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Oldtimer Versicherung oder doch normale?

Themenstarteram 15. November 2018 um 13:35

Hallo, ich überlege von meiner Oldtimerversicherung zu einer normalen Versicherung zu wechseln, da die Beiträge fast 50% günstiger wären. Der Wagen ist nur Haftpflicht versichert.

Wie sieht es im Schadenfall aus? Bekomme ich bei einer Oldtimer Versicherung einen höheren Wert angerechnet, wenn es zum (unverschuldeten) Totalschaden kommt, als bei einer normalen Versicherung? Es gibt kein Wertgutachten! Die jetzige Oldtimerversicherung hat es auch ohne WGA versichert.

Eine normale Versicherung rechnet sicher nach Liste, wo der Wagen nach 33 Jahren wohl nicht mehr viel Zeitwert hat.

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19 Antworten

Deine Haftpflicht zahlt so oder so nur den fremden Schaden. Ohne VK ist deine Frage nicht direkt nachvollziehbar.

Bzw. ohne TK, die würde ja auch bei Diebstahl zahlen. Aber bei "nur" HP ist das ohne Relevanz

Themenstarteram 15. November 2018 um 14:30

Ich meinte, wenn mir jemand reinfährt und mein Wagen Totalschaden ist, dann ersetzt die gegnerische Versicherung mir ja den Schaden/Wert. Nun dachte ich, dass bei der Oldtimerversicherung nicht nach der KBA Liste geht, sondern nach Oldtimerliste (wenn es sowas gibt).

Als Wegweiser für ein späteres Schadensgutachten wäre es dann schon sinnvoll, ein Wertgutachten für den Oldie zu haben. Das macht es dann einfacher, falls es später mal scheppert. Damit ließe sich die Einstufung in die Zustandsklassen gut belegen und ein Schadensgutachten könnte daran anknüpfen.

Zitat:

@Autofahrer345 schrieb am 15. November 2018 um 15:30:04 Uhr:

Ich meinte, wenn mir jemand reinfährt und mein Wagen Totalschaden ist, dann ersetzt die gegnerische Versicherung mir ja den Schaden/Wert.

Genau. Und dieser Wert hat nullkommanull damit zu tun, wo und wie dein Fahrzeug versichert ist.

 

Zitat:

@Autofahrer345 schrieb am 15. November 2018 um 15:30:04 Uhr:

Ich meinte, wenn mir jemand reinfährt und mein Wagen Totalschaden ist, dann ersetzt die gegnerische Versicherung mir ja den Schaden/Wert. Nun dachte ich, dass bei der Oldtimerversicherung nicht nach der KBA Liste geht, sondern nach Oldtimerliste (wenn es sowas gibt).

Wenn dir einer rein fährt, dann hat deine Versicherung damit gar nichts zu tun.

Dann ersetzt dir die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert, abzgl. Restwert (im Totalschadensfalle).

Den Wert ermittelt ein Sachverständiger den du dir aussuchen kannst.

Schwierig wird das nur, wenn der Totalschaden damit endet, dass das Fahrzeug komplett abbrennt.

Dann ist es halt schwierig, noch etwas vom Fahrzeug, vor allem vom Zustand, zu bewerten.

Darüber hinaus spielt es aber in dem Fall überhaupt keine Rolle, wie und ob du dein Fahrzeug überhaupt versichert hast. Auch ein vorheriges Wertgutachten hat bei der Konstellation keine Relevanz. Es kommt ja zu einem neuen Gutachten und das ist erst einmal Maßgeblich. Evtl. kommt es dann noch zu einem Gegengutachten, oder im Streitfall kommt ein öffentlich bestellter Sachverständiger, aber die 150€ für ein Wertgutachten kannst du dir sparen.

Das ist m.E. nur wichtig wenn man das FZ Kasko versichern will. Dann wird die Einstufung bei Oldtimerversicherungen in der Regel gemäß Gutachten gemacht.

Moin!

Eine reine Versicherung für Oldtimer ist i.d.R. teurer als eine "normale Versicherung". Deine Versicherung deckt, wie bereits erwähnt, den Schaden des Unfallgegners ab, wen du für schuldig befunden wirst, Eine Teil- oder Vollkasko deckt dann entsprechend deinen Schaden ab. Der ADAC bietet z.B. auch eine Versicherung für Oldtimer an, die HUK z.B. nicht.

Selbst habe ich eine Versicherung, die erkannt hat, dass mein Fast- Oldtimer ein sog. Liebhaberfahrzeug ist, und gewährt einen Mehr Betrag von 6.000,-- EUR. Da mir das aber nicht reicht habe ich ein Wertgutachten machen lassen, um es der Versicherung einzureichen. Hierbei kann es jedoch sein, dass die Versicherung einen Risikobeitrag aufschlägt.

Ich bezahle derzeit für meinen e30 Cabrio für eine Vollkasko bei 30 %, für 7 Monate, 150,-- EUR. Das Wertgutachten, Güteklasse 2 (nur 2 da nicht Original) von ca. 29.000,--. Allerdings noch nicht berücksichtigt, da ich bis 2019 warte, um ggf, ein H- Kennzeichen vorgeben zu können.

G

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 15. November 2018 um 16:33:37 Uhr:

Zitat:

@Autofahrer345 schrieb am 15. November 2018 um 15:30:04 Uhr:

Darüber hinaus spielt es aber in dem Fall überhaupt keine Rolle, wie und ob du dein Fahrzeug überhaupt versichert hast. Auch ein vorheriges Wertgutachten hat bei der Konstellation keine Relevanz. Es kommt ja zu einem neuen Gutachten und das ist erst einmal Maßgeblich. Evtl. kommt es dann noch zu einem Gegengutachten, oder im Streitfall kommt ein öffentlich bestellter Sachverständiger, aber die 150€ für ein Wertgutachten kannst du dir sparen.

Das ist m.E. nur wichtig wenn man das FZ Kasko versichern will. Dann wird die Einstufung bei Oldtimerversicherungen in der Regel gemäß Gutachten gemacht.

Und wenn das Fahrzeug gestohlen wird?

Dann gibt es nix

Zitat:

@Knergy schrieb am 15. November 2018 um 16:46:02 Uhr:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 15. November 2018 um 16:33:37 Uhr:

 

Und wenn das Fahrzeug gestohlen wird?

Wir gehen davon aus, dass das Fahrzeug nur Haftpflicht versichert wird, siehe Eingangsbeitrag des TE.

Da gibts nix, egal ob es mit oder ohne Gutachten gestohlen wird.

Themenstarteram 15. November 2018 um 20:53

Dann hat eine Oldtimerversicherung mit 'nur' HP nur den Vorteil, dass beim selbstverschuldeten Unfall nicht hochgestuft wird (da immer 100%)?

Die HUK bietet das noch nicht an, die WGV bot das bis letztes Jahr auch nicht an, aber inzwischen bietet man es an. Man hat erkannt, dass hier ein nahezu risikoloses Geschäft blüht. Die Anzahl der alten und gepflegten Autos steigt, da will man dabei sein.

Zitat:

Dann hat eine Oldtimerversicherung mit 'nur' HP nur den Vorteil, dass beim selbstverschuldeten Unfall nicht hochgestuft wird (da immer 100%)?

Ja, musst aber davon ausgehen dass du beim 2. Unfall die Kündigung bekommst und danach auch keine Oldtimerpolice mehr woanders...

Nach dem zweiten Unfall kriegst du nahezu überall zwischenzeitlich die Kündigung, okay innerhalb von fünf Jahren vielleicht nicht, aber in einem oder zwei aufeinanderfolgenden Jahren sicher.

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