Der ganz normale Wahnsinn...
Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…
Beste Antwort im Thema
Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.
Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.
Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.
Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.
Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.
Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.
Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…
48 Antworten
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 8. November 2014 um 19:36:45 Uhr:
Jawohl, es war ein übereifriger Sachbearbeiter, jawohl, HWS Forderungen sind über jeden Zweifel erhaben, wenn der Hausarzt "Aua Nacken" aufschreibt
Die Diagnose wurde unmittelbar nach dem Unfall im Krankenhaus nach ausführlichen Untersuchungen gestellt.
Zitat:
jawohl die geforderten Beträge sind angemessen gewesen
Bei 8 Wochen erheblicher Einschränkung waren sie das sicher.
Zitat:
jawohl, der Unfall mit 1500 Eur Heckschaden war kinetisch überhaupt geeignet, eine schwere Verletzung zu verursachen. Ist alles ok. Ihr habt recht...
Bei ungebremstem Auffahren auf das stehende Fahrzeug mit über 3.000,-€ Heckschaden war die kinetische Energie geeignet.
All dies wurde im Übrigen durch Fachgutachter vollumfänglich bestätigt.
"jawohl, der Unfall mit 1500 Eur Heckschaden war kinetisch überhaupt geeignet, eine schwere Verletzung zu verursachen."
Was du alles übers Internet so herausfinden kannst. Und das obwohl die Harmlosigkeitsgrenze als Kürzungsinstrument von allen Instanzen in schöner Regelmäßigkeit abgeschmettert wird.
Aber das kann die Versicherungslobby ja nicht davon abhalten die Bürger in den Medien immer weiter zu verarschen.
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 8. November 2014 um 19:36:45 Uhr:
@PeterBH: Vergiss es... Ich hatte einen langen Beitrag geschrieben, um den interessierten Lesern die Hintergründe einer Schadensregulierung bei sog. HWS Syndrom zu erklären. Aber nach den Beiträgen, die hier kamen, ist das reine Zeitverschwendung. Daher: Jawohl, es war ein übereifriger Sachbearbeiter, jawohl, HWS Forderungen sind über jeden Zweifel erhaben, wenn der Hausarzt "Aua Nacken" aufschreibt, jawohl die geforderten Beträge sind angemessen gewesen, jawohl, der Unfall mit 1500 Eur Heckschaden war kinetisch überhaupt geeignet, eine schwere Verletzung zu verursachen. Ist alles ok. Ihr habt recht...
Du hast sicher recht, dass man nicht alles als Versicherer durchwinken sollte, aber eben auch nicht gleich alles rauskürzen. Bei unklarheiten nachfragen hilft ja auch manchmal, wird aber eben oft auch nicht gemacht. Und ne mögliche Verletzung NUR von der angefallenen Kinetik abzuleiten ist laienhaft, da spielen viele Dinge mit hinein. Bzgl. HWS Trauma z.b. auch, ob ich nem 20jährigem Boxer mit reichlich Nackenmuskulatur drauffahre oder nem 70jährigem Opa, der sein lebenlang am Schreibtisch gearbeitet hat. Ich stimme dir aber zu, dass das Attest im Idealfall nicht von nem Hausarzt sein sollte ( aber auch der ist Arzt und hat studiert) sondern besser aus dem KH mit Unfallchirurgie.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. November 2014 um 07:14:22 Uhr:
Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…
Ohne jetzt klugscheissern zu wollen, aber kostet das dann "Deinen" Verein nicht noch mehr unnötig Geld?
Es gibt sicher in vielen Schadenregulierungen Fehler seitens einer beteiligten Partei und bei dem ein oder anderen Schadenfall probiert ein Versicherer sicherlich auch sich aus der Verantwortung zu stehlen, aber das machen zum einen die Versicherungsnehmer genauso und zum anderen hast Du doch schlicht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gehen.
Ich kann hier als Beispiel meinen eigenen Fall anbringen...
