Der ganz normale Wahnsinn...
Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…
Beste Antwort im Thema
Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…
48 Antworten
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 8. November 2014 um 23:51:14 Uhr:
Woher will der Onkel Doktor denn wissen, was der Versicherer an Recherche betrieben hat?
Sollte Das dann nicht der behandelnde Arzt oder zumindest der Geschädigte mitbekommen?
Ein Gutachten einem anderen Arzt auf den Tisch zu werfen und zu fragen ob Das sein kann ist auch nur Kaffeesatzleserei wenn man den Patienten nicht begutachtet.
Denn es kann bei einem Unfall selten Dumm laufen. So hatte ein Bekannter in den 90ern einen Unfall verursacht bei dem die Unfallgegnerin starb. Laut Unfallschaden und den Geschwindigkeiten hätte die Gegnerin Unverletzt aussteigen müssen, Schlimmstenfalls einige Prellungen beklagen. Aber Sie war sofort Tot da Sie den Kopf an die Gurtführung geschlagen hat und Das so Unglücklich das es sich nicht mal mehrere Gutachter erklären konnten und Die hatten das Auto und den Obduktionsbericht für die Untersuchung. Und da will man am Schreibtisch Gutachten korrigieren?
Zitat:
Zudem muss der Anspruchsteller, wie in jedem Zivilprozess, den Vollbeweis bezüglich der entscheidungsrelevanten Tatsachen, also der unfallbedingten Verletzung führen. Nicht umgekehrt...
Ist Dem nicht mit einem Gutachten genüge getan? Oder was soll ein Geschädigter noch machen?
In der Regel wissen Ärzte doch wohl wie ein Gutachten aussehen muss, ist ja in Krankenhäusern fast schon Tagesgeschäft.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 9. November 2014 um 11:33:53 Uhr:
Bringt viel, wenn es jeder so macht 😁
Bringt es auch. Weil nämlich nur der wechselt, der mit einer Versicherung unzufrieden ist.
Somit muss sich eine Versicherung zwangsläufig wieder mehr Gedanken über Kundenzufriedenheit machen, weil sich irgendwann alle Versicherten bei den Unternehmen treffen, mit denen sie zufrieden sind.
Jetzt kapiert?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 9. November 2014 um 13:23:14 Uhr:
was nicht gut ist:
Es auf die gesamte Versicherungswirtschaft bzw. deren Schadenabteilungen umzumünzen.
Ich habe bewusst den betroffenen Versicherer nicht genannt, da es sich bei der überwiegenden Zahl der Versicherer genauso hätte abspielen können. Und ja, es gibt sie (noch), Versicherer die rechtskonform und ordentlich regulieren. Leider ist ihre Zahl mehr als überschaubar geworden.
Zitat:
Es märchenhaft zu umschreiben und die Story "aufzublähen".
Stammtischgephrase hinzuzufügen.
Was ist Deiner Auffassung nach märchenhaft umschrieben oder aufgebläht? Was bitte sollen Stammtischphrasen sein?
Zitat:
Nimmt man 50% der Story weg, kann das durchaus so geschehen sein...
Gruß Phaeti
Welche Hälfte der Fakten hätte ich Deiner Meinung nach weglassen sollen? Es kann nicht, es ist genauso geschehen...
Gruß
Zitat:
@rrwraith schrieb am 9. November 2014 um 11:57:54 Uhr:
Diskutieren muss man mit ihnen auch nicht, man diskutiert ja auch nicht mit einem Blinden über Farbgestaltung.Zitat:
@Backside schrieb am 9. November 2014 um 10:37:19 Uhr:
allein schon um mir Kontakt und Diskussionen mit den Corsadiesels, LillyLyns und Hafis dieser Welt zu ersparen.
Allerdings möchte ich ihre Beiträge nicht missen. Ihre unsinnigen Ergüsse sorgen bei mir regelmäßig für Heiterkeit.
Also ganz so unsinnig finde ich die Beiträge nicht immer. Was in diesem Thread aber von sich gegeben wird, hat was von einem mit dem Fuß aufstampfenden Kind, das seinen Willen nicht bekommt und beleidigt ist. Eigentlich entäuschend.
Ähnliche Themen
Die markierten Stellen meine ich. Eine sachliche Abhandlung der Geschehnisse hätte es auch getan.
Du sprichst in Teilen dem Versicherer sogar das Recht ab, sich verteidigen zu dürfen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. November 2014 um 07:14:22 Uhr:
Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 9. November 2014 um 14:52:04 Uhr:
Die markierten Stellen meine ich. Eine sachliche Abhandlung der Geschehnisse hätte es auch getan.
