Der ganz normale Wahnsinn...

Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…

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Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2014 um 19:59:31 Uhr:


Rauchen ist ungesund.

Aber lecker. 🙂

Zitat:

Leider gibt es immer Menschen, die nur ihre Meinung bestätigt haben wollen und sich wundern, wenn das nicht der Fall ist.

Ich hoffe Du meinst nicht mich damit, dann lägst Du völlig daneben.

Zitat:

Hier gibt es allein die Sichtweise vom TE und niemand scheint seiner Meinung nach des Recht zu haben, diese zumindest in Frage zu stellen. Soll er weiterhin an die Unfehlbarkeit der Ärzte (und Unfallopfer) glauben.

Es geht nicht um eine Sichtweise, sondern um im Rechtssinn bewiesene Tatsachen. Selbstverständlich darf man Alles in Frage stellen, aber bitte sachlich und zumindest ein wenig substantiiert.

Zitat:

Interessant wäre es gleichwohl zu erfahren, wie nach zig Monaten im Gerichtsverfahren ein Gutachten erstellt wurde - mit Untersuchung der Geschädigten, waren noch objekte Befunde zu erheben, welches Alter hatte die Dame usw. Und warum wurden im Gerichtsverfahren gleich zwei Gutachten erstellt? Üblicherweise nur, wenn das erste objektiv beanstandet werden konnte.

Es wurden sogar drei Gutachten erstellt. Eins zum WBW, eins zur Geschwindigkeitsänderung (Delta v) und ein medizinisches.

Zitat:

Ach ja, letztens ist ein Mann wegen versuchten Betruges verurteilt worden, der sich mit der Kreissäge zwei Finger abgesägt hatte. Es sind schon viele Unfallringe aufgeflogen.

Mir ist der Fall bekannt und ich habe zumindest Zweifel an der Richtigkeit des Urteils.

Zitat:

Es sind also nicht alle Menschen Heilige. Auch denen im engsten Freundeskreis kann ich nur vor, nicht hinter die Stirn schauen.

Zumindest hier hast Du meine uneingeschränkte Zustimmung.

Zitat:

Hat übrigens nichts mit "Superanwalt" zu tun, sondern allein mit vielleicht etwas mehr Lebenserfahrung als der TE sie hat.

Hier liegst Du leider wieder völlig daneben. Der "Superanwalt" bezog sich auf die Inhalte Deiner bisherigen Beiträge (nicht nur in diesem Thread), die lassen mich ziemlich sicher sein, dass Du zumindest einen Teil Deiner Tätigkeit als "Mietmaul" für Versicherungen ausgeübt hast. (Ist keine Beleidigung, nennt man in Fachkreisen so). Im Übrigen darfst Du versichert sein, mit über 35 Jahren Erfahrung in diesem Metier (Versicherung, Schadenregulierung etc.) weiß ich, wovon ich rede.

Liegst leider falsch, ich habe bisher fast ausschließlich Unfallbeteiligte vertreten. Ich habe aber auch schon getürkte Unfälle aufdecken können und bei begründeten Verdacht die Vertretung abgelehnt.

Und das Gutachten zum WBW sagt - so hoffe ich doch - nichts über die Verletzungen der Fahrerin aus, oder?

Finde ich einfach toll. Ein Gutachter hat vor Gericht ausgesagt, dass das so nicht passiert sein konnte und Du hast Zweifel am Urteil, vermutlich sachlich und substantiiert. Dem Sachbearbeiter des geschilderten Falles sprichst Du genau dieses Recht - Zweifel am Attest - ab.

Ich weiß nicht, was damals tatsächlich passiert ist. Aber die pauschale Verunglimpfung von Versicherungen (oder Menschen, Unternehmen, Behörden usw.) finde ich nicht gut. Ebenso die These, weil ein Gutachter oder ein Gericht das bestätigt hat, muss das so sein.

Und wenn Du soviele meiner bisherigen Beiträge gelesen hast, wirst Du mir kaum den Vorwurf von Beleidigungen, Herabwürdigungen usw. machen können.

Nichtraucher sehen das mit dem Schmecken meistens anders, ist aber hier nicht Thema.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2014 um 21:43:28 Uhr:


Liegst leider falsch, ich habe bisher fast ausschließlich Unfallbeteiligte vertreten. Ich habe aber auch schon getürkte Unfälle aufdecken können und bei begründeten Verdacht die Vertretung abgelehnt.

Warum leider? Ich nehme meine Vermutung gern mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.

Trotzdem klingen Deine Beiträge oft sehr versicherungslastig.

Zitat:

Und das Gutachten zum WBW sagt - so hoffe ich doch - nichts über die Verletzungen der Fahrerin aus, oder?

Natürlich nicht.😛

Zitat:

Finde ich einfach toll. Ein Gutachter hat vor Gericht ausgesagt, dass das so nicht passiert sein konnte und Du hast Zweifel am Urteil, vermutlich sachlich und substantiiert. Dem Sachbearbeiter des geschilderten Falles sprichst Du genau dieses Recht - Zweifel am Attest - ab.

Hier verwechselst Du offensichtlich zwei Geschichten, von so etwas war nie die Rede.

Zitat:

Ich weiß nicht, was damals tatsächlich passiert ist. Aber die pauschale Verunglimpfung von Versicherungen (oder Menschen, Unternehmen, Behörden usw.) finde ich nicht gut. Ebenso die These, weil ein Gutachter oder ein Gericht das bestätigt hat, muss das so sein.

Finde ich auch nicht gut, ist hier aber in keinster Weise geschehen.

Zitat:

Und wenn Du soviele meiner bisherigen Beiträge gelesen hast, wirst Du mir kaum den Vorwurf von Beleidigungen, Herabwürdigungen usw. machen können.

Kann ich nicht, will ich auch nicht.

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