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Der Grün-Weiße Karnevalsverein...

Themenstarteram 2. Februar 2005 um 1:01

tach zusammen!! Ich bin gerade eben von den o.g. angehalten worden und jetzt habe ich folgendes Problem!! Ich habe mir vor ein paar Wochen schwarze Klarglas Rückleuchten gekauft!! Als ich den Karton aufgemacht habe war keine ABE oder sonstiges dabei!! Habe direkt beim Verkäufer angerufen und der hat mir erklärt das wenn ein E Prüfzeichen drauf ist braucht man keine weiteren Papiere!! Das habe ich eben dem Hilfs-Sheriff auch genauso erklärt und der meinte das dann ja jeder selber Rückleuchten bauen könnte und einfach ein E-Zeichen einprägen könnte!! Was ist jetzt an der Sache dran und kann mir jemand evtl. die Gesetzes Grundlagen oder ähnliches zukommen lassen!!

greez by Dafonk

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12 Antworten

Habe genau die gleichen wie du, bei mir haben die Polizei (5 Kontrollen) oder der TÜV (HU, ASU) nichts dazu gesagt. Aber es richtig (meinem manche), dass man eine Bestätigung von der Prüfung der Leuchten dabei haben soll. Aber solch eine Bestätigung bekommt man nicht, da die wahrscheinlich nur zwischen Hersteller und Prüfer existieren (wahrscheinlich auch weit über hundert Seiten stark). Andere meinen dies sei nicht nötig eine solche Bestätigung mitzuführen, wegen dem E-Prüfzeichen eben. Ich kenne jemanden der hat mal beim Kraftfahrtbundesamt angerufen und sich informiert hat. Der Experte dort meinte auch, das eine Bestätigung nicht notwendig sei. (Nummer war glaub ich die Herr Wippich +49 (4 61) 3 16-1544 E-Prüfzeichen Experte beim KBA!).

am 2. Februar 2005 um 10:45

Also ich gehe davon aus, das ein E-Prüfzeichen ausreicht.

Als ich beim TÜV zur HU/AU war hat der Prüfer nur auf die E-Prüfzeichen auf meinen schwarzen Blinker geschaut und noch gefragt ob die Lasiert wären. Als ich ihm dann gesagt hatte das die nicht Lasiert seien sondern Original so schwarz, war das für den Prüfer in Ordnug.

Und das die Polizei mehr Ahnung hat als ein KFZ-Sachverständiger, kann man wohl bezweifeln. Es sei den der Beamte wäre bevor er Polizist geworden ist KFZ-Sachverständiger gewesen.

Themenstarteram 2. Februar 2005 um 12:05

Also unter der o.g. Nummer hab ich leider keinen erreicht aber ich habe mit meinem Anwalt telefoniert und der hat mir folgenden Text zugefaxt:

Leuchten haben keine Betriebserlaubnis, sondern eine Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO). Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen. Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für die Bauartgenehmigung. Es gibt zwar ABEs für einige Austauschleuchtensätze von Hella, aber grundsätzlich gilt:

e-Prüfzeichen ist Nachweis für die Bauartgenehmigung, Papiere müssen keine mitgeführt werden.

§ 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Verändeungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.

Nach § 19(4) StVZO besteht eine Mitführplicht für die Papiere nur bei nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).

Natürlich müssen alle vorgeschriebenen LTE vorhanden sein, z.B. auch der Rückstrahler (Kennbuchstabe auf dem Gehäuse IA)

Na dann passts ja. Bei der nächsten Kontrolle halt den guten Beamten mal erklären.

Es könnte auch einen anderen Hintergrund haben, dass die dich kontrolliert haben: Bei den Rückleuchten von FK steht schon seit geraumer Zeit der Vorwurf im Raum, dass das E-Prüfzeichen denen überhaupt nicht legal zugeteilt worden ist. Den Vorwurf haben sie wohl bisher auch nicht widerlegt, indem sie das lichttechnische Gutachten vorgelegt haben.

Wenn du die FK-Rückleuchten hast, ist die Gefahr also durchaus nicht klein, dass die Leuchten gar nicht zugelassen sind. Dann ist das eingeprägte "E" genauso wertlos wie überhaupt kein "E".

Hab dazu noch einen ganz interessanten Link gefunden.

Also für Fahrzeugteile mit E-Prüfzeichen besteht keine Mitführpflicht von Papieren so fern man überhaupt welche hat.

Allerdings bleibt folgendes zu beachten. Nur weil z. B. die Lampen mit einem E-Prüfzeichen versehen sind darf man sie noch lange nicht überall an- oder einbauen. Der Arbeitsscheinwerfer einer Traktors hat zwar auch ein E-Prüfzeichen, trotzdem darf man ihn nicht als Tagfahrleuchte an einen PKW schrauben.

Hinter dem E ist noch eine Nummer. Über diese kann genau abgefragt werden, für was die Gegehmigung erteilt wurde.

Fazit: Trotz E-Prüfzeichen kann die BE erlöschen.

am 5. Februar 2005 um 20:11

Wofür sind den die E Prüfzeichen gemacht?

Alles was eine ABE hat braucht man weder eintragen noch vorzeigen.

Es ist das Gerücht im Umlauf das die E-Nummern der Leuchten gefälscht sein sollen. Naja....

Naja wenn er dich nach irgendwelchen Papieren fragt dann frag ihn nächstes mal ob du die auch für deine Serienscheinwerfer brauchst die haben ja auch E-Nummern :-)

Naja die hatten halt kein Plan...

cya

am 6. Februar 2005 um 0:00

Zitat:

Original geschrieben von Dafonk

Natürlich müssen alle vorgeschriebenen LTE vorhanden sein, z.B. auch der Rückstrahler (Kennbuchstabe auf dem Gehäuse IA)

wofür steht die abkürzung LTE? was is das?

Also ich weiß es zwar auch nicht mit 100 %iger Sicherheit, aber ich denke mal das die Abkürzung für "lichttechnische Einrichtung" steht.

am 8. Februar 2005 um 17:32

hm, passen tuts ja. sinn machen würds auch...

am 9. Februar 2005 um 9:15

Das verwirrt mich alles sehr.

Hatte an meinem Cabrio (zwar Kadett E aber ich klink mich hier mal ein) schwarze Irmscher Rückleuchten.

Einige sagten sie seien zugelassen, weil Gutachten und bla dabei ist. Zudem ne E-Nummer.

Von anderen habe ich jetzt gehört, dass weil sie schwarz sind eine Eintragung nötig ist.

Rote reflektoren hab ich dran. Sind sie nun so zugelassen oder nicht. Laut dem text oben ja, aber wird da nun eine unterscheidung gemacht zwischen schwarzen und nicht schwarzen?

 

hier mal ein bild im anhang.

hoffe mich kann endlich mal wer aufklären :D

Die sind zugelassen, aber nur mit Eintragung. Dafür hast du beim Kauf das Gutachten bekommen.

Die Eintragung ist hier erforderlich, weil die Irmscher-Rückleuchten nicht einfach nur als Ersatz der Original-Rückleuchten eingebaut werden dürfen. Laut Einbauvorschriften musst du zwei zusätzliche rote Reflektoren und eine externe Nebelschlussleuchte anbringen.

So ist es zumindest beim Astra F, ich denke beim Kadett E ist es analog.

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