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Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 8. November 2014 um 20:13:08 Uhr:
"jawohl, der Unfall mit 1500 Eur Heckschaden war kinetisch überhaupt geeignet, eine schwere Verletzung zu verursachen."Was du alles übers Internet so herausfinden kannst. Und das obwohl die Harmlosigkeitsgrenze als Kürzungsinstrument von allen Instanzen in schöner Regelmäßigkeit abgeschmettert wird.
Aber das kann die Versicherungslobby ja nicht davon abhalten die Bürger in den Medien immer weiter zu verarschen.
Nochmal: Der ganze Thread ist unnötig wie Fußpilz. Der TE hatte keine Frage, sondern hat ihn eröffnet, um vom Leder zu ziehen und damit den üblichen Phrasendreschern einen Plattform zu bieten.
Der Fall ist entschieden. Der TE hat den Prozess gewonnen. Dann ist doch alles gut.
Ob er ihn auch eröffnet hätte, wenn die Klage in die Hose gegangen wäre, werden wir nie erfahren.
Das Thema ist daher erledigt, jedenfalls für mich.
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 8. November 2014 um 19:36:45 Uhr:
@PeterBH: Vergiss es... Ich hatte einen langen Beitrag geschrieben, um den interessierten Lesern die Hintergründe einer Schadensregulierung bei sog. HWS Syndrom zu erklären. Aber nach den Beiträgen, die hier kamen, ist das reine Zeitverschwendung. Daher: Jawohl, es war ein übereifriger Sachbearbeiter, jawohl, HWS Forderungen sind über jeden Zweifel erhaben, wenn der Hausarzt "Aua Nacken" aufschreibt,
Darf man fragen welche Qualifikation ein Versicherungssachbearbeiter hat mit der Er kraft seines Amtes vom Schreibtisch aus ein ärtztliches Attest ablehnen oder korrigieren kann?
Als Ich vor Jahren mit einer Handverletzung im Krankenhaus lag hat ein Arzt davon erzählt das eine Versicherung ein Gutachten des Professors komplett abgelehnt habe, ohne die Akte des Patienten zu sichten, Ihn überhaupt gesehen zu haben und ganz davon zu schweigen das die Versicherung nicht mal ein Gutachten eines ihrer Vertrauensärzte erstellen lies. Nö, das Gutachten wurde einfach nicht anerkannt. 😁 Vom Richter schon, Welcher dann auch die Frage stellte welche Qualifikation der zuständige Sachbearbeiter hatte welche es Ihm erlaubt ärztliche Gutachten in Frage zu stellen.
Eine Versicherung kann selbstverständlich ein Attest oder ein Gutachten anzweifeln, aber für eine Ablehnung müssen Sie schon Beweise haben das das Attest/Gutachten so nicht stimmt.
Woher will der Onkel Doktor denn wissen, was der Versicherer an Recherche betrieben hat?
Zudem muss der Anspruchsteller, wie in jedem Zivilprozess, den Vollbeweis bezüglich der entscheidungsrelevanten Tatsachen, also der unfallbedingten Verletzung führen. Nicht umgekehrt...
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 8. November 2014 um 23:51:14 Uhr:
Woher will der Onkel Doktor denn wissen, was der Versicherer an Recherche betrieben hat?
Da es zum Verfahren kam und die Versicherung dort offenlegen musste warum sie angezweifelt hat um Ihre Position zu vertreten ist die Information wohl verfügbar gewesen - wenn der doc selbst nicht dabei war, dann wohl sein im Verfahren betroffener Patient. Es ist zwar gang und gäbe hier den Hobby-Sherlock raushängen zu lassen, aber manche Fragen lassen sich dann doch sehr leicht aus dem Kontext herauslesen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. November 2014 um 07:14:22 Uhr:
Nun also doch zum Anwalt.
