Der absolute Hammer

Hallo Motortalker,

ein Artikel in der Zevener Zeitung hat mir die Brille von der Nase gehauen
und mich vom Roller fallen lassen:

MIT 50iger MOTORROLLER AUF DER AUTOBAHN

Eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Sittensen staunte nicht schlecht, als sie am 27.11
auf der BAB 1 in Richtung Hamburg einen Rollerfahrer mit 50 km/h fahrend, entdeckte. Der 26-jährige
war in Lohne gestartet und wollte nach Kiel zu seiner Freundin. Er hatte die BAB gewählt, weil das
Wetter so ungemütlich war und er auf schnellsten Weg nach Kiel wollte.
Bei der Polizei in Sittensen wurde ihm ganz schnell warm: Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis. Der Roller wurde von der Polizei sichergestellt und zur vorläufigen Verwahrung von
einem Abschleppunternehmen abgeholt. Die Polizisten begründeten ihr Einschreiten damit,
weil Fahrzeuge mit dieser geringen Höchstgeschwindigkeit nicht für das Befahren von Autobahnen
zugelassen seien. (ZZ/js)

Ein absoluter Hammer - die Gurke des Jahres - das Plädoyer von "toms" für eine Fahrberichtigungsprüfung
(Fahrerlaubnisklasse M) für Roller bis 50 km/h, findet hier seine Berechtigung. Wie blöd muss jemand sein,
mit 'nem Fuffi auf der Autobahn zu fahren?

Rolli

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Hallo Motortalker,

ein Artikel in der Zevener Zeitung hat mir die Brille von der Nase gehauen
und mich vom Roller fallen lassen:

MIT 50iger MOTORROLLER AUF DER AUTOBAHN

Eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Sittensen staunte nicht schlecht, als sie am 27.11
auf der BAB 1 in Richtung Hamburg einen Rollerfahrer mit 50 km/h fahrend, entdeckte. Der 26-jährige
war in Lohne gestartet und wollte nach Kiel zu seiner Freundin. Er hatte die BAB gewählt, weil das
Wetter so ungemütlich war und er auf schnellsten Weg nach Kiel wollte.
Bei der Polizei in Sittensen wurde ihm ganz schnell warm: Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis. Der Roller wurde von der Polizei sichergestellt und zur vorläufigen Verwahrung von
einem Abschleppunternehmen abgeholt. Die Polizisten begründeten ihr Einschreiten damit,
weil Fahrzeuge mit dieser geringen Höchstgeschwindigkeit nicht für das Befahren von Autobahnen
zugelassen seien. (ZZ/js)

Ein absoluter Hammer - die Gurke des Jahres - das Plädoyer von "toms" für eine Fahrberichtigungsprüfung
(Fahrerlaubnisklasse M) für Roller bis 50 km/h, findet hier seine Berechtigung. Wie blöd muss jemand sein,
mit 'nem Fuffi auf der Autobahn zu fahren?

Rolli

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Da gibts schon interesante Sachen,
ist schon zwei Jahre her, da hab ich eine (italienische) Fuffi (kleines Kennzeichen) auf der A7 bei Langenau überholt,
ich kam mit 105 km/h (nach Navi) ganz langsam an ihm vorbei. Der Mofa-Fahrer-Fahrer hatte aber keinen Mut mehr mir zurückzuwinken ;-)

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