Du sprichst in Teilen dem Versicherer sogar das Recht ab, sich verteidigen zu dürfen.
Gerne gehe ich auf Deine Anmerkungen ein. Ich denke, durchaus sachlich geblieben zu sein. Es gab nichts zu verteidigen. Die Forderung war ordentlich begründet und belegt. Eine grundlose Zahlungsverweigerung ist keine Verteidigung.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 9. November 2014 um 14:52:04 Uhr:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. November 2014 um 07:14:22 Uhr:
Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Die Wahl der Reparaturoption hätte die Versicherung diesen Betrag mehr gekostet, plus der Kosten für 10 Tage Mietwagen. Dies sollte auch ein Sachbearbeiter erkennen. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Versicherung verpflichtet, innerhalb von max. 4 Wochen zu regulieren. Die Geschädigte hat mehr als Geduld bewiesen. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, es war tatsächlich so, es wurde einfach dreist behauptet ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€,genau so stand es im Abrechnungsschreiben. "Wir zahlen ein großzügiges Schmerzensgeld, obwohl nach unserer Auffassung eine Verletzung nicht vorliegen kann." Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, nach dem bisherigen Verlauf wurde tatsächlich nichts anderes erwartet also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, Das sind einfach nur die Fakten. Die GA haben nichts Neues ergeben, nur Bekanntes bestätigt, haben aber einige tausend Euro gekostet. hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Wie würdest Du so etwas nennen? Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€. Was findest Du daran falsch, die Zahlen zu nennen?
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…
Auch das leider die Fakten...
Der Sachbearbeiter hat vermutlich kein Medizinstudium absolviert, vielleicht aber die gleichen Erfahrungen mit Ärzten gemacht, die viele von uns auch haben - nämlich dann, wenn es sich um die eigene Krankschreibung handelt.
Mein Arzt z.B. erwähnte, dass er mich als Arbeitnehmer krank schreiben würde, als Selbstständiger bräuchte ich das ja nicht. Stimmt, und ich konnte meine Arbeite ganz normal erledigen.
Wie auch manch "Kranker" nur seine bezahlte Tätigkeit nicht wahrnehmen kann, alles anderes schon. Bei uns im Ort z.B. wurde ein hochbezahlter Schreibtischtäter wegen seines Wirbelsäulenleidens in den vorzeitigen Ruhestand geschickt, und renovierte dann seelenruhig sein Haus.
Eine Kollegin meiner Holden wurde mehrere Wochen krankgeschrieben - Finger gebrochen oder gestaucht. Konnte aber im elterlichen Betrieb kellnern, nur keine Kinder betreuen.
Also erzählt mir bitte nichts von der Unfehlbarkeit von Ärzten oder Gutachtern. Sind auch nur Menschen - genau wie Sachbearbeiter bei Versicherungen.
So muss es gewesen sein. Die Ärzte der Unfallchirurgie im Krankenhaus, die Hausärztin, der Gutachter Prof. Dr., alles Scharlatane, die auf diese üble Simulantin reingefallen sind. Die hatte den Unfall sowieso nur inszeniert, um die Versicherung abzuzocken. Die einzige, die das sofort gemerkt hat, war die pfiffige Schadensachbearbeiterin.
Und natürlich Superanwalt PeterBH und die Spezialisten hier bei MT.
Ach ja, als ich kürzlich in China war, fiel dort tatsächlich ein Sack Reis um.
Ich muss jetzt erst mal ne Runde reihern...
Lass dir Zeit damit.
Wir sind noch nicht fertig mit lachen über deine Geschichte 😁
Ich finde es unmöglich wie hier mit der Schilderung einer "Leistungsabwicklung" umgegangen wird. Leider fühlen sich Leute wie Hafi545 berufen hier völlig unsachliche und unverschämte Bemerkungen zu machen und den TE mit den Worten dieser Thread sei "unnötig wie Fußpilz" zu beleidigen.
Sicherlich hat der Anspruchsteller den Vollbeweis des Schadens zu erbringen. Die Versicherer machen es sich aber auch zum Teil (und auch in diesem Fall) sehr einfach, indem vorliegende Arztberichte einfach mal vom Tisch gewischt werden und dann ausrufen - hey auf dem Tisch liegt ja nichts. Den Gegenbeweis anzutreten, dass hat man ja nicht nötig.