Bei einem Unfall mit Personenschaden sollte man
von Anfang annichts mehr selbst unternehmen, ausser den richtigen Rechtsanwalt zu suchen, was u.U. schwierig genug sein kann.
Persönlich wäre ich ja inzwischen soweit, jede noch so lächerliche Lappalie vom Anwalt abwickeln zu lassen, allein schon um mir Kontakt und Diskussionen mit den Corsadiesels, LillyLyns und Hafis dieser Welt zu ersparen.
Also ich finde es gut, wenn jeder jede Kleinigkeit über den Anwalt abwicklet.
Steigen am Jahresende die Prämien und der Vertreter bekommt dadurch mehr Provision.
Schaden tut man damit niemanden, außer seinem eigenen Geldbeutel.
Denn wer die Zeche am Ende des Tages zahlt, scheint vielen Leuten nicht bekannt zu sein 😉
Das kommt drauf an. Habe ich kein Vertrauen zu meiner Versicherung, so dass ich einen Anwalt einschalten muss, zieht das zu 100% auch einen Versicherungswechsel nach sich.
Da ich mir im Haftpflichtfall meinen "Gegner" nicht aussuchen kann, kann mir die Beitragserhöhung einer fremden Versicherung ziemlich schnuppe sein.
Sollte die gegnerische Versicherung zufällig auch die sein, bei der ich meine Verträge habe, werde ich dieser Gesellschaft zum Jahresende den Rücken kehren.
Leider nutzen viel zu wenig Kunden ihre Macht. Würde das Werkzeug des Anbieterwechsels nur dazu genutzt den Service zu bewerten und nicht noch die letzten 2 Euro Jahresbeitrag zu sparen, wären die schwarzen Schafe ziemlich zügig von der Bildfläche verschwunden.
Bringt viel, wenn es jeder so macht 😁
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 9. November 2014 um 11:33:53 Uhr:
Bringt viel, wenn es jeder so macht 😁
😁😁😁
Zitat:
@Backside schrieb am 9. November 2014 um 10:37:19 Uhr:
allein schon um mir Kontakt und Diskussionen mit den Corsadiesels, LillyLyns und Hafis dieser Welt zu ersparen.
Diskutieren muss man mit ihnen auch nicht, man diskutiert ja auch nicht mit einem Blinden über Farbgestaltung.
Allerdings möchte ich ihre Beiträge nicht missen. Ihre unsinnigen Ergüsse sorgen bei mir regelmäßig für Heiterkeit.
Hallo,
was gut ist:
Kurz und knapp über Erfahrungen mit Versicherer XY zu berichten. So ein Fall kann durchaus vorkommen.
Meiner Schwester hatte ebenfalls bei einem Auffahrunfall eine Verletzung erlitten, die der gegnerische Versicherer lapidar mit kann bei der Geschwindigkeit nicht passiert sein, ablehnte. Es ging bis vor Gericht, dort stellte der vom Gericht benannte Sachverständige (ein Prof. der am Gerichtsort ansässigen Uniklink mit einem Satz fest, dass das so gewesen ist und die Unfallberichte vom Unfallarzt und betreuenden Arzt (ja Plural) als richtig klarstellte. Gutachterkosten: über 5000 € vorbei wir bzw. unsere Rechtsschutz mit 700 € und der gegnerische Versicherer mit sage und schreibe € 4.600 in Vorkasse ging (nur für den SV) bzw. gehen mussten. Nebenbei gefordert hatte unser Anwalt 500€; also auch nichts unmenschliches. Am Ende wurde ca. 1500 gezahlt???
was nicht gut ist:
Es auf die gesamte Versicherungswirtschaft bzw. deren Schadenabteilungen umzumünzen.
Es märchenhaft zu umschreiben und die Story "aufzublähen".
Stammtischgephrase hinzuzufügen.
Nimmt man 50% der Story weg, kann das durchaus so geschehen sein...
Gruß Phaeti