft Gas und ist dann zu schnell, weil man die Ampel noch vor Rot erwischen wollte. Klappt das dann nicht so ganz, hat man zwar zweit Taten, aber eine stringente Verbindung aufgrund einer Tathandlung.

Haben die beiden Taten keinen unmittelbaren Zusammenhang in der "Tatbegehung", dann nennt sich das "Tatmehrheit" und gibt es gibt für jede einzelne Tat auch eine eigene Rechnung.

Würde hier neben Rotlichtverstoß und Geschwindigkeit auch noch ein unangeschnallt auf dem Foto erkennbar sein, dann gäbe es ein Tateinheit mit Zusammenbewertung von Rot und Speed, plus ein Tatmehrheit mit einer eigenen Rechnung für das nicht angeschnallt sein.

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Macht dann zusammen 100EUR. In anderen Ländern ist man 6 Monate Fussgänger und muss zur MPU..

Entschuldigung, dass ich mich so spät melde.

Es blieb tatsächlich nur bei einem normalen Bußgeld, da ich zu schnell gefahren bin, also keine Punkte.
Es gibt aktuell jetzt mindestens 3 dieser Blitzer in meiner Gegend und ja, es sind tatsächlich Blitzer, die Rot- und auch Geschwindigkeitsverstöße gleichzeitig registrieren können, meistens gut von den alten Rotblitzern zu unterscheiden 🙂.

Mistteile.

Ihr sollt euch hier nicht gegenseitig anmachen 🙁.

Einen schönen Abend wünsche ich und danke für die vielen Informationen 🙂.

Es werden bei Rotlicht immer min 2 Bilder gemacht, um zu sehen ob man noch im schutzwürdigen Bereich zum stehen gekommen ist.

Zitat:

@luckyben schrieb am 16. Juli 2015 um 10:09:05 Uhr:


Ist mir letztes Jahr auch passiert. Bei mir war die Ampel grün. Sie hatte einen Rotblitzer. Bin mit 57 rum geblitzt worden. 2 mal hintereinander. Waren aber so auch nur 10€

Ist mir vorhin passiert.war geschockt , da Ampel grün war.kann nur Geschwindigkeit sein.2 x geblitzt.

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