Der absolute Hammer
Hallo Motortalker,
ein Artikel in der Zevener Zeitung hat mir die Brille von der Nase gehauen
und mich vom Roller fallen lassen:
MIT 50iger MOTORROLLER AUF DER AUTOBAHN
Eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Sittensen staunte nicht schlecht, als sie am 27.11
auf der BAB 1 in Richtung Hamburg einen Rollerfahrer mit 50 km/h fahrend, entdeckte. Der 26-jährige
war in Lohne gestartet und wollte nach Kiel zu seiner Freundin. Er hatte die BAB gewählt, weil das
Wetter so ungemütlich war und er auf schnellsten Weg nach Kiel wollte.
Bei der Polizei in Sittensen wurde ihm ganz schnell warm: Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis. Der Roller wurde von der Polizei sichergestellt und zur vorläufigen Verwahrung von
einem Abschleppunternehmen abgeholt. Die Polizisten begründeten ihr Einschreiten damit,
weil Fahrzeuge mit dieser geringen Höchstgeschwindigkeit nicht für das Befahren von Autobahnen
zugelassen seien. (ZZ/js)
Ein absoluter Hammer - die Gurke des Jahres - das Plädoyer von "toms" für eine Fahrberichtigungsprüfung
(Fahrerlaubnisklasse M) für Roller bis 50 km/h, findet hier seine Berechtigung. Wie blöd muss jemand sein,
mit 'nem Fuffi auf der Autobahn zu fahren?
Rolli
Beste Antwort im Thema
Hallo Motortalker,
ein Artikel in der Zevener Zeitung hat mir die Brille von der Nase gehauen
und mich vom Roller fallen lassen:
MIT 50iger MOTORROLLER AUF DER AUTOBAHN
Eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Sittensen staunte nicht schlecht, als sie am 27.11
auf der BAB 1 in Richtung Hamburg einen Rollerfahrer mit 50 km/h fahrend, entdeckte. Der 26-jährige
war in Lohne gestartet und wollte nach Kiel zu seiner Freundin. Er hatte die BAB gewählt, weil das
Wetter so ungemütlich war und er auf schnellsten Weg nach Kiel wollte.
Bei der Polizei in Sittensen wurde ihm ganz schnell warm: Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis. Der Roller wurde von der Polizei sichergestellt und zur vorläufigen Verwahrung von
einem Abschleppunternehmen abgeholt. Die Polizisten begründeten ihr Einschreiten damit,
weil Fahrzeuge mit dieser geringen Höchstgeschwindigkeit nicht für das Befahren von Autobahnen
zugelassen seien. (ZZ/js)
Ein absoluter Hammer - die Gurke des Jahres - das Plädoyer von "toms" für eine Fahrberichtigungsprüfung
(Fahrerlaubnisklasse M) für Roller bis 50 km/h, findet hier seine Berechtigung. Wie blöd muss jemand sein,
mit 'nem Fuffi auf der Autobahn zu fahren?
Rolli
15 Antworten
Da die Dummen wohl nie aussterben, wird sich sowas kaum verhindern lassen.
Rolli,was meinst Du,was mir alles auf der Autobahn auf einmal im Weg war,in meiner Fernfahrerzeit.Moped mit kleinem Nummernschild;Fahrradfahrer;Traktor mit 2 Anhänger usw.
"nichts ist unmöglich"😉
Zitat:
Original geschrieben von Bahnsporthans
Rolli,was meinst Du,was mir alles auf der Autobahn auf einmal im Weg war,in meiner Fernfahrerzeit.Moped mit kleinem Nummernschild;Fahrradfahrer;Traktor mit 2 Anhänger usw.
"nichts ist unmöglich"😉
... und wenns noch dümmer kommt, dann kommen dir die Dinger auch noch entgegen 😰😁
Also als absolutem Hammer würde ich das nicht bezeichnen. Eher als etwas seltenerer Fall mit seltener Dämlichkeit aber durchaus nicht "un-alltäglich".
Bin mit meinem 50er auch schon knapp 5Km Autobahn gefahren, allerdings unabsichtlich, die Landstraße wurde plötzlich Autobahn, dumm gelaufen, umdrehen ging nicht.
Tempolimit lag aber bei Max. 100, Habs recht gelassen genommen😁
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Ich bin nicht nur in Deutschland auch schon mit dem Fahrrad auf der BAB/Kfz-Strasse gefahren.
Manchmal wird man einfach dahin geführt. Als Ortsunkundiger, insbesondere Nachts, weiß man kaum, auf welchen Feldweg man vorher hätte abbiegen können/sollen.
Es ist 4 Uhr morgends im Winter und das Flugzeug hebt 6 Uhr ab. Der Flughafen leuchtet in der Ferne. Und dann ist da dieses blöde blaue Schild und doch fast gar nichts los auf der Strasse. Dafür ein breiter Seitenstreifen.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Ich bin nicht nur in Deutschland auch schon mit dem Fahrrad auf der BAB/Kfz-Strasse gefahren.