Daher finde ich es auch gut, das Themen wie diese, auch wenn Sie keine Fragen sind hier gepostet werden - rein zu informationszwecken. Daher ein Danke an den TE.
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 10. November 2014 um 08:09:47 Uhr:
Ich finde es unmöglich wie hier mit der Schilderung einer "Leistungsabwicklung" umgegangen wird. Leider fühlen sich Leute wie Hafi545 berufen hier völlig unsachliche und unverschämte Bemerkungen zu machen und den TE mit den Worten dieser Thread sei "unnötig wie Fußpilz" zu beleidigen.
Sicherlich hat der Anspruchsteller den Vollbeweis des Schadens zu erbringen. Die Versicherer machen es sich aber auch zum Teil (und auch in diesem Fall) sehr einfach, indem vorliegende Arztberichte einfach mal vom Tisch gewischt werden und dann ausrufen - hey auf dem Tisch liegt ja nichts. Den Gegenbeweis anzutreten, dass hat man ja nicht nötig.
Daher finde ich es auch gut, das Themen wie diese, auch wenn Sie keine Fragen sind hier gepostet werden - rein zu informationszwecken. Daher ein Danke an den TE.
Volle Zustimmung. Aus dem Verhalten der Spezialisten hier, wenn es denn welche sind und in der Versicherungsbranche tätig sind, kann man dann ableiten, wie mit einem ahnungslosen Geschädigten im Versicherungsfall umgegangen wird.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 9. November 2014 um 22:10:00 Uhr:
Wir sind noch nicht fertig mit lachen über deine Geschichte 😁
Selten so viel Arroganz auf einem Haufen gesehen. Und das vom größten Einschleimer im ganzen Forum.
Vielleicht solltest du dir die hier mal durchlesen:
oh mann leute - raucht mal n friedenspfeife!
und immer schö locker bleibe..
Rauchen ist ungesund.
Leider gibt es immer Menschen, die nur ihre Meinung bestätigt haben wollen und sich wundern, wenn das nicht der Fall ist. Hier gibt es allein die Sichtweise vom TE und niemand scheint seiner Meinung nach des Recht zu haben, diese zumindest in Frage zu stellen. Soll er weiterhin an die Unfehlbarkeit der Ärzte (und Unfallopfer) glauben.
Interessant wäre es gleichwohl zu erfahren, wie nach zig Monaten im Gerichtsverfahren ein Gutachten erstellt wurde - mit Untersuchung der Geschädigten, waren noch objekte Befunde zu erheben, welches Alter hatte die Dame usw. Und warum wurden im Gerichtsverfahren gleich zwei Gutachten erstellt? Üblicherweise nur, wenn das erste objektiv beanstandet werden konnte.
Ach ja, letztens ist ein Mann wegen versuchten Betruges verurteilt worden, der sich mit der Kreissäge zwei Finger abgesägt hatte. Es sind schon viele Unfallringe aufgeflogen. Es sind also nicht alle Menschen Heilige. Auch denen im engsten Freundeskreis kann ich nur vor, nicht hinter die Stirn schauen. Hat übrigens nichts mit "Superanwalt" zu tun, sondern allein mit vielleicht etwas mehr Lebenserfahrung als der TE sie hat.
Ich weiß gar nicht was der ganze shitstorm hier soll, der TE hat ein Erlebnis mit einer Versicherung gehabt, dass er teilen wollte. Wer es nicht lesen will soll es bleiben lassen, wer tolle Erlebnisse mit ner Versicherung hatte und das erwähnenswert findet soll es von mir aus auch raushauen. Aber hier den TE pauschal zu diskreditieren ist nicht korrekt. Und von der Unfehlbarkeit der Ärzte spricht hier gar keiner, natürlich können die pfuschen und irren, aber es ist nicht Aufgabe eines Sachbearbeiters, ärztliche Atteste als falsch zu deklarieren, weil er das schlicht und ergreifend nicht kann, und das kriegt er/der Versicherer auch garantiert vom Richter erzählt, da muss die Versicherung schon mit nem ärztlichen Gegengutachten kommen. Und noch mal, die Kinetik ist nur ein Bewertungmerkmal, physischeKonstitution, unerwarteter Aufprall etc. gehören nunmal auch dazu.
Und wenn sich der Honk verstümmelt mit der Kreissäge verstümmelt hat um die Versicherung zu betrügen, dann gehört er verurteilt. Mehr ist zu diesem Beispiel nicht zu sagen. Niemand sagt,dass die Versicherer IMMER die Bösen sind.