Voll krasser Outlaw Du....... 😉
GreetS Rob
Mit dem 50er auf die Autobahn... okay... darf nicht geht nicht, einschreiten ok...
Aber warum Strafanzeige wegen fahren ohne BE? Hatte er keine oder die falsche? Geht aus dem Bericht nicht hervor.
Warum sicherstellen des Rollers? Ein 50er der auch 50 fährt... ist normal, wird normalerweise auch nichts gegen gesagt. Soviel Toleranz haben auch 99.99% aller Ordnungshüter. Und Sittenssen - Kiel... Es gibt auch noch andere Wege dahin, nicht nur die AB. Dazu muss Sicherstellen auch nicht angewendet werden...
So wie der Bericht geschrieben ist dürfte eine kostenpflichtige Verwarnung das höchste sein. Oder es sind noch andere Dinge dabei die nicht erwähnt wurden...
wo issn eigentlich der link dazu ??
Wer googlen kann ist klar im Vorteil . Der Fahrer hat keinen Führerschein und ist dieses Jahr schon mal erwischt worden , und da der Roller von dem Autobahn-Parkplatz nicht wieder selbstständig runterfahren darf ist er sichergestellt worden um mit einem Hänger abgeholt zu werden .
Das ist der Vorteil wenn man sich an Forenregeln hält. Keine Zitate ohne Quelle. Nicht jeder hat Bock erstmal mühsam zu googln um die Aussage zu überprüfen. Die Info reicht allerdings um sagen zu können das ein "einmaliger" Depp gefasst wurde. Das ist nichts erwähnenswertes ...
Also die BAB 1 ist die gleiche, aber ob's auch der gleiche Fall ist ??
Dann kommt da noch einiges dazu:
...mit über 100 kmh auf der Autobahn,
...50 kmh Roller
...mit zwei 17 jähr. Personen besetzt.
...grünes Kennzeichen, aber aus dem Jahr 1998
...Stopsignal der Beamten missachtet und versucht zu flüchten,
Zitat "Neue Osnabrücker Zeitung":
Gegen den Fahrzeugführer und gegen den Fahrzeughalter wurden Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz und gegen diverse Verstöße der Straßenverkehrsordnung eingeleitet. Der Roller wurde sichergestellt.
Der Link liess sich leider nicht kopieren !!! 🙄
wölfchen 😉
PS: Ach nee, hab's gerade gesehen, DAS ist schon uralt !! (von 2004) 😰
Sowas kommt davon wenn man immer erst noch googeln muss !!! 🙁
Du weißt aber schon, dass ein Motorrad mit Anhänger auf der Autobahn nur 60 km/h schnell fahren darf laut StVZO...
Zu 50 km/h (bzw 45 km/h) ist da kein großer Unterschied.
Zudem dürfen nach StVZO auch Piaggio Ape Dreiräder ab 61 km/h Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn fahren, die am Berge und mit 800 kg auf dem Buckel an manchen Bergen nur noch mit 20-30 km/h heraufschnaufen können (was übrigens jetz schon ab 16 Jahren und A1-Führerschein möglich ist).
Klar täte ich mit solchen Vehiceln nicht auf die Autobahn fahren, auch wenn es zulässig oder nicht zulässig ist. Das sagt mir schon mein klarer Menschenverstand.
Andererseits ist es laut StVZO so, dass man mit langsam fahrenden Vehiceln auch auf der BAB rechnen muss...
Meinereiner musste mit Tempo 120 km/h auf rechter Spur auf 6-spuriger Autobahn neulich auch ne Vollbremsung hinlegen, da 2 Autos auf rechter und mittlerer Spur anhielten um in eine verpasste Ausfahrt mit Schrittgeschwindigkeit einzufädeln.
Da spielt Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges keine Rolle, wenn diese einfach mal auf der Autobahn anhalten...
Zugegebener Maßen bin ich auch schon auf 4-spurigen Schnellstraßen mit meiner Ape 50 gefahren (38 km/h Höchstgeschwindigkeit), dann allerdings auf Standstreifen - das Navi hatte mich trotz "Autobahn vermeiden" dort hin geführt und einmal abgebogen und nicht erkannt ließ mir dann keine Wahl mehr.
Es ist aber wirklich Idiotie zu meinen nur um Weg abkürzen zu wollen mal kurz die Abkürzung über Autobahn nehmen zu wollen.
Man sollte schon so schnell wie voll beladene LKW´s mindestens sein.
StVO, nicht StVZO.
Zitat:
Man sollte schon so schnell wie voll beladene LKW´s mindestens sein.
Naja, ein alter MAN von der BW schafft an Steigungen auch meist nur so 20 - 30 km/h.
Höchstgeschwindigkeit 65 km/h. War oft genug damit auf der AB.
Der Gesetzgeber geht auch davon aus, das Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen. Was aber bei den vielen Vollpfosten heutzutage nur reines Wunschdenken